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Das Analogieverbot ist ein vornehmlich strafrechtlicher Rechtsgrundsatz zur Verhinderung der Ahndung einer nicht gesetzlich untersagten Handlung Es zielt auf eine von einem Richter moglicherweise als strafwurdig eingestufte Handlung die einer Strafnorm ahnelt aber dieser gleichwohl nicht voll entspricht Das Verbot analoger Rechtsanwendung gilt auch und insbesondere dann wenn offenkundig eine Strafbarkeitslucke vorliegt Inhaltsverzeichnis 1 Materielles Strafrecht 2 Analogiegebot wahrend der NS Zeit 3 Aktuell 4 Analogieverbot im Offentlichen Recht und Steuerrecht 5 EinzelnachweiseMaterielles Strafrecht BearbeitenDas Verbot der entsprechenden Rechtsanwendung gilt nur fur den Bereich des materiellen Strafrechtes d h nicht fur das Strafverfahrensrecht man beachte allerdings auch die unten angegebene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum rechtsstaatlichen Analogieverbot bei hoheitlichen Eingriffen 1 Das Analogieverbot wird aus dem Grundsatz nulla poena sine lege keine Strafe ohne Gesetz abgeleitet welcher ubergreifend in Art 7 Abs 1 EMRK in Deutschland in Art 103 Abs 2 Grundgesetz bzw 1 Strafgesetzbuch in Osterreich in 1 des osterreichischen Strafgesetzbuches niedergelegt ist Wahrend in allen anderen Rechtsgebieten planwidrige Regelungslucken durch den Rechtsanwender im Wege der Analogie geschlossen werden durfen gehen Regelungslucken im Strafrecht stets zu Lasten des staatlichen Strafanspruchs So hat das Bundesverfassungsgericht die Ansicht der Instanzgerichte dass fur den Begriff der Gewalt im Notigungstatbestand 240 StGB allein ein psychisch vermittelter Zwang ausreichend ist als Verstoss gegen das Analogieverbot angesehen 2 Keinen Verstoss gegen das Analogieverbot stellen hingegen Analogien dar die zugunsten des Beklagten wirken z B bei Rechtfertigungs oder Schuldausschliessungsgrunden Auch die Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen durch das Gericht soll nach Ansicht des Gesetzgebers weder ein Fall analoger Rechtsanwendung noch eines unbestimmten Strafgesetzes Art 103 Abs 2 GG nulla poena sine lege sein So ist die Auslegung des Tatbestandsmerkmales besonders schwerer Fall des Diebstahls in 243 Abs 1 Satz 1 StGB durch vergleichende Anwendung der vom Gesetzgeber ausdrucklich benannten Regelbeispiele fur besonders schwere Falle in 243 Abs 1 Satz 2 StGB zulassig Das Bundesverfassungsgericht hat zur Notigung nach 240 StGB jedoch entschieden dass die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs im Zusammenhang mit Sitzblockaden gegen Art 103 Abs 2 GG verstiess 2 Gegen vermeintliche oder tatsachliche Verstosse gegen das Analogieverbot kann durch die Berufung oder die Revision notfalls im Wege der Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden Analogiegebot wahrend der NS Zeit BearbeitenZur Zeit des Nationalsozialismus wurde das Analogieverbot durch das Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuchs vom 28 Juni 1935 3 aufgehoben und stattdessen in 2 StGB folgendes kodifiziert Bestraft wird wer eine Tat begeht die das Gesetz fur strafbar erklart oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft 4 Nach Ende des Dritten Reiches wurde das Analogieverbot wieder im Strafgesetzbuch sowie dem Grundgesetz verankert Aktuell BearbeitenIn der strafrechtlichen Fachliteratur wird uberwiegend davon ausgegangen dass der neue 238 Abs 1 Nr 5 StGB der mit den Worten eine andere vergleichbare Handlung vornimmt auf die Umschreibung konkreten tatbestandsmassigen Handelns verzichtet und damit offen zur Analogie zu Nr 1 bis 4 einladt Nachstellen vulgo Stalking die Grenze des Bestimmtheitsgebotes und des Analogieverbotes uberschreitet 5 Analogieverbot im Offentlichen Recht und Steuerrecht BearbeitenEin Analogieverbot besteht nicht nur im Strafrecht sondern auch im Steuerrecht und Verwaltungsrecht fur Eingriffe des Staats in die Rechtssphare des Burgers 6 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 14 August 1996 Az 2 BvR 2088 93 Volltext NJW 1996 3146 a b BVerfG Beschluss vom 10 Januar 1995 Az 1 BvR 718 89 1 BvR 719 89 1 BvR 722 89 1 BvR 723 89 BVerfGE 92 1 14 ff Sitzblockaden II RGBl I S 839 zitiert in Volker Epping Grundrechte Berlin 2010 S 419 vgl nur Lackner Kuhl StGB 238 Rn 5 Neubacher ZStW 118 855 870 Gazeas KJ 06 247 266 Vander KritV 2006 81 89 Mitsch NJW 2007 1237 1239 BVerfG Urteil vom 8 Januar 1985 1 2 Vorlage Toter Link www jurion de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im September 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Az 1 BvR 1050 84 Leitsatz NJW 1985 1891 BVerfG Urteil vom 15 August 1996 1 2 Vorlage Toter Link www jurion de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im September 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Az 2 BvR 1075 96 Leitsatz NJW 1996 3145 a A BFH Urteil vom 3 April 2001 Az IX R 16 98 Volltext DB 2001 1756 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4142336 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Analogieverbot amp oldid 226037399