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Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt Gemass 22 des Strafgesetzbuchs StGB liegt ein Versuch vor wenn der Straftater nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar ansetzt Fuhrt der Versuch zur Vollendung eines Tatbestands ist er fur die Strafbarkeit des Taters nicht von Belang er ist gegenuber der Vollendung subsidiar Eigenstandige Bedeutung besitzt der Versuch hingegen wenn die versuchte Straftat nicht zur Vollendung gelangt Hierzu kommt es wenn der objektive Tatbestand eines Delikts entgegen der Vorstellung des Taters nicht erfullt wird etwa weil der tatbestandsmassige Erfolg nicht eintritt So verhalt es sich etwa wenn der Tater sein Opfer toten will ihm jedoch lediglich dessen Verletzung gelingt Lediglich ein Versuch liegt ebenfalls vor wenn der Erfolg zwar eintritt aber nicht kausal durch den Tater herbeigefuhrt wird oder ihm nicht objektiv zugerechnet werden kann An Kausalitat fehlt es etwa wenn das Opfer eines Totungsdelikts von einem anderen erschossen wird bevor das vom Tater beigebrachte Gift zu wirken beginnt Unter welchen Voraussetzungen der Versuch einer Tat strafbar ist ergibt sich aus 23 StGB Hiernach ist der Versuch bei Verbrechen stets bei Vergehen nur dann strafbar wenn dies im Gesetz ausdrucklich angeordnet wird Als Verbrechen gelten gemass 12 Absatz 1 StGB alle Straftaten die im Mindestmass mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind Hierzu zahlen etwa Totschlag 212 StGB Raub 249 StGB und Brandstiftung 306 StGB Der Strafrahmen des Versuchs richtet sich nach dem des versuchten Tatbestands Der Versuch ist teilnahmefahig da er eine vorsatzliche und rechtswidrige Haupttat ist Wer einem anderen folglich bei der Begehung eines Totschlags hilft ist wegen Beihilfe 27 StGB strafbar auch wenn die Haupttat nicht uber das Versuchsstadium hinausgelangt Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Historische Entwicklung der Versuchsstrafbarkeit 1 2 Strafzweck des Versuchs 2 Einordnung des Versuchs in die Stadien eines Delikts 2 1 Taterschaft 2 2 Teilnahme 3 Tatbestand des Versuchs 3 1 Tatentschluss 3 2 Unmittelbares Ansetzen 3 2 1 Bis 1974 3 2 2 Seit 1975 3 2 2 1 Deutungsansatze 3 2 2 2 Beurteilung in der Rechtspraxis 3 2 2 3 Sonderfalle 3 2 2 3 1 Regelbeispiele und Qualifikationen 3 2 2 3 2 Mittelbare Taterschaft 3 2 2 3 3 Mittaterschaft 3 2 2 3 4 Unterlassen 4 Rechtsfolgen 5 Rucktritt 5 1 Ausschluss des Rucktritts durch Fehlschlagen der Tat 5 2 Anforderungen an das Verhalten des Zurucktretenden 5 2 1 Rucktritt des Alleintaters 24 Absatz 1 StGB 5 2 2 Rucktritt bei mehreren Beteiligten 5 2 3 Rucktritt vom unechten Unterlassungsdelikt 5 3 Freiwilligkeit 5 4 Rucktritt vom Versuch der Beteiligung 5 5 Tatige Reue 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenHistorische Entwicklung der Versuchsstrafbarkeit Bearbeiten Die gegenwartigen Vorschriften uber den Versuch wurden mit Wirkung zum 1 Januar 1975 in das StGB aufgenommen Sie sollte die Strafbarkeit des bis dahin lediglich in groben Zugen geregelten Versuchs genauer regeln als es bislang der Fall war 1 Zuvor war der Versuch in 43 StGB geregelt der seit dem 15 Mai 1871 im Reichsstrafgesetzbuch RStGB dem Vorlaufer des StGB enthalten war 2 Hiernach machte sich wegen Versuchs strafbar wer den Entschluss zur Begehung einer Straftat nach aussen hin betatigte Vorlaufer des 43 RStGB war 31 des Preussischen Strafgesetzbuchs von 1851 der auf Art 2 des franzosischen Code penal beruhte 3 Das Strafgesetzbuch der DDR das am 1 Juli 1968 in Kraft trat erklarte Vorbereitung und Versuch einer Straftat in 21 fur strafbar wenn ein Tatbestand dies ausdrucklich anordnete Als Versuch definierte die Norm ein Beginnen der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals 3 Strafzweck des Versuchs Bearbeiten Die herrschende Meinung sieht mit ihrer sog Eindruckstheorie den Strafgrund des Versuches in der allgemeinen Erschutterung des Rechtsfriedens 4 5 6 7 Ein von Claus Roxin vertretener dualistischer Ansatz differenziert Beim tauglichen Versuch besteht der Strafgrund in der Gefahrdung des Rechtsgutes beim untauglichen Versuch in der Erschutterung des Rechtsfriedens 8 Nach der objektiven Theorie liegt der Strafgrund des Versuchs in der objektiven Gefahrdung eines Rechtsguts durch den Versuch einer Straftat 9 10 Diese Auffassung hat sich nicht durchgesetzt da 23 Absatz 3 StGB auch den objektiv ungefahrlichen untauglichen Versuch fur grundsatzlich strafbar erklart 11 Auch stellt 22 StGB nicht auf die objektive Sachlage ab sondern auf die Perspektive des Taters als massgeblichen Beurteilungspunkt 12 Die insbesondere in der Rechtsprechung vertretene subjektive Theorie erblickt den Strafgrund des Versuchs demgegenuber darin dass der Tater durch den Versuch einer Straftat einen rechtsfeindlichen Willen betatigt 13 14 Teilweise werden objektive und subjektive Elemente als Strafgrund kombiniert 15 Einordnung des Versuchs in die Stadien eines Delikts BearbeitenTaterschaft Bearbeiten Eine Straftat durchlauft bis zu ihrem Abschluss mehrere Stadien 16 Zu Beginn steht seine Vorbereitung Hierbei trifft der Tater die Massnahmen die der spateren Durchfuhrung seiner Tat dienen Die Vorbereitung ist im Regelfall straflos 17 18 Allerdings stellen einige Straftatbestande vorbereitende Handlungen unter Strafe So macht sich etwa gemass 263a Absatz 3 StGB strafbar wer Computerprogramme herstellt oder verbreitet die der spateren Begehung eines