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Mord ist in Deutschland die vorsatzliche Totung eines Menschen mit mindestens einem Mordmerkmal Zu den Mordmerkmalen zahlen Mordlust Befriedigung des Geschlechtstriebs Habgier sonstige niedrige Beweggrunde Heimtucke Grausamkeit gemeingefahrliche Mittel und das Motiv eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken Mord ist ein Tatbestand des materiellen Strafrechts der von 211 des Strafgesetzbuches StGB erfasst ist und mit dem Strafmass der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag grosseres Unrecht charakterisiert Dieses grossere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der sogenannten Mordmerkmale angezeigt Es hat zur Folge dass der Mord gegenuber anderen Totungsdelikten mit dem hoheren und grundsatzlich zwingenden Strafmass der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird Die Zahl der Morde in Deutschland ist laut Kriminalstatistik zuruckgegangen Inklusive Versuche waren es im Jahr 1993 1 299 Falle beziehungsweise 1 6 pro 100 000 Einwohner 2021 waren es 643 Falle oder 0 77 pro 100 000 Damit halbierte sich die Haufigkeit in diesem Zeitraum Dieser Ruckgang ist somit wesentlich grosser als der der Straftaten insgesamt die im selben Zeitraum um 27 sanken 1 Der Kriminalitatsruckgang folgt in Deutschland dem Trend der in allen westlichen Landern zu beobachten ist 2 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage 1 1 Tatobjekt und Tathandlung 1 2 Mordmerkmale 1 2 1 Fallgruppe 1 Niedrige Beweggrunde 1 2 1 1 Mordlust 1 2 1 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 1 2 1 3 Habgier 1 2 1 4 Sonstige niedrige Beweggrunde 1 2 2 Fallgruppe 2 Verwerfliche Begehungsweise 1 2 2 1 Heimtucke 1 2 2 2 Grausamkeit 1 2 2 3 Gemeingefahrliche Mittel 1 2 3 Fallgruppe 3 Deliktische Zielsetzung 1 2 3 1 Ermoglichungsabsicht 1 2 3 2 Verdeckungsabsicht 1 3 Rechtsfolgen 1 3 1 Lebenslange Haftstrafe 1 3 2 Gerichtszustandigkeit 1 3 3 Verjahrung 1 3 3 1 Verjahrung in der DDR und Regelungen nach der Vereinigung 1 4 Versuch 1 5 Anstiftung und Beihilfe 1 6 Verhaltnis zu anderen Delikten 1 6 1 Abgrenzung 1 6 2 Konkurrenzen 2 Geschichte 2 1 Ursprungliche Konzeption 1872 2 2 Neukonzeption 1941 2 3 Neuinterpretation nach 1945 2 4 Strafrechtsreformen in der DDR 1968 und Abschaffung der Todesstrafe 1987 2 5 Reformen und Uminterpretation in Westdeutschland seit 1949 3 Polizeiliche Kriminalstatistik 3 1 Anzahl der Verurteilten wegen Mordes und Totschlags 3 2 Anzahl der Opfer von Mord und Totschlag in Partnerschaften 4 Kritik 4 1 Diskrepanz zwischen Tater und Tatstrafrecht 4 2 Verfassungsmassigkeit 4 3 Strafgrund 4 3 1 Besondere Verwerflichkeit 4 3 2 Besondere Gefahrlichkeit 4 3 3 Verhaltnis zum Totschlag 4 3 4 Gerechtigkeitsproblem 4 3 5 Rechtsdogmatische Losungsansatze 4 3 5 1 Systemimmanente Losungen 4 3 5 2 Rechtsfolgenlosung 4 3 5 3 Typenkorrektur 4 4 Kritik an einzelnen Mordmerkmalen 4 5 Reformbestrebungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseRechtslage BearbeitenIn seiner heutigen seit dem 1 Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches 211 Mord 1 Der Morder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft 2 Morder ist wer aus Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggrunden heimtuckisch oder grausam oder mit gemeingefahrlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken einen Menschen totet Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhangig Der Tater muss vorsatzlich einen anderen Menschen getotet 3 und dabei eines der in Absatz 2 aufgezahlten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben 4 Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge Tatobjekt und Tathandlung Bearbeiten Seine Anwendung setzt zunachst die Totung eines anderen Menschen voraus Insofern entspricht der Mord noch dem Tatbestand des Totschlags Dabei ist die Art und Weise der Totung grundsatzlich unerheblich Ein heimtuckisches grausames oder gemeingefahrliches Vorgehen kann jedoch zugleich ein Mordmerkmal der zweiten Fallgruppe verwirklichen Schliesslich muss der Tater mit Vorsatz hinsichtlich Tatobjekt und Tathandlung in Gang gesetztem Kausalverlauf und ausserdem der Mordmerkmale handeln Die Rechtsprechung geht allgemein von der Moglichkeit eines Mordes durch Unterlassen nach 13 StGB aus so dass nicht in jedem Fall ein aktives Handeln des Taters notig ist Sie fordert bei einzelnen Mordmerkmalen jedoch bestimmte Einschrankungen In jedem Fall muss der Tater aber den Tod eines anderen Menschen gegebenenfalls durch Nichteingreifen mitverursachen 5 Sie gelangt durch die Uminterpretation der Strafandrohung zur notigen restriktiven Anwendung und erreicht so Konformitat mit dem Prinzip schuldangemessenen Bestrafens Vor allem Vertreter der Tatbestandslosungen wenden ein dass ein Nichteingreifen in einen bereits laufenden todlich endenden Kausalverlauf kaum als Totungshandlung gewertet werden konne die die Hochststrafe rechtfertigt Daher verstosse die Moglichkeit eines Mordes durch Unterlassen gegen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen fur die Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip 6 Kein Mord ist demnach entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch der Suizid weil dieser gerade an keinem anderen Menschen begangen wird Weiterhin kann ein Mord weder an ungeborenen Kindern in Betracht kommt hier ein Schwangerschaftsabbruch noch an bereits hirntoten Menschen verubt werden Mordmerkmale Bearbeiten Die vorsatzliche Totung eines anderen Menschen wird erst zum Mord wenn zusatzlich eine der in Absatz 2 genannten Tatvarianten verwirklicht wurde die gemeinhin als Mordmerkmale bezeichnet werden Gerade in ihrer restriktiven Auslegung manifestieren sich die unterschiedlichen Auffassungen zum Strafgrund des Mordes Das Gesetz fasst sie in drei Tatgruppen zusammen Fallgruppe 1 Niedrige Beweggrunde Bearbeiten Die erste dieser Fallgruppen knupft das Vorliegen eines Mordes an ein Handeln aus Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggrunden und damit an ein besonders niederes Tatmotiv Vor allem Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption verweisen darauf dass diese Formulierung Mordlust Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier zu Beispielen fur niedrige Beweggrunde macht Sie schlagen daher vor das Vorliegen eines Mordes von einer wertenden Gesamtbetrachtung der Tatumstande abhangig zu machen 7 Durchsetzen konnte sich diese Auffassung jedoch nicht Mordlust Bearbeiten Das Mordmerkmal der Mordlust wird allgemein dann als verwirklicht angesehen wenn die Totung eines Menschen dem Tater als Selbstzweck dient Dies soll immer dann der Fall sein wenn es dem Tater allein darum geht einen Menschen sterben zu sehen damit anzugeben sich nervlich zu stimulieren oder die Zeit zu vertreiben oder wenn der Tater die Totung eines Menschen als sportliches Vergnugen betrachtet 8 Entscheidend ist dass der Tater keinen Anlass zur Totung seines Opfers hatte Die besondere Verwerflichkeit bzw Gefahrlichkeit wird darin gesehen dass der Tater mit seiner Tat eine prinzipielle Missachtung fremden Lebens zeige die sich in einer beliebigen Austauschbarkeit seines Opfers aussere 9 Einschrankend wird gefordert dass der Tater mit voller Absicht handelt womit insbesondere Totungen mit Eventualvorsatz ausgeschlossen werden konnen 10 Befriedigung des Geschlechtstriebs Bearbeiten Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle von Sexualmorden in den Jahren 1987 2021 1 Das Mordmerkmal der Totung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs soll vor allem drei Fallkonstellationen erfassen Befriedigung des Geschlechtstriebs im engeren Sinne bei welchen sich ein Triebtater durch die Totung selbst Befriedigung verschaffen will Falle der Nekrophilie bei welchen der Tater das Objekt seiner Begierde erst totet um sich danach sexuell an ihm zu vergehen Falle der Vergewaltigung bei welchen der Tater billigend in Kauf nimmt dass sein Opfer infolge der Gewaltanwendung stirbtDie Totungshandlung muss mit der Befriedigung des Geschlechtstriebs demnach in unmittelbarem Zusammenhang stehen und sich gegen das Sexualopfer selbst richten Ob ein Geschlechtsakt tatsachlich stattfindet ist unerheblich Eifersuchtstaten sind daher aber ebenso wenig erfasst wie die Totung Dritter etwa Zeugen um den Geschlechtsverkehr zu ermoglichen Vor allem im Fall Armin Meiwes sogenannter Kannibale von Rotenburg war umstritten ob ein solcher unmittelbarer Zusammenhang auch dann anzunehmen ist wenn der Tater sich erst bei der spateren Betrachtung von Videoaufnahmen des Totungsakts sexuelle Befriedigung verschaffen will Obgleich vom Bundesgerichtshof und der uberwiegenden Lehre so vertreten 11 regte sich dagegen dennoch vereinzelt Kritik 12 Die Verwerflichkeit bzw Gefahrlichkeit der Tat wird bei diesem Mordmerkmal darin gesehen dass der Tater das Leben zum Zweck seiner sexuellen Interessen mache und sich so in sozialschadlicher Weise als rucksichtslos offenbare Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten Darin zeigt sich dass es sich hier um ein seltenes Delikt mit stark rucklaufiger Tendenz handelt Seit 1987 war die hochste Zahl 58 Falle im Jahr 1988 Seither fielen die Fallzahlen