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Datenhehlerei ist gemass 202d des deutschen Strafgesetzbuches StGB ein Vergehen welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird Die Vorschrift ist im 15 Abschnitt Verletzung des personlichen Lebens und Geheimbereichs angesiedelt Mit dieser Vorschrift will der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch an das digitale Zeitalter anpassen Sie ist vom Sinn und Zweck an die normalen Hehlerei 259 StGB angelehnt Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestand 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseWortlaut BearbeitenDer Wortlaut des 202d StGB ist 1 Wer Daten 202a Absatz 2 die nicht allgemein zuganglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat sich oder einem anderen verschafft einem anderen uberlasst verbreitet oder sonst zuganglich macht um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schadigen wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Die Strafe darf nicht schwerer sein als die fur die Vortat angedrohte Strafe 3 Absatz 1 gilt nicht fur Handlungen die ausschliesslich der Erfullung rechtmassiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen Dazu gehoren insbesondere solche Handlungen von Amtstragern oder deren Beauftragten mit denen Daten ausschliesslich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugefuhrt werden sollen sowie solche beruflichen Handlungen der in 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen mit denen Daten entgegengenommen ausgewertet oder veroffentlicht werden Tatbestand BearbeitenTatgegenstand sind nicht offentlich zugangliche Daten 1 Diese Norm bezweckt den Schutz der Vertraulichkeit von Daten 2 Bestraft werden Handlungen die eine rechtswidrige Datenspeicherung fortsetzen und begriffliche Parallelen zur Hehlerei aufweisen Teils wird die Auffassung vertreten diese Daten mussten aus einer rechtswidrigen Vortat stammen die sich gegen die Verfugungsbefugnis uber Daten richtet beispielsweise das Ausspahen von Daten 202a StGB 3 Am 16 Oktober 2015 hat der Bundestag das Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung und Datenhehlerei beschlossen Die Verkundung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17 Dezember 2015 Der Tatbestand der Datenhehlerei trat einen Tag spater am 18 Dezember 2015 in Kraft Kritik BearbeitenBereits im Gesetzgebungsverfahren wurde der Tatbestand kritisiert da in ihm unter anderem eine Gefahr fur den Journalismus im Zusammenhang mit Daten von Whistleblowern gesehen wurde Durch die Regelung wurden Blogger Whistleblower und Journalisten kriminalisiert und abschreckt 4 Die Gesellschaft fur Freiheitsrechte GFF ein Bundnis von Journalisten und Burgerrechtsorganisationen hatte deshalb Verfassungsbeschwerde gegen den 202d StGB eingelegt 5 6 7 2022 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt dass sich Journalisten nicht strafbar machen wenn sie geleakte Daten entgegennehmen 8 In ihre Verfassungsbeschwerde rugen sie hauptsachlich die Verletzung der Pressefreiheit Beim Umgang mit Informanten Whistleblowern und gestohlenen Daten zwecks investigativen Journalismus besteht die Gefahr der Strafbarkeit fur den Journalist selbst Eine noch grossere Gefahr bestehe fur andere Berufsgruppen die mit Journalisten dabei zusammenarbeiten zuallererst den Whistleblower selbst da hier uberhaupt keine strafausschliessende Tatbestande im 202d StGB greifen wurden Des Weiteren rugen die Beschwerdefuhrer die Unbestimmtheit der Strafvorschrift Neben den Kernbereich strafbarer Handlungen ergebe sich eine weite Aura der moglichen Strafbarkeit Diese Bedenken lassen sich auch am Wortlaut des Gesetzes nachvollziehen Denn nach dem Wortlaut ist eine Absicht einen anderen zu schadigen grundsatzlich strafbar was ein Whistleblower ohne Einwilligung grundsatzlich will und auch meist gerechtfertigt muss Er macht sich durch seine Handlung grundsatzlich strafbar und muss sich auf sein Risiko selbst entlasten welche aber nicht im 202d sondern im 34 StGB nur allgemein geregelt ist Im 34 StGB rechtfertigender Notstand werden aber sehr hohe Hurden verlangt eine gegenwartige Gefahr welche nur durch die Datenweitergabe an den Journalisten abwendbar gewesen sein darf Sprich behauptet das geschadigte Unternehmen dass es eine interne effektive Uberwachung gibt welche internen Fehlverhalten effektiv nachgeht wurde ein Strafausschluss fur den Whistleblower ausscheiden Ausserdem tragt er die Prognosegefahr ob eine Gefahr fur die Verletzung eines Rechtsguts vorlag Beispielsweise verletzt Facebook das informationelle Selbstbestimmungsrecht seiner Nutzer wenn es Daten an Dritte weitergibt obwohl diese in eine solche ohne Kenntnis noch Verstandnis eingewilligt haben In personeller Hinsicht bezieht sich der Strafausschluss lediglich auf Personen die bei der Herstellung und Verbreitung von Druckwerken oder Rundfunksendungen mitgewirkt haben Nicht erfasst sind solche Personen welche die Daten den Journalisten verschafft