Computerbetrugs dienen 19 30 Abs 2 StGB stellt bestimmte Handlungen vor Versuchsbeginn auf Grund der durch die Gruppendynamik mehrerer Tater erhohten Gefahrlichkeit unter Strafe Das sind das sich Bereiterklaren das sich Erbieten und das mit einem anderen mittaterschaftliche Verabreden ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften An die Vorbereitung schliesst sich der Versuch an Beim Versuch bemuht sich der Tater darum die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestands zu erfullen Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar der Versuch eines Vergehens nur dann wenn das Gesetz es ausdrucklich bestimmt 23 Absatz 1 StGB 16 Sind alle gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfullt geht der Versuch in die Deliktsvollendung uber Diese verdrangt die Strafbarkeit wegen Versuchs 20 21 An die Vollendung schliesst sich die Beendigung an sobald der Tater seinen Rechtsgutsangriff abgeschlossen hat 22 Mit Beendigung beginnt gemass 78a Satz 1 StGB die Verfolgungsverjahrung Bei den Unternehmensdelikten die nicht zwischen Versuch und Vollendung unterscheiden ist die Strafbarkeit aus kriminalpolitischen Grunden vorverlagert 23 24 Es begeht bereits derjenige z B einen vollendeten Hochverrat nach 81 StGB der Handlungen vornimmt die bei Vollendungsdelikten lediglich als Versuch zu werten waren 25 Teilnahme Bearbeiten Hauptartikel Versuch der Beteiligung Bei der Strafbarkeit von Beteiligungshandlungen unterscheidet das Gesetz nach der Schwere der Tat und danach ob jemand im Haupttater den Tatentschluss zur Begehung einer Tat hervorrufen Anstiftung oder diesen nur bei seiner Tathandlung unterstutzen wollte Beihilfe 26 Strafbar ist nur der Versuch einen anderen zu einem Verbrechen anzustiften 30 Abs 1 StGB 27 Versuchte Anstiftung liegt vor wenn der Haupttater trotz des Bestimmungsgesprachs mit dem Anstifter keinen Tatentschluss fasst er bereits zuvor einen Tatentschluss omnimodo facturus gefasst hatte oder er zwar einen Tatentschluss fasst diesen dann aber nicht zumindest bis ins Versuchsstadium durchfuhrt 28 Versuchte Beihilfe ist mangels einer entsprechenden Regelung dagegen straflos Tatbestand des Versuchs BearbeitenDer Versuch setzt subjektiv einen bestimmt gefassten Tatentschluss 29 und objektiv ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraus 30 Aufgrund des Erfordernisses eines Tatentschlusses gibt es keinen fahrlassigen Versuch Dies leitet sich auch aus der Formulierung nach seiner Vorstellung ab 31 Moglich ist allerdings der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts da dieses gemass 11 Absatz 2 StGB insgesamt als Vorsatzdelikt gilt Tatentschluss Bearbeiten Tatentschluss liegt vor wenn der Tater uber alle subjektiven Deliktsmerkmale verfugt die der jeweilige gesetzliche Tatbestand erfordert 32 Jedes Vorsatzdelikt setzt gemass 15 StGB voraus dass der Tater zumindest mit Eventualvorsatz bezuglich des objektiven Deliktstatbestands handelt Dieser liegt vor wenn der Tater Kenntnis von dessen Merkmalen hat und den Eintritt des Taterfolgs billigend in Kauf nimmt 33 Der Vorsatzbegriff entspricht also dem des vollendeten Delikts 34 Bestimmte Delikte enthalten daruber hinaus zusatzliche subjektive Merkmale die zur Annahme eines Tatentschlusses ebenfalls vorliegen mussen So erfordert etwa eine Strafbarkeit wegen Diebstahls 242 StGB dass der Tater mit Zueignungsabsicht handelt Eine Strafbarkeit wegen Betrugs 263 StGB setzt die Absicht zur Erlangung eines unrechtmassigen Vermogensvorteils voraus Am Tatentschluss fehlt es wenn der Tater lediglich tatgeneigt ist also die Moglichkeit der Tatbegehung zwar erwagt sich jedoch noch nicht hierzu endgultig entschieden hat 35 Knupft der Tater die Begehung der Tat allerdings an das Vorhandensein bestimmter Tatumstande handelt er mit Tatentschluss da er den Willen zur Begehung einer Tat vorbehaltslos gefasst hat und diesen ohne weiteres umsetzen will sobald die Bedingung eintritt Das subjektive Versuchselement liegt damit vor 36 37 Der Annahme eines Tatentschlusses steht ebenfalls nicht entgegen dass sich der Tater vorbehalt vom Versuch zuruckzutreten Da sich der Tatentschluss aus der Sichtweise des Taters beurteilt ist fur die Strafbarkeit des Taters unerheblich ob die geplante Tat tatsachlich durchfuhrbar ist Daher ist auch ein von vornherein untauglicher Versuch strafbar 38 So macht sich etwa wegen des versuchten Totschlags 212 StGB strafbar wer auf einen bereits Verstorbenen in Totungsabsicht einsticht 39 Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs dessen Strafwurdigkeit in der Lehre teilweise bestritten wird 40 41 wurzelt in der subjektiven Unrechtsverwirklichung durch den Tater sowie der Gefahrdung des Rechtsfriedens die auch von einem solchen Versuch ausgeht 42 Verkennt der Tater allerdings aus grobem Unverstand dass sein Plan einen Tatbestand nicht verwirklichen kann kann das erkennende Gericht gemass 23 Absatz 3 StGB die Strafe mildern oder von Strafe absehen 43 Kein Tatentschluss liegt vor wenn der Tater irrig davon ausgeht sein Verhalten erfulle einen Straftatbestand Hierbei handelt es sich lediglich um ein Wahndelikt das mangels Entschlusses zur Begehung einer tatsachlich verbotenen Handlung straflos ist 44 45 46 Ebenfalls nicht strafbar ist der aberglaubische Versuch Hierbei stellt sich der Tater eine Tatbegehung mittels eines Mittels vor das nach dem Stand der Wissenschaft den angestrebten Erfolg unmoglich herbeifuhren kann Dies betrifft etwa den Willen