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Sachbeschadigung ist ein Vergehen bei dem die vorsatzliche Beschadigung oder Zerstorung einer im Allgemeinen fremden Sache unter Strafe steht Eingeschlagene Schaufensterscheibe ohne Vorliegen eines EigentumsdeliktesInhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Tatbestandsmerkmale 1 2 Konkurrenzen 1 3 Sondertatbestande 1 3 1 Datenveranderung 1 3 2 Computersabotage 1 4 Qualifikationen 1 4 1 Gemeinschadliche Sachbeschadigung 1 4 2 Zerstorung von Bauwerken 1 4 3 Zerstorung wichtiger Arbeitsmittel 1 4 4 Weblinks 2 Osterreich 2 1 Tatobjekt 2 2 Tathandlungen 2 3 Qualifikationen 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenNeben dem Diebstahl und dem Betrug stellt die Sachbeschadigung eine der am haufigsten begangenen Straftaten in Deutschland dar Den Grundtatbestand der Sachbeschadigung regelt in Deutschland 303 StGB der wie folgt lautet 1 Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschadigt oder zerstort wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Ebenso wird bestraft wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorubergehend verandert 3 Der Versuch ist strafbar Neben der Sachbeschadigung bestehen die gesonderten Tatbestande der 303a StGB Datenveranderung und 303b StGB Computersabotage da Daten keine Sachen im Rechtssinn sind Nach 303c StGB setzt die Strafbarkeit der Sachbeschadigung der Datenveranderung und der Computersabotage jeweils einen Strafantrag voraus Die Sachbeschadigung ist ein Privatklagedelikt Tatbestandsmerkmale Bearbeiten nbsp mutwillig beschadigter Hochsitz nbsp Eine Unterfuhrung am Bahnhof Konigs Wusterhausen mit Graffiti An Orten die zu bestimmten Tageszeiten vom offentlichen Leben wenig besucht werden werden bevorzugt Sachbeschadigungen vorgenommen Nach dem 39 Strafrechtsanderungsgesetz das 2005 in Kraft getreten ist kann Graffiti grundsatzlich strafrechtlich als Sachbeschadigung verfolgt werden nbsp Selbstbezugliche Sachbeschadigung Arenbergpark Wien Unter den Begriff der Sache fallen nicht nur korperliche Gegenstande sondern auch Tiere bei denen aber auch das 17 Tierschutzgesetz zu beachten ist Ohne Bedeutung ist ob die Sache einen Wert hat So konnen auch bereits zerstorte Hausreste weiter beschadigt werden Auch der Aggregatzustand fest flussig gasformig spielt keine Rolle Bei gasformigen Sachen ist jedoch die Abgrenzbarkeit der Sache notwendig Gasflasche o A Die Strafbarkeit setzt weiter voraus dass die beschadigte Sache fremd ist Dieses Merkmal ist wie beim Diebstahl zu verstehen Fremd ist die Sache wenn sie nicht im Alleineigentum des Taters steht und nicht herrenlos ist Tathandlungen sind zunachst Beschadigen und Zerstoren Beschadigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne grossen Aufwand gereinigt werden so ist sie nicht beschadigt worden Seit dem Inkrafttreten des Neununddreissigsten Strafrechtsanderungsgesetzes im Jahr 2005 ist auch das nicht nur unerhebliche oder vorubergehende Verandern des Erscheinungsbilds tatbestandsmassig Absatz 2 Dieses Gesetz hatte die ausdruckliche Zielsetzung Graffiti strafrechtlich erfassen zu konnen Ob das erreicht worden ist kann erst die Praxis zeigen In der Rechtslehre werden Zweifel an der Geeignetheit des 303 Abs 2 neue Fassung im Hinblick auf die grundgesetzlich erforderliche Bestimmtheit geaussert Auch scheint die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst Art 5 Abs 3 S 1 GG nicht genugend beachtet worden zu sein sodass das Gesetz selbst unverhaltnismassig ist Bereits vor Gesetzesanderung unterfiel ein Graffito aber dem Tatbestandsmerkmal des Beschadigens in Absatz 1 der Vorschrift wenn die nachtragliche Reinigung zu einer nicht unerheblichen Einwirkung auf die Oberflachenbeschaffenheit gefuhrt hat insbesondere beim Einsatz von Sandstrahlgeraten Absatz 2 