www.wikidata.de-de.nina.az
Im deutschen Strafrecht dient die Strafzumessung einer schuldangemessenen Bestrafung Das Strafgericht wagt dabei die fur und gegen den Tater sprechenden Tatumstande gegeneinander ab um den Strafrahmen auszufullen und eine bestimmte Strafe das Strafmass festzusetzen Gesetzlich geregelt ist die Strafzumessung in 46 StGB Da der Gesetzgeber darauf verzichtet hat Sinn und Zweck der Strafe zu definieren ergeben sich aus dem Kontext zu 47 StGB Ruckschlusse daruber dass die Strafzumessungsregeln auch der Verteidigung der Rechtsordnung dienen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatze der Strafzumessung 2 Normative Strafzumessung 3 Praktische Strafzumessung 4 Gesetzliche Strafarten 4 1 Geldstrafe 4 2 Freiheitsstrafe 5 Berechnung der Strafhohe anhand des Strafrahmens bei Konkurrenzen 5 1 Tateinheit 5 2 Tatmehrheit 5 3 Nachtragliche Gesamtstrafenbildung 6 Literatur 7 EinzelnachweiseGrundsatze der Strafzumessung BearbeitenGrundsatzlich bedingt die Strafzumessung zunachst die Feststellung dass eine Straftat schuldhaft begangen wurde Bleibt es bei einer lediglich rechtswidrigen Tat weil Schuldausschliessungs oder Entschuldigungsgrunde vorliegen so kann auf eine Massregel der Besserung und Sicherung erkannt werden In Deutschland Osterreich und der Schweiz kann neben der Strafe auch eine Massregel verhangt werden sogenannte Zweispurigkeit des Strafrechts Die Massregel soll vor der Strafe vollzogen werden sogenanntes vikariierendes System Die Strafzumessung erfolgt grundsatzlich nach der Schwere der Schuld Im deutschen Strafrecht sind die Grundsatze der Strafzumessung in 46 StGB niedergelegt sie erfahren insbesondere fur das Jugendstrafrecht eine Differenzierung Ausgangspunkte der Strafzumessung sind Die Strafe muss sich im Strafrahmen der rechtlich festgestellten sogenannten prozessualen Tat bewegen Die Schuld ist Massstab innerhalb des Strafrahmens Dabei ist am Massstab zu beachten welche Auswirkungen die Strafe auf die zukunftige Lebensfuhrung des Taters haben wird Prognose Die Strafe muss verhaltnismassig sein unter Abwagungsgebot uber die Umstande die fur und gegen den Tater sprechen Strafzumessungstheorien insb Spielraumtheorie Motive des Taters Ziele und Beweggrunde insbesondere fremdenfeindliche rassistische antisemitische geschlechtsspezifische gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende 2 die Gesinnung und der aufgewandte Wille des Taters zur Tatbegehung die Pflichtwidrigkeit insbesondere bei Fahrlassigkeitsdelikten die Art und Weise der Begehung und die Folgen der Tat das Vorleben des Taters hier Vorstrafen das Nachtatverhalten die Bemuhungen um Schadenswiedergutmachung oder die Bemuhungen um einen Ausgleich mit dem Opfer Tater Opfer Ausgleich die Strafempfindlichkeit des Taters Prinzip der subjektiven Verhaltnismassigkeit abhangig z B vom Lebensalter den personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnissen dem Beruf usw 3 Es durfen bei der Abwagung jedoch keine Merkmale des Tatbestandes in die Strafzumessung einfliessen da diese bereits den Strafrahmen begrunden Im Jugendstrafverfahren wird vor allem auf Sanktionsvermeidung gesetzt Da sich Jugendliche und teilweise Heranwachsende noch in der personlichen Reifung und Entwicklung befinden soll nach dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht eher mit erzieherischen Massnahmen als durch Strafe versucht werden die