zur Totung durch Verfluchen 47 48 Unmittelbares Ansetzen Bearbeiten Eine Strafbarkeit wegen Versuchs setzt weiterhin voraus dass der Tater nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zu ihrer Verwirklichung ansetzt Unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten ein unmittelbares Ansetzen darstellt ist in der Rechtswissenschaft umstritten Bis 1974 Bearbeiten Die Vorgangerregelung des 22 StGB der bis 1974 geltende 43 StGB a F bezeichnete den Anfang der Tatausfuhrung als Versuchshandlung Um diesen Zeitpunkt naher zu bestimmen bildeten sich in der Rechtswissenschaft unterschiedliche Ansatze heraus Diese gingen von den unterschiedlichen Deutungen des Strafgrunds des Versuchs aus sodass sich zunachst rein objektive und rein subjektive Ansatze gegenuberstanden 49 nbsp Reinhard FrankNach der formell objektiven Theorie lag ein unmittelbares Ansetzen vor sobald der Tater mit der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals begann 50 51 Diese Theorie gilt mittlerweile als uberholt da sie die Versuchsstrafbarkeit restriktiver handhabt als es kriminalpolitischen Bedurfnissen entspricht Zudem ist der Wortlaut des 22 StGB offener formuliert und erfasst auch solche Handlungen die der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen vorgelagert sind 52 53 Nach der von Reinhard Frank entwickelte materiell objektiven Theorie lag demgegenuber ein unmittelbares Ansetzen vor wenn der Tater durch ein Verhalten das in einem naturlichen Zusammenhang zu einer tatbestandsmassigen Handlung stand das Tatobjekt gefahrdete 54 Durch diesen Ansatzpunkt sollte eine wertende Beurteilung des Geschehens zur Findung einzelfallgerechter Ergebnisse erleichtert werden Der materiell objektiven Auffassung wurde allerdings entgegengehalten dass sie auf ein ungenaues Kriterium zuruckgriff und daher keine hinreichend prazise Grenzziehung zwischen Vorbereitung und Versuch ermoglichen konnte Zudem war nach dieser Auffassung ein unmittelbares Ansetzen beim untauglichen Versuch nicht moglich was einen Widerspruch zur Anerkennung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs durch den Gesetzgeber darstellt 55 Den objektiven Theorien stand die subjektive Theorie gegenuber die insbesondere in der Rechtsprechung vertreten wurde Hiernach setzte der Tater unmittelbar zur Tat an wenn er die Schwelle zum Jetzt geht es los uberschritt 56 57 Dieser Auffassung wurde entgegengehalten dass sie durch das alleinige Abstellen auf den Taterwillen zu zufalligen Ergebnissen fuhre die eine deutliche Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit ermoglichte Auch sei das Abgrenzungskriterium dieser Auffassung ausserst unbestimmt 58 Um die Schwachen der objektiven und subjektiven Theorien zu vermeiden wurden beide Ansatze schliesslich miteinander zu einer objektiv subjektiven Lehre kombiniert die sich zur vorherrschenden Auffassung entwickelte 59 60 Seit 1975 Bearbeiten Durch die 1969 beschlossene Neufassung des 22 StGB Inkrafttreten 1 Januar 1975 schloss sich der Gesetzgeber der objektiv subjektiven Lehre an Fur die Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens stellt er sowohl auf die Tatervorstellung als auch auf das Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung ab Eine Versuchshandlung zeichnet sich infolgedessen gemass 22 StGB dadurch aus dass sie nach dem Willen des Taters unmittelbar zur Herbeifuhrung des tatbestandlichen Erfolgs dient 61 62 Nach der Neufassung des 22 StGB wurde die Streitfrage um den richtigen Ansatz zur Definition des unmittelbaren Ansetzens zwar entschieden jedoch bestehen im Detail noch Unklarheit uber die Definition des unmittelbaren Ansetzens 63 Diese ruhrt daher dass die vom Gesetz verwendete Formulierung unscharf ist 64 65 Um den vagen Begriff der Unmittelbarkeit zu konkretisieren bildeten sich in der Rechtswissenschaft zahlreiche unterschiedliche Deutungsansatze heraus von denen die Spharentheorie die Gefahrdungstheorie und die Zwischenaktstheorie zu den verbreiteteren zahlen Deutungsansatze Bearbeiten Die Spharentheorie betrachtet das Eindringen des Taters in die Sphare des Opfers als unmittelbares Ansetzen zur Tat wenn zwischen Eindringen und Erfolgsverwirklichung ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht 66 67 Nach der Gefahrdungstheorie liegt ein Versuch vor wenn der Tater aus seiner Sicht ein Rechtsgut konkret gefahrdet 68 69 Nach der Zwischenaktstheorie auch Teilaktstheorie liegt ein unmittelbares Ansetzen vor wenn der Tater davon ausgeht dass zwischen seiner Handlung und der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands kein relevanter Zwischenschritt liegt Diese Lehre argumentiert damit dass sie auf alle Deliktsarten anwendbar ist und der gesetzgeberischen Intention nahekommt 70 61 71 Beurteilung in der Rechtspraxis Bearbeiten In der Rechtspraxis werden die genannten Theorien haufig miteinander kombiniert um eine moglichst prazise Bestimmung des Versuchsbeginns zu ermoglichen 72 73 74 Vor diesem Hintergrund gilt Ein unmittelbares Ansetzen liegt im Regelfall jedenfalls dann vor wenn der Tater ein Merkmal eines gesetzlichen Tatbestands verwirklicht 75 So liegt beispielsweise ein Ansetzen zur Totung spatestens dann vor wenn der Tater das Opfer verletzt Praktisch problematischer ist die Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens wenn sich der Tater auf die Vornahme einer tatbestandsnahen Handlung beschrankt die der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert ist Eine