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Das Strafgesetzbuch fur die Preussischen Staaten vom 14 April 1851 trat am 1 Juli 1851 in Kraft Es vereinheitlichte das Strafrecht im Konigreich Preussen Es galt fur die Dauer von knapp zwanzig Jahren bis es mit Wirkung zum 1 Januar 1871 fur ein Jahr zunachst vom Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund abgelost wurde bevor am 1 Januar 1872 das Reichsstrafgesetzbuch in Kraft trat dem Vorganger des heute gultigen Strafgesetzbuches fur Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Kodifikationsprozess 1 2 Weitere Entwicklung 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenKodifikationsprozess Bearbeiten Bereits nach Erlass des Allgemeinen Landrechts fur die Preussischen Staaten prALR im Jahr 1794 kamen Bestrebungen auf ein Strafgesetzbuch zu erarbeiten Die Ausarbeitung eines Entwurfes begann dann 1825 mit der entsprechenden Auftragserteilung des preussischen Justizministers Den Prozess der sich uber 25 Jahre hinziehen sollte charakterisierte Theodor Goltdammer als einen der denkwurdigsten legislatorischen Prozesse der neueren Zeit Die ersten Entwurfe des Justizministeriums von 1833 und 1836 orientierten sich an den Gesetzbuchern aus Hannover Bayern und Wurttemberg Sie wurden als reaktionar wahrgenommen unter anderem wegen der Ausweitung der politischen Straftatbestande Friedrich Carl von Savigny nahm sich ihrer an und entscharfte sie teilweise 1 Im Jahr 1843 wurde ein neuer Entwurf vorgelegt Dieser orientierte sich in Hauptsache zwar am Strafgesetzbuch des Grossherzogtums Hessen von 1842 jedoch wurde auch das Kriminalgesetzbuch von Braunschweig herangezogen Der neue Entwurf wurde den Landtagen vorgelegt auch den Rechtsgelehrten der juristischen Wissenschaft Die Diskussionen fuhrten 1845 zu einem neuen liberaleren Entwurf Korperliche Zuchtigungstatbestande beispielsweise entfielen vollstandig Der Entwurf war ein Produkt des Konfliktes der deutschen Strafgesetzgebung mit dem code penal der in den Rheinprovinzen Preussens galt und sich dort einiger Beliebtheit erfreute Die rheinischen Provinzialstande ubten Kritik an dem Entwurf von 1845 so beispielsweise an den Auswirkungen fur die bestehenden Geschworenengerichte und den fehlenden klaren Regeln zur Gerichtskompetenz insbesondere da keine Unterscheidung von Verbrechen und Vergehen vorgesehen war Diese Divergenzen versuchte von Savigny in einem Entwurf von 1847 auszuraumen Der Entwurf war nun viel mehr nach franzosischem Vorbild ausgearbeitet Das zeigt sich in unter anderem einer Verscharfung der Todesstrafe durch Ausstellens des Kopfes nach der Hinrichtung Einfuhrung der korperlichen Zuchtigung als Scharfung der Zuchthausstrafe und Wiederaufnahme der Vermogenkonfiskation bei politischen Verbrechen 1 In den nachfolgenden Jahren insbesondere aufgrund der Forderungen des Vormarzes wurde der Vorschlag noch weiter angepasst und das Strafsystem noch etwas entscharft die strafbaren Handlungen dreigeteilt und in die Deliktstypen Verbrechen Vergehen und Ubertretungen eingeteilt Dieser Entwurf bildete die Grundlage fur das Strafgesetzbuch welches am 1 Juli 1851 in Kraft trat 1 Es loste die Strafbestimmungen des Allgemeinen Landrechts fur die Preussischen Staaten dort Zweiter Teil Zwanzigster Titel ab In den Gebieten die erst seit dem Wiener Kongress 1815 zu Preussen gehorten loste es den Code penal von 1810 beziehungsweise das Gemeine Recht ab 2 Der Einfluss der Partikularstrafgesetzbucher auf das preussische Strafgesetzbuch blieb gering Dies liegt begrundet in der aufwendigen und langwierigen Entstehungsgeschichte der preussischen Kodifikation die zu einer eigenstandigen Entwicklung gefuhrt hatte Einen wichtigen Einfluss bildete weiterhin das rheinische Strafrecht jedoch loste sich das prStGB in straftheoretischer Hinsicht deutlich von der franzosischen Dogmatik 1 Weitere Entwicklung Bearbeiten 1867 wurde es in den Gebieten eingefuhrt die Preussen infolge des Deutschen Kriegs 1866 annektiert hatte 3 Zum 1 Januar 1871 wurde es durch das nach seinem Vorbild geschaffene Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund das ein Jahr spater fast unverandert zum Reichsstrafgesetzbuch wurde abgelost Literatur BearbeitenGeorg Beseler Kommentar uber das Strafgesetzbuch fur die Preussischen Staaten Leipzig 1851 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Friedrich Christian Oppenhoff Das Strafgesetzbuch fur die Preussischen Staaten nebst dem Gesetze und den Verordnungen uber die Einfuhrung desselben Georg Andreas Reimer Verlag 1867 5 ganzlich umgearbeitete Ausgabe Reprint De Gruyter 2018 Dominik Strohkendl Das Strafgesetzbuch fur die Preussischen Staaten vom 14 April 1851 Entstehungsgeschichte und Inhalt im Lichte weiterer deutscher Strafgesetzbucher des 19 Jahrhunderts Erich Schmidt Verlag 2019 ISBN 978 3 503 18284 8 Weblinks BearbeitenStrafgesetzbuch fur die preussischen Staaten und Gesetz uber die Einfuhrung desselben 1851 Bayerische Staatsbibliothek Abgerufen am 19 August 2023 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Benedikt Bessmann Das Strafrecht des Herzogtums Braunschweig im 19 Jahrhundert bis zum Reichsstrafgesetzbuch De Gruyter 2019 S 208 211 Melchior Stenglein Sammlung deutscher Strafgesetzbucher Christian Kaiser Munchen 1858 Friedrich Oppenhoff Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 2 Auflage Georg Reimer Berlin 1872 S 750 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafgesetzbuch Preussen amp oldid 239327745