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Die aberratio ictus lat wortlich Abirrung des Schlages ist im Strafrecht eine Form des Irrtums bei der der vom Tater beabsichtigte Erfolg bei einem anderen als dem von ihm anvisierten Objekt eintritt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die aberratio ictus bei ungleichwertigen Rechtsgutern 3 Die aberratio ictus bei gleichwertigen Rechtsgutern 3 1 Aquivalenztheorie Gleichwertigkeitstheorie 3 2 Adaquanztheorie 3 3 Konkretisierungstheorie 4 Ausnahmen der herrschenden Meinung 5 Literatur 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenCharakteristisch ist folgendes Beispiel A will B toten und schiesst B buckt sich in dem Moment sodass die Kugel die dahinter stehende unbeteiligte C trifft Die Rechtsfolge besteht darin dass Versuchsstrafbarkeit am anvisierten und Fahrlassigkeitsstrafbarkeit bezuglich des tatsachlich verletzten Rechtsguts in Betracht kommt Der Irrtum ist als Unterfall des Tatbestandsirrtums beachtlich Die aberratio ictus ist abzugrenzen gegen den ebenfalls strafbewehrten error in persona bei dem der Tater das Tatobjekt aufgrund einer Fehlidentifizierung verwechselt Die aberratio ictus bei ungleichwertigen Rechtsgutern BearbeitenUnproblematisch ist die aberratio ictus wenn die Tat einen anderen Straftatbestand verwirklicht als den vom Tater verfolgten Beispiel Der Tater schiesst auf einen Menschen trifft aber aufgrund des Fehlgehens seines Schusses lediglich dessen Hund In solchen Fallen kommt ausschliesslich eine versuchte Vorsatztat am anvisierten und falls eine entsprechende Strafvorschrift existiert eine vollendete Fahrlassigkeitstat am getroffenen Tatobjekt in Betracht 1 Im Beispielfall kann der Tater strafrechtlich somit nur wegen versuchten Totschlags oder Mordes bestraft werden nicht aber wegen der Totung des Hundes da eine fahrlassige Sachbeschadigung nicht strafbar ist Etwas anderes wurde gelten wenn der Tater die Verletzung des getroffenen Rechtssubjekts in Kauf genommen hatte er mithin mit Eventualvorsatz gehandelt hat einen von den beiden denn hier lage kein Irrtum vor sodass aus vollendetem Vorsatzdelikt bestraft werden konnte Die aberratio ictus bei gleichwertigen Rechtsgutern BearbeitenUmstritten ist wie ein Fehlgehen der Tat rechtlich zu behandeln ist wenn das getroffene und das anvisierte Tatobjekt gleichwertig sind Beispiel Der Tater erschiesst anstatt des anvisierten Erzfeindes dessen Freund der neben ihm steht Zur Beurteilung der Rechtsfolgen haben sich mehrere Theorien herausgebildet Aquivalenztheorie Gleichwertigkeitstheorie Bearbeiten Ein Teil der strafrechtlichen Literatur geht davon aus dass ein Irrtum bei Gleichwertigkeit der Tatobjekte unerheblich sei Wenn der Tater einen anderen als den anvisierten Menschen trifft liegt nach dieser Theorie ein Vorsatzdelikt vor Der Tater habe einen Menschen treffen wollen und dies auch verwirklicht Diese Ansicht wird als formelle Aquivalenztheorie bezeichnet 2 Gegen diese Ansicht wird angefuhrt dass sie keine Abgrenzung zum error in persona vollzoge Letzterer sei ein reiner Motivirrtum wahrend bei ersterem sich der Tater auch uber den tatsachlichen Kausalverlauf irre Ausserdem widerspreche diese Ansicht den Regeln der objektiven Zurechnung Der Tater konne nicht fur einen beliebigen Erfolg haftbar gemacht werden weil er einen Erfolg der gleichen Art herbeifuhren wollte Er musste vielmehr das Eintreten des konkreten durch seine Handlung verursachten Erfolgs erwartet haben 3 Eine Abwandlung dieser Theorie die als materielle Aquivalenztheorie bezeichnet wird zieht die Grundsatze der formellen Gleichwertigkeitstheorie Aquivalenztheorie nur in den Fallen heran in denen keine hochstpersonlichen Rechtsguter Leben Gesundheit Freiheit und Ehre betroffen sind Wenn ein hochstpersonliches