solche Handlung kennzeichnet dass der Tater noch nicht mit der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals begonnen hat Auch hierin kann ein Versuchsbeginn liegen Ein typisches Beispiel fur eine tatbestandsnahe Handlung stellen die sogenannten Klingelfalle dar in denen der Tater an der Tur seines Opfers klingelt um dieses auszurauben Will er in einem solchen Fall sofort nach dem Offnen der Tur losschlagen sind aus seiner Sicht keine wesentlichen Zwischenakte mehr erforderlich weshalb er nach uberwiegender Auffassung zum Versuch des Raubs unmittelbar ansetzt Will der Tater jedoch zunachst in die Wohnung des Opfers gelangen um dort spater die Raubhandlungen zu begehen sind aus seiner Sicht noch wesentliche Zwischenakte erforderlich Daher stellt das Klingeln in diesem Fall lediglich eine straflose Vorbereitungshandlung dar 76 74 Ein weiteres Beispiel einer tatbestandsnahen Handlung stellt das Auflauern dar Verbirgt sich der Tater etwa in einem Gebusch um sein Opfer zu uberfallen kann bereits hierin ein unmittelbares Ansetzen zur Tat liegen wenn der Tater aufgrund von Indizien davon ausgeht dass sein Opfer bald erscheint und ohne wesentliche Zwischenakte gefahrdet werden kann 77 78 Schwierigkeiten bereitet schliesslich die Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens bei Fallen und Distanzdelikten Diese Fallkonstellationen zeichnen sich dadurch aus dass der Tater eine Handlung vornimmt die erst deutlich spater zur Gefahrdung des Opfers fuhren soll So verhalt es sich etwa wenn der Tater eine Bombe im Fahrzeug seines Opfers platziert um dieses zu toten 79 Dies stellt spatestens dann ein unmittelbares Ansetzen dar wenn das Opfer tatsachlich in Gefahr gerat weil es sich in den Wirkbereich der Falle begibt Nach vorherrschender Auffassung kann ein unmittelbares Ansetzen jedoch bereits dann angenommen werden wenn der Tater das Geschehen so aus der Hand gibt das er den weiteren Kausalverlauf nicht steuern kann 80 Sonderfalle Bearbeiten Im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Ansetzen werden in der Rechtswissenschaft mehrere besondere Fallkonstellationen diskutiert Regelbeispiele und Qualifikationen Bearbeiten Will der Tater ein qualifiziertes Delikt verwirklichen kommt es fur die Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens allein auf das Grunddelikt an So liegt etwa im Betreten einer fremden Wohnung noch kein unmittelbares Ansetzen zum Wohnungseinbruchsdiebstahl 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB Erforderlich ware hierfur dass der Tater zur Wegnahmehandlung unmittelbar ansetzt Ahnliches gilt fur das Ansetzen zur Verwirklichung eines Regelbeispiels 81 Mittelbare Taterschaft Bearbeiten Umstritten ist in der Rechtswissenschaft unter welchen Voraussetzungen ein unmittelbares Ansetzen im Fall der mittelbaren Taterschaft angenommen werden kann Mittelbarer Tater ist gemass 25 Absatz 1 Alternative 2 StGB wer eine Tat durch einen anderen begeht Dies trifft im Regelfall zu wenn der Tater bei seinem Opfer einen Umstand ausnutzt der dessen strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschliesst etwa das Fehlen von Vorsatz oder Schuld 82 Die Beurteilung des unmittelbaren Ansetzens in dieser Fallkonstellation wirft Schwierigkeiten auf da an einer Tat in mittelbarer Taterschaft mindestens zwei Personen beteiligt sind der Tatmittler und der mittelbare Tater Nach einer Auffassung die als Gesamtlosung bezeichnet wird setzt der mittelbare Tater unmittelbar zur Tat an wenn der Tatmittler unmittelbar ansetzt Sie argumentiert damit dass der Mittater nicht scharfer haften darf als ein Anstifter bei dem wegen der Akzessorietat der Teilnahme auf das unmittelbare Ansetzen des Vordermanns ankommt 83 84 85 Nach der Einzellosung setzt der mittelbare Tater demgegenuber bereits dadurch zur Tat an dass er den Tatmittler beeinflusst Diese Auffassung argumentiert damit dass in diesem Stadium auch die Schwelle zum Versuch der Anstiftung uberschritten wird 86 87 Rechtsprechung und herrschende Lehre modifizieren die Einzellosung Sie nehmen ein unmittelbares Ansetzen an wenn der mittelbare Tater davon ausgeht alles Erforderliche getan zu haben um einen gesetzlichen Tatbestand zu verwirklichen 88 89 Diese Auffassung argumentiert damit dass sie die Kriterien des 22 StGB genauer als die anderen Ansichten umsetze Oft ist hiernach ein Ansetzen gegeben wenn der Tater den Tatmittler dazu bewegt hat eine Tat zu begehen da aus dessen Sicht oft keine wesentlichen Zwischenschritte erforderlich sind um das Opfer zu gefahrden 88 89 Liegen nach seiner Vorstellung zwischen dem Einwirken und der Gefahrdung allerdings noch wesentliche Schritte erfolgt das unmittelbare Ansetzen erst mit der Gefahrdung des Opfers durch den Tatmittler 90 Mittaterschaft Bearbeiten Handeln mehrere Personen als Mittater 25 Absatz 2 StGB liegt nach der vorherrschenden Gesamtlosung fur alle ein unmittelbares Ansetzen vor wenn ein Mittater die Schwelle zum Versuchsbeginn uberschreitet Gemass 25 Absatz 2 StGB wird der Beitrag eines Taters den Mittatern als eigener Beitrag zugerechnet 91 92 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft die Moglichkeit der Zurechnung wenn ein lediglich Mittater zur Tat unmittelbar ansetzt Hierzu kann es etwa kommen wenn sich zwei Personen zur Tatbegehung absprechen von denen einer ein verdeckter Ermittler ist der die Tat lediglich zum Schein begeht Nach einer Auffassung die auch in der Rechtsprechung vertreten wird ist nach den Grundsatzen