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Das Neununddreissigste Strafrechtsanderungsgesetz umgangssprachlich auch Graffiti Bekampfungsgesetz genannt ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2005 zur Anderung des Strafgesetzbuches Erganzt wurden 303 und 304 um kunftig auch das Aufspruhen von Graffiti als Sachbeschadigung verfolgen und ahnden zu konnen BasisdatenTitel Neununddreissigstes Strafrechtsanderungsgesetz 303 304 StGBAbkurzung 39 StrAndGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrafrechtFundstellennachweis 450 2Erlassen am 1 September 2005 BGBl I S 2674 Inkrafttreten am 9 September 2005Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation und Gesetzgebung 2 Anderungen 3 Literatur 3 1 Parlamentarische Vorgange 3 1 1 14 Wahlperiode 3 1 2 15 Wahlperiode 3 2 Aufsatze 4 WeblinksAusgangssituation und Gesetzgebung Bearbeiten nbsp Ein GraffitoIn Deutschland wurden durch unerlaubte Graffiti jahrlich wirtschaftliche Schaden in Hohe von 200 bis 500 Millionen Euro verursacht Die Sprayer machten sich dabei zwar schadensersatzpflichtig jedoch nicht immer auch strafbar Eine Sachbeschadigung 303 304 StGB setzte namlich einen Eingriff in die Sachsubstanz oder eine Beeintrachtigung der Funktion voraus BGHSt 29 129 Wenn die bestimmungsgemasse Funktion nicht wie bei Denkmalern Verkehrsschildern usw gerade in einem bestimmten Aussehen lag erkannte die Rechtsprechung einen solchen Eingriff bei entfernbaren Aufspruhungen nicht da eine weitere Auslegung die Wortlautgrenze uberschreite vgl Analogieverbot Allerdings liessen es die Gerichte genugen dass Verletzungen der Sachsubstanz erst mit dem Entfernen entstanden Diese Rechtsprechung verursachte sowohl praktische Beweisprobleme Gutachterkosten wie auch dogmatische Erfolgseintritt und damit Vollendungszeitpunkt Schwierigkeiten Beeintrachtigte das Graffito nicht die bestimmungsgemasse Funktion der besprayten Sache und verletzte es auch nicht die Sachsubstanz und sei es nur im Falle der Entfernung des Graffitos so lag keine Sachbeschadigung vor Dieser Umstand wurde teilweise als eine Strafbarkeitslucke angesehen und fuhrte zu verschiedenen Gesetzentwurfen Nachdem im Jahr 2000 mehrere Vorschlage abgelehnt worden waren verabschiedete der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses den auf BT Drs 15 5313 abgedruckten Entwurf mit den Stimmen von SPD Bundnis 90 Die Grunen und CDU CSU gegen die Stimmen der FDP Anderungen BearbeitenIn 303 StGB wurde folgender Absatz neu eingefugt Ebenso wird bestraft wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorubergehend verandert Eine entsprechende Anderung wurde auch an 304 StGB vorgenommen der die gemeinschadliche Sachbeschadigung regelt Eine Sachbeschadigung begeht somit auch wer das Aussehen einer Sache ohne Erlaubnis des Berechtigten verandert Allerdings muss diese Veranderung von einiger Erheblichkeit sein so dass das Bemalen mit Kreide keine Sachbeschadigung darstellt Ebenso darf die Veranderung nicht nur von kurzer Dauer sein Die Reichweite der neuen Regelung ist aber bisher nicht hochstrichterlich geklart Unklar ist insbesondere ob die Falle die bereits bisher strafbar waren weil die Substanzverletzungen beim Entfernen dem Tater zugerechnet wurden jetzt weiterhin unter Absatz 1 oder unter den neuen Absatz 2 fallen Umstritten ist auch welche Bedeutung das Tatbestandsmerkmal unbefugt hat und welche Auswirkung die Anderung auf Absatz 1 hat dort insbesondere auf die Frage ob die Einwilligung ein Rechtfertigungsgrund ist oder schon den Tatbestand entfallen lasst Literatur BearbeitenParlamentarische Vorgange Bearbeiten 14 Wahlperiode Bearbeiten Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Graffiti Bekampfungsgesetz BT Drs 14 546 PDF 126 kB Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums BT Drs 14 569 PDF 125 kB Entwurfs eines Strafrechtsanderungsgesetzes Graffiti Bekampfungsgesetz BT Drs 14 872 PDF 125 kB Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses BT Drs 14 2941 PDF 92 kB Zweite und dritte Lesung des Deutschen Bundestages Plenarprotokoll 14 95 S 8847 8860 Internetfundstelle PDF 1 9 MB 15 Wahlperiode Bearbeiten Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums BT Drs 15 63 PDF 263 kB Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Graffiti Bekampfungsgesetz BT Drs 15 302 PDF 247 kB Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes Graffiti Bekampfungsgesetz BT Drs 15 404 PDF 234 kB Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes 303 304 StGB BT Drs 15 5313 PDF 239 kB Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes Graffiti Bekampfungsgesetz BT Drs 15 5317 PDF 268 kB Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses BT Drs 15 5702 PDF 266 kB Zweite und dritte Lesung des Deutschen Bundestages Plenarprotokoll 15 18 S 17184 17192 Internetfundstelle PDF 979 kB Aufsatze Bearbeiten Uwe Wesel Nachdenken uber Graffiti In Neue Juristische Wochenschrift Jahrgang 1997 Heft 30 S 1965 Gunter Mersson Straffreiheit von Graffiti Schmierern Schritte in die falsche Richtung In Neue Zeitschrift fur Miet und Wohnungsrecht Jahrgang 1999 Heft 10 S 447 448 Norbert Eisenschmid Neue Strafnormen zur Sachbeschadigung Das Graffiti Bekampfungsgesetz In Neue Juristische Wochenschrift Jahrgang 2005 Heft 42 S 3033 3035 Hoffmann Josef NJW 1985 237 Jorg Wunschel Der Graffitibekampfungsparagraph Ein Keulenhieb des Strafrechts gegen die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst In KUR Journal Jahrgang 2008 Heft 2 42 45 Weblinks BearbeitenNeununddreissigstes Strafrechtsanderungsgesetz BGBl I S 2674 PDF Datei 56 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Neununddreissigstes Strafrechtsanderungsgesetz amp oldid 234875093