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Die kurze Freiheitsstrafe ist ein speziell im deutschen Strafzumessungsrecht gebrauchter Begriff er bezeichnet eine Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten Dauer Die Verhangung von kurzen Freiheitsstrafen soll nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers nach Moglichkeit vermieden werden Hintergrund ist der Gedanke dass die Gesamtwirkung der kurzen Freiheitsstrafen auf die Personlichkeit des Taters eher negativ ist weil der Tater einerseits seinem gesamten personlichen Umfeld entrissen wird weitere Dissozialisierung andererseits in der kurzen Zeit des Strafvollzugs kaum eine wirkliche Resozialisierung des Taters erreicht werden wird 47 des Strafgesetzbuches StGB bestimmt daher dass eine kurze Freiheitsstrafe nur verhangt werden darf wenn dies aufgrund von besonderen Umstanden in der Tat oder der Personlichkeit des Taters zur Einwirkung auf den Tater oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlasslich ist Diese Regelung gilt nicht fur Jugendarrest nach dem Jugendgerichtsgesetz da es sich dabei im rechtlichen Sinne nicht um eine Strafe handelt sondern um ein Zuchtmittel Auch die Verhangung von kurzen Freiheitsstrafen im Bereich der Bagatellkriminalitat verstosst nach herrschender Meinung jedenfalls dann nicht gegen das verfassungsrechtliche Ubermassverbot wenn schon mehrere uberwiegend einschlagige Vorstrafen existieren und der Tater zudem gegen einschlagige Strafaussetzungen zur Bewahrung verstossen hat 1 Einzelnachweise Bearbeiten BayObLG Beschluss vom 22 Juli 2003 Az 5 St RR 167 03 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kurze Freiheitsstrafe amp oldid 233245560