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Die Einheitsstrafe ist ein Begriff aus dem im Jugendgerichtsgesetz JGG geregelten deutschen Jugendstrafrecht Grundsatzlich sieht das deutsche Strafrecht in den Fallen in denen ein Straftater mehrere Straftaten in Tatmehrheit begangen hat vor dass fur die einzelnen Taten mehrere Einzelstrafen gebildet werden die sodann in einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden Dies ist in den 53 ff StGB geregelt Da das deutsche Jugendstrafrecht jedoch nicht den Grundgedanken der Bestrafung hat sondern der erzieherische Aspekt der Verurteilung im Vordergrund steht hat der Gesetzgeber die Einheitsstrafe festgelegt Diese geht davon aus dass auch fur mehrere selbstandige Strafen nur eine einheitliche Strafe gebildet werden soll da sonst der erzieherisch gewollte Effekt nicht gewahrt werden konnte Allerdings durfen auch bei der Zusammenfassung in einer Strafe die festgelegten Hochstgrenzen der Jugendstrafe 31 Abs 1 JGG nicht uberschritten werden Eine weitere Besonderheit ist dass der Tatrichter auch die Moglichkeit hat bereits fruher abgeurteilte Strafen die bereits rechtskraftig sind in die Einheitsstrafe mit einzubeziehen Wenn er dies fur erzieherisch unnotig oder abwegig halt kann er davon allerdings auch absehen 31 Abs 2 3 JGG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einheitsstrafe amp oldid 203002220