Devianz in Zukunft zu vermeiden Mittlerweile wird dies jedoch zum Teil populistisch in der Kriminalpolitik bei Fallen in denen das Prinzip versagte teilweise in Frage gestellt Bei jugendlichen Mehrfach oder Intensivtatern wird die Umkehrung Strafe vor beziehungsweise statt Erziehung gefordert Normative Strafzumessung BearbeitenGrundsatzlich ist Strafe zu rechtfertigen Strafe als Reaktion auf eine Gesetzesubertretung ist das letzte rechtsstaatliche Mittel sog ultima ratio Zu ihrer Rechtfertigung werden absolute und relative Straftheorien Strafzwecke herangezogen Die absoluten Straftheorien rechtfertigen Strafe als Vergeltung Isoliert bieten die uberkommenen absoluten Straftheorien jedoch nur unzureichend Begrenzungen fur den Strafanspruch insbesondere keine Verhaltnismassigkeit Erst mit der Entwicklung der Talion Spiegelstrafe war die Strafe auf das zugefugte Unrecht begrenzt Die absoluten Straftheorien richten sich also zuruckblickend auf Tat und Tater Moderne absolute Straftheorien begrunden den Zweck von Strafe in der verhaltnismassigen Vergeltung von Schuld durch Strafe Anhanger der alteren absoluten Straftheorien waren Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel Die relativen Straftheorien suchen nach dem Zweck in Bezug zum Tater Spezialpravention und zur Allgemeinheit Generalpravention In ihren negativen Auspragungen sollen der Tater oder die Allgemeinheit durch das Vorhalten von Strafe abgeschreckt werden ebenfalls Straftaten zu begehen Die Allgemeinheit soll ferner vor dem Straftater gesichert werden In ihrer positiven Auspragung der relativen Straftheorien soll der Tater resozialisiert werden um in Zukunft ein delinquenzfreies Leben fuhren zu konnen Die Allgemeinheit soll in ihrer Rechtstreue ermahnt und bestarkt werden teilweise auch als gemischte Theorie oder relative Vergeltungstheorie vertreten Zugleich soll aber auch der Gesellschaft eine Genugtuung fur das begangene Unrecht zukommen um eine Lynchjustiz zu vermeiden sogenannte Kanalisierung von Strafbedurfnissen und die Bewaltigung von Opfertraumata zu ermoglichen Diese Strafzwecke sind bei der Strafzumessung zu berucksichtigen Laufen die Strafzwecke insbesondere bei Vergeltung versus Resozialisierung verquer spricht man von der Antinomie der Strafzwecke Von der Rechtsprechung wird vornehmlich die Vereinigungstheorie vertreten welche die unterschiedlichen Zwecke von Strafe in ein ausgewogenes Verhaltnis zu bringen versucht 4 Im Resultat wiegt die allgemeine Generalpravention am schwersten angedrohte und verhangte Strafe sollen davor abschrecken Straftaten zu begehen 1 Praktische Strafzumessung BearbeitenDie Strafzumessung erfolgt anhand der Strafzwecke und in Abwagung der Umstande von Tat Tater und dessen Schuld Die wesentlichen be und entlastenden Umstande sind im Urteil als solche anzugeben Strafscharfende einschlagige Vorstrafen und strafmildernden Reue zeigende Gestandnisse zahlen typischerweise auch dazu Unklar sind jedoch Art und Weise der nachfolgenden Umwertung in die konkrete Tatstrafe 5 In der Regel erklart das Gericht die Strafhohe nur mit Worten wie dieses Strafmass sei erforderlich aber auch ausreichend Die zumeist recht weiten gesetzlichen Strafrahmen bilden die Grundlage Vom Gericht zu bedenkende Sonderstrafrahmen eroffnet das Gesetz vielfach fur besonders schwere und minder schwere Falle Zu prufen sind ebenfalls die zum Teil fakultativen Strafrahmenabsenkungen