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Datenveranderung ist in Deutschland gemass 303a des Strafgesetzbuches StGB ein Vergehen das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Wortlaut 3 Tathandlungen 4 Tatbestandsmerkmale 5 Strafantrag 6 Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 303a 303b StGB 7 Kritik 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenJegliches rechtswidrige Verandern Loschen Unterdrucken oder Unbrauchbarmachen fremder Daten ist nach dem deutschen Strafrecht eine Datenveranderung Wortlaut BearbeitenDer Wortlaut von 303a StGB ist seit der letzten Anderung zum 11 August 2007 1 Wer rechtswidrig Daten 202a Abs 2 Ausspahen von Daten loscht unterdruckt unbrauchbar macht oder verandert wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Der Versuch ist strafbar 3 Fur die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt 202c entsprechend Tathandlungen BearbeitenLoschen ist das unwiederbringliche Unkenntlichmachen von Daten d h die Daten sind nicht wiederherstellbar Von Unterdrucken spricht man wenn dem Berechtigten der Zugriff auf seine Daten unmoglich gemacht wurde Unbrauchbarmachen bedeutet dass Daten nicht mehr bestimmungsgemass gebraucht werden konnen Ein Verandern von Daten liegt vor wenn sich ihr Informationsgehalt andert Tatbestandsmerkmale BearbeitenDie Norm erfasst inhaltliche Anderungen von Daten Die Tat ist vollendet sobald ein Einwirkungserfolg eingetreten ist Eines Vermogensschadens bedarf es nicht 1 Dabei muss es sich nicht um fremde Daten handeln aber um Daten die einem fremden Nutzungsrecht unterliegen So ist die Datenveranderung nach 303a StGB im reinen internen Bereich nicht moglich wenn der Handelnde aufgrund seiner Rechtsposition umfassenden Zugriff auf die veranderten Daten hatte 2 Geschutzt sind nur solche Daten die einem anderen zugeordnet sind Eine strafbare Tat liegt nur dann vor wenn sich die Handlung des Taters auf fremde Daten bezieht an denen also das unmittelbare Recht des Anderen auf Verarbeitung Loschung oder Nutzung besteht 3 Das Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit entfallt wenn der Tater selbst Verfugungsberechtigter ist oder mit Einverstandnis des Verfugungsberechtigten auf die Daten einwirkt Insofern wirkt die Nutzungserlaubnis an den Daten als tatbestandsausschliessendes Einverstandnis 4 Strafantrag BearbeitenGemass 303c StGB wird die Tat in den Fallen der 303 bis 303b StGB nur auf Antrag verfolgt es sei denn dass die Strafverfolgungsbehorde wegen des besonderen offentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen fur geboten halt Wird ein Antrag gestellt erhebt die Strafverfolgungsbehorde allerdings auch nur dann Anklage wenn sie ein einfaches offentliches Interesse bejaht 376 StPO Andernfalls hat der Verletzte die Moglichkeit Privatklage zu erheben 374 Abs 2 StPO Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 303a 303b StGB BearbeitenAnzahl der Delikte 303a 303b StGB in Deutschland PKS 2003 2015 2003 1 7052004 3 1302005 1 6092006 1 6722007 2 6602008 2 2072009 2 2762010 2 5242011 4 6442012 10 5872013 12 7662014 5 6672015 3 5372016 4 4222017 3 5962018 2 875Ab 2014 nur noch erfasst wenn konkrete Anhaltspunkte fur eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen 5 In der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik PKS wurden 2018 insgesamt 2 875 Delikte von Datenveranderung bzw Computersabotage erfasst 6 Bei den Computerstraftaten uberwiegen mannliche erwachsene Tatverdachtige ab 21 Jahren Anhand von Statistiken PKS Verurteiltenstatistik usw lasst sich das genaue Ausmass der Delikte nicht ermitteln Wegen unterschiedlicher Erfassungszeitraume daten und anderen Einflussfaktoren sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar Kritik BearbeitenIn der Rechtswissenschaft wurde die Vorschrift als Straftatbestand ohne erkennbaren Unrechtskern bezeichnet 7 In der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Computerkriminalitat wurde gerugt dass 303a StGB vielfach wegen seiner erheblichen Unbestimmtheit Art 103 II GG kritisiert wird Die Unbestimmtheit bezieht sich z B auf die Frage woran die Verfugungsberechtigung uber Daten festzumachen ist Gerade bei Daten in vernetzten Systemen ist dieses Problem weitgehend ungeklart Daraus lassen sich Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmassigkeit der Norm herleiten Allerdings erscheint fraglich ob der Gesetzgeber derzeit in der Lage ist das Problem zu losen In der rechtswissenschaftlichen Literatur hat sich bislang kein Losungsansatz eindeutig durchsetzen konnen und fur die Rechtspraxis scheint das Problem keine grosse Rolle zu spielen 8 Siehe auch BearbeitenComputersabotage 303b StGBWeblinks BearbeitenStrafbarkeit von Hacking und Computerviren Uni HannoverEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Mitsch Strafrecht Besonderer Teil 2 Springer 2001 ISBN 3 540 41266 2 S 201 Horst Speichert Praxis des IT Rechts Vieweg Friedrich Sohn 2004 ISBN 3 528 05815 3 S 313 Kai Kochmann Schutz des Know how gegen ausspahende Produktanalysen Gruyter 2009 ISBN 3 89949 686 8 S 149 Mark A Zoller Strafrecht Besonderer Teil I Berliner Wissenschafts Verlag 2007 ISBN 978 3 8305 1353 7 S 184 Polizeiliche Kriminalstatistik 2015 Zeitreihen Hinweise zu den Zeitreihen PDF 92 kB Bundeskriminalamt S 15 abgerufen am 14 Juni 2019 Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 Bundeskriminalamt abgerufen am 14 Juni 2019 Eric Hilgendorf Recht durch Unrecht Interkulturelle Perspektiven In Juristische Schulung JuS Heft 9 2008 S 761 767 S 766 Fn 59 Eric Hilgendorf Datenveranderung PDF 44 kB In Kurze Stellungnahme zum Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Computerkriminalitat fur die offentliche Anhorung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch dem 21 Marz 2007 S 7 abgerufen am 5 Juli 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datenveranderung amp oldid 210800083