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Computersabotage ist in Deutschland gemass 303b des Strafgesetzbuches StGB ein Vergehen welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren in besonders schweren Fallen bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Wortlaut 3 Erscheinungsformen 4 Strafantrag 5 Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 303a 303b StGB 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenComputersabotage im Sinne des deutschen Strafrechts ist das Storen einer fremden Datenverarbeitungsanlage die fur einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist Im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage erfasst der neue 303b StGB nicht nur den betrieblichen Bereich sondern auch Datenverarbeitungen die den privaten Bereich betreffen 1 Die Anderung des 303b StGB und die Neufassung des Delikts der Computersabotage erfolgte in Umsetzung des Ubereinkommens des Europarates uber Computerkriminalitat 2 und der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005 222 JI des Rates vom 24 Februar 2005 uber Angriffe auf Informationssysteme ABl EU Nr L 69 S 67 3 Wortlaut Bearbeiten 303b StGB lautet nach der letzten Anderung im Rahmen des 41 Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Computerkriminalitat in der Fassung vom 7 August 2007 wie folgt 4 303b Computersabotage 1 Wer eine Datenverarbeitung die fur einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist dadurch erheblich stort dass er eine Tat nach 303a Abs 1 begeht Daten 202a Abs 2 in der Absicht einem anderen Nachteil zuzufugen eingibt oder ubermittelt oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datentrager zerstort beschadigt unbrauchbar macht beseitigt oder verandert wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Handelt es sich um eine Datenverarbeitung die fur einen fremden Betrieb ein fremdes Unternehmen oder eine Behorde von wesentlicher Bedeutung ist ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe 3 Der Versuch ist strafbar 4 In besonders schweren Fallen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn der Tater einen Vermogensverlust grossen Ausmasses herbeifuhrt gewerbsmassig oder als Mitglied einer Bande handelt die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat durch die Tat die Versorgung der Bevolkerung mit lebenswichtigen Gutern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeintrachtigt 5 Fur die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt 202c entsprechend Erscheinungsformen BearbeitenDenial of Service Angriffe DoS DDoS werden grundsatzlich als Tathandlungen nach 303b Abs 1 Nr 2 StGB angesehen 5 6 7 Wenn der Angriff mittels IP spoofing ausgelost wird spricht man von einer Distributed Reflected Denial of Service Attacke DRDoS Die Nutzung von Malware unterschiedlicher Art Viren Wurmer Trojaner und dgl kann regelmassig die Tatbestandsalternative des 303b Abs 1 Nr 1 StGB erfullen 8 9 Strafantrag BearbeitenGemass 303c StGB wird die einfache Computersabotage Tat nur auf Antrag verfolgt es sei denn dass die Strafverfolgungsbehorde wegen des besonderen offentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen fur geboten halt Wird ein Antrag gestellt erhebt die Strafverfolgungsbehorde allerdings auch nur dann Anklage wenn sie ein einfaches offentliches Interesse bejaht 376 StPO Andernfalls hat der Verletzte die Moglichkeit Privatklage zu erheben 374 Abs 2 StPO Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 303a 303b StGB Bearbeiten Anzahl der Delikte 303a 303b StGB in Deutschland PKS 2004 2008 2003 1 7052004 3 1302005 1 6092006 1 6722007 2 6602008 2 2072009 2 276In der deutschen Polizeilichen Kriminalstatistik PKS wurden 2008 insgesamt 2 207 Delikte von Datenveranderung bzw Computersabotage erfasst 10 Die Fallzahlen der letzten Jahre konnen dem Diagramm PKS 2003 2008 entnommen werden 2009 verzeichnete die PKS 2 276 Falle was einem im Vergleich mit Wachstum der Falle von Computerkriminalitat in der PKS von 17 7 eher moderaten Zuwachs von 3 1 entspricht 11 Bei den Computerstraftaten uberwiegen mannliche erwachsene Tatverdachtige ab 21 Jahren Anhand von Statistiken Polizeiliche Kriminalstatistik Verurteiltenstatistik usw lasst sich das genaue Ausmass der Delikte allerdings nicht ermitteln Wegen unterschiedlicher Erfassungszeitraume daten zwischenzeitlichen Anderungen der Rechtslage und anderen Einflussfaktoren sind diese Statistiken in Deutschland nicht immer direkt vergleichbar 12 Siehe auch BearbeitenInformationssicherheit Computerkriminalitat Datenveranderung 303a StGBLiteratur BearbeitenNadine Groseling Frank Michael Hofinger Computersabotage und Vorfeldkriminalisierung Auswirkungen des 41 StrAndG zur Bekampfung der Computerkriminalitat In Multimedia und Recht 2007 S 626 630 Stefan Ernst Das neue Computerstrafrecht In Neue Juristische Wochenschrift 2007 S 2661 2666 Kay H Schumann Das 41 StrAndG zur Bekampfung der Computerkriminalitat In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 675 680 Johannes Wessels Thomas Hillenkamp Strafrecht besonderer Teil 2 Straftaten gegen Vermogenswerte 32 Auflage Muller Heidelberg 2009 ISBN 978 3 8114 9718 4 S 27 33 Weblinks BearbeitenBMJ Besserer Schutz vor Hackern Datenklau und ComputersabotageEinzelnachweise Bearbeiten Eckhardt Rechtliche Grundlagen der IT Sicherheit DuD 2008 330 333 Ubereinkommen uber Computerkriminalitat In Liechtensteinische Gesetzessammlung Abgerufen am 27 Marz 2019 Gercke Die Entwicklung des Internetstrafrechts im Jahr 2006 ZUM 2007 282 284 BGBl 2007 I S 1786f Beck OK von Heintschel Heinegg Weidemann 303b StGB Rn 10 Groseling Hofinger MMR 2007 626 627 Wehner in Heidrich Forgo Feldmann Heise Online Recht 1 Erganzungslieferung 2009 Heise Zeitschriften Verlag ISBN 978 3 88229 272 5 C IV 10 11 Eichelberger Sasser Blaster Phatbot amp Co alles halb so schlimm Ein Uberblick uber die strafrechtliche Bewertung von Computerschadlingen MMR 2004 594 596 Wehner in Heidrich Forgo Feldmann Heise Online Recht C IV 12 13 bka de Memento des Originals vom 29 April 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bka de BKA Polizeiliche Kriminalstatistik 2008 Koppen Entwicklung der Computer IuK und Internetkriminalitat im Jahr 2009 DuD 2010 771 772 vgl so auch den Hinweis bei Gercke Die Entwicklung des Internetstrafrechts 2009 2010 ZUM 2010 633 640 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Computersabotage amp oldid 214741473