in den einstelligen Bereich 2019 waren es 4 Zum Vergleich gab es in diesem Zeitraum zwischen drei und funftausend Straftaten gegen das Leben 1 Das Muster eines Ruckgangs der Haufigkeit von Totungsdelikten in der Regel seit Anfang der 1990er Jahre findet sich in allen westlichen Landern Es ist Teil eines allgemeinen Kriminalitatsruckgangs 2 Habgier Bearbeiten Typische Falle der Totung aus Habgier sind der Raubmord der entgeltliche Auftragsmord sowie die Totung zur Erlangung einer Lebensversicherung oder Erbschaft Sie verbindet dass der Tater ausschliesslich oder vorwiegend zur Mehrung seines Vermogens totet Erhebliche Abweichungen im Verstandnis der Norm ergeben sich jedoch in Abhangigkeit davon worin ihr Strafgrund gesehen wird Der Bundesgerichtshof sieht im Habgiermord eine verwerfliche Instrumentalisierung des Lebens zu wirtschaftlichen Zwecken Soweit die Verwerflichkeit in einem Mittel Zweck Missverhaltnis gesehen wird nehmen einige Vertreter das Merkmal der Habgier gerade dann als gegeben an wenn die Totung um eines geringwertigen Gewinns willen begangen wird 13 Die meisten Rechtswissenschaftler lehnen eine solche Aufrechnung von Menschenleben gegen wirtschaftliche Werte jedoch ab Sie sehen die Verwerflichkeit des Gewinnstrebens darin begrundet dass der Tater zur Erlangung okonomischer Vorteile bereit ist Menschenleben zu vernichten 14 Vor allem die Rechtsprechung kennzeichnet es deshalb in Urteilen haufig mit moralisierenden Adjektiven z B abstossende s Gewinnstreben 15 oder Streben nach materiellen Gutern oder Vorteilen das in seiner Hemmungslosigkeit und Rucksichtslosigkeit das ertragliche Mass weit ubersteigt 16 Vertreter der Gefahrlichkeitskonzeption verweisen dagegen vor allem auf eine gefahrliche charakterliche Disposition des Taters die in der Totung zum Ausdruck kommen soll Demnach liegt ein Habgiermord dann vor wenn die Totung aus rucksichts und hemmungslosem Streben nach Vermogensmehrung erfolgte und sich nicht in der Behebung einer einmaligen Konfliktlage erschopft 17 Kein Habgiermord soll dagegen insbesondere dann vorliegen wenn der Tater die Totung aus einer Notlage heraus vornahm 18 Da das Mordmerkmal der Habgier so in erster Linie okonomisch ausgerichtet ist ergeben sich einige Grenzfalle deren Einordnung im juristischen Schrifttum diskutiert wird Nicht jedes vom Tater begehrte Objekt hat objektiv oder subjektiv fur den Tater einen okonomischen Wert Okonomisch wertlos in diesem Sinne sind insbesondere Objekte von reinem Liebhaberwert aber etwa auch Rauschmittel die der Tater sofort konsumieren oder belastende Beweismittel die er vernichten will Da Habgier jedoch die Totung wegen eines Vermogensinteresses voraussetzt sehen hier die meisten Juristen das Merkmal der Habgier als nicht erfullt an 19 Denkbar ist ausserdem auch eine Totung die weniger der Mehrung als vielmehr der Erhaltung des Vermogens dient Das ist etwa der Fall wenn der Tater einen Glaubiger z B eines Unterhaltsanspruchs totet um sich seiner Inanspruchnahme zu entziehen Rechtsprechung und uberwiegende Lehre die Habenwollen und Behaltenwollen als Vermogensinteressen gleichstellen gehen auch hier von Habgiermorden aus 20 Vor allem Vertreter der Gefahrlichkeitskonzeption lehnen die Anwendung des Mordparagrafen auf diese Falle zumindest dann ab wenn das konkrete Geltendmachen eines entsprechenden Anspruchs als einmalige Konfliktsituation anzusehen ist 21 Vereinzelt werden solche defensiven Taten uberhaupt nicht als habgierig eingestuft 22 Schliesslich kann der Tater einen Vermogensgegenstand begehren der ihm tatsachlich zusteht Das ist vor allem dann der Fall wenn er gegen ein zahlungsunwilliges Opfer einen falligen Leistungsanspruch hat Da sich das Interesse des Taters in diesen Fallen auf die Herstellung eines rechtskonformen Zustandes der Guterordnung richtet wird von Vertretern der Verwerflichkeitskonzeption dessen Verwerflichkeit verneint und daher kein Habgiermord angenommen 23 Dafur wird insbesondere angefuhrt dass das Strafrecht die Gewaltanwendung zur Durchsetzung berechtigter Anspruche generell milder bewerte 24 Dies gilt jedoch nicht fur diejenige Ansicht die die Verwerflichkeit auf ein Zweck Mittel Missverhaltnis stutzt Denn gerade bei berechtigten Anspruchen kann der Tater auf staatliche Hilfen zuruckgreifen um seinen Anspruch zu realisieren Insofern erscheint das Missverhaltnis gerade in diesen Fallen besonders krass 25 Vertreter der Gefahrlichkeitskonzeption stufen die Frage der Rechtmassigkeit eines Anspruchs als fur die Sozialgefahrlichkeit des Taterhandelns unbeachtlich ein 26 Sonstige niedrige Beweggrunde Bearbeiten Nach standiger Rechtsprechung handelt es sich dabei um ein Tatmotiv das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht durch hemmungslose triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich ja verachtlich ist 27 Nach vorherrschender Auffassung soll es durch eine Gesamtbewertung der Tat und des Taters festgestellt werden Regelmassig werden Auslander und Rassenhass sowie Hass allgemein als Beispiele solcher besonders niedrigen Beweggrunde genannt Weitere typische Beispiele die in jedem Fall aber eine Gesamtwertung des Einzelfalls erfordern sind reaktive Motive wie Wut Neid Rache oder Eifersucht Auch Ehrenmorde werden hier eingeordnet Ihnen stehen Falle gegenuber in welchen der Tater die Totung berechnend zur Erreichung seiner Ziele einsetzt etwa um eine neue Ehe eingehen zu konnen oder um die Identitat seines Opfers anzunehmen Welche Fallkonstellationen weiter unter die sonstigen niedrigen Beweggrunde zu subsumieren sind ist deren unbestimmter Definition entsprechend sehr umstritten Vor allem die Rechtsprechung rechnet regelmassig auch die Verhinderung einer Festnahme oder die Flucht aus einem Gefangnis zu den niederen Tatmotiven 28 Umstritten ist die Frage ob politische Motive einer Totung als niedere Beweggrunde einzuordnen sind 29 Fallgruppe 2 Verwerfliche Begehungsweise Bearbeiten Die zweite Fallgruppe knupft an das aussere Erscheinungsbild der Totung an wahrend die Beweggrunde des Taters hier unerheblich sind Daher werden die Mordmerkmale dieser Fallgruppe bisweilen auch als objektive Mordmerkmale bezeichnet Sie klassifizieren eine Totung als Mord wenn der Tater sie heimtuckisch oder grausam oder mit gemeingefahrlichen Mitteln ausgefuhrt hat Heimtucke Bearbeiten Das Verstandnis des Mordmerkmals der Heimtucke hangt in zentraler Weise davon ab ob der Strafgrund des Mordes in der besonderen Verwerflichkeit des Taterhandelns oder der besonderen Gefahrlichkeit fur das Opfer gesehen wird Dementsprechend lassen sich zwei Grundverstandnisse dieses Mordmerkmals unterscheiden deren Grenzen vor allem in der Rechtsanwendung haufig jedoch ineinander verschwimmen Von der Rechtsprechung wird die Heimtucke als Ausnutzung der Arg und Wehrlosigkeit des Opfers zu dessen Totung definiert 30 Als arglos in diesem Sinne gilt wer in der Tatsituation keinen Angriff auf Leib oder Leben erwartet 31 Im Detail sind hier jedoch zwei Fragen ausgesprochen umstritten Einerseits wird diskutiert ob Arglosigkeit ein tatsachliches Sicherheitsgefuhl voraussetzt oder ob vielmehr ein fehlendes Gefahrbewusstsein bereits genugt Andererseits ist umstritten ob Arglosigkeit zumindest die Fahigkeit zu einem tatsachlichen Sicherheitsgefuhl voraussetzt Wahrend erstere Frage weitgehend verneint wird fallen die Ansichten zur zweiten Frage differenziert aus Dem Erfordernis einer restriktiven Anwendung entsprechend wird Heimtucke nur darin erkannt dass der Tater sich eine konkrete Situation zunutze macht die zur Arglosigkeit des Opfers fuhrt Dementsprechend wird Kleinkindern Bewusstlosen und Schwerstkranken die Fahigkeit zur Arglosigkeit im Sinne des Mordparagrafen nahezu einhellig abgesprochen da sie aufgrund ihres Zustandes standig arglos sind 32 Stattdessen sei in diesen Fallen darauf abzustellen ob ein schutzbereiter Dritter z B die Eltern existierte und arglos war Im Falle Bewusstloser und Schlafender wird zum Teil jedoch danach differenziert ob das Opfer sich in der Erwartung dass ihm nichts geschehe niedergelegt hat 33 Die Arglosigkeit muss in der Tatsituation zur Wehrlosigkeit des Opfers gefuhrt haben Das Opfer muss in seiner Abwehrbereitschaft also erheblich eingeschrankt worden sein Schliesslich muss der Tater ebendiese Situation fur seine Totungshandlung bewusst ausgenutzt haben Vor allem seitens der herrschenden Lehre wurde vorgeschlagen an dieses Ausnutzungsbewusstsein erhohte Anforderungen zu stellen Demnach erfordere ein Heimtuckemord ein besonders hinterhaltiges und verschlagenes Vorgehen 34 In der Rechtspraxis fand dies bisher wenig Beachtung Dem wird seitens Vertretern der Verwerflichkeitskonzeption die Definition der Heimtucke als besonders verwerflicher Vertrauensbruch entgegengesetzt oder bisweilen auch beide Ansatze miteinander kombiniert 35 Entscheidend sei demnach dass der Tater gerade ein besonderes Vertrauen des Opfers zur Totung ausnutzt Da diese Definition insbesondere die Totung eines sogenannten Haustyrannen zwingend als Mord einstuft konnte sie sich kaum durchsetzen Grausamkeit Bearbeiten Das Mordmerkmal der Grausamkeit kennzeichnet eine Totungshandlung bei der dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen bereitet werden Um das Unrecht der Totung als solcher zu erhohen mussen die zugefugten Qualen uber das dafur notige Mass hinausgehen Das ist etwa der Fall wenn der Tater das Sterben des Opfers gezielt verlangsamt z B Totung durch Flussigkeits Nahrungsentzug oder die Leiden intensiviert z B Kreuzigung des Opfers Folter Die Rechtsprechung fordert daruber hinaus eine gefuhllose unbarmherzige Gesinnung des Taters 32 Dagegen wird seitens der Gefahrlichkeitskonzeption betont dass bereits die gesteigerte Leidenszufugung als solche sozialgefahrlich sei und das erhohte Strafmass rechtfertige Vertreter dieser Position halten die zusatzliche Gesinnungsanforderung daher fur uberflussig 36 Gemeingefahrliche Mittel Bearbeiten Als Mord gilt auch die Totung unter Einsatz eines gemeingefahrlichen Mittels Dieses ist dadurch gekennzeichnet dass es in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefahrden kann weil der Tater die von ihm ausgehende Gefahr nicht beherrschen kann 37 Typische Falle hierfur sind die Zundung einer Bombe an einem belebten Ort Steinwurfe von einer Autobahnbrucke oder Brandstiftung in einem von mehreren Personen bewohnten Haus Art und Intensitat der hervorzurufenden Gefahr ist umstritten Insoweit hat sich auch noch keine einheitliche Richtung in der Rechtsprechung herausgebildet Fallgruppe 3 Deliktische Zielsetzung Bearbeiten Die dritte Fallgruppe stellt schliesslich einen Finalzusammenhang zwischen der Totung und einer weiteren Straftat her Um einen Mord handelt es sich demnach immer dann wenn der Tater einen anderen Menschen totet um eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken Geht das Urteil davon aus der Angeklagte habe eine andere Straftat verdecken wollen als noch in der Anklage angenommen erfordert dieser Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord einen gerichtlichen Hinweis gem 265 StPO 38 Ermoglichungsabsicht Bearbeiten Die Ermoglichungsabsicht ist ein unumstrittenes Mordmerkmal Ihre Legitimitat wird sowohl von der Verwerflichkeits als auch von der Gefahrlichkeitskonzeption darauf gestutzt dass der Tater ein Menschenleben vernichtet um weiteres Unrecht zu begehen Erforderlich ist insoweit dass es dem Tater bei der Totung darum geht die Verwirklichung einer anderen Straftat zu fordern Da es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal handelt ist hierbei jedoch nur die Vorstellung des Taters massgeblich Totet er einen Menschen um eine Tat die er irrig fur strafbar halt zu ermoglichen handelt es sich um einen Mord vgl umgekehrter Tatbestandsirrtum Im Gegensatz dazu handelt es sich dann um keinen Mord wenn der Tater einen Menschen wegen einer geplanten Tat totet die er fur nicht strafbar halt obwohl sie tatsachlich strafbar ist vgl Tatbestandsirrtum 39 Verdeckungsabsicht Bearbeiten Zur Verwirklichung dieses Mordmerkmals muss der Tater gezielt die Aufdeckung seiner Tat oder seine Identifizierung verhindern wollen Wie bei der Ermoglichungsabsicht ist hierfur allein die Sichtweise des Taters massgeblich Ausgesprochen umstritten ist jedoch ob ein Mord wegen Verdeckungsabsicht durch Unterlassen begangen werden kann wenn der Tater keine Hilfe herbeiholt um nicht von Dritten als Tater erkannt zu werden und so den Tod seines Opfers verursacht Wahrend der Bundesgerichtshof fruher betonte dass das Nichtaufdecken einer Tat kein Verdecken sei 40 hat er diese Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben 41 42 Unklar ist weiterhin ob der Tater gerade seine strafrechtliche Verfolgung verhindern wollen muss Die Rechtsprechung verneint diese Frage und sieht einen Mord in Verdeckungsabsicht etwa auch dann als gegeben an wenn der Tater durch die Totung etwa Racheakte des Opfers verhindern will 43 Dem wird vor allem seitens der Literatur entgegen gehalten dass diese Ansicht das Mordmerkmal ausufere und unbestimmt sei Rechtsfolgen Bearbeiten Sobald der Tater den Tatbestand des Mordes verwirklicht hat knupft das Gesetz daran eine Reihe von Rechtsfolgen Diese beschranken sich jedoch nicht allein auf die Strafandrohung sondern erstrecken sich insbesondere auch in den prozessualen Bereich hinein Lebenslange Haftstrafe Bearbeiten Das Gesetz ordnet fur Mord ausdrucklich und zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe an Im Hinblick auf eine spatere Strafaussetzung zur Bewahrung muss das Gericht deshalb gem 57a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB bereits im Urteil feststellen ob den Tater eine besondere Schwere der Schuld trifft 44 Abweichungen sind nach dem Gesetz nur moglich wenn andere Gesetze der lebenslangen Freiheitsstrafe entgegenstehen Dies ist namentlich im Jugendstrafrecht 18 des Jugendgerichtsgesetzes JGG wonach eine Jugendstrafe eine Hochstdauer von 10 Jahren hat Strafmildernd wirkt sich daneben eine verminderte Schuldfahigkeit nach 21 StGB aus Ein weiterer wichtiger Strafmilderungsgrund besteht in der Kronzeugenregelung des 46b StGB Da die absolute Strafandrohung des 211 StGB mit dem Grundgesetz kollidieren kann wird entsprechend der Rechtsfolgenlosung die Strafe gem 49 StGB auch dann auf 3 bis 15 Jahre herabgesetzt wenn sie ganzlich unangemessen erscheint In der Praxis wird hiervon jedoch nur selten und meist nur bei Heimtuckemorden Gebrauch gemacht 45 Gerichtszustandigkeit Bearbeiten Fur die Aburteilung eines Mordes ist gem 74 Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit 74e Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG das Schwurgericht zustandig Wahrend es sich hierbei bis 1924 noch um ein echtes Geschworenengericht handelte bezeichnet dieser Begriff heute nur noch eine Grosse Strafkammer des Landgerichtes die mit drei Berufsrichtern und zwei Schoffen besetzt ist Gegen ihr Urteil ist keine Berufung moglich allerdings kann Revision eingelegt werden Uber diese entscheidet gemass 135 GVG der ortlich zustandige Strafsenat des Bundesgerichtshofes den funf Bundesrichter bilden Verjahrung Bearbeiten Mord und Volkermord sowie volkerrechtlich relevante Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterliegen folglich weder der Verfolgungs noch der Vollstreckungsverjahrung Mord verjahrt nie Stirbt der Tater werden laufende Verfahren lediglich strafrechtlich dauerhaft gehemmt sodass gegen Dritte als Mittater weiter ermittelt werden kann Hauptartikel Verjahrungsdebatte Bis 1969 betrug die Frist fur die Verfolgungsverjahrung fur Mord 20 Jahre Da die wahrend der NS Zeit begangenen Morde somit spatestens 1965 verjahrt waren wurde 1965 das Gesetz uber die Berechnung strafrechtlicher Verjahrungsfristen erlassen dessen 1 den Zeitraum von Kriegsende bis Ende 1949 von der Berechnung ausnahm 46 Nach breiter offentlicher Diskussion beschloss die Grosse Koalition die Verjahrung fur Volkermord abzuschaffen und fur Mord auf 30 Jahre anzuheben 1979 wurde der Bestimmung des 78 Absatz 2 StGB die bisher nur den Volkermord von der Verjahrung ausnahm auch der Mord hinzugefugt Besondere Bedeutung kommt dieser Verjahrungsregelung in der Aufarbeitung des NS Unrechts zu Vor allem seit im Urteil gegen John Demjanjuk festgestellt wurde dass fur eine Verurteilung kein Nachweis einer unmittelbaren Beteiligung an einem Totungsdelikt in einer Vernichtungsstatte zu erbringen ist gewinnt die Vorschrift an Bedeutung Auch das Verfahren gegen Oskar Groning wurde auf sie gestutzt Da jedoch nur noch wenige Tater aus der NS Zeit leben wird immer wieder gefordert die besondere Verjahrungsregelung aus Grunden des Rechtsfriedens abzuschaffen Mit dem Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21 Dezember 2021 47 wurde auch die Verjahrung von privatrechtlichen Schadenersatzanspruchen in Bezug auf Mord abgeschafft Verjahrung in der DDR und Regelungen nach der Vereinigung Bearbeiten In der DDR verjahrte Mord strafbar gem 112 StGB der DDR nach 25 Jahren wie dazu im 82 Abs 1 Ziff 5 StGB der DDR festgelegt 82 1 Die Verfolgung einer Straftat verjahrt 5 wenn eine schwerere Strafe als zehn Jahre Freiheitsstrafe angedroht ist in funfundzwanzig Jahren dd Diese zeitlich begrenzte Verjahrungsfrist bei Mord fur welchen sich die Strafe noch nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt wurde mit Art 315a Abs 3 EGStGB nach der Vereinigung aufgehoben Art 315a Vollstreckungs und Verfolgungsverjahrung fur in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten Verjahrung fur wahrend der Herrschaft des SED Unrechtsregimes nicht geahndete Taten 3 Verbrechen die den Tatbestand des Mordes 211 des Strafgesetzbuches erfullen fur welche sich die Strafe jedoch nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt verjahren nicht 4 Die Absatze 2 und 3 gelten nicht fur Taten deren Verfolgung am 30 September 1993 bereits verjahrt war Im Abs 4 wurde zur Wahrung des Ruckwirkungsverbots Art 103 Abs 2 GG und 1 StGB druber hinaus geregelt bei betreffenden Taten die nach DDR Recht am 30 September 1993 als verjahrt galten fur die also mit Inkrafttreten des Art 315a nach DDR Fristen eine Verjahrung bereits eingetreten war bleibt die Verjahrung bestehen Damit werden in Deutschland alle nicht zum o g Termin verjahrten Morde die nach Strafrecht der DDR zu ahnden sind weiter zwingend verfolgt Versuch Bearbeiten Da Mord mit seiner Strafandrohung