betrifft daher Graffiti die ruckstandsfrei wieder entfernt werden konnen Eine Sache muss nicht zwingend in ihrer Substanz beschadigt werden es reicht nach standiger Rechtsprechung wenn die Sache in ihrer bestimmungsgemassen Brauchbarkeit beeintrachtigt ist Der Bundesgerichtshof entschied auf Sachbeschadigung als Umweltaktivisten eine Bahnstrecke mittels einer Vorrichtung so blockiert hatten dass zwar die Schienen selbst nicht beschadigt waren die Bahn aber nur durch Austauschen der Schienen die Strecke wieder befahrbar machen konnte 1 Das Ablassen der Luft aus einem Auto oder Fahrradreifen erfullt in der Regel den Tatbestand der Sachbeschadigung 2 3 Die Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus wobei es wie stets ausreicht wenn der Tater die Beschadigung der Sache zwar nicht wunscht sie aber dennoch fur moglich halt und billigt bedingter Vorsatz auch Eventualvorsatz genannt Eine fahrlassig begangene Sachbeschadigung ist nicht strafbar Der Versuch der Sachbeschadigung ist in Absatz 3 unter Strafe gestellt Konkurrenzen Bearbeiten Die Sachbeschadigung ist haufiges Begleitdelikt beim Wohnungseinbruchsdiebstahl Zumeist ist hier jedoch von Handlungseinheit auszugehen Tateinheit tritt bei den Delikten gegen die Person auf wenn eine Waffe gegen den Menschen gefuhrt oder Gewalt ausgeubt und dabei die Kleidung beschadigt wird Sondertatbestande Bearbeiten Datenveranderung Bearbeiten Der Gesetzestext des 303a StGB lautet 1 Wer rechtswidrig Daten 202a Abs 2 loscht unterdruckt unbrauchbar macht oder verandert wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Der Versuch ist strafbar 3 Fur die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt 202c entsprechend Computersabotage Bearbeiten Der Tatbestand der Computersabotage 303b StGB lautet 1 Wer eine Datenverarbeitung die fur einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist dadurch erheblich stort dass er 1 eine Tat nach 303a Abs 1 begeht 2 Daten 202a Abs 2 in der Absicht einem anderen Nachteil zuzufugen eingibt oder ubermittelt oder 3 eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datentrager zerstort beschadigt unbrauchbar macht beseitigt oder verandert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Handelt es sich um eine Datenverarbeitung die fur einen fremden Betrieb ein fremdes Unternehmen oder eine Behorde von wesentlicher Bedeutung ist ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe 3 Der Versuch ist strafbar 4 In besonders schweren Fallen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn der Tater 1 einen Vermogensverlust grossen Ausmasses herbeifuhrt 2 gewerbsmassig oder als Mitglied einer Bande handelt die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat 3 durch die Tat die Versorgung der Bevolkerung mit lebenswichtigen Gutern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeintrachtigt 5 Fur die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt 202c entsprechend Beide Tatbestande versuchen die neuen Medien durch Schutz von Daten und Datenverarbeitung auf strafrechtlicher Grundlage zu schutzen Ob dies gelingt ist in der Literatur bisher kontrovers diskutiert worden Insbesondere gegen Virenprogrammierer versagt dieser Schutz jedoch nicht aus rechtlichen Grunden sondern wegen der mangelnden Ermittlungserfolge Zudem treten die Ermittlungen haufig in Konflikt mit dem Datenschutz so dass ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren nicht durchgefuhrt werden kann Qualifikationen Bearbeiten Neben dem Grundtatbestand der Sachbeschadigung finden sich noch drei Qualifikationstatbestande Sie unterscheiden sich vom Grundtatbestand neben den erhohten Strafrahmen darin dass sie nicht nur auf Antrag verfolgt werden Analog zu den nachfolgend angegebenen Paragraphen gelten ahnliche Regelungen in Osterreich in 126 StGB in der Schweiz