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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Tater Begriffsklarung aufgefuhrt Als Tater wird allgemein jemand bezeichnet der eine Tat ausfuhrt oder etwas getan hat insbesondere ein Straftater Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft und Bedeutungswandel 2 Taterbegriff in der deutschen Rechtssprache 2 1 Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht 2 2 Zivilrecht 2 3 Offentliches Recht Verwaltungsrecht 3 Taterbegriff in der osterreichischen und schweizerischen Rechtssprache 4 Literatur Weblinks 5 EinzelnachweiseWortherkunft und Bedeutungswandel BearbeitenDas zu tun gebildete Abstraktum Tat althochdeutsch und mittelhochdeutsch tat ist fruh nachweisbar um das 8 Jahrhundert 1 Taterbezeichnungen sind danach zunachst in Zusammensetzungen zu finden so Guttater ahd und mhd guottaeter gebildet zu guottat 2 oder Guttaterin 3 und Ubeltater vbeltaeter gebildet zu vbeltat 4 oder Ubeltaterin 5 sowie daneben mit ahnlicher Bildungsweise auch Wohltater oder Wohltaterin 6 zu Wohltat und Missetater 7 gebildet zu Missetat gotisch missadeds so in der Wulfilabibel ahd missatat missitat missetat mistat und mhd missetat 8 9 Jedoch begegnet uns das einfache Wort Tater erst im 15 Jahrhundert Es wird zunachst allgemein mit einer Hauptbedeutung im Sinne von Handelnder gebraucht fur eine person die etwas thut ausfuhrt zur wirklichkeit bringt eine that verrichtet oder verrichtet hat Daneben kann es im engeren sinne eine person die eine missethat ein verbrechen begangen hat bedeuten 10 Auch in Lexika des 20 Jahrhunderts werden fur das Wort noch diese beiden Bedeutungen angegeben 11 Die vormals an erster Stelle angefuhrte wertneutral zu verstehende Bedeutungsangabe verblasste jedoch zunehmend inzwischen ist ein negativ konnotierter Wortsinn deutlich hervorgetreten In der Rechtssprache wird als Tater bezeichnet wer eine Tat begeht Auch allgemeinsprachlich heissen Tater und Taterin jene die eine Straftat oder eine zumindest als Unrecht empfundene Handlung begangen haben 12 Die negative Konnotation wird auch an Komposita wie Taterbeschreibung Taterkreis Tatergruppe oder dem Schreibtischtater deutlich Taterbegriff in der deutschen Rechtssprache BearbeitenIm juristischen Bereich differiert die Bedeutung je nach Fachgebiet Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Bearbeiten Hauptartikel Tater Strafrecht Im Strafrecht Deutschlands ist Tater wer eine mit Strafe bedrohte Tat selbst oder durch einen anderen begeht 25 StGB An der Tat Beteiligte wie Anstifter oder Gehilfen sind keine Tater im strafrechtlichen Sinne Grund fur diese Differenzierung ist das im Strafrecht bestehende gesteigerte Bedurfnis nach Ahndung der individuellen Schuld Anstifter werden obwohl sie bei der Tatausfuhrung in der Regel nicht zugegen waren wie ein Tater bestraft 26 StGB wahrend die Strafe des Gehilfen zu mildern ist 27 Abs 2 StGB Das Ordnungswidrigkeitenrecht Deutschlands kennt demgegenuber nur den Einheitstater Jeder an der Tat Beteiligte wird wie ein Tater behandelt 14 OWiG unabhangig davon ob er Tatherrschaft hatte oder nur an der Tat beteiligt war Zivilrecht Bearbeiten Im Zivilrecht wird der Begriff Tater im Zusammenhang mit der Leistung von Schadensersatz aufgrund unerlaubter Handlung und im Sachenrecht im Zusammenhang mit dem Schutz des Besitzes verwendet Die im Burgerlichen Gesetzbuch BGB zu findenden Nachweise zum Tater in 830 859 und 864 BGB haben keine wesentlich andere Bedeutung als im Strafrecht sie stehen auch dort fur jemanden der entweder eine Straftat begangen hat 823 Abs 2 BGB hat oder zumindest in absolut geschutzte Rechtspositionen des Einzelnen rechtswidrig eingegriffen hat 823 Abs 1 BGB Der Eingriff in eine solche Rechtsposition muss nicht notwendigerweise zugleich eine Straftat sein z B bei Storungen des Besitzrechts oder bei einer Verletzung des allgemeinen Personlichkeitsrechts Auch das Zivilrecht verzichtet auf Differenzierungen nach Taterschaft und Teilnahme jeder der an der rechtswidrigen Tat beteiligt ist gilt deliktsrechtlich als Tater Anstifter und Gehilfen stehen Mittatern gleich 830 Abs 2 BGB Offentliches Recht Verwaltungsrecht Bearbeiten Das Verwaltungsrecht verwendet den Begriff des Taters nur vereinzelt z B im Zusammenhang mit Ausweisungen von Auslandern 54 Abs 2 Nr 3 AufenthG Hierbei nimmt es Bezug auf zuvor begangene Vergehen Einen eigenstandigen offentlich rechtlichen Taterbegriff gibt es nicht Taterbegriff in der osterreichischen und schweizerischen Rechtssprache BearbeitenWahrend das Schweizer Strafrecht wie das deutsche Strafrecht zwischen Tater Anstifter und Gehilfen unterscheidet Art 24 Art 25 und Art 26 Schweizer StGB behandelt das osterreichische Strafrecht alle an einer Tat Beteiligten einheitlich als Tater Einheitstaterbegriff 12 osterr StGB Literatur Weblinks BearbeitenLiteratur uber Tater im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Wikiquote Tater Zitate Wiktionary Tater Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache De Gruyter 23 Auflage S 816 guttater m In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Deutsches Worterbuch Hirzel Leipzig 1854 1961 woerterbuchnetz de Universitat Trier guttaterin f In Grimm Deutsches Worterbuch ubelthater m In Grimm Deutsches Worterbuch ubelthaterin f In Grimm Deutsches Worterbuch wohltaterin f In Grimm Deutsches Worterbuch missethater m In Grimm Deutsches Worterbuch missethat m In Grimm Deutsches Worterbuch Des Weiteren verzeichnet der Grimm neben dem Unthater gebildet zu Unthat auch den Thatenthater tater m In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Deutsches Worterbuch Hirzel Leipzig 1854 1961 woerterbuchnetz de Universitat Trier Vgl z B Der Neue Brockhaus Lexikon und Worterbuch in funf Banden und einem Atlas 4 Aufl 1971 Vgl Die Brockhaus Enzyklopadie in 24 Banden 19 Aufl 1993 verzeichnet unter dem Begriff des Taters nur noch den Straftater desgleichen der Eintrag Tater im Duden online abgerufen am 29 August 2019 Normdaten Sachbegriff GND 4058881 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tater amp oldid 234826530