des untauglichen Versuchs auch dann eine Zurechnung moglich 93 94 Die Gegenauffassung verneint die Moglichkeit einer Zurechnung da es am erforderlichen gemeinsamen Tatplan fehle Unterlassen Bearbeiten Beim Versuch des unechten Unterlassungsdelikts liegt nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ein unmittelbares Ansetzen vor wenn der Tater nach seiner Vorstellung durch sein Unterlassen eine neue Gefahrenlage schafft oder eine bestehende verscharft 95 Nach einer Gegenauffassung setzt der Tater bereits dadurch unmittelbar an dass er die erste Moglichkeit verstreichen lasst das Opfer zu retten 96 Eine andere Auffassung bejaht ein unmittelbares Ansetzen erst wenn der Tater die letzte Rettungsmoglichkeit nicht ergreift 97 Rechtsfolgen BearbeitenDer Strafrahmen des Versuchs richtet sich nach dem versuchten Delikt Gemass 23 Absatz 2 StGB kann der Versuch allerdings vom Gericht nach 49 Absatz 1 StGB milder bestraft werden als die vollendete Tat Schweiz Art 22 Absatz 1 StGB Ob von der Milderungsmoglichkeit Gebrauch gemacht wird beurteilt sich im Einzelfall nach den Umstanden des Tatgeschehens etwa der Gefahrlichkeit des Versuchs und dessen Nahe zur Vollendung 98 Gemass 23 Absatz 3 StGB kann die Strafe eines Versuchs gemildert werden oder von Strafe abgesehen werden wenn der Tater aus grobem Unverstand verkennt dass der von ihm geplante Versuch nicht zur Vollendung fuhren kann Grob unverstandig handelt wer allgemein bekannte und offenkundige Kausalzusammenhange verkennt Die Regelung des 23 Absatz 3 StGB beruht darauf dass sich der Tater nicht gefahrlich verhalt 99 Rucktritt BearbeitenDer Versuchstater kann sich dadurch von seiner Versuchsstrafbarkeit befreien dass er von der Tat zurucktritt Hierbei handelt es sich um einen personlichen Strafaufhebungsgrund er wirkt also lediglich fur den Beteiligten in dessen Person die Rucktrittsvoraussetzungen erfullt sind Der Rucktritt eines Taters steht damit beispielsweise der Strafbarkeit eines Anstifters oder Gehilfen nicht entgegen Die Rechtswissenschaft erblickt in der Rucktrittsmoglichkeit mehrere Funktionen Zum einen soll sie dem Tater einen Weg zuruck in die Rechtsordnung eroffnen 100 101 Zum anderen soll honoriert werden dass der Tater seine Tat nicht vollendet Verdienstlichkeitstheorie 102 Schliesslich fallt durch die Verhinderung der Tatvollendung das kriminalpolitische Bedurfnis nach einer Bestrafung fort Die Grundlagen des Rucktritts sind in 24 StGB geregelt Im Detail wirft die komplexe Vorschrift zahlreiche Rechtsfragen auf Allgemein gilt dass ein Rucktritt nur dann moglich ist solange die Tat nicht fehlgeschlagen ist Auch ist ein Rucktritt vom beendeten Versuch grundsatzlich ausgeschlossen wenn der Erfolg trotz aller Rucktrittsbemuhungen eintritt Stirbt also das Opfer doch noch im Krankenhaus ist der Tater dann wegen eines vollendeten Totungsdelikts strafbar sofern ihm dieser Erfolg auch zuzurechnen ist Die Voraussetzungen des Rucktritts richten sich massgeblich danach ob der Tater alleine 24 Absatz 1 StGB oder mit mehreren zusammen handelt dann 24 Absatz 2 StGB Notwendige Voraussetzung fur alle Rucktrittsalternativen des 24 StGB ist schliesslich dass der Tater freiwillig handelt Ausschluss des Rucktritts durch Fehlschlagen der Tat Bearbeiten Ein Rucktritt ist von vornherein ausgeschlossen wenn der Versuch des Taters fehlschlagt Den Fehlschlag kennzeichnet dass der Tater davon ausgeht den Erfolg zumindest nicht mehr ohne zeitliche Zasur herbeifuhren zu konnen er also mit seinem Tatplan gescheitert ist 103 104 Steht dem Tater lediglich eine Gelegenheit zur Vollendung der Tat zur Verfugung gilt der Versuch als fehlgeschlagen wenn diese Gelegenheit nicht zum Erfolg fuhrt Schwieriger ist die Beurteilung wenn dem Tater mehrere Gelegenheiten zur Tatbestandsverwirklichung zur Verfugung stehen So verhalt es sich beispielsweise wenn der Tater eine Waffe mit mehreren Patronen hat sodass er mehrfach versuchen kann sein Opfer zu erschiessen Umstritten ist in der Rechtswissenschaft wie der Begriff der Tat in 24 Absatz 1 Satz 1 StGB zu deuten ist Nach der Einzelaktstheorie meint Tat einen Akt der aus Sicht des Taters den Erfolg herbeifuhren kann Hiernach lage im Beispielfall ein fehlgeschlagener Totungsversuch vor wenn es dem Tater nicht gelingt sein Opfer durch den ersten Schuss zu toten Die vorherrschende Gesamtbetrachtungslehre betrachtet demgegenuber das gesamte Tatgeschehen als einheitliche Tat Hiernach trate im Beispielfall ein Fehlschlag erst ein wenn der Tater alle Patronen vergeblich verschiesst und davon ausgeht sein Opfer im Rahmen des Tatgeschehens auch nicht auf andere Weise toten zu konnen Der Fehlschlag ist zum untauglichen Versuch abzugrenzen welcher im Gegensatz zum Fehlschlag dadurch gekennzeichnet ist dass der Erfolg wegen der Untauglichkeit des Objektes des Mittels oder des Subjekts schon ursprunglich gar nicht erst hatte eintreten konnen Ein Rucktritt vom unerkannten untauglichen Versuch ist aber weiterhin moglich allerdings unter den zusatzlichen Voraussetzungen des 24 Absatz 1 Satz 2 StGB Beim erkannt untauglichen Versuch ist ein Rucktritt ausgeschlossen da kein subjektives Bemuhen zur hypothetischen Vollendung der Tat mehr moglich ist Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob ein Rucktritt in Frage kommt wenn der Tater lediglich deshalb von der Tat ablasst weil er durch sein bisheriges Handeln ein aussertatbestandliches Ziel erreicht hat So verhalt es sich etwa wenn der Tater