gemass 22 StGB ein Verbrechen darstellt ist auch sein Versuch strafbar Insoweit kommen zwei Moglichkeiten in Betracht 48 Die Tat kann insgesamt fehlgehen sodass das Opfer uberlebt oder aus einem vollig anderen Grund stirbt Fur einen Mordversuch ist erforderlich dass der Tater mindestens Tatentschluss bezuglich des Todes eines Menschen hat zur Totung dieses Menschen ansetzt und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht Die Tat kann objektiv als Totschlag einzustufen sein wahrend der Tater selbst irrig davon ausgeht ein Mordmerkmal zu verwirklichen Grundsatzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjahrungsregel Das Gericht kann die Strafe jedoch gemass 23 Absatz 2 StGB mildern In diesem Fall betragt die Strafe nach 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre Anstiftung und Beihilfe Bearbeiten Wer einen entsprechenden Beitrag zur Totung eines Menschen leistet kann wegen Anstiftung oder Beihilfe immer dann bestraft werden wenn er einerseits weiss dass der Tater ein Mordmerkmal verwirklicht und dieses zugleich selbst auch erfullt Wie Anstifter und Beihelfer zu bestrafen sind wenn sie das Mordmerkmal selbst nicht verwirklichen ist Gegenstand eines Grundsatzstreites zwischen Rechtsprechung und herrschender Lehre 49 Grundsatzlich sind im deutschen Strafrecht eine Haupttat und die Teilnahme an derselben akzessorisch Das bedeutet dass sich die Anstiftung oder Beihilfe zu einer Tat nach der Strafbarkeit der Haupttat richtet Dieser Grundsatz wird aber durch 28 Absatz 1 StGB modifiziert Begrunden besondere personliche Merkmale erst die Strafbarkeit mussen sie demnach auch bei einem Anstifter oder Beihelfer selbst vorliegen Andernfalls muss die Strafe gem 49 StGB gemildert werden 50 Als Motive und deshalb solche besondere personliche Merkmale stuft die Rechtsprechung die Mordmerkmale der 1 und 3 Fallgruppe ein 51 Handelt der Tater also aus einem niederen oder deliktischen Beweggrund wird die Strafe fur den Teilnehmer gemildert sofern er nicht selbst ein Mordmerkmal verwirklicht Verwirklicht der Tater hingegen ein Mordmerkmal der zweiten Fallgruppe muss sich dies der Teilnehmer zurechnen lassen Der Milderungsmoglichkeit setzt die Rechtsprechung jedoch selbst auch Grenzen Keine Milderung ist namlich bei Anstiftung bzw Beihilfe zu Totschlag moglich Da uber 28 Absatz 1 in Verbindung mit 49 Absatz 1 StGB jedoch eine niedrigere Mindeststrafe ermoglicht wird kann die Teilnahme an Mord theoretisch milder bestraft werden als die Teilnahme an Totschlag Um dies zu verhindern erwagt der Bundesgerichtshof eine entsprechende Sperrwirkung 52 Eine weitere Eingrenzung nimmt die Rechtsprechung in der Konstellation der gekreuzten Mordmerkmale an bei welcher Tater und Teilnehmer je unterschiedliche Mordmerkmale verwirklichen Nach 28 Absatz 1 StGB musste auch hier die Strafe des Teilnehmers gemildert werden Da er diese jedoch nicht verdiene macht der Bundesgerichtshof auch hier eine Ausnahme 53 Diese Auffassung wird von der Literatur heftig kritisiert da eine solche Ausnahme nach dem Gesetzeswortlaut nicht vorgesehen ist Die Lehre begreift alle Mordmerkmale hingegen als Strafscharfungsgrunde Hinsichtlich tatbezogener Mordmerkmale fuhrt dies zu keinen abweichenden Ergebnissen Sind sie jedoch als besondere personliche Merkmale einzustufen kommt nach dieser Ansicht nicht 28 Absatz 1 StGB sondern 28 Absatz 2 StGB zur Anwendung Die Strafe verscharfende Tatbestandsmerkmale mussen demnach von jedem Tatbeteiligten selbst verwirklicht werden 54 Insbesondere kann ein Teilnehmer demnach auch dann wegen Anstiftung bzw Beihilfe zu Mord bestraft werden wenn der Tater nur einen Totschlag begeht wahrend der Teilnehmer selbst ein Mordmerkmal verwirklicht Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Ausnahmen sind hiernach nicht notig da sich ihr Ergebnis bereits durch die Anwendung des Gesetzes ergibt 55 Verhaltnis zu anderen Delikten Bearbeiten Abgesehen vom Verhaltnis zum Totschlag ist der Mord von mehreren anderen Delikten abzugrenzen und kann mit ihnen gleichzeitig verwirklicht sein Abgrenzung Bearbeiten Da ein Mord nur an einem bereits geborenen Menschen begangen werden kann ist ein Schwangerschaftsabbruch der von 218 ff StGB erfasst wird kein Mord im juristischen Sinne Dies macht es erforderlich eine klare Grenze zwischen beiden Delikten zu ziehen als welche sich das Einsetzen der Eroffnungswehen etabliert hat 56 Im Fall eines Kaiserschnitts gilt die Offnung der Gebarmutter als relevanter Zeitpunkt Der strafrechtliche Schutz setzt damit etwas fruher als die zivilrechtliche Rechtsfahigkeit ein die gemass 1 des Burgerlichen Gesetzbuches BGB mit Vollendung der Geburt beginnt Die Anwendbarkeit des Mordes endet mit Eintritt des Hirntodes Ab diesem Zeitpunkt kann unter anderem eine Verletzungshandlung am Leichnam wegen Storung der Totenruhe gem 168 StGB bestraft werden 57 Ferner erfordert der Mord mindestens Eventualvorsatz hinsichtlich der Totung eines Menschen und der Verwirklichung der Mordmerkmale Handelt der Tater zwar mit Totungsvorsatz ohne sich jedoch der Verwirklichung eines Mordmerkmals bewusst zu sein und ohne dies zu wollen macht er sich nur wegen Totschlags strafbar Verursacht ein Tater ohne jeglichen Schadigungsvorsatz den Tod eines Menschen so kann er nur wegen Fahrlassiger Totung gem 222 belangt werden Eine Reihe von so genannten erfolgsqualifizierten Delikten erfasst schliesslich den Fall dass der Tater ein anderes Delikt vorsatzlich begeht und dabei fahrlassig den Tod eines Menschen verursacht Kein Mord liegt vor in der Totung auf Verlangen die von 216 StGB erfasst wird 58 Kein Mord liegt ausserdem vor in der rechtmassigen Dienstausubung die als Rechtfertigungsgrund eingreift und eine so vorgenommene Totung bereits nicht als Unrecht erscheinen lasst Dementsprechend wird insbesondere auch die Totung gegnerischer Soldaten im Rahmen militarischer Auseinandersetzungen auch vom Kriegsvolkerrecht nicht als Mord angesehen Der plakative Ausspruch Soldaten sind Morder ist aus juristischer Betrachtungsweise daher sachlich falsch Konkurrenzen Bearbeiten Verwirklicht der Tater mehrere Mordmerkmale durch dieselbe Handlung so handelt es sich nur um verschiedene Begehungsformen desselben Delikts 59 Mord und Totschlag konnen tateinheitlich begangen werden So begeht der Tater einen versuchten Mord wenn er in der irrigen Vorstellung handelt ein Opfer heimtuckisch zu toten und verwirklicht tateinheitlich einen vollendeten Totschlag wenn das Opfer tatsachlich stirbt 60 Sofern der Tater auf Verlangen totet geht 216 StGB allen anderen Totungsdelikten vor 58 Besondere Probleme bereitet das Verhaltnis zu Korperverletzungsdelikten Heute gilt als allgemein anerkannt dass die Korperverletzung notwendiges Durchgangsstadium fur einen Mord ist Deshalb wird das Unrecht der Korperverletzung vom Mordparagrafen vollstandig erfasst sodass die 223 ff StGB als subsidiare Strafvorschriften verdrangt werden Stirbt das Opfer nicht ist jedoch versuchter Mord Totschlag in Tateinheit mit einem Korperverletzungsdelikt moglich 61 Beim Raubmord ist in der Regel auch der Tatbestand des Raubes mit Todesfolge gem 251 StGB mitverwirklicht Insoweit handelt es sich auch hier um einen Fall der Tateinheit 62 Dasselbe gilt fur Verstosse gegen das Waffengesetz Geschichte BearbeitenAuf dem Gebiet Deutschlands hat die Idee eines eigenen Mordtatbestandes eine lange Tradition Schon fur die Germanen lasst sich eine Differenzierung zwischen Totungen in boser Absicht und aus Versehen nachweisen 63 Das damals als Indiz fur eine bose Absicht geltende Verheimlichen der Tat wurde im Hochmittelalter dann zum festen Tatbestand des Mordes 64 Mit der Rezeption des romischen Rechts im ausgehenden Mittelalter kam es jedoch zum Bruch mit der Tradition des germanischen Rechtskreises Stattdessen knupfte die Constitutio Criminalis Carolina 1532 an Vorbilder des Romischen Rechts an Schon ab republikanischer Zeit unterschieden die Romer namlich zwischen einer Totung mit Vorbedacht propositum und im Affekt impetus 65 Spater ubernahmen das Preussische Allgemeine Landrecht und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes diese als Uberlegungsprinzip bezeichnete Unterscheidung Sie wird von der Popularkultur bis heute in der haufig starken Fokussierung von Krimis auf das sog Mordmotiv des Taters reflektiert Ursprungliche Konzeption 1872 Bearbeiten Das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes wurde redaktionell uberarbeitet 1872 als Reichsstrafgesetzbuch erlassen Es bestimmte fur die Straftaten gegen das Leben 211Wer vorsatzlich einen Menschen todtet wird wenn er die Todtung mit Ueberlegung ausgefuhrt hat wegen Mordes mit dem Tode bestraft 212Wer vorsatzlich einen Menschen todtet wird wenn er die Todtung nicht mit Uberlegung ausgefuhrt hat wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter funf Jahren bestraft Diese Definition des Mordes gilt bis heute in Belgien Luxemburg Frankreich Finnland den Niederlanden Israel und den Vereinigten Staaten Seit Erlass des Reichsstrafgesetzbuches im Jahr 1871 hat der Mordtatbestand eine erhebliche gesetzgeberische und rechtsdogmatische Entwicklung durchlaufen Deshalb steht er immer wieder in der Kritik und ist