haben weiter aufbereiten oder erklaren In sachlicher Hinsicht werden nach Absicht des Gesetzgebers nur passive Handlungen der Journalisten wie Entgegennahme der Daten von der Strafbarkeit ausgenommen D h jede Zusammenarbeit Nachfrage oder sonstiges notwendiges Zusammenwirken zwischen Informant Whistleblower und Journalist und zwischen verschiedenen Zeitungen sind von der Strafbarkeit nicht ausgeschlossen Solche Handlungen konnen nur ersatzweise auf sehr geringem Schutzniveau nach 34 StGB straffrei sein Ein Rechtsanwalt aus Bayern hat in seiner unionsrechtlichen Staatshaftungsklage beim LG Karlsruhe jetzt noch nicht rechtskraftiges Urteil LG Karlsruhe Az 10 O 39 18 vorher LG Berlin Az 28 O 452 17 9 gegen die VDS zugleich diese Vorschrift bezuglich des Ausschluss der Strafbarkeit fur Handlungen von Sicherheitsbehorden 202d III Nr 2 StGB zum Gegenstand gemacht Er beantragt in seiner Klage den EuGH die Frage vorzulegen ob dieser Ausschluss der Strafbarkeit fur Handlungen von Behorden zwecks Strafverfolgung mit Unionsrecht vereinbar sind Er stutzt seine Argumentation darauf dass damit Datenschutz allgemein und speziell auf die VDS in 113 ff TKG stark abgeschwacht werde Ein Polizeibeamte konnte in Darknet einen Shop aufmachen um Geld fur illegale Daten anzubieten entgegenzunehmen um sie dann in Strafverfahren anzuwenden Er verweist auf den Kauf der Panama Papers durch das BKA fur 5 Mio Euro im Jahr 2017 Er meint dass was man an Datenschutz mit der Neufassung der VDS Gesetze verstarkte weil vom BVerfG in seiner Entscheidung zur VDS in 2010 verlangt hat man mit 202d III 2 StGB wesentlich mehr abgeschwacht Die so erlangten Daten unterliegen keinen Beschrankung der Verwendung in Strafprozessen Diese Argumentation wird auch durch den Wortlaut des Gesetzes gestutzt da hier allgemein ohne Ausschluss von Handlungen von Amtstragern gesprochen wird welche den Zweck haben die erlangten Daten ausschliesslich Strafprozessen zuzufuhren In dieser Vorschrift werden ausserdem nicht nur der Amtstrager selbst sondern auch Personen die dieser beauftragt oder mit ihm zusammenarbeiten von der Strafbarkeit ausgeschlossen Insgesamt ergibt sich bezuglich des Ausschusses der Strafbarkeit nach 202d StGB ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen staatlichen Handlungen und Handlungen welche private Personen vornehmen konnen Im Ergebnis gibt es fur den Staat bei der Strafverfolgung keine Strafbarkeit nach 202d StGB Beweisverwertungsverbote im Strafprozess durften grundsatzlich ausgeschlossen sein Ein weiterer Kritikpunkt ist dass erhebliche Strafbarkeitslucken insbesondere im Bereich von sozialen Netzwerken entstehen Zu denken ist an den Skandal um Facebook welches erhebliche Mengen an Daten seiner Nutzer an Dritte weitergegeben hat Denn es wird notwendig eine rechtswidrige Tat als Tatbestandsmerkmal verlangt Wenn also eine Einwilligung vorliegt scheidet ein Strafbarkeit immer aus Bei sozialen Netzwerken weiss der Nutzer bei Abgabe der Einwilligung nicht was er mit seinen Daten von sich preisgibt noch was mit ihnen geschieht Die Einwilligung wird meist weder gelesen noch ist sie wegen ihrer riesigen Fulle in angemessener Zeit zu verstehen Siehe auch BearbeitenComputerkriminalitat Ausspahen von Daten Abfangen von Daten Vorbereiten des Ausspahens und Abfangens von Daten Datenveranderung 303a StGBWeblinks BearbeitenCr online de Deutscher Bundestag Drucksache18 1288 vom 30 04 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei Zis online com Carl Friedrich Stuckenberg Der missratene Tatbestand der neuen Datenhehlerei 202d StGB Zis online com Tobias Singelnstein Ausufernd und fehlplatziert Der Tatbestand der Datenhehlerei 202d StGB im System des strafrechtlichen Daten und InformationsschutzesEinzelnachweise Bearbeiten Juris de Daniel Neuhofer Datenhehlerei nach 202d StGB abgerufen am 15 Januar 2017 Lorenz Franck Datenhehlerei nach dem kunftigen 202d StGB In Recht der Datenverarbeitung 2015 S 180 Bernd von Heintschel Heinegg 202d Rn 8 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Beckscher Online Kommentar StGB 30 Edition 2016 Netzpolitik org Warum der Vorschlag zur Strafbarkeit der Datenhehlerei die Pressefreiheit gefahrdet abgerufen am 15 Januar 2017 Freiheitsrechte org Verfassungsbeschwerde gegen die Datenhehlerei vom 16 Dezember 2016 abgerufen am 15 Januar 2017 Deutschlandfunk de Pressefreiheit Verfassungsbeschwerde gegen Datenhehlerei Paragrafen vom 13 Januar 2017 abgerufen am 15 Januar 2017 Entwicklungsland fur Whistleblower Burgerrechtler und Journalisten kampfen gegen einen Paragrafen der ihre Helfer einschuchtert Interview von Max Zeising mit Markus Beckedahl vom Blog netzpolitik org In Neues Deutschland vom 18 Januar 2017 S 18 Verfassungsgericht starkt Pressefreiheit Vorratsdatenspeicherung Uberwachungsstaat In Vorratsdatenspeicherung Uberwachungsstaat wixsite com abgerufen am 2 Mai 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Datenhehlerei amp oldid 228347818