sein Opfer zwecks Einschuchterung zunachst mit Totungsvorsatz mit einem Messer verletzt von weiteren Angriffen jedoch absieht weil er davon ausgeht das Opfer sei hinreichend eingeschuchtert 105 Nach Auffassung der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre steht die aussertatbestandliche Zielerreichung einem Rucktritt nicht entgegen Fur den Rucktritt vom Totungsdelikt sei allein der Wille bezuglich der Totung massgeblich weil der gesetzliche Tatbestand allein hierauf abstellt 105 106 Nach einer Gegenauffassung ist ein Rucktritt ausgeschlossen da der Tater durch das Ablassen vom Opfer keine honorierbare Leistung erbringt 107 Anforderungen an das Verhalten des Zurucktretenden Bearbeiten Rucktritt des Alleintaters 24 Absatz 1 StGB Bearbeiten Die Rucktrittsvoraussetzungen richten sich gemass 24 Absatz 1 Satz 1 StGB primar danach ob der Versuch unbeendet oder beendet ist Dies beurteilt sich massgeblich nach der Vorstellung des Taters zum Zeitpunkt der letzten Handlung dem Rucktrittshorizont Unbeendet ist der Versuch wenn der Tater nach seiner Vorstellung noch nicht alles Erforderliche getan hat um die Verwirklichung des Tatbestandes herbeizufuhren Fur den Rucktritt genugt in diesem Fall das blosse freiwillige Aufgeben der weiteren Tatausfuhrung 24 Absatz 1 Satz 1 Alternative 1 StGB Klassisches Beispiel sind Gewissensbisse die den Tater bei der Tatausfuhrung uberkommen und ihn dazu bewegen sein Vorhaben aufzugeben Beendet ist dagegen der Versuch wenn der Tater nach seiner Vorstellung fur die Tatbestandsverwirklichung alles Erforderliche getan hat Fur einen wirksamen Rucktritt genugt das blosse Aufgeben der weiteren Tatausfuhrung dann freilich nicht mehr Vielmehr muss der Tater den Eintritt des tatbestandsmassigen Erfolgs verhindern 24 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 StGB Dies geschieht durch das Ingangsetzen eines Kausalverlaufs der zur Nichtvollendung der Tat fuhrt 108 Nach einer in der Rechtslehre vertretenen Ansicht muss sich der Tater daruber hinausgehend bestmoglich um die Nichtvollendung bemuhen da eine Straflosigkeit erst dann angemessen sei 109 Gemass 24 Absatz 1 Satz 2 StGB kommt eine Strafbefreiung durch Rucktritt auch dann in Frage wenn das Verhalten des Taters nicht fur die Nichtvollendung des Delikts ursachlich wird Allerdings muss er sich hierfur ernsthaft um die Nichtvollendung bemuhen Durch das Kriterium der Ernsthaftigkeit werden die Anforderungen an das Taterverhalten nach vorherrschender Auffassung gegenuber 24 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 StGB erhoht der Tater muss alles aus seiner Sicht erforderliche tun um die Vollendung zu verhindern Diese Verscharfung beruht darauf dass der Tater die Gefahrenlage objektiv nicht verringert sodass er sich die Straffreiheit durch ein besonders billigenswertes Bemuhen erarbeiten muss Rucktritt bei mehreren Beteiligten Bearbeiten 24 Absatz 2 StGB regelt den Rucktritt bei mehreren Tatbeteiligten Hier muss der Rucktrittswillige den Erfolg der Tat verhindern Diese Verscharfung gegenuber 24 Absatz 1 StGB beruht darauf dass die Gefahr fur das bedrohte Rechtsgut bei einer Beteiligung mehrerer grosser ist weshalb die blosse Nichtfortfuhrung der Tat durch einen Beteiligten grundsatzlich nicht genugt um Straflosigkeit zu erlangen 110 111 Wesentlich ist dass der Rucktritt nur fur den Beteiligten gilt der die Voraussetzungen in eigener Person erfullt Im Gegensatz zu 24 Absatz 1 StGB unterscheidet 24 Absatz 2 StGB nicht zwischen unbeendeten und beendeten Versuchen Rucktritt vom unechten Unterlassungsdelikt Bearbeiten Besondere Probleme weist der Rucktritt vom Versuch des unechten Unterlassungsdeliktes auf Ein Problem liegt beispielsweise in der Frage ob es den unbeendeten Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts uberhaupt geben kann weil der tatbestandliche Erfolg regelmassig ohne weiteres Zutun des Unterlassungstaters eintritt sodass zum Rucktritt ein aktives Eingreifen erforderlich ist Allerdings unterscheidet eine Ansicht trotzdem zwischen beendetem und unbeendetem Versuch Dabei wird darauf abgestellt ob der Erfolg nach Tatervorstellung gerade durch die ursprunglich gebotene Handlung abgewendet werden kann dann ware der Versuch unbeendet 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB oder es zusatzlicher Massnahmen bedarf weshalb der Versuch als beendet anzusehen sei 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB Freiwilligkeit Bearbeiten Ein Rucktritt kommt schliesslich nur in Frage wenn das Rucktrittsverhalten des Taters freiwillig ist Freiwilligkeit liegt nach vorherrschender Meinung vor wenn der Tater aus autonomen Motiven heraus handelt Dies ist gegeben wenn der Tater in Bezug auf den Rucktritt Herr seiner Entschlusse ist So verhalt es sich etwa wenn der Tater von der Tat aus Gewissensbissen oder aus Furcht vor Strafe ablasst Kein autonomes Handeln liegt demgegenuber beispielsweise vor wenn der Tater die Tat aufgibt weil er furchtet ansonsten durch einen Dritten entdeckt zu werden 112 113 Daruber hinaus ist die Tatermotivation nach Ansicht der Rechtsprechung unerheblich Nach einer Gegenauffassung muss der Tater demgegenuber ein Motiv verfolgen das im Einklang mit den Zwecken des 24 StGB steht zu denen neben dem Opferschutz insbesondere die Ruckkehr in die Legalitat zahlt Rucktritt vom Versuch der Beteiligung Bearbeiten 31 StGB eroffnet den strafbefreiende Rucktritt von der versuchten Beteiligung Die Regelung unterscheidet nach den