Gegenstand von Reformvorhaben Dennoch wurde der Paragraf seit einer grossen Reform durch die Nationalsozialisten im Jahr 1941 RGBl I S 549 66 nicht mehr grundlegend verandert Die Rechtslage wurde daher seitdem vor allem von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft weiterentwickelt Neukonzeption 1941 Bearbeiten In der Zeit des Nationalsozialismus geriet diese Definition des Mordes zunehmend in Kritik Da das Uberlegungsprinzip sich auf romisch rechtliche Vorstellung zuruckfuhren lasst wurde es zunehmend als undeutsch empfunden Dem gegenuber wollte man zu einer an ethischen Kriterien orientierten Abgrenzung von Mord und Totschlag zuruckkehren 67 Daruber hinaus stand das Uberlegungsprinzip in einem offensichtlichen Gegensatz zu den sich im Jahr 1941 radikalisierenden vorsatzlichen Massentotungen der Nationalsozialisten So protestierte der Limburger Bischof Antonius Hilfrich am 13 August 1941 also wenige Wochen vor der Neufassung des Paragrafen 211 in einem Brief an den Reichsjustizminister gegen die Euthanasie Totungen in der Totungsanstalt Hadamar mit den Worten Es ist der Bevolkerung unfasslich dass planmassig Handlungen vollzogen werden die nach 211 StGB mit dem Tode zu bestrafen sind 68 Vor allem auf Betreiben Roland Freislers des Prasidenten des Volksgerichtshofes wurden 211 212 StGB mit dem Gesetz zur Anderung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 4 September 1941 69 grundlegend neu konzipiert 211 1 Der Morder wird mit dem Tode bestraft 2 Morder ist wer aus Mordlust zur Befriedigung des Geschlechtstriebs aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggrunden heimtuckisch oder grausam oder mit gemeingefahrlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken einen Menschen totet 3 Ist in besonderen Ausnahmefallen die Todesstrafe nicht angemessen so ist die Strafe lebenslanges Zuchthaus 212Wer einen Menschen vorsatzlich totet ohne Morder zu sein wird als Totschlager mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus nicht unter funf Jahren bestraft Im Kern dieser Gesetzesnovelle stand der Ubergang von einer tatstrafrechtlichen wegen Mordes wegen Todtschlages zu einer taterstrafrechtlichen Der Morder als Todtschlager Konzeption Damit war nicht mehr die Tat sondern die Gesinnung des Taters selbst Anknupfungspunkt fur die Strafe 70 Das Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden Tatergruppen lag nach Ansicht des Reichsgerichts in der Gesamtpersonlichkeit des Taters wie sie aus der Tat und aus sonstigen Umstanden erkennbar sei Die Tat selbst diene als Spiegelbild der inneren Gesinnung des Taters 71 Grundlage hierfur wurde die ursprunglich von Franz von Liszt vertretene und dann vor allem von der Kieler Schule um Georg Dahm und Friedrich Schaffstein entwickelte Tatertypenlehre Sie wurde von Roland Freisler aufgegriffen und so modifiziert dass der Tatertyp normativ zu bestimmen war In der Praxis sollte die jeweilige Einzeltat mit der Verhaltenserwartung an einen tatbestandstypischen Tater verglichen werden Dementsprechend dienten die in Absatz 2 genannten Mordmerkmale nur als Veranschaulichungen des Tatertyps Morder der von ganzlich anderer Wesensart als ein Totschlager sei 72 Der eigentliche Tatbestand der Norm sollte jedoch mit dem Begriff des Morders in Absatz 1 umfassend umschrieben sein Da von diesem Tatertyp in der Volksvorstellung eine intuitive Idee existiere habe der Gesetzgeber ihn nicht durch Zusammensetzung von Tatbestandsmerkmalen konstruiert Er hat ihn ganz einfach hingestellt Damit der Richter ihn ansehen und sagen kann Das Subjekt verdient den Strang Freisler Deutsche Justiz 1939 S 1451 Den Richtern wurde damit die Aufgabe zugewiesen im Urteil vor allem den Tatertyp des Angeklagten festzustellen Hierzu sollte zunachst geklart werden ob es sich um einen Mordertyp handelt Nur wenn dies verneint wurde griff der in 212 RStGB geregelte Totschlager als Auffangtatbestand ein 73 Im Ergebnis erhielten die Richter somit einen denkbar weiten Beurteilungsspielraum Als Kriterium zur Feststellung des Tatertyps zog die Rechtsprechung daher auch vor allem die Verwerflichkeit der Tat und nicht die Verwirklichung der in Absatz 2 genannten Beispiele heran 74 Von diesen sollte vor allem das Mordmerkmal der Heimtucke an eine germanische Rechtstradition anknupfen das in Form einer heimlichen Art der Begehung auf das germanische Vorbild der verheimlichten Totung rekurrieren soll Der Potsdamer Strafrechtswissenschaftler Wolfgang Mitsch weist allerdings darauf hin dass Mordmerkmale wie im neugefassten 211 StGB auf den Schweizer Juristen Carl Stooss zuruckgehen der bereits 1894 einen Formulierungsvorschlag fur das schweizerische StGB mit den meisten der spater auch in 211 StGB verwendeten Merkmalen erarbeitete Strafgesetze anderer Staaten wie das heutige StGB der Russischen Foderation Art 105 oder der franzosische code penal Art 221 1ff enthalten ebenfalls Merkmale die denen des 211 StGB ahneln 75 Neuinterpretation nach 1945 Bearbeiten Wurde im Dritten Reich die Hochststrafe noch mit dem im Mord liegenden Angriff auf die Volksgemeinschaft 76 begrundet Insbesondere seine Begrundung dass Volksschadlinge auszurotten seien 77 und die Verwurzelung eines Gedankens dass Blut Blut erfordert tief im Volksbewusstsein 78 ursprunglich zur Rechtfertigung der Todesstrafe sind seit 1945 nicht mehr tragfahig Dieser Umstand wird dadurch verscharft dass mit der Abschaffung der Todesstrafe auch die Milderungsmoglichkeit des 211 Absatz 3 StGB entfiel Strafrechtsreformen in der DDR 1968 und Abschaffung der Todesstrafe 1987 Bearbeiten Das Reichsstrafgesetzbuch galt auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik zunachst fort Erst 1968 kam es zu einer gesetzgeberischen Reform in deren Zuge das Uberlegungsprinzip wieder eingefuhrt wurde Es wurde allerdings um weitere sozialethische und politische Kriterien vor allem zur Legitimation der Todesstrafe erweitert Das neue Gesetz bestimmte 112 Mord 1 Wer vorsatzlich einen Menschen totet wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslanglicher Freiheitsstrafe bestraft 2 Auf Todesstrafe kann erkannt werden wenn die Tat1 ein Verbrechen gegen die Souveranitat der Deutschen Demokratischen Republik den Frieden die Menschlichkeit und die Menschenrechte oder ein Kriegsverbrechen ist oder aus Feindschaft gegen die Deutsche Demokratische Republik begangen wird 2 mit gemeingefahrlichen Mitteln oder Methoden begangen wird oder Furcht und Schrecken unter der Bevolkerung auslosen soll 3 heimtuckisch oder in besonders brutaler Weise begangen wird 4 mehrfach begangen wird oder der Tater bereits wegen vorsatzlicher Totung bestraft ist 5 nach mehrfacher Bestrafung wegen Gewaltverbrechen 116 117 121 122 126 216 begangen wird dd 3 Vorbereitung und Versuch sind strafbar 113 Totschlag 1 Die vorsatzliche Totung eines Menschen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wenn1 der Tater ohne eigene Schuld durch eine ihm oder seinen Angehorigen von dem Getoteten zugefugte Misshandlung schwere Bedrohung oder schwere Krankung in einen Zustand hochgradiger Erregung Affekt versetzt und dadurch zur Totung hingerissen oder bestimmt worden ist 2 eine Frau ihr Kind in oder gleich nach der Geburt totet 3 besondere Tatumstande vorliegen die die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern dd 2 Der Versuch ist strafbar Im Rahmen der Entspannungspolitik und des KSZE Prozesses nahm der internationale Druck auf die DDR zur Abschaffung der Todesstrafe zu Im Nachgang des Arbeitsbesuchs von Honecker in der Bundesrepublik im September 1987 regelte die DDR durch Gesetz vom 18 Dezember 1987 die Abschaffung der Todesstrafe Dadurch erhielten Abs 1 und Zeile 1 Abs 2 des 112 folgende Fassung 112 Mord 1 Wer vorsatzlich einen Menschen totet wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslanglicher Freiheitsstrafe bestraft 2 Auf lebenslangliche Freiheitsstrafe kann insbesondere erkannt werden wenn die Tat Uber Morde in der DDR ist allgemein wenig bekannt insbesondere da Kriminalitat in der Doktrin dem Sozialismus wesensfremd war Reformen und Uminterpretation in Westdeutschland seit 1949 Bearbeiten Auch in der Bundesrepublik Deutschland galt das Reichsstrafgesetzbuch nunmehr unter dem Namen Strafgesetzbuch fort Allerdings war im Westen bereits seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 die Todesstrafe abgeschafft Art 102 GG Die entsprechende Anpassung des Strafgesetzbuches erfolgte dann aber erst 1953 Man ersetzte die Todesstrafe in Absatz 1 durch die lebenslange Freiheitsstrafe 79 In diesem Zuge entfiel auch Absatz 3 der diese Strafe bisher fur minderschwere Falle vorgesehen hatte Seitdem gilt der Mordparagraf abgesehen von redaktionellen Uberarbeitungen unverandert fort Wahrend der Gesetzgeber sich also weitgehend zuruckhielt wurde die Rechtsentwicklung massgeblich durch Rechtsprechung und Rechtswissenschaft voran getrieben Wegweisend hierfur wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22 September 1956 Das Gericht stellte entgegen der historischen Sachlage fest dass 211 StGB in Absatz 2 mit klaren und fest umrissenen Tatbestanden 80 ausgestattet worden sei Damit wurden die bisher der Verdeutlichung eines Tatertyps dienenden