fur die sonstigen allgemeinen Strafmilderungsgrunde Zu ihnen gehort auch ein bei Aussicht auf Erfolg einzuleitender Tater Opfer Ausgleich Auch geht eine formelle Verstandigung im Strafverfahren in der Regel mit einem strafmildernden Gestandnis einher Der Beurteilungsspielraum den das Strafrecht dem Tatgericht bei der Strafzumessung zubilligt und zubilligen muss ist erheblich Denn Gegenstand ist die prozessuale Tat so wie sie sich als Inbegriff der mundlichen Hauptverhandlung zur Uberzeugung dieses Gerichts dargestellt hat Die Revisionsgerichte konnen die konkrete Strafbemessung nur auf Rechtsfehler und dabei zumeist nur indirekt uberprufen Mit Erfolg zu rugen sind dann vor allem Mangel der schriftlichen Urteilsbegrundung die darin bestehen dass das Tatgericht naheliegende be oder entlastende Umstande nicht oder fur diese Strafhohe nicht hinreichend erortert hat Gesetzliche Strafarten BearbeitenGrundsatzlich ist bei der zu verurteilenden prozessualen Tat auf die Art der Strafe zu achten Geldstrafe Bearbeiten Die Geldstrafe ist eine Strafe die bereits im germanischen und romischen Strafrecht vorkommt Die Geldstrafe dient im modernen Strafrechtssystem als Strafe bei leichten Delikten um Freiheitsentzug zu vermeiden Dabei zeigen sich sowohl Vor als auch Nachteile auf Die Geldstrafe vermeidet kurze Freiheitsstrafen die hinsichtlich der Strafzwecke kaum dienlich sind weder zur Resozialisierung noch zur Vergeltung Zugleich bedeutet aber die Geldstrafe dass die Hochstpersonlichkeit der Strafe gefahrdet ist Statt des Verurteilten kann auch ein Dritter die Geldstrafe fur ihn zahlen fruhere Auffassung war die Annahme von Strafvereitelung Damit wurde der Sanktionscharakter gefahrdet werden Jedoch konnen die zahlreichen Bagatellverfahren mit einer Geldstrafe haufig schneller und auch vertraglicher abgeschlossen werden Die Geldstrafe wird in Tagessatzen bemessen Dabei soll ein Tagessatz einem Tag Freiheitsentzug entsprechen Maximal konnen 720 Tagessatze bei Gesamtstrafenbildung sonst maximal 360 Tagessatze verurteilt werden Minimum sind funf Tagessatze Die Hohe des Tagessatzes soll den Verurteilten so belasten dass dieser von seinem Nettoeinkommen ausgehend auf das Sozialhilfeniveau fur die Zahl der Tagessatze gedruckt wird Die Hohe bewegt sich innerhalb von 1 und 30 000 Diese Begrenzungen sind zwar wegen des Bestimmtheitsgebots aus dem Rechtsstaatsprinzip und Art 103 Abs 2 GG notwendig ihnen fehlt jedoch teilweise der Bezug zur Realitat Fur vermogende Tater kann auch der Tagessatz von 30 000 noch eine Bagatelle sein Andererseits ist fraglich ob nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist wenn eine Tat mit einer Geldsumme von 100 000 10 Tagessatze zu 10 000 oder 10 10 Tagessatze zu 1 abgeurteilt wird Dieses Dilemma wird durch die gesetzlichen Strafzumessungsregeln nicht abgefedert Ist die Schuld jedoch geringer so bleibt dem erkennenden Gericht noch die Moglichkeit von der Strafe abzusehen es bleibt bei einem formalen Schuldspruch sehr selten oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sogenannte Geldstrafe auf Bewahrung auszusprechen Festzustellen ist aber dass die Geldstrafe bei der Legalbewahrung also der zukunftigen delinquenzfreien Bewahrung des Verurteilten positive Auswirkungen hat Ein Ruckfall ist bei Geldstrafen weniger wahrscheinlich als bei Freiheitsstrafen Dies erklart sich aber auch dadurch dass es sich