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Das Absorptionsprinzip ist in 52 Abs 1 und 2 StGB geregelt Tateinheit und besagt dass bei Verletzung mehrerer Strafgesetze oder desselben Strafgesetzes mehrmals durch dieselbe Handlung nur auf eine Strafe erkannt wird Bei Verletzung mehrerer Strafgesetze ungleichartige Tateinheit richtet sich die Strafe nach dem Gesetz das die schwerste Strafandrohung vorsieht Gleichzeitig ist die Mindeststrafandrohung dem Gesetz zu entnehmen das die hochste Mindeststrafe vorsieht Kombinationsmodell 1 Das Absorptionsprinzip will einerseits verhindern dass ein Tater mehrere Strafen fur dieselbe Handlung erhalt Dieselbe Handlung kann eine Handlung im naturlichen Sinne sein also ein Entschluss und eine Willensbetatigung oder aber eine rechtliche Handlungseinheit also die Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu einer rechtlichen Bewertungseinheit Ohne Absorption wurde ein Auseinanderreissen des einheitlichen Lebensvorgangs insbesondere aber ein lebensfremdes Strafmass resultieren Beispiel aus dem deutschen Strafrecht BearbeitenA verletzt B indem er diesem mit einem Messer durch das Hemd hindurch in den Arm sticht Hier besteht prinzipiell Tateinheit zwischen Sachbeschadigung und gefahrlicher Korperverletzung Die hohere Strafe droht der Tatbestand der gefahrlichen Korperverletzung 224 StGB an daher richtet sich hiernach die Strafe Siehe auch BearbeitenKonkurrenz Strafrecht Deutschlands AsperationsprinzipEinzelnachweise Bearbeiten Dreher Trondle 52 StGB Rdnr 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Absorptionsprinzip amp oldid 210579952