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Mit Erfolgsdelikt wird ein Delikt bezeichnet dessen Tatbestand ein Tun beschreibt das in Abgrenzung zum blossen Tatigkeitsdelikt einen bestimmten Erfolg auslost welcher nicht in der Tathandlung selbst eingeschlossen ist so beispielsweise Totschlag oder Korperverletzung Erfolg im Normsinne ist die strafrechtlich relevante nachteilige Veranderung des durch die Norm geschutzten Rechtsguts Teilweise wird weiterhin vertreten dass sofern entsprechende Tatbestande normiert sind eine blosse Gefahrdung einen Gefahrdungs Erfolg begrunden kann Demnach soll der Erfolg in einer von der Handlung raumlich und zeitlich getrennten Verletzungs oder Gefahrdungswirkung bestehen 1 Dies gilt fur die konkreten nicht jedoch fur die abstrakten Gefahrdungsdelikte Beispielhaft stehen fur die konkreten Gefahrdungsdelikte als Erfolgsdelikte die Strassenverkehrsgefahrdungsdelikte gemass 315b und 315c StGB 2 Erfolgsdelikte verlangen einen ursachlichen Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg Zusatzlich muss der konkrete Erfolg dem Tater als sein Werk objektiv zurechenbar sein 3 Beim Kausalzusammenhang ist der naturwissenschaftlich empirische Weg von der Handlung als Ursache zum Erfolg als Wirkung zu prufen beim objektiven Zurechnungszusammenhang wird der normativ wertende Weg vom Erfolg zur Handlung zuruck gepruft Im Gegensatz dazu steht das Tatigkeitsdelikt dessen Tatbestand ein schlichtes aktives Tun beschreibt zu welchem ein uber dieses Tun hinausgehender Erfolg nicht hinzutreten muss Beispiele Meineid Beteiligung am unerlaubten Glucksspiel 4 Siehe auch BearbeitenErfolgsqualifikation VerletzungsdeliktLiteratur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 4 Auflage Beck Verlag Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 S 330 Einzelnachweise Bearbeiten Claus Roxin Strafrecht 1997 S 274 Bundesgerichtshof Beschluss vom 28 September 2010 Aktenzeichen 4 StR 245 10 Volker Krey Deutsches Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 Kohlhammer 2008 S 67 Dreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 1995 Vor 13 Rnr 13 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4015227 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erfolgsdelikt amp oldid 225526340