dabei in vielen Fallen um Fahrlassigkeitstaten und auch um Tater mit positiver Legalprognose handelt Geldstrafen durfen jedoch nicht mit Massregeln der Besserung und Sicherung verbunden werden Ist die Geldstrafe nicht einbringbar so tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe Damit mussen so viele Tage Haft angetreten werden wie Tagessatze noch ausstehen Freiheitsstrafe Bearbeiten Die Freiheitsstrafe ist der Freiheitsentzug der in Justizvollzugsanstalten vollzogen wird Wahrend fruher noch eine Differenzierung zwischen Festungshaft Zuchthaus Gefangnis Einschliessung und Haft bestand gibt es seit 1969 nur noch die Freiheitsstrafe Das deutsche System differenziert zwischen zeitiger Freiheitsstrafe die mindestens einen Monat und hochstens funfzehn Jahre andauern darf Eine Verurteilung zu mehreren hundert Jahren Haft wie sie in den USA nicht unublich ist kann in Deutschland nicht stattfinden Keine zeitige Freiheitsstrafe ist die lebenslange Freiheitsstrafe Bei dieser ist die Haftdauer nicht von vornherein zeitlich beschrankt eine tatsachlich lebenslange Vollstreckung also bis zum Tod ist aber die Ausnahme Nach 15 Jahren ist es den Verurteilten erstmals moglich einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewahrung zu stellen Hat das Gericht zuvor auf besondere Schwere der Schuld erkannt verlangert sich diese Zeitdauer Bisherigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die lebenslange Freiheitsstrafe hat das Bundesverfassungsgericht eine vorsichtige Abweisung erteilt Die Freiheitsstrafe kann nicht unter einem Monat und soll nicht unter 6 Monaten verhangt werden Damit sollen die entsozialisierenden und deprivatisierenden Effekte der Freiheitsentziehung auf den Tater vermieden werden Die Freiheitsstrafe kann wenn sie die Hohe von einem Jahr in Ausnahmefallen zwei Jahren nicht uberschreitet zur Bewahrung ausgesetzt werden Die Bewahrungszeit betragt mindestens zwei und hochstens funf Jahre Die Legalbewahrung von Verurteilten die Bewahrungsauflagen erhalten haben ist durchaus gunstiger wenn auch nicht besonders auffallig als bei Inhaftierung Trotz der notwendigen Bestellung des Bewahrungshelfers oder einer Fuhrungsaufsicht sind die Kosten fur den Staat geringer als bei Inhaftierung Mit Ablauf der Bewahrungszeit wird die Strafe erlassen Nach der Verbussung der Haft zu zwei Dritteln oder zur Halfte bei Vorliegen besonderer Umstanden gemass 57 StGB kann der Strafrest zur Bewahrung ausgesetzt werden Berechnung der Strafhohe anhand des Strafrahmens bei Konkurrenzen BearbeitenDa das Urteil nicht auf die materielle Tat die Liste aller einzeln strafbewehrten Taten sondern auf die prozessuale Tat bezogen ist bestimmt sich die Strafhohe nach den vorliegenden Konkurrenzen Dabei gibt es zahlreiche Sonderfalle und Einzelprobleme die erortert werden konnten Die Ausfuhrungen zu Ideal und Realkonkurrenz beziehen sich sowohl auf Geld als auch auf Freiheitsstrafe Tateinheit Bearbeiten Besteht zwischen den verurteilten Taten Tateinheit Idealkonkurrenz so ist die Strafe nach 52 StGB zu bemessen Aus dem schwersten Delikt wird der Strafrahmen entnommen und nach den weiteren verwirklichten Delikten erhoht wobei die Strafe nicht milder sein darf als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen Absorptionsprinzip oder Kombinationsprinzip In diesem Rahmen entscheidet der Richter die Strafhohe Tatmehrheit Bearbeiten Bei Tatmehrheit