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Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist im deutschen Strafrecht eine spezielle in 59 StGB geregelte Sanktion in einem Urteil eines Strafgerichtes oder einem Strafbefehl die unter bestimmten Voraussetzungen verhangt werden kann Durch diese Sanktion wird der Tater verwarnt und das Gericht behalt sich die Verhangung einer genau bezeichneten Geldstrafe vor falls der Tater erneut straffallig wird oder Auflagen oder Weisungen die mit der Verwarnung verbunden sind nicht erfullt Die Voraussetzungen sind erfullt wenn zu erwarten ist dass der Tater keine weiteren Straftaten begehen wird die Wurdigung der Tat und der Personlichkeit des Taters besondere Umstande ergibt und die Verteidigung der Rechtsordnung eine Verurteilung zu Strafe nicht gebietet Es wird wie bei der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewahrung ein Bewahrungsbeschluss erlassen der dem Verurteilten spezielle Auflagen oder Weisungen nach 59a StGB auferlegt z B Schadenswiedergutmachung Sollte der Verwarnte den Auflagen und Weisungen entsprechen und es nicht zu einem Widerruf im Sinne des 59b Abs 1 StGB kommen stellt das Gericht per Beschluss fest dass es mit der Verwarnung sein Bewenden hat 59b Abs 2 StGB Nach der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Verwarnte als nicht vorbestraft Auch der Eintrag im Bundeszentralregister wird nun geloscht Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kann grundsatzlich auch bei uberlanger Verfahrensdauer im Rahmen der Gesamtwurdigung von Tat und Personlichkeit des Taters notwendig werden 1 In der Schweiz existiert eine ahnliche Sanktion in Form der bedingten Geldstrafe Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 25 Juli 2003 Az 2 BvR 153 03 Volltext Rn 51 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwarnung mit Strafvorbehalt amp oldid 235753080