Regelbeispiele des Absatz 2 zu feststehenden Tatbestanden aufgewertet 81 Den bisherigen Tatbestand des Absatz 1 funktionierte das Gericht zu einer blossen Rechtsfolgenanordnung um die immer dann unmittelbar eingreift wenn eines der in Absatz 2 genannten Merkmale verwirklicht wird Vor allem jedoch bezogen sich die in Absatz 2 genannten Merkmale auf die Tat nicht mehr auf den Tater Diese tatstrafrechtliche Uminterpretation des Mordparagrafen setzte sich in der Folge in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft durch Schliesslich gilt ein Taterstrafrecht als kaum mit dem Rechtsstaats und Schuldprinzip vereinbar Gleichwohl ergeben sich aus der Diskrepanz zwischen taterstrafrechtlicher Konzeption und tatstrafrechtlicher Interpretation der Norm die zahlreichen dogmatischen Probleme sowie die schwierige Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip Dem veralteten Begriff des Lustmordes gegen den sich besonders der Sexualwissenschaftler Friedemann Pfafflin wandte widmete Jill Buhler in ihrem gemeinsam mit Antonia Eder herausgegebenen Buch Das Unnutze Wissen in der Literatur einen gesonderten Abschnitt 82 Polizeiliche Kriminalstatistik BearbeitenDie Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle von Morden inkl versuchte Falle in den Jahren 1987 2021 als Haufigkeitszahl pro 100 000 Einwohner 1 In der Kriminalstatistik werden seit Anfang der 1990er Jahre immer weniger Totungsdelikte registriert Bei Mord waren es inklusive Versuche im Jahr 1993 noch 1 299 Falle was 1 6 Fallen pro 100 000 Einwohner entspricht 2008 waren es 694 Falle 0 8 2016 bis 2018 gab es wieder einen leichten Anstieg auf 901 Falle 1 1 um 2021 wieder auf 643 0 77 zu sinken Damit fiel die Haufigkeit von 1993 bis 2021 um mehr als die Halfte Dieser Ruckgang ist somit wesentlich grosser als der der Straftaten insgesamt die im selben Zeitraum um 27 sanken 1 Das Muster eines Ruckgangs der Haufigkeit von Totungsdelikten seit Anfang der 1990er Jahre findet sich in allen westlichen Landern Es ist Teil eines allgemeinen Kriminalitatsruckgangs 2 Bei den im Diagramm angegebenen Haufigkeitszahlen ist allerdings zu berucksichtigen dass Mordversuche eingeschlossen sind welche die Mehrzahl der Falle ausmachen Von den 643 Fallen im Jahr 2021 waren nur 220 vollendet was rund 0 3 ermordeten Personen pro 100 000 Einwohner entspricht 1 Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Opfer vollendeter Morde in den Jahren 1994 2021 83 1 Die Opferzahl vollendeter Morde fur Gesamtdeutschland ist seit 1994 verfugbar Der Hohepunkt wurde hier 1996 mit 720 erreicht Bis 2021 sank die Anzahl auf 257 Opfer 83 Im Vergleich mit anderen Eurostat Landern liegt Deutschland mit jahrlich unter einem halben Fall pro 100 000 Einwohnern deutlich unter dem Durchschnitt 84 Damit gehort Westeuropa zu den sichereren Regionen der Erde Auch wenn es in anderen Teilen der Welt ebenfalls Ruckgange der Haufigkeit von Morden gibt liegen diese dort bei teilweise deutlich hoheren Werten wie beispielsweise Nordamerika mit 5 1 Sudamerika 24 2 und Mittelamerika mit 25 9 Fallen pro 100 000 Einwohner Das Buro der Vereinten Nationen fur Drogen und Verbrechensbekampfung veroffentlichte 2019 eine Studie nach der Spitzenreiter die Region Ostasien mit nur 0 6 pro 100 000 ist 85 Die Aufklarungsquote von Morden in Deutschland liegt bei uber 90 Der Auslanderanteil der Tatverdachtigen lag 2021 bei 38 8 Wurde bis Anfang der 2000er Jahre noch in ca 20 der Falle mit Schusswaffen gedroht oder geschossen lag dieser Anteil 2021 nur noch bei ca 8 1 Bei vollendetem Mord und Totschlag waren 2015 bei 68 Verwandte oder nahere Bekannte tatverdachtig 86 Werden bei einer Tat mehrere Personen getotet wird in der Statistik trotzdem nur ein Fall gezahlt 87 Kriminalstatistik fur Mord 211 ohne Totschlag in der Bundesrepublik Deutschland 1 Jahr Falle insgesamt davon Versuche Schusswaffe involviert 88 Aufklarungsquote Anzahl Opfer insgesamt 89 Anzahl Opfer vollendete Morde 83 90 Anteil nichtdeutscher Tatverdachtiger VerurteiltevollendeterMord 91 VerurteilteversuchterMord 91 1993 1 299 633 48 7 213 16 4 84 5 30 6 1994 1 146 547 47 7 220 19 2 88 5 1 396 662 31 6 1995 1 207 602 49 9 226 18 7 89 7 1 394 655 33 6 1996 1 184 563 47 6 237 20 0 88 2 1 441 720 34 7 1997 1 036 500 48 3 229 22 1 92 8 1 148 583 34 8 1998 903 451 49 9 196 21 7 93 2 1 023 498 36 6 1999 962 480 49 9 206 21 4 93 0 1 085 521 30 9 2000 930 476 51 2 170 18 3 94 7 1 108 497 29 8 2001 860 436 50 7 181 21 1 94 1 996 464 31 4 2002 873 452 51 8 138 15 8 96 7 989 449 30 4 2003 829 435 52 5 140 16 9 95 2 921 422 30 9 2004 792 432 54 5 104 13 1 96 5 907 399 29 5 2005 794 407 51 3 119 15 0 95 8 891 413 29 2 2006 818 484 59 2 101 12 4 95 2 983 375 25 2 116 882007 734 420 57 2 91 12 4 97 3 884 339 28 3 188 922008 694 376 54 2 98 14 1 97 6 926 370 28 3 165 902009 703 404 57 5 86 12 2 94 6 914 365 27 8 161 872010 692 399 57 7 79 11 4 96 1 814 324 30 5 190 962011 723 400 55 3 78 10 8 95 6 889 357 28 9 132 932012 630 375 59 5 80 12 7 96 0 801 281 29 8 142 852013 647 406 62 8 75 11 6 96 3 814 282 30 7 127 812014 664 415 62 5 61 9 2 95 3 859 298 29 8 142 642015 649 368 56 7 60 9 3 94 8 777 296 28 3 135 742016 784 443 58 2 85 10 8 93 2 993 373 37 1 136 552017 785 443 56 4 62 7 8 95 5 1 030 405 37 3 123 772018 901 649 72 0 45 5 95 3 1 267 386 38 6 123 1192019 720 502 69 7 45 6 8 91 4 962 245 36 1 173 962020 719 474 65 9 69 9 6 93 5 1 117 280 36 2 150 962021 643 423 65 8 52 8 4 94 2 257 38 8 In den 15 Jahren von 2006 bis 2020 wurden 2203 Personen wegen vollendetem Mord und 1293 wegen versuchten Mordes verurteilt im gleichen Zeitraum wurden 4305 vollendete Mordfalle mit 4876 Opfern und 6558 Falle versuchten Mordes begangen Auf zwei Falle vollendeten Mordes kommt ein Verurteilter auf funf Falle versuchten Mordes ein Verurteilter 91 Im Tatjahr selbst verurteilt werden immer nur eine Handvoll fur eine Tat im Vorjahr werden um die 50 wegen vollendeten und 50 wegen versuchten Mordes verurteilt alle anderen Taten werden erst im ubernachsten Kalenderjahr nach der Tat verurteilt 91 2019 wurden 197 Personen wegen vollendeten und 119 wegen versuchten Mordes abgeurteilt davon 173 bzw 96 verurteilt 91 92 Die 2019 nach allgemeinem Strafrecht ausgesprochenen 157 Verurteilungen wegen vollendeten Mordes verteilen sich auf 111 Verurteilungen zu lebenslanglich 23 zu 10 15 Jahren 22 zu 5 10 Jahren und 1 zu 3 5 Jahren die 84 des versuchten Mordes auf 53 Mal 5 10 Jahre 11 Mal 3 5 Jahre 10 Mal 10 15 Jahre 5 Mal lebenslang 2 Mal 2 3 Jahre und 3 Mal zu einer Bewahrungsstrafe 93 Anzahl der Verurteilten wegen Mordes und Totschlags Bearbeiten Die Anzahl der Verurteilten in Deutschland wegen der Straftatbestande Mord oder Totschlag StGB 211 213 ging einer Statistik des Statistischen Bundesamtes zufolge von 2007 bis 2013 zuruck 94 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2017Verurteilte wegen Mordes oder Totschlags gesamt 697 648 602 617 570 558 506 535 528Anteile nach Geschlecht Manner 617 572 540 566 507 508 466 489Frauen 80 76 62 51 63 50 40 46Anteile nach Staatsangehorigkeit Deutsche 473 445 424 437 383 399 345 353Auslander 224 203 178 180 187 159 161 182Anzahl der Opfer von Mord und Totschlag in Partnerschaften Bearbeiten In Deutschland listet die Kriminalstatistik fur 2015 insgesamt 415 Opfer von Mord und Totschlag versucht oder vollendet in Partnerschaften auf 95 Lange gab es hierzu keine aussagekraftigen Statistiken in Deutschland Dies wurde von Nichtregierungsorganisationen beklagt Erst 2011 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik entsprechende Voraussetzungen in der Datenerhebung geschaffen 96 Opfer von Mord und Totschlag versucht oder vollendet in Partnerschaften nach Beziehungsstatus zum Tatverdachtigen 2015 97 98 Insgesamt Frauen MannerOpfer Mord und Totschlag in DE gesamt 99 2 457 781 1 676davon in Partnerschaften gesamt 415 331 84in 16 9 42 4 5 nach BeziehungsstatusEhepartner 210 170 40Eingetragene Lebenspartnerschaft 0 0 0Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft 112 87 25Ehemalige Partnerschaften 93 74 19Staatsangehorigkeit der Opfer von Mord und Totschlag versucht oder vollendet in Partnerschaften 2015 97 100 Opfer Mord und Totschlag in DE gesamt davon in Partnerschaft in insgesamt 2 457 415 16 9 Deutschland 1 712 316 18 5 Turkei 135 22 16 3 Polen 62 12 19 4 Afghanistan 38 7 18 4 Russische Foderation 21 4 19 0 Ukraine 10 3 30 0 Rumanien 34 2 5 9 Bulgarien 18 2 11 1 Kosovo 23 2 8 7 Syrien 18 2 11 1 Bosnien und Herzegowina 10 2 20 Marokko 14 2 14 3 Griechenland 12 1 8 3 Iran 11 1 9 1 Kritik BearbeitenSeit geraumer Zeit ist 211 StGB Kritik ausgesetzt Diese ist zum Teil in der Entstehung seiner heutigen Konzeption wahrend des Dritten Reiches begrundet hat aber auch sachliche Grunde Zu den sachlichen Grunden gehort die ausufernde Kasuistik die es erschwert in Urteilen den Erfordernissen von Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit zu entsprechen Es wird kritisiert dass das Gesetz selbst nicht deutlich mache ob der Strafgrund fur den Mord in der Verwerflichkeit oder in der Gefahrlichkeit der Tat liegen soll Dementsprechend fehlt insbesondere ein Leitprinzip an dem sich seine Auslegung orientieren konne was zu den