Realkonkurrenz nach 53 54 StGB wird eine Gesamtstrafe gebildet Dies ist fur den Tater regelmassig ungunstiger als die Strafzumessung bei Tateinheit Grundsatzlich beschrankt sich die Strafhohe auch bei zeitigen Freiheitsstrafen auf funfzehn Jahre und wenn eine der Strafen lebenslange Freiheitsstrafe sein sollte auf ebendieses Strafmass Fur alle Taten die in Realkonkurrenz stehen wird eine Einzelstrafe gebildet Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen Die hochste Strafe wird als Einsatzstrafe herangezogen diese wird dann um die weiteren verwirkten Strafen erhoht Asperationsprinzip Nachtragliche Gesamtstrafenbildung Bearbeiten Es kann auch nachtraglich eine Gesamtstrafe gebildet werden Dies ein besonderer Fall der Realkonkurrenz Dies tritt ein wenn zwischenzeitlich Verurteilungen ergangen sind Die Regelungen zur nachtraglich gebildeten Gesamtstrafe richtet sich nach 55 StGB Literatur BearbeitenH J Albrecht Strafzumessung bei schwerer Kriminalitat Berlin 1994 ISBN 3 428 08045 9 Wolfgang Ferner Strafzumessung Bonn 2003 ISBN 3 8240 0577 8 Sonke Gerhold Der unbenannte minder schwere Fall im Strafrecht und seine Bedeutung fur die Strafzumessung PDF 100 kB In ZJS 2009 S 260 266 S Hofer Sanktionskarrieren Freiburg i Br 2003 ISBN 3 86113 051 3 Tatjana Hornle Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligung zugleich Anm zu BGH Bes v 28 06 2011 Az 1 StR 282 11 HRRS 2011 Nr 863 NJW 2011 2597 NStZ 2011 689 In HRRS 12 2011 S 511 B D Meier Strafrechtliche Sanktionen 3 Auflage Berlin Heidelberg 2009 ISBN 978 3 540 89063 8 G Schafer Praxis der Strafzumessung 3 Auflage Munchen 2001 ISBN 3 406 48242 2 F Streng Strafrechtliche Sanktionen 2 Auflage Stuttgart 2002 ISBN 3 17 015789 2 Einzelnachweise Bearbeiten a b Dreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze 46 C H Beck Munchen 1995 Rn 3 46 Abs 2 S 2 Hs 1 StGB eingefugt durch Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12 Juni 2015 BGBl I S 925 in Kraft getreten am 1 August 2015 erganzt um antisemitische durch Gesetz zur Bekampfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalitat vom 30 Marz 2021 BGBl I S 441 in Kraft getreten am 1 Juli 2021 erganzt um geschlechtsspezifische gegen die sexuelle Orientierung gerichtete durch Gesetz zur Uberarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe Strafzumessung Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 26 Juli 2023 BGBl 2023 I Nr 203 in Kraft getreten am 1 Oktober 2023 Michael Kohler Strafrecht allgemeiner Teil Springer 1997 ISBN 3 540 61939 9 S 603 Dieses Prinzip ist motiviert durch das Ziel bei gleicher Schuld ein subjektiv gleiches Strafleiden zu erzeugen Es birgt aber gleichzeitig die Gefahr der Klassenjustiz indem einer Urteilspraxis vorschub geleistet wird in der z B mit Berufung auf kulturell oder wirtschaftlich begrundete Strafempfindlichkeit Angehorige der Mittelschicht systematisch anders bestraft werden als Angehorige der Unterschicht siehe dazu Bernd Dieter Meier Strafrechtliche Sanktionen Springer 2009 ISBN 978 3 540 89063 8 S 214 BVerfG Urteil vom 21 Juni 1977 Az 1 BvL 14 76 BVerfGE 45 187 253 259 Axel Montenbruck Abwagung und Umwertung Zur Bemessung der Strafe fur eine Tat und fur mehrere Taten Duncker amp Humblot 1989 ISBN 3 428 06709 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4057812 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafzumessung Deutschland amp oldid 237990721