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Asperationsprinzip auch Verscharfungsgrundsatz von lat asper hart scharf streng ist ein Rechtsbegriff aus dem Strafrecht in Deutschland gesetzlich geregelt in 54 Abs 1 S 2 StGB Er bezeichnet die Methode eine tat und schuldangemessene Gesamtstrafe zu bestimmen wenn der Tater wegen mehrerer Delikte die zueinander in Tatmehrheit 53 Abs 1 StGB stehen gleichzeitig verurteilt wird Gegenstuck ist das im Fall der Tateinheit zur Anwendung kommende Absorptionsprinzip Inhaltsverzeichnis 1 Bildung einer Gesamtstrafe 2 Andere Lander 3 Literatur 4 Weblinks 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseBildung einer Gesamtstrafe BearbeitenZunachst ist fur jede einzelne Tat nach den Regeln der Strafzumessung eine Einzelstrafe zu bilden Von diesen verschiedenen Einzelstrafen wird dann die hochste verwirkte Strafe die sogenannte Einsatzstrafe unter nochmaliger Berucksichtigung und Abwagung der allgemeinen Strafzumessungsgrunde erhoht 1 Dabei ist das Mindestmass der Gesamtstrafe die nach 54 Abs 1 S 2 StGB geringstmoglich erhohte Einsatzstrafe Das Hochstmass der Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen 54 Abs 2 S 1 StGB Andere Lander BearbeitenDie Strafzumessung beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen ist in 28 des osterreichischen Strafgesetzbuchs geregelt 2 Die Strafe ist nach dem Gesetz zu bestimmen das die hochste Strafe androht Das osterreichische Verwaltungsstrafrecht kennt in 22 VStG 3 auch die Kumulation mehrerer Strafen Art 49 des Schweizer Strafgesetzbuchs verankert ebenfalls das Asperationsprinzip mit Bildung einer Gesamtstrafe 4 Das US amerikanische Strafrecht unterscheidet nicht zwischen Tateinheit und Tatmehrheit Im Falle mehrerer Verstosse werden die Einzelstrafen grundsatzlich addiert Additionsprinzip So kann es anders als in Deutschland zu Strafen kommen die deutlich hoher als die menschliche Lebenserwartung ausfallen 5 Literatur BearbeitenVerena Klappstein Jan Kossmann Die Gesamtstrafenbildung JuS 2010 S 785 790 Sonja Koch Asperationsprinzip und retrospektive Konkurrenz Zurcher Studien zum Strafrecht 71 2013 ISBN 978 3 7255 6948 9 Ernst Wolff Grundfalle der Gesamtstrafenbildung JuS 1999 S 800Weblinks BearbeitenKarl Werner Fellner Konkurrenzprobleme bei Abgabendelikten Uneinheitliche Strafbarkeit vergleichbarer Delikte SWK Steuer und WirtschaftsKartei 2010 S 580 586 Strafe als Massanzug Entwicklungen im Sexualstrafrecht und Anderungsuberlegungen zu den Vermogensdelikten Osterreichisches Bundesministerium fur Justiz Pressemitteilung vom 20 Mai 2014 zur RichterInnenwoche 2014 Die hohe Kunst der Strafzumessung strafprozess ch 21 Juni 2011 Juana Vasella Zusatzstrafe und Gesamtstrafe retrospektive Konkurrenz Asperationsprinzip und Kumulationsprinzip 30 April 2012 zur Rechtslage in der Schweiz Siehe auch BearbeitenKonkurrenz Recht AbsorptionsprinzipEinzelnachweise Bearbeiten Trondle Fischer Strafgesetzbuch StGB mit Nebengesetzen 54 Rz 4 Hopfel Ratz WK StGB 2 Auflage Stand 1 Oktober 2011 Verwaltungsstrafgesetz 1991 VStG Memento des Originals vom 7 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www iracm com Schweizer Bundesgericht Strafrechtliche Abteilung Beschwerde in Strafsachen 6B 65 2009 Urteil vom 13 Juli 2009 Henning Schaum Strafzumessung im US Prozess Ein Uberblick German American Law Journal 15 Marz 2010Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Asperationsprinzip amp oldid 226792346