erheblichen Abweichungen in der Dogmatik fuhrt Diskrepanz zwischen Tater und Tatstrafrecht Bearbeiten Das Gesetz ist als Taterstrafrecht konzipiert wird aber tatstrafrechtlich interpretiert Daraus ergeben sich Ungereimtheiten Verfassungsmassigkeit Bearbeiten Die Strafandrohung des 211 StGB wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannt 101 Es forderte jedoch dass der Richter im Einzelfall zu einer dem Prinzip schuldangemessener Bestrafung entsprechenden Strafe kommen musse Wie dies erreicht werden soll liess das Gericht offen Deshalb konnten sich in der Folge zwei Losungsansatze zu diesem Problem entwickeln Auf der einen Seite wurde vorgeschlagen die Strafandrohung des 211 StGB zu mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe umzuinterpretieren sogenannte Rechtsfolgenlosung 102 Dem wurde auf der anderen Seite der Vorschlag einer generell zuruckhaltenden Anwendung des Paragrafen entgegengesetzt die durch ein engeres Verstandnis der Mordmerkmale sogenannte Tatbestandslosung erreicht werden und nur noch solche Falle erfassen soll in welchen die lebenslange Freiheitsstrafe der Schuld angemessen erscheint Obgleich sich Vertreter der akademischen Rechtslehre fast einhellig fur die zweite Alternative aussprechen griff die Rechtspraxis zunachst auf die Rechtsfolgenlosung zuruck und sah sich seitdem fortdauernder Kritik ausgesetzt 103 Inzwischen werden in der Praxis jedoch beide Ansatze miteinander kombiniert sodass eine insgesamt restriktive Anwendung des Mordparagrafen erreicht wird Juristische Meinungsstreitigkeiten finden daher heute vor allem im Theoretisch Grundsatzlichen und in Randbereichen statt Obwohl die Strafandrohung des 211 StGB vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannt wurde wird die absolute Strafandrohung des Mordparagrafen in verfassungsrechtlicher Hinsicht kritisiert 104 Sie stehe in Konflikt zum in 49 StGB ausdrucklich geregelten Prinzip der schuldangemessenen Bestrafung das vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet wird das seinerseits in Art 20 des Grundgesetzes GG niedergelegt ist Nach diesem Prinzip darf eine Strafe nur in dem Umfang auferlegt werden wie dem Betroffenen seine Tat individuell vorzuwerfen ist Auf diese Weise soll gewahrleistet werden dass das Strafrecht nicht der Vergeltung fur Ereignisse dient fur die der Bestrafte keine Verantwortung tragt 105 Notig ist daher grundsatzlich ein Spielraum des Richters bei der Strafzumessung um die Umstande eines Einzelfalls wurdigen zu konnen was die eindeutige und absolute Strafandrohung des 211 StGB jedoch verhindern wurde Strafgrund Bearbeiten In der Rechtswissenschaft ist umstritten wieso das Gesetz zwischen Mord und Totschlag differenziert Ein einheitliches Konzept zur Erklarung dieser Unterscheidung existiert daher bis heute nicht Die verschiedenen Erklarungsansatze bilden vielmehr die Grundlage unterschiedlicher Ergebnisse der Gesetzesinterpretation Das somit uneinheitliche Verstandnis des Mordparagrafen ist wiederum Anlass fur erhebliche Streitigkeiten um dogmatische Einzelfragen Insoweit haben sich vor allem zwei Lager ausgebildet die die Unterscheidung entweder auf eine besondere sozialethische Verwerflichkeit 106 oder aber auf eine besondere Gefahrlichkeit 107 des Mordes stutzen wollen Besondere Verwerflichkeit Bearbeiten Es gibt Juristen die auf ein den Mord kennzeichnendes extremes Zweck Mittel Missverhaltnis verweisen Dieses offenbare sich darin dass der Tater in besonders egoistischer Weise uber Leichen gehe um sein vergleichsweise nichtiges Ziel zu erreichen Bei einer Totung aus Habgier 211 Absatz 2 Fallgruppe 1 Variante 1 StGB grunde sich der Mordvorwurf daher beispielsweise nicht auf das Gewinnstreben des Taters sondern darauf dass er dieses auf Kosten eines Menschenlebens verfolgt 108 Die Mordmerkmale der niederen Fallgruppe 1 und deliktischen Fallgruppe 3 Beweggrunde lassen sich so erklaren Diesem Ansatz wird entgegengehalten dass ein Totschlag im Umkehrschluss nur in der Totung eines Menschen bestehen konnte fur die ein anerkannter verstandlicher Grund existiert Da aber kaum ein Grund fur die Totung anderer Menschen anerkannt ist wurde damit kaum noch Raum fur die Anwendung des Totschlagsparagrafen 212 StGB verbleiben 109 Andere Juristen verweisen demgegenuber auf eine den Mord kennzeichnende besonders verwerfliche Gesinnung des Taters Entscheidend sei dass der Tater mit seiner Tat selbst gegen ein Minimum sittlicher Anforderungen verstosse Dies solle durch eine Gesamtbetrachtung der Personlichkeit des Taters sowie der Umstande jeder einzelnen Tat festgestellt werden In der Rechtsanwendung fuhrt dies zu einer Erweiterung der auf die Tat bezogenen Mordmerkmale um ein subjektives Element Das Mordmerkmal der Grausamkeit 211 Absatz 2 Fallgruppe 2 Variante 2 StGB soll etwa nicht schon bei der Zufugung besonderer Schmerzen erfullt sein sondern erst wenn dies aus einer gefuhllosen Gesinnung geschieht 110 Dem wird entgegen gehalten dass die tatbezogenen Mordmerkmale auch auf diese Weise nicht erklart werden Vielmehr wurden sie schlicht um subjektive Elemente erweitert die in der Rechtspraxis vor allem zu Beweisschwierigkeiten fuhrten 111 Besondere Gefahrlichkeit Bearbeiten Die sogenannte Gefahrlichkeitskonzeption auf die auch das Bundesverfassungsgericht zuruckgreift 112 gewinnt in der Fachliteratur an Bedeutung Sie beruht auf der Annahme dass die Mordmerkmale jeweils Indikatoren fur eine besondere kriminelle Energie des Taters seien und daher auf seine besondere Gefahrlichkeit schliessen lassen Zur naheren Begrundung der Mordmerkmale werden von Vertretern dieser Position die Strafzwecktheorien herangezogen Die Mordmerkmale der Fallgruppen 1 und 3 wurden von Gunther Arzt etwa mit dem Gedanken der Spezialpravention verbunden 113 Er nahm an dass sie durch eine besondere Wiederholungsgefahr gekennzeichnet seien was insbesondere die lebenslange Freiheitsstrafe als eine Art von Sicherungsmassregel legitimiere Allerdings wird ihm entgegen gehalten dass er so die Grenze zwischen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung verwische 114 Die meisten Vertreter der Gefahrlichkeitskonzeption greifen zur Legitimation des Mordparagrafen hingegen auf den Gedanken der Generalpravention zuruck 115 Demnach soll die absolute Strafandrohung des 211 StGB vor allem potenzielle Tater abschrecken und so das Sicherheitsgefuhl der Allgemeinheit starken Daher sollen einen Mord gerade solche Tatmodalitaten kennzeichnen die das Sicherheitsgefuhl der Allgemeinheit erschuttern und dadurch desintegrativ wirken konnen Der besondere Strafrahmen sei insofern in der besonderen Sozialgefahrlichkeit des Mordes begrundet Hiergegen wird jedoch eingewandt dass auch diese Position den Mordparagrafen nicht vollends zu erklaren vermag Insbesondere das Mordmerkmal der besonders niedrigen Beweggrunde 211 Absatz 1 Fallgruppe 1 Variante 4 StGB lasse sich nicht ohne weiteres mit einer besonderen Gefahr fur das Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit in Verbindung bringen 116 Verhaltnis zum Totschlag Bearbeiten Im Rahmen seiner Tatertypenlehre ging Roland Freisler davon aus dass der Morder von ganzlich anderer Natur sei als ein Totschlager Dementsprechend konzipierte er Mord und Totschlag als je eigenstandige Delikte Es sollte sich um zwei eigenstandige Tatbestande handeln die nebeneinander stehen und je eine Strafe begrunden Dies wird von der Rechtsprechung auch nach der tatstrafrechtlichen Uminterpretation von 211 StGB so anerkannt Hiergegen regt sich seitens der Lehre jedoch Kritik Da der Tatbestand des Totschlags sich mit Tatobjekt und Tathandlung des Mordes deckt sind samtliche Unrechtsmerkmale des Totschlags im Mord enthalten Ebendies kennzeichnet typischerweise die Qualifikation weshalb der Mord im uberwiegenden Schrifttum nicht als eigenstandiges Delikt sondern als Qualifikation des Totschlags angesehen wird 117 Dies hat vor allem zwei Konsequenzen Im Rahmen von Anstiftung und Beihilfe sind die Mordmerkmale nicht als strafbegrundende Merkmale im Sinne des 28 Absatz 1 sondern als strafscharfende Merkmale im Sinne des 28 Absatz 2 StGB anzusehen Der Mord stellt einen Sonderfall des Totschlags dar sodass in einem minder schweren Fall auch die Strafminderung nach 213 StGB in Betracht kommt Gerechtigkeitsproblem Bearbeiten Die Uminterpretation des 211 StGB hat weiter zur Folge dass die Verwirklichung der Mordmerkmale in Absatz 2 unmittelbar zur Hochststrafe fuhren Eine Gesamtwertung der Tat sei damit nicht mehr moglich Dies kollidiert mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz schuldangemessener Bestrafung 213 StGB wird seitens der Rechtsprechung nicht fur auf Mord anwendbar gehalten daraus ergibt sich eine erhebliche Kluft zwischen den moglichen Sanktionen bei Mord und bei Totschlag Rechtsdogmatische Losungsansatze Bearbeiten Zur Losung dieser Problematik haben sich verschiedene Losungsansatze entwickelt Systemimmanente Losungen Bearbeiten Hierzu gehort die allgemein anerkannte restriktive Anwendung des Mordparagrafen In der Rechtspraxis finden sich auch andere Losungswege Insbesondere wird haufig 21 StGB angewandt und die Strafe wegen verminderter Schuldfahigkeit abgemildert Zum