verschiedenen Begehungsvarianten des 30 StGB Nur nach dem sich Bereiterklaren genugt die blosse Aufgabe des Vorhabens 31 Abs Nr 2 StGB Bei der versuchten Anstiftung und der Verbrechensverabredung wird ein Verhindern der Tat gefordert 31 Abs 1 Nr 1 und 3 StGB In Fallen des 31 Abs 2 StGB genugt ernsthaftes Bemuhen Tatige Reue Bearbeiten Hauptartikel Tatige Reue Scheidet ein Rucktritt aus weil die Tat vollendet ist kommt bei bestimmten Delikten eine Straflosigkeit oder zumindest eine Strafmilderung durch tatige Reue in Frage Eine tatige Reue ist insbesondere bei den Delikten vorgesehen bei denen die Spanne zwischen Versuch und Vollendung vergleichsweise klein ist Dies trifft etwa bei Unternehmensdelikten zu Literatur BearbeitenAdam Ahmed Der Rucktritt vom versuchten unechten Unterlassungsdelikt Verlag Dr Kovac Hamburg 2007 ISBN 978 3 8300 2958 8 Thomas Maier Die Objektivierung des Versuchsunrechts Verlag Duncker amp Humblot Berlin 2005 ISBN 3 428 11274 1 Holm Putzke Der strafbare Versuch In Juristische Schulung JuS 2009 1 Teil S 894 898 Heft 10 2 Teil S 985 990 Heft 11 3 Teil S 1083 1087 Heft 12 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 2 Beck Verlag Munchen 2003 ISBN 3 406 43868 7 S 339 473 474 624 Klaus Ulsenheimer Grundfragen des Rucktritts vom Versuch in Theorie und Praxis de Gruyter Verlag Berlin und New York 1976 ISBN 978 3 11 006509 1 Weblinks BearbeitenOnline Crashkurs zum Versuch deutsches Recht Jan C Schuhr Der Entschluss spatestens uberuberubermorgen zu toten oder Wer handeln kann aber nicht handelt versucht nicht zu handeln 1 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Versuchsbeginn In Juristische Schulung 2013 S 879 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 6 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 a b Klaus Hoffmann Holland 22 Rn 22 27 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Wessels Beulke Satzger AT Rn 594 Putzke in JuS 2000 894 ff Schonke Schroder Eser Bosch vor 22 Rn 17 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Springer Berlin 2015 ISBN 978 3 642 38125 6 9 Rn 88 89 Albin Eser Nikolaus Bosch Vor 22 Rn 22 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Reinhard Maurach Heinz Zipf Karl Heinz Gossel Strafrecht Allgemeiner Teil 8 Auflage Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 5032 5 40 Rn 41 Roxin AT II 29 Rz 13 ff Robert von Hippel Deutsches Strafrecht Band 2 Springer Verlag Luxemburg 1930 30 Gunter Spendel Kritik der subjektiven Versuchstheorie In Neue Juristische Wochenschrift 1965 S 1881 1888 Klaus Hoffmann Holland 22 Rn 17 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Albin Eser Nikolaus Bosch Vor 22 24 Rn 20 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 BGHSt 11 268 BGHSt 15 210 Heiner Alwart Strafwurdiges Versuchen Eine Analyse zum Begriff der Strafwurdigkeit und zur Struktur des Versuchsdelikts Duncker amp Humblot Berlin 1982 ISBN 978 3 428 05025 3 S 158 a b Kristian Kuhl Die Straftat in ihrer zeitlichen Entwicklung In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 907 BGHSt 40 208 210 Kristian Kuhl Die Straftat in ihrer zeitlichen Entwicklung In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 907 908 Aufzahlung weiterer Vorfeldstraftaten bei Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 2 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 4 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Klaus Hoffmann Holland 22 Rn 28 30 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Kristian Kuhl Die Straftat in ihrer zeitlichen Entwicklung In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 907 909 vgl BGH Beschluss vom 24 Oktober 2006 3 StR 392 06 LS 2 kritisch Wolfgang Mitsch Terrorbekampfung durch Strafrechtsvorverlagerung 16 Dezember 2014 vgl Jurgen Baumann Ulrich Weber Wolfgang Mitsch Jorg Eisele Strafrecht Allgemeiner Teil 12 Aufl 2016 22 Rn 8 vgl Klaus Letzgus Vorstufen der Beteiligung Berlin 1972 vgl Letzgus in Dolling Duttge Rossner Gesamtes Strafrecht 5 Auflage 2022 30 Jan C Schuhr Versuch der Beteiligung und Konkurrenzen Universitat Heidelberg 2016 S 31 Oliver Jung Die Vorstellung von der Tat beim strafrechtlichen Versuch In Juristische Arbeitsblatter 2006 S 228 Klaus Hoffmann Holland 22 Rn 31 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 11 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 16 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 BGHSt 22 330 332 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Springer Berlin 2015 ISBN 978 3 642 38125 6 15 Rn 24 25 BGHSt 21 14 17 Wessels Beulke Strafrecht AT 38 Auflage Heidelberg 2008 Rn 598 Rene Bloy Unrechtsgehalt und Strafbarkeit des grob unverstandigen Versuchs In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 2001 S 76 3 StR 77 06 Wilfried Bottke Untauglicher Versuch und freiwilliger Rucktritt In Claus Roxin Gunter Widmaier Hrsg 50 Jahre Bundesgerichtshof Band 4 Strafrecht Strafprozessrecht C H Beck Munchen 2000 ISBN 978 3 406 46600 7 S 135 Rainer Zaczyk 22 Rn 37 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 22 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Thomas Hillenkamp 22 Rn 179 193 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 BGHSt 13 235 Brian Valerius Untauglicher Versuch und Wahndelikt In Juristische Arbeitsblatter 2010 S 113 Roland Schmitz Die Abgrenzung von strafbarem Versuch und Wahndelikt In Jura 2003 S 593 Hans Kudlich Katzenkonig amp Co Ubersinnliches vor den Strafgerichten In JuristenZeitung 