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Das Ausspahen von Daten ist gemass 202a dem deutschen Strafgesetzbuch StGB ein Vergehen welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenGeschutzt wird die Verfugungsbefugnis uber Daten Diese Norm ist sozusagen die allgemeine Strafbestimmung gegen den elektronischen Hausfriedensbruch 1 Primar geht es um das Verschaffen von Daten Dabei ist es nicht relevant ob geschaftliche oder private Daten ausgespaht werden 202a StGB erfasst unter anderem den Softwarediebstahl das Ausspahen von Daten den Wirtschaftsverrat und das Verschaffen von Unternehmensgeheimnissen Nach Meinung einiger Juristen war das Einhacken in fremde Datensysteme ohne das Verschaffen von Daten nicht gesetzwidrig diese Einschatzung ist jedoch nach dem neuen Wortlaut der Norm demgemass die Strafbarkeit bereits mit der Erlangung des Zugangs beginnt nicht mehr haltbar Das uneingeschrankte Lesen der illegal beschafften Daten erfullt in jeden Fall den Tatbestand des 202a Phishing also beispielsweise das Verschicken von E Mails unter dem Namen tatsachlich existierender Kreditinstitute an Bankkunden mit denen die Empfanger unter einem Vorwand aufgefordert werden auf einer verlinkten und ebenfalls gefalschten Webseite Zugangsdaten einzugeben dient zwar der Vorbereitung eines Computerbetrugs gemass 263a StGB stellt aber kein Ausspahen von Daten gemass 202a StGB dar Zukunftig soll bereits der blosse unbefugte Zugang zu Computer und Informationssystemen Hacking strafbar sein Bisher gilt dies erst wenn sich jemand Daten verschafft 2 Da das Europarat Ubereinkommen die Strafbarkeit von bestimmten Vorbereitungshandlungen fur Computerstraftaten vorschreibe soll der im deutschen Recht bestehende Tatbestand des vorbereitenden Computerbetrugs auf das Ausspahen und Abfangen von Daten erweitert werden Auch Vorbereitungshandlungen zu Datenveranderung und Computersabotage sollten in diesem Zusammenhang erfasst werden Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik Bearbeiten Anzahl der Delikte 202a StGBin Deutschland PKS 2000 5382001 1 4632002 8062003 7812004 1 7432005 2 3662006 2 9902007 4 8292008 7 727In der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik PKS wurden 2008 insgesamt 7 727 Delikte erfasst 3 Die Fallzahlen der letzten Jahre konnen der Tabelle PKS 2000 2008 entnommen werden Bei den Computerstraftaten uberwiegen mannliche erwachsene Tatverdachtige ab 21 Jahren Anhand von Statistiken Polizeiliche Kriminalstatistik Verurteiltenstatistik usw lasst sich das genaue Ausmass der Delikte nicht ermitteln Wegen unterschiedlicher Erfassungszeitraume daten und anderen Einflussfaktoren sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar Siehe auch BearbeitenAbfangen von Daten Computerkriminalitat Computersabotage 303b StGB Datenhehlerei Datenveranderung 303a StGB Hacker Vorbereiten des Ausspahens und Abfangens von DatenWeblinks Bearbeiten 202a Ausspahen von Daten https www gesetze im internet de stgb 202a html Christian Hawellek Die strafrechtliche Relevanz von IT Sicherheitsaudits Wege zur Rechtssicherheit vor dem Hintergrund des neuen Computerstrafrechts Online als PDF 734 kB Einundvierzigstes Strafrechtsanderungsgesetz zur Bekampfung der Computerkriminalitat 41 StrAndG und dessen AnderungenEinzelnachweise Bearbeiten Stefan Ernst Strafbarkeit von Hacking und Computerviren Memento vom 5 September 2006 im Internet Archive S 9 ff Uni Hannover http www bundestag de presse hib 2007 03 2007 075 04 html Link nicht abrufbar Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 Memento vom 21 Juli 2011 im Internet Archive PDF BKABitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausspahen von Daten amp oldid 232610511