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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Als Taterstrafrecht wird eine uberholte Strafrechtslehre bezeichnet die nicht eine bestimmte Tat sondern einen bestimmten Tatertyp bestraft 1 Inhalt BearbeitenEinen starken Einfluss gewann das Taterstrafrecht in Deutschland wahrend der Zeit des Nationalsozialismus mit der sogenannten normativen Tatertypenlehre der Kieler Schule die von Georg Dahm und Friedrich Schaffstein begrundet worden war 2 Typisch fur das Taterstrafrecht war die Anknupfung an eine bestimmte Gesinnung des Taters Rechtspolitisch zum Ausdruck kam die willkurliche Bestrafung losgelost von einem erweisbaren Tatgeschehen im Gesetz gegen gefahrliche Gewohnheitsverbrecher vom 24 November 1933 3 der Verordnung gegen Volksschadlinge vom 5 September 1939 4 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher Gewaltverbrecherverordnung vom 5 Dezember 1939 5 und 2 des Gesetzes zur Anderung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 4 September 1941 6 mit dem die Vorschriften uber Mord und Totschlag im Reichsstrafgesetzbuch neu konzipiert wurden 7 Insbesondere in 211 RStGB n F wurden die Gesinnungsmerkmale niedrige Beweggrunde Mordlust Habgier oder Heimtucke als Voraussetzung fur den Tatbestand des Mordes und die Formulierung Morder ist eingefuhrt 8 Der Prasident des Volksgerichtshofs Roland Freisler erlauterte hierzu dass diese Formulierung der neuen strafrechtlichen Auffassung entsprechen wurde die von einem besonderen Tatertyp des Morders ausgehe 9 Gem 1 des Gesetzes vom 4 September 1941 verfielen der gefahrliche Gewohnheitsverbrecher und der Sittlichkeitsverbrecher der Todesstrafe wenn der Schutz der Volksgemeinschaft oder das Bedurfnis nach gerechter Suhne es erfordern Der Wucherer wurde in besonders schweren Fallen mit Zuchthaus bestraft 3 des Gesetzes vom 4 September 1941 Nach 4 der sog Volksschadlingsverordnung war die Ausnutzung des Kriegszustandes ein Strafscharfungsgrund wonach ein Tater unter Uberschreitung des regelmassigen Strafrahmens mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren mit lebenslangem Zuchthaus oder mit dem Tode bestraft wurde wenn dies das gesunde Volksempfinden wegen der besonderen Verwerflichkeit der Straftat erfordert Zum einen ist es nicht moglich in einer mit dem Bestimmtheitsgrundsatz zu vereinbarenden Weise einen Tatertypus zu umschreiben zum anderen muss auch das Handeln atypischer Tater z B des Gelegenheitsdiebes strafrechtlich fassbar sein Deshalb hat sich das Tatstrafrecht durchgesetzt in dem Gegenstand des Schuldvorwurfs die einzelne Tat ist und Grundlage der Strafe die individuelle Tatschuld Schuldprinzip Personliche Merkmale des Taters konnen aber bei der Strafzumessung eine Rolle spielen wie die Gesinnung die aus der Tat spricht oder das Vorleben des Taters 46 Abs 2 Satz 2 StGB Das Jugendstrafrecht weist sowohl Elemente des Tatstrafrechts als auch des Taterstrafrechts auf Es handelt sich insoweit um Tatstrafrecht als seine Anwendbarkeit die Begehung einer Straftat voraussetzt 1 Abs 1 JGG die Bestimmung der Rechtsfolgen weicht im Jugendgerichtsgesetz aber erheblich von der des allgemeinen Strafrechts ab 10 Sowohl im Verfahren wie auch bei der Wahl der Rechtsfolgenbemessung stehen die Taterpersonlichkeit und der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt 2 JGG 11 Literatur BearbeitenBenedikt Hartl Das nationalsozialistische Willensstrafrecht Berlin 2000 ISBN 3 934479 27 8 Zugl Regensburg Univ Diss 2000 Leseprobe Kai Ambos Nationalsozialistisches Strafrecht Kontinuitat und Radikalisierung Nomos 2019 ISBN 978 3 8487 5631 5 Inhaltsverzeichnis und Vorwort Rezension von Jean Pierre Matus ZIS 2019 S 320 f Einzelnachweise Bearbeiten Taterstrafrecht Rechtslexikon de abgerufen am 24 Januar 2020 Susanne Hahnchen Rechtsgeschichte 4 Auflage Huthig Jehle Rehm 2013 ISBN 978 3 8114 6305 9 S 386 RGBl I S 995 RGBl I S 1679 RGBl I S 2378 RGBl I S 549 Michael Heghmanns Strafrecht fur alle Semester Zur Lehre vom Tatertyp Springer Berlin Wien 2009 2 Kapitel Rdnr 48 Monika Frommel Die Bedeutung der Tatertypenlehre bei der Entstehung des 211 StGB im Jahre 1941 In Juristenzeitung 1980 S 559 564 Anette Grunewald Das vorsatzliche Totungsdelikt Mohr Siebeck 2010 ISBN 978 3 16 150012 1 S 41 Roland Hefendehl Jugendstrafrecht als Taterstrafrecht Universitat Freiburg 2010 Zum Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht Begrundung Historie Stellenwert heute Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Ausarbeitung vom 13 Februar 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Taterstrafrecht amp oldid 239589180