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Tatmehrheit auch Realkonkurrenz genannt ist ein Begriff des deutschen Konkurrenzrechts Sie liegt vor wenn jemand durch mehrere selbstandige Handlungen mehrere verschiedene Straftatbestande beziehungsweise den gleichen Straftatbestand mehrmals verwirklicht Die Tatmehrheit fuhrt zu einer gleichzeitigen Aburteilung und ist in 53 Strafgesetzbuch geregelt Den Gegenbegriff bildet die Tateinheit die vorliegt wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt 52 StGB Aus den einzelnen Freiheits oder Geldstrafen wird nach dem Asperationsprinzip eine so genannte Gesamtstrafe gebildet Anders im Jugendstrafrecht dort wird nicht auf eine Gesamtstrafe sondern auf eine Einheitsstrafe 31 JGG erkannt Unterschieden wird die gleichartige und die ungleichartige Tatmehrheit Eine gleichartige Tatmehrheit liegt vor wenn mehrere Verletzungen desselben Strafgesetzes vorliegen Bei der ungleichartigen Tatmehrheit sind verschiedene Gesetze verletzt worden Auch Ordnungswidrigkeiten konnen tatmehrheitlich begangen werden 20 OWiG 1 Literatur BearbeitenFrank Albrecht Die Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten eine Empfehlung fur Bussgeldbehorden und Gerichte Verkehrsverlag Fischer Dusseldorf 2004 ISBN 3 87841 194 4 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tatmehrheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Detlef Burhoff Mehrere Fahrverbote bei Tatmehrheit Diese Frage beantwortet demnachst der BGH online Blog 22 Juli 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tatmehrheit amp oldid 235234458