in Art 144 StGB Gemeinschadliche Sachbeschadigung Bearbeiten Wahrend 303 StGB das Eigentum des Individuums teilweise offentliches Eigentum schutzt wird die Sachbeschadigung offentlichen Eigentums sofern es unter den 304 StGB fallt mit einem erhohten Strafrahmen bedroht 1 Wer rechtswidrig Gegenstande der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen die dem Gottesdienst gewidmet sind oder Grabmaler offentliche Denkmaler Naturdenkmaler Gegenstande der Kunst der Wissenschaft oder des Gewerbes welche in offentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder offentlich aufgestellt sind oder Gegenstande welche zum offentlichen Nutzen oder zur Verschonerung offentlicher Wege Platze oder Anlagen dienen beschadigt oder zerstort wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Ebenso wird bestraft wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorubergehend verandert 3 Der Versuch ist strafbar Die Besonderheit des Tatbestandes ist hierbei dass der Tater auch Eigentumer der Sache sein kann Fremdes Eigentum wird nicht geschutzt sondern das offentliche Interesse an der Unversehrtheit der Gegenstande Da es sich hierbei um ein anderes Rechtsgut handelt ist strittig ob es sich bei dem 304 StGB um ein eigenes Delikt oder um eine Qualifikation des 303 StGB handelt In Rechtsprechung und Lehre wird die Beeintrachtigung der offentlichen Funktion als Voraussetzung fur die Tatbestandsverwirklichung angesehen auch fur die Verunstaltung nach Absatz 2 4 5 Denn der hohere Unrechtsgehalt und hohere Strafrahmen seien gerade darin begrundet dass das offentliche Nutzungsinteresse beeintrachtigt sei 4 Zerstorung von Bauwerken Bearbeiten Die Zerstorung von Bauwerken ist eine Qualifikation nach 305 StGB 1 Wer rechtswidrig ein Gebaude ein Schiff eine Brucke einen Damm eine gebaute Strasse eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk welche fremdes Eigentum sind ganz oder teilweise zerstort wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Der Versuch ist strafbar Dabei ist unter Eisenbahnen lediglich der Schienenkorper auch von Strassenbahnen zu verstehen Wird die Zerstorung durch Feuerlegen begangen so geht die Brandstiftung 306 ff StGB den Sachbeschadigungsdelikten vor Zerstorung wichtiger Arbeitsmittel Bearbeiten Die Zerstorung wichtiger Arbeitsmittel nach 305a StGB hat eine besondere Bedeutung dadurch gewonnen dass die Fahrzeuge der Polizei der Bundeswehr und der Hilfsorganisationen mit einem gesonderten Schutz ausgestattet worden sind Die Vorschrift sollte ursprunglich dem Schutz vor terroristischen Aktivitaten dienen 1 Wer rechtswidrig 1 ein fremdes technisches Arbeitsmittel von bedeutendem Wert das fur die Errichtung einer Anlage oder eines Unternehmens im Sinne des 316b Abs 1 Nr 1 oder 2 oder einer Anlage die dem Betrieb oder der Entsorgung einer solchen Anlage oder eines solchen Unternehmens dient von wesentlicher Bedeutung ist oder 2 ein fur den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei der Bundeswehr der Feuerwehr des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes das von bedeutendem Wert ist oder 3 ein Kraftfahrzeug der Polizei der Bundeswehr der Feuerwehr des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstesganz oder teilweise zerstort wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Der Versuch ist strafbar Weblinks Bearbeiten nbsp Wikinews Zerstorung wichtiger Arbeitsmittel in den NachrichtenOsterreich Bearbeiten 125 StGB lautet Wer eine fremde Sache zerstort beschadigt verunstaltet oder unbrauchbar macht ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen zu bestrafen Geschutztes Rechtsgut ist das fremde Eigentum Tatobjekt Bearbeiten Tatobjekt sind alle korperlichen fremden Sachen aber auch Tiere 285a ABGB Die Beschrankung auf korperliche Sachen ergibt sich aus den Tathandlungen