Teil wird auch der Vorsatz hinsichtlich des Mordmerkmals verneint wie etwa im prominenten Fall der Marianne Bachmeier Rechtsfolgenlosung Bearbeiten Die vor allem vom Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfolgenlosung stellt eine richterliche Rechtsfortbildung dar Nach ihr soll eine Strafminderung gem 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB immer dann moglich sein wenn die lebenslange Freiheitsstrafe als unverhaltnismassig streng erscheint Obgleich vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert sieht sich diese Losung heftigster Kritik ausgesetzt Diesbezuglich wird insbesondere darauf verwiesen dass die Heranziehung von 49 StGB in methodischer Hinsicht nicht haltbar sei Vielmehr handele es sich um eine dem ausdrucklichen Gesetzeswortlaut widersprechende Auslegung mit der sich das Gericht an die Stelle des Gesetzgebers stelle und daher gegen das Gewaltenteilungsprinzip verstosse Als problematisch wird weiterhin empfunden dass eine Verurteilung des Taters im Rahmen der Rechtsfolgenlosung dennoch wegen Mordes erfolge und insofern eine stigmatisierende Wirkung habe Ausserdem sei unklar wann eine Strafminderung vorzunehmen sei was zu Rechtsunsicherheit fuhre 118 Typenkorrektur Bearbeiten Als alternative Rechtsfortbildung wurde die Lehre von der Typenkorrektur entwickelt die sich jedoch nicht durchsetzen konnte Nach ihr sollen die Folgen der Tatertypenlehre korrigiert werden indem trotz Verwirklichung eines Mordmerkmals eine Gesamtwertung der Tat erfolgt Hinsichtlich der Einzelheiten haben sich zwei Lager ausgebildet Vertreter der positiven Typenkorrektur fordern dass neben die Verwirklichung eines Mordmerkmals Umstande treten sollen die die Totung als besonders verwerflich erscheinen lassen 119 Demgegenuber fordern Vertreter der negativen Typenkorrektur dass keine Umstande neben die Verwirklichung eines Mordmerkmals treten durfen die die Totung als weniger verwerflich darstellen 120 Die positive Typenkorrektur definiert die Verwerflichkeit damit zum Tatbestandsmerkmal das dem Tater fur eine Verurteilung nachzuweisen ist Dagegen versteht die negative Typenkorrektur die Mordmerkmale in Absatz 2 als Regelbeispiele die hinsichtlich der Verwerflichkeit der Tat eine Indizwirkung haben In der Praxis konnten sich beide Ansatze jedoch nicht durchsetzen In drei Grundsatzentscheidungen wies der Bundesgerichtshof sie zuruck weil sie keinerlei Massstabe fur die Beurteilung der Verwerflichkeit einer Tat aufstellten und damit mit dem Erfordernis der Rechtssicherheit unvereinbar seien 121 Diese Auffassung teilt heute auch ein erheblicher Teil der Rechtswissenschaft Kritik an einzelnen Mordmerkmalen Bearbeiten Konkrete Formen nimmt das Gerechtigkeitsproblem vor allem hinsichtlich einzelner Mordmerkmale an Dies gilt in besonderem Masse fur das Merkmal der Heimtucke 122 Es war ursprunglich vom Gedanken getragen dass ein aufrechter Germane seinem Gegner im offenen und ehrlichen Zweikampf gegenubertritt Deshalb sollte es ein verschlagenes hinterlistiges Vorgehen das man vor allem Juden zusprach besonders hart bestrafen Heute fuhrt es vor allem bei Haustyrannenmorden zu wenig schlussigen Ergebnissen Ein korperlich uberlegener Ehepartner konnte so den anderen Partner zu Tode prugeln und ware dennoch nur wegen Totschlags strafbar Wenn der unterlegene Partner sich jedoch nicht anders zu helfen weiss als den uberlegenen Partner im Schlaf zu toten verwirklicht er das grossere Unrecht des Mordes Die opferorientierte Definition der Heimtucke fuhrt dazu dass die Motivation des Taters sowie das Mass seiner Schuld fur die Frage einer Bestrafung nach 211 StGB unerheblich bleiben Da gerade dies in Anbetracht des Prinzips schuldangemessener Bestrafung als problematisch erscheint ist das Mordmerkmal der Heimtucke beachtlicher Kritik ausgesetzt Die Rechtsprechung greift hier uber die Rechtsfolgenlosung hinaus auch auf die Idee der Tatbestandslosung zuruck und bestimmt zusatzliche Tatbestandsmerkmale Zu ihnen gehoren eine feindliche Willensrichtung des Taters sowie die Uberschreitung einer besonderen Hemmschwelle 123 Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht 2001 ausdrucklich als verfassungskonform bestatigt 124 Das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggrunde ist eine Generalklausel und als solche besonderer Kritik ausgesetzt Kritisiert wird auch das Merkmal der niederen Beweggrunde das eine abstrakte Generalklausel darstellt 125 Es eroffnet einen weitgehenden Beurteilungsspielraum des Richters der schwer mit den Erfordernissen der Rechtssicherheit in Einklang zu bringen ist Dies gilt zumal da der Bundesgerichtshof 126 das Eingreifen dieses Mordmerkmals fur in der Revision nur eingeschrankt uberprufbar halt Auch hinsichtlich des gemeingefahrlichen Tatmittels fordern Vertreter der Verwerflichkeitskonzeption wie die Rechtsprechung eine zusatzliche subjektive Anforderung Sie sehen die Strafscharfung dann in einer besonderen Rucksichtslosigkeit des Taters begrundet 127 Dies wird vonseiten der Gefahrlichkeitskonzeption wiederum fur entbehrlich gehalten da bereits die Art und Weise der Tatausfuhrung die besondere Gefahrlichkeit und damit die erhohte Strafe begrunde 128 Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht sieht der Bundesgerichtshof darin begrundet dass es sich um einen Sonderfall der niedrigen Beweggrunde handelt Konkret instrumentalisiere der Tater auch hier das Leben von Menschen fur egoistische Ziele 129 Dem wird jedoch entgegen gehalten dass die Selbstbegunstigungstendenz im Ubrigen als mildernder Umstand gilt etwa in 157 oder 258 Absatz 5 StGB Stattdessen sehen Vertreter der Gefahrlichkeitskonzeption das Mordmerkmal dadurch gerechtfertigt dass dem Tater die Vernichtung eines Menschenlebens als probates Mittel erscheint sich seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu entziehen 130 Reformbestrebungen Bearbeiten Aufgrund dieser Probleme wurde immer wieder eine Reform des Mordparagrafen angeregt Schon beim Deutschen Juristentag 1980 legte Albin Eser einen umfangreichen Reformentwurf vor Diesem zufolge ware der Mord klar als Grundtatbestand mit einem breiten Spielraum fur das Strafmass definiert worden demgegenuber der Totschlag eine Privilegierung dargestellt hatte Mit dem 6 Strafrechtsanderungsgesetz wurden 1998 einzelne Totungsdelikte neu gefasst Eine grundlegende Reform die zunachst von der Bundesregierung geplant war wurde jedoch nicht verwirklicht 131 2008 veroffentlichte ein Arbeitskreis deutscher osterreichischer und schweizerischer Strafrechtslehrer einen weiteren Entwurf mit einem einheitlichen Totungstatbestand Ausgehend davon wurde auf Initiative von Heiko Maas Justizminister im Kabinett Merkel III ab Anfang 2014 eine Reform der bis dato geltenden Totungsdelikte angestrebt Die beabsichtigten Anderungen sollten vor allem systematische Unstimmigkeiten korrigieren Eine zur Vorbereitung der Novelle eingesetzte Expertengruppe 132 arbeitete von Mai 2014 bis Juni 2015 eine Stellungnahme aus 133 Daraufhin prasentierte das von Maas gefuhrte Justizministerium Anfang 2016 einen Entwurf zur Gesetzesanderung der unter anderem einen Katalog von Privilegierungstatbestanden vorsieht die eine Absenkung der Freiheitsstrafe auf bis zu 5 Jahre gestatten 134 135 136 Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode wurde jedoch kein Beschluss uber den Entwurf gefasst weil die Regierungsfraktion der CDU CSU die Anpassung des Strafmasses ablehnte 137 Literatur BearbeitenWerner Baumeister Ehrenmorde Blutrache und ahnliche Delinquenz in der Praxis bundesdeutscher Strafjustiz Kriminologie und Kriminalsoziologie Band 2 Waxmann Munster New York NY Munchen Berlin 2007 ISBN 978 3 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Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bka de Eingabe an die UN Sonderberichterstatterin gegen Gewalt gegen Frauen Rashida Manjoo PDF 166 kB Nicht mehr online verfugbar Der Paritatische Landesverband Rheinland Pfalz Saarland e V Februar 2012 S 4 archiviert vom Original am 2 Juni 2015 abgerufen am 10 Mai 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www paritaet rheinland pfalz saarland de a b Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2015 Memento des Originals vom 20 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bka de Partnerschaftsgewalt Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2017 PDF Tabellenanhang In bka de Bundeskriminalamt 20 November 2018 S 27 abgerufen am 1 August 2019 Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Alter und Geschlecht Memento des Originals vom 20 Dezember 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bka de Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Staatsangehorigkeit BVerfGE 45 187 260 Lackner Kuhl Strafgesetzbuch Kommentar 2014 1011 Schneider MuKo StGB 211 Rn 40 ff Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 2014 1439 BVerfGE 20 323 Eser Schonke Schroder 2014 211 Rn 5 Wessels Hettinger Besonderes Strafrecht I Rn 75 Rengier ZStW 92 1980 459 ff Schroeder JuS 1984 277 f Ruping JZ 1979 619 f BGHSt 3 180 f Albrecht JZ 1982 699 f BVerfGE 45 187 ff Arzt ZStW 83 1971 19 ff Schneider 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