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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Tatobjekt oder Handlungsobjekt Angriffsobjekt bezeichnet im Strafrecht die Sache oder die Person auf den oder die der Tater seine Tathandlungen bei Ausubung seiner Straftat richtet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Tatobjekt ist ein Gegenstand oder eine Person 2 2 Falsches Tatobjekt 2 3 Kein Tatobjekt erforderlich 3 Beweismittel 4 International 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenTatobjekt bedeutet nicht Rechtsgut 1 was bereits Franz von Liszt im Jahre 1886 unterschied 2 Tatobjekt ist heute der vom Tatbestand benannte beziehungsweise bei der dortigen Handlungsbeschreibung vorausgesetzte Gegenstand 3 Beim Diebstahl 242 Abs 2 StGB beispielsweise ist Tatobjekt die vom Dieb weggenommene fremde Sache Geschutztes Rechtsgut hingegen ist das Eigentum des Bestohlenen da grundsatzlich nur er mit Sache verfahren kann wie er will 4 Personen konnen bei einer Korperverletzung 223 StGB oder bei der Geiselnahme 239b StGB Tatobjekt sein Rechtsfragen BearbeitenDer Rechtsbegriff Tatobjekt bezieht sich gemass 74 Abs 2 StGB auf Gegenstande der Straftat 5 Tatobjekte konnen gemass 74 Abs 2 StGB der Einziehung unterliegen Tatobjekt ist ein Gegenstand oder eine Person Bearbeiten Wie bei den Vermogensdelikten kann Tatobjekt beispielsweise die fremde Sache sein Das fremde Vermogen ist bei der Hehlerei das Tatobjekt 259 StGB bei der Sachbeschadigung ist es die fremde Sache 303 StGB bei der Urkundenfalschung die falsche Urkunde 267 Abs 1 1 Modifikation StGB bei der Gewasserverunreinigung ein Gewasser 324 StGB Personen sind Tatobjekte beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 113 StGB der Beamte bei Korperverletzung 223 StGB ist Tatobjekt gleichzeitig auch das Tatopfer Tatobjekt bei einem Neonatizid ist ein neugeborenes Kind Bei 330 StGB Umweltstrafrecht sind die Tatobjekte nicht nur andere Personen sondern auch die gesamte Umwelt 6 303a StGB Datenveranderung beinhaltet sogar den Schutz unkorperlicher Tatobjekte Falsches Tatobjekt Bearbeiten In zwei Fallen zielt der Tater irrtumlich und objektiv auf das falsche Tatobjekt ab Bei der aberratio ictus tritt der vom Straftater beabsichtigte Taterfolg bei einem anderen als dem von ihm anvisierten Tatobjekt ein Beispiel A will B toten und schiesst B buckt sich in dem Moment sodass die Kugel die dahinter stehende unbeteiligte C trifft 7 Beim error in persona verwechselt der Tater die anvisierte Person 8 oder Sache error in objecto aufgrund einer fehlerhaften Identifizierung 9 Der Tatentschluss ist an das vom Tater ausgewahlte Tatobjekt gebunden 10 In beiden Fallen ist der vom Tater beabsichtigte Taterfolg nicht eingetreten und die Bestrafung des Taters rechtlich umstritten Platziert beispielsweise der Tater eine Bombe unter dem Auto des geplanten Opfers an dessen Stelle jedoch unerwartet ein Chauffeur fahrt und getotet wird lasst sich nicht zwischen der aberratio ictus und dem error in persona unterscheiden 11 Kein Tatobjekt erforderlich Bearbeiten Wenige Tatbestande erfordern kein Tatobjekt wie beispielsweise die Strassenverkehrsgefahrdung 316 StGB denn das Fahrzeug ist hier als Tatwerkzeug Beweismittel BearbeitenTatobjekte konnen beim Taterfolg in die Verfugungsmacht des Taters gelangen die Geisel gerat in Geiselhaft das Diebesgut wird verkauft Misslingt die Straftat oder tauchen Tatobjekte spater wieder auf stellen sie meist die wichtigsten Spurentrager einer Straftat als Personenbeweis oder Sachbeweis dar International BearbeitenDie Kriminalistik bedient sich der Erkenntnisse der Biologie Chemie Logik Physik oder Technik sodass international die gleichen Bedingungen auch fur die Tatobjekte gelten Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen BGHSt 53 55 63 wo von Rechtsgut zwar gesprochen wird aber Tatobjekt gemeint ist Franz von Liszt Rechtsgut und Handlungsbegriff im Binding schen Handbuche in ZStW 6 1886 S 663 ff Knut Amelung Rechtsguterschutz und Schutz der Gesellschaft 1972 S 200 Sabine Benthin Subventionspolitik und Subventionskriminalitat 2011 S 169 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 2001 S 135 BT Drs 8 2382 vom 13 Dezember 1978 Entwurf eines Sechzehnten Strafrechtsanderungsgesetzes S 22 ff Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 2015 S 156 BGH Urteil vom 25 Oktober 1990 Az 4 StR 371 90 Hoferben Fall BGHSt 37 214 vergleichbar Rose Rosahl Fall Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 2015 S 591 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band I Grundlagen 2005 12 Rn 154 f Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band I Grundlagen 2005 12 Rn 177Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tatobjekt amp oldid 203872289