die das Gesetz aufzahlt Forderungen lassen sich nicht beschadigen Diese Beschrankung ist insofern relevant da das osterreichische ABGB einen sehr weiten Sachbegriff verwendet der auch Schuldrechte unter dem Begriff personliche Sachenrechte umfasst Fremd ist eine Sache wenn sie im Eigentum oder zumindest im Miteigentum einer vom Tater verschiedenen Person steht Eigene und herrenlose Sachen sind vom Tatbestand nicht erfasst Gemass dem Wortlaut des 125 StGB sind sowohl Sachen mit Tauschwert als auch Sachen mit blossem Gebrauchswert vom Tatbestand erfasst Tathandlungen Bearbeiten Hinsichtlich der Tathandlungen wird zwischen Beschadigen Verunstalten unbrauchbar machen und Zerstoren unterschieden Eine Sache wird beschadigt wenn ihre stoffliche Unversehrtheit beeintrachtigt wird 6 Eine Funktionsbeeintrachtigung ist unerheblich Verunstaltet wird eine Sache wenn ihre aussere Erscheinung beeintrachtigt wird 7 Unter dem unbrauchbar machen einer Sache versteht man solches Einwirken des Taters auf den Gegenstand dass sie die ihr zugedachte Funktion nicht mehr voll erfullen kann 8 z B das Verbiegen eines Regenschirmes Die Zerstorung einer Sache liegt dann vor wenn sie durch eine Substanzbeeintrachtigung unbrauchbar gemacht wird und eine Reparatur nicht mehr moglich ist 6 Qualifikationen Bearbeiten 126 StGB lautet 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen wer eine Sachbeschadigung begeht 1 an einer Sache die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist 2 an einem Grab einer anderen Beisetzungsstatte einem Grabmal oder an einer Totengedenkstatte die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsubung dienenden Raum befindet 3 an einem offentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand der unter Denkmalschutz steht 4 an einer Sache von allgemein anerkanntem wissenschaftlichem volkskundlichem kunstlerischem oder geschichtlichem Wert die sich in einer allgemein zuganglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem offentlichen Gebaude befindet 5 an einem wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur 74 Abs 1 Z 11 oder 7 durch die der Tater an der Sache einen 5 000 Euro ubersteigenden Schaden herbeifuhrt 2 Wer durch die Tat an der Sache einen 300 000 Euro ubersteigenden Schaden herbeifuhrt ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren zu bestrafen Schweiz BearbeitenIn der Schweiz sind die Sachverhalte der Sachbeschadigung in Art 144 und 144bis Schweizer Strafgesetzbuch geregelt Siehe auch BearbeitenVandalismus Sachschaden SchadensersatzLiteratur BearbeitenFriedrich Geerds Sachbeschadigungen Heidelberg 1983 ISBN 3 8114 3883 2 Ulrich Behm Sachbeschadigung und Verunstaltung Berlin 1984 ISBN 3 428 05644 2 Thomas Gerhards Computerkriminalitat und Sachbeschadigung Koln 1996 ISBN 3 8265 5473 6 Jorg Wunschel Der Graffitibekampfungsparagraph Ein Keulenhieb des Strafrechts gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst In KUR Jahrgang 2008 Heft 2 42 45 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Aktenzeichen 4 StR 428 97 BGH 14 07 1959 1 StR 296 59 dejure org abgerufen am 6 Januar 2022 BayObLG AZ RReg 1 St 98 87 a b KG Beschluss vom 15 Dezember 2008 4 1 Ss 442 08 243 08 4 Ws 243 08 Rn 5 OLG Jena Urteil vom 27 April 2007 1 Ss 337 06 NJW 2008 776 a b Christian Bertel Klaus Schwaighofer Osterreichisches Strafrecht Besonderer Teil 75 168b StGB Springer Wien New York 10 Auflage S 162 Helmut Fuchs Susanne Reindl Strafrecht Besonderer Teil Delikte gegen den Einzelnen Springer Wien New York 2 Auflage S 101 Christian Bertel Klaus Schwaighofer Osterreichisches Strafrecht Besonderer Teil 75 168b StGB Springer Wien New York 10 Auflage S 163 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4178827 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachbeschadigung amp oldid 229597316