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Das zur Zeit des Nationalsozialismus erlassene Gesetz gegen gefahrliche Gewohnheitsverbrecher und uber Massregeln der Sicherung und Besserung beinhaltet eine umfangreiche Bearbeitung des Reichsstrafgesetzbuches mit der Einfuhrung und Neufassung verschiedener Paragraphen Begleitet wurde es von einem Ausfuhrungsgesetz RGBl I S 1000 mit dem zahlreiche andere Gesetze abgeandert wurden Die von beiden Artikelgesetzen bewirkten Anderungen im Sinne der NS Ideologie traten im Wesentlichen am 1 Januar 1934 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz gegen gefahrliche Gewohnheitsverbrecher und uber Massregeln der Sicherung und BesserungKurztitel Gewohnheitsverbrechergesetz nicht amtlich Art ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie StrafrechtErlassen am 24 November 1933 RGBl I S 995 Inkrafttreten am 1 Januar 1934Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Veroffentlicht im Reichsgesetzblatt vom 27 November 1933 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Gewohnheitsverbrechergesetz sah fur gefahrliche Gewohnheitsverbrecher eine Strafverscharfung und die obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung vor Diese war unbefristet und hatte so lange fortzudauern als der Schutz der offentlichen Sicherheit es erforderte Die Fortdauer der Sicherungsverwahrung wurde vom zustandigen Gericht im Abstand von drei Jahren uberpruft Die Reformideen des Gewohnheitsverbrechergesetzes welches teilweise auf Planen aus der Zeit der Weimarer Republik basierte die unter anderem schon die Sicherungsverwahrung vorsahen wurden von den Nationalsozialisten erheblich verscharft und fur rassenpolitische Ideen modifiziert Ab September 1941 konnte gegen Gewohnheitsverbrecher die Todesstrafe verhangt werden 1 Nach 1945 bestanden die durch das Gewohnheitsverbrechergesetz eingefuhrten Regelungen zunachst im Wesentlichen unverandert fort vom Alliierten Kontrollrat wurde nur die Todesstrafe fur Gewohnheitsverbrecher aufgehoben Durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts 1 StrRG vom 25 Juni 1969 BGBl I S 645 wurden mit Wirkung zum 1 April 1970 die formellen und materiellen Voraussetzungen fur die Sicherungsverwahrung verscharft Somit wurde durch das Gesetz in Deutschland ein zweispuriges Sanktionensystem eingefuhrt das bis heute Bestand hat Siehe auch BearbeitenBerufsverbrecherLiteratur BearbeitenChristian Muller Das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24 November 1933 Berliner Wissenschafts Verlag Berlin 1997 ISBN 3 8305 0405 5 Weblinks BearbeitenVerkundung des Gewohnheitsverbrechergesetzes RGBl I 1933 S 995 dito als PDF BVerfGE vom 5 Februar 2004 2 BvR 2029 01 Mit Darstellung der Entwicklung vom Gewohnheitsverbrechergesetz zur modernen Sicherungsverwahrung Einzelnachweise Bearbeiten ONB ALEX Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867 1945 Abgerufen am 5 Oktober 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gewohnheitsverbrechergesetz amp oldid 237913639