2004 S 72 75 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 15 Rn 93 95 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 15 Rn 38 RGSt 70 151 Robert von Hippel Deutsches Strafrecht Band 2 Springer Verlag Luxemburg 1930 29 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Springer Berlin 2015 ISBN 978 3 642 38125 6 9 Rn 46 48 Thomas Hillenkamp 22 Rn 56 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 Reinhard Frank Das Strafgesetzbuch fur das deutsche Reich 18 Auflage Mohr Tubingen 1831 43 II 2b Thomas Hillenkamp 22 Rn 58 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 RGSt 1 439 441 Paul Bockelmann Die Abgrenzung der Vorbereitung vom Versuch In JuristenZeitung 1954 S 468 473 Thomas Hillenkamp 22 Rn 60 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 BGHSt 2 380 381 Thomas Hillenkamp 22 Rn 61 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 a b Kristian Kuhl 22 Rn 4 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Albin Eser Nikolaus Bosch 22 Rn 32 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 15 Rn 44 Claus Roxin Tatentschluss und Anfang der Ausfuhrung beim Versuch In Juristische Schulung 1979 S 1 3 Kristian Kuhl Grundfalle zu Vorbereitung Versuch Vollendung und Beendigung In Juristische Schulung 1980 S 506 507 Dieter Meyer Abgrenzung der Vorbereitung vom Versuch einer Straftat BGHSt 26 201 In Juristische Schulung 1977 S 19 Claus Roxin Tatentschluss und Anfang der Ausfuhrung beim Versuch In Juristische Schulung 1979 S 1 5 Albin Eser Nikolaus Bosch 22 Rn 42 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Harro Otto Grundkurs Strafrecht Allgemeine Strafrechtslehre 7 Auflage De Gruyter Berlin 2012 ISBN 978 3 11 091568 6 18 Rn 28 Thomas Hillenkamp 22 Rn 77 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 1 31 de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 231 6 Ulrich Berz Grundlagen des Versuchsbeginns In Jura 1984 S 511 BGH Urteil vom 9 Marz 2006 3 StR 28 06 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2006 S 331 BGHSt 28 162 a b BGHSt 26 201 Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Versuchsbeginn In Juristische Schulung 2013 S 879 881 Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 22 Rn 34 Nikolaus Bosch Unmittelbares Ansetzen zum Versuch In Jura 2011 S 909 912 anders der BGH im Pfeffertuten Fall vor Geltung des gegenwartigen 22 StGB BGH Urteil vom 20 Dezember 1951 4 StR 839 51 Neue Juristische Wochenschrift 1952 S 514 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 2 Besondere Erscheinungsformen der Straftat C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 43868 7 29 Rn 192 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 34 Rn 46 58 Hans Kudlich Jan Schuhr 22 Rn 47 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Philip von der Meden Objektive Zurechnung und mittelbare Taterschaft In Juristische Schulung 2015 S 22 Kristian Kuhl Versuch in mittelbarer Taterschaft BGHSt 30 363 In Juristische Schulung 1983 S 180 Wilfried Kuper Der Versuchsbeginn bei mittelbarer Taterschaft In JuristenZeitung 1983 S 361 Jurgen Rath Grundfalle zum Unrecht des Versuchs In Juristische Schulung 1999 S 140 143 Jurgen Meyer Kritik an der Neuregelung der Versuchsstrafbarkeit In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft 1975 S 598 609 Ingeborg Puppe Der Versuch des mittelbaren Taters In Gunter Widmaier Heiko Lesch Bernd Mussig Rochus Wallau Hrsg Festschrift fur Hans Dahs Dr Otto Schmidt Koln 2005 ISBN 978 3 504 06032 9 S 173 a b BGHSt 30 363 366 a b Albin Eser Nikolaus Bosch 22 Rn 54a in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 BGHSt 40 257 269 BGHSt 39 236 237 Thomas Ronnau Grundwissen Strafrecht Versuchsbeginn bei Mittaterschaft mittelbarer Taterschaft und unechten Unterlassungsdelikten In Juristische Schulung 2014 S 109 110 BGHSt 40 299 301 302 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 22 Rn 23a BGHSt 40 257 BGHSt 40 257 271 Armin Kaufmann Die Dogmatik der Unterlassungsdelikte Otto Schwarz Gottingen 1959 S 210 BGH Urteil vom 6 November 2002 5 StR 361 02 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2003 S 72 Kristian Kuhl 23 Rn 6 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Ingeborg Puppe Der halbherzige Rucktritt In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1984 S 488 490 Hans Kudlich Grundfalle zum Rucktritt vom Versuch In Juristische Schulung 1999 S 240 241 BGH Urteil vom 7 Februar 1986 3 StR 25 86 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1986 S 264 BGHSt 34 53 56 BGH Urteil vom 19 Mai 2010 2 StR 278 09 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2010 S 690 a b BGHSt 39 221 Claus Jurgen Hauf Die neuere hochstrichterliche Rechtsprechung zu Versuch und Rucktritt In Juristische Arbeitsblatter 1995 S 776 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 16 Rn 38 39 BGHSt 48 147 Rolf Herzberg Problemfalle des Rucktritts durch Verhindern der Tatvollendung In Neue Juristische Wochenschrift 1989 S 862 Manuel Ladiges Der strafbefreiende Rucktritt bei Beteiligung mehrerer In Juristische Schulung 2016 S 15 Ralf Kolbel Susanne Selter 24 II StGB Der Rucktritt bei mehreren Tatbeteiligten In Juristische Schulung 2012 S 1 BGH Beschluss vom 17 Marz 2011 4 StR 83 11 Neue Juristische Wochenschrift 2011 S 3465 BGH Urteil vom 24 Juni 1992 3 StR 187 92 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1992 S 536 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versuch StGB amp oldid 236273531