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Versuch der Beteiligung ist die amtliche Uberschrift des 30 des deutschen Strafgesetzbuches der die Strafbarkeit von versuchten Beteiligungshandlungen an bestimmten Straftaten normiert 30 Abs 1 StGB bestraft die versuchte Anstiftung 30 Abs 2 StGB die mittaterschaftliche Verabredung von Verbrechen Ebenso wenn auch praktisch weniger bedeutsam 1 ist nach 30 Abs 2 StGB das Sichbereiterklaren und die Annahme des Erbietens eines anderen ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften strafbar 2 Im Umkehrschluss aus 30 StGB ergibt sich die Straflosigkeit der versuchten Beihilfe Zu 30 StGB gibt es mit 31 StGB eine eigenstandige Rucktrittsregelung 30 StGB ist subsidiar und tritt auf Konkurrenzebene zuruck soweit die geplante Tat zumindest das Versuchsstadium erreicht hat 3 Das gilt auch wenn der Tater vergeblich versucht hat einen anderen anzustiften und sodann die Tat als Mit Tater selbst begeht 4 30 tritt allerdings gegenuber Vorschriften die nicht die geplante Tat betreffen nicht zuruck Gemass 30 Abs 1 S 2 StGB ist die Strafe nach 49 Abs 1 StGB zu mildern Die Regelungen des 23 Abs 3 StGB uber den groben Unverstand gelten gemass 23 Abs 1 S 3 StGB entsprechend Inhaltsverzeichnis 1 Systematische Einordnung 2 Entstehungsgeschichte 3 Versuchte Anstiftung 30 Abs 1 StGB 4 Verbrechensverabredung 30 Abs 2 StGB 5 EinzelnachweiseSystematische Einordnung BearbeitenDer Themenkomplex des 30 StGB wird in der Rechtswissenschaft auch als Vorstufen der Beteiligung bezeichnet 5 30 StGB dehnt damit die Strafbarkeit in manchen Fallen ins Vorfeld von konkreten Straftaten aus und gleicht damit neben den speziellen und selbstandigen Vorfeldtatbstanden im Besonderen Teil wie z B Kriminelle Vereinigung 129 ff StGB oder 149 StGB die mit dem unmittelbaren Ansetzen relativ spat beginnende Versuchsstrafbarkeit aus Diese Strafausdehnung sei zum Rechtsguterschutz unerlasslich und zwar bei 30 Abs 1 StGB wegen des Kontrollverlustes des Handelnden und insbesondere bei 30 Abs 2 Var 3 StGB der Verbrechensverabredung wegen der sozialen Bindung einer einmal getroffenen Absprache 6 Entstehungsgeschichte BearbeitenDie Entstehungsgeschichte des 30 StGB geht auf den sog Duchesne Paragraf zuruck Ende 1874 unternahm der belgische Kesselschmied Duchesne den dann erfolglosen Versuch den Erzbischof von Paris Joseph Hippolyte Guibert dazu anzustiften fur die geplante Ermordung des deutschen Reichskanzlers Bismarck die Zahlung einer Belohnung zu veranlassen 7 Nachdem der Versuch offentlich geworden war drangte die deutsche Reichsregierung einerseits die belgische Fuhrung darauf das Sichbereiterklaren des Duchesne wie auch seine versuchte Anstiftung unter Strafe zu stellen und betrieb andererseits die Schaffung eines neuen 49a RStGB mit ebendiesem Inhalt 49a RStGB von 1876 wurde bei der Umstellung des Allgemeinen Teils des StGBs durch die grosse Strafrechtsreform zu 30 StGB Versuchte Anstiftung 30 Abs 1 StGB Bearbeiten 30 Abs 1 S 1 StGB erfasst Falle der versuchten erfolglosen Anstiftung 30 Abs 1 S 1 StGB erfasst Falle der zwar vollendeten Anstiftung bei denen der Angestiftete aber nicht bis zum Versuch gekommen ist Mangels Haupttat ware diese Anstiftung wegen der Akzessorietat der Teilnahme ohne 30 Abs 1 S 1 StGB straffrei 30 Abs 1 S 1 StGB gilt auch fur die Anstiftung zur Anstiftung oder zu ihm anzustiften Es stellen sich die ublichen Probleme des Versuchs z B Versuchsbeginn und der Anstiftung z B doppelter Anstiftervorsatz und auch das Problem des omnimodo facturus sowie das des agent provocateur Verbrechensverabredung 30 Abs 2 StGB Bearbeiten 30 Abs 2 Var 1 StGB erfasst die Falle in denen sich der spatere Tater erbietet ein Verbrechen zu begehen d h seine Tatgeneigtheit zum Ausdruck bringt und den endgultigen Tatentschluss von der Annahme eines anderen abhangig macht 30 Abs 2 Var 1 StGB erfasst ebenso die Annahme der Aufforderung zu einem Verbrechen d h die Reaktion auf die Anstiftung nach 30 Abs 1 S 1 StGB 30 Abs 2 Var 2 StGB erfasst Falle der Annahme des Erbietens eines anderen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Anstiftung zu einem Verbrechen wobei in diesem Fall die Initiative beim Tater der spateren Haupttat und gerade nicht beim Anstifter liegt 30 Abs 2 Var 3 StGB erfasst zudem die Verabredung mit einem anderen ein Verbrechen zu begehen oder zu einem Verbrechen anzustiften sog Verbrechensverabredung Bei einer Verabredung zum Schein liegt aufgrund des inneren Vorbehalts desjenigen der sich nur zum Schein verabredet begrifflich schon keine Verabredung vor Allerdings kommt dann je nach Sachverhalt noch eine Strafbarkeit gem 30 Abs 2 Var 2 StGB in Betracht Einzelnachweise Bearbeiten Wessels Beulke Strafrecht Allgemeiner Teil Rn 564 vgl zur Abgrenzung BGH Beschluss vom 23 Marz 2017 3 StR 260 16 BGH NStZ 1986 565 566 BGH NStZ 2000 199 z B Letzgus Klaus Vorstufen der Beteiligung Berlin 1972 Fischer Strafgesetzbuch 30 Rn 1ff dazu auch BGH NJW 1998 2684 Wessels Beulke Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil 47 Aufl Rn 831 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versuch der Beteiligung amp oldid 231552415