Rechtsgut betroffen ist ist der Tater lediglich wegen eines Versuchs und eines Fahrlassigkeitsdeliktes strafbar Dies wird damit begrundet dass es dem Tater bei einem hochstpersonlichen Rechtsgut gerade auf die Person ankommt Der Vorsatz sei also starker an die Person des Opfers gebunden als bei Taten die nicht hochstpersonliche Rechtsguter betreffen Bei diesen sei der Vorsatz in erster Linie auf das Objekt nicht auf die Person dahinter gerichtet 4 5 Gegen diese Abwandlung wird angefuhrt dass sie das Problem der Gleichwertigkeitstheorie nicht lose sondern nur beschranke Auch hier werde ein Vorsatz konstruiert wo keiner existiere 3 Adaquanztheorie Bearbeiten Eine weitere Theorie Adaquanztheorie behandelt die aberratio ictus als einen Unterfall des Irrtums uber den Kausalverlauf Die Abweichung ist dann unerheblich wenn sie vorhersehbar war Bei einem inadaquaten Kausalverlauf liegt somit lediglich ein Versuch und eventuell eine Fahrlassigkeitstat vor Diese Theorie wird mit dem Argument kritisiert dass keine Abweichung im Kausalverlauf eingetreten ist Schliesslich ist die Verletzung genau so eingetreten wie geplant nur am falschen Objekt Der Verlauf der Tat war also so wie geplant Konkretisierungstheorie Bearbeiten Die herrschende Meinung sieht die aberratio ictus stets als relevant an Der Tater hatte seine Tat auf ein bestimmtes Ziel konkretisiert dieses aber nicht getroffen Demnach kann der Tater nicht wegen eines vollendeten vorsatzlichen Delikts bestraft werden Bezuglich des getroffenen Objektes fehlt ihm der Vorsatz 16 Abs 1 StGB bezuglich des anvisierten Objektes fehlt es am Erfolg Somit kann der Tater nur wegen Versuchs hinsichtlich des anvisierten und gegebenenfalls wegen Fahrlassigkeit hinsichtlich des getroffenen Objekts bestraft werden 1 Ausnahmen der herrschenden Meinung BearbeitenEine Ausnahme vom Grundsatz dass eine aberratio ictus die Strafbarkeit wegen vollendeter Vorsatztat ausschliesst ist nach herrschender Auffassung gegeben wenn der verwirklichte Straftatbestand neben Individualrechtsgutern auch uberindividuelle Rechtsguter schutzt die Tatabweichung aber nur das Individualrechtsgut betrifft Relevant kann das beispielsweise fur die Anwendung des 164 StGB Falsche Verdachtigung aber auch 316a StGB Rauberischer Angriff auf Kraftfahrer sein Literatur BearbeitenDreher Trondle Strafgesetzbuch und Nebengesetze Beitrage zur Strafrechtswissenschaft C H Beck Munchen 1995 16 Rnr 6 Sven Grotendiek Strafbarkeit des Taters in Fallen der aberratio ictus und des error in persona Europaische Hochschulschriften Munster Hamburg u a 2000 ISBN 3 8258 4546 X Johann Mayr Error in persona vel obiecto und aberratio ictus bei der Notwehr Frankfurt am Main 1992 ISBN 3 631 45073 7 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 Grundlagen der Aufbau der Verbrechenslehre 3 Auflage Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 436 441 Siehe auch Bearbeiten nbsp Wiktionary aberratio ictus Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Rose Rosahl Fall Latein im RechtEinzelnachweise Bearbeiten a b Urs Kindhauser Strafrecht Allgemeiner Teil 6 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6467 2 S 224 Uwe Murrmann Grundkurs Strafrecht 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64984 4 S 113 a b Urs Kindhauser Strafrecht Allgemeiner Teil 6 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6467 2 S 225 Hans Ludwig Schreiber Grundfalle zu error in objecto und aberratio ictus im Strafrecht In JuS Verlag C H Beck Munchen 1985 S 873 877 Thomas Hillenkamp Die Bedeutung von Vorsatzkonkretisierungen bei abweichendem Tatverlauf In Gottinger rechtswissenschaftliche Studien Band 85 1971 S 108 ff Normdaten Sachbegriff GND 4141020 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aberratio ictus amp oldid 233151851