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Wehrlos ist wer infolge Arglosigkeit zur Selbstverteidigung ausserstande oder in seiner Verteidigung stark eingeschrankt ist Die Begriffsinhalte der Wehrlosigkeit im allgemeinen Sprachgebrauch und im Strafrecht decken sich weitgehend Voraussetzung ist dass jemand gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist 1 Arglosigkeit liegt bereits dann vor wenn die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz bemessen ist dass keine Moglichkeit bleibt dem Angriff irgendwie zu begegnen 2 Auch die Hilflosigkeit und Schutzlosigkeit sind ebenso Merkmale der Wehrlosigkeit wie unvorhersehbare uberraschende Angriffe aus dem Hinterhalt Die Verteidigung ist stark eingeschrankt wenn das Opfer physische oder psychische Verteidigungshindernisse nicht uberwinden kann Hatte sich das Opfer dagegen auch bei Kenntnis des bevorstehenden Angriffs nicht verteidigen konnen scheidet Wehrlosigkeit aus Dies wird im allgemeinen Sprachgebrauch noch von Wehrlosigkeit erfasst Zwischen Arglosigkeit und Wehrlosigkeit besteht ein Kausalzusammenhang Der Tater muss die Umstande wahrgenommen haben aus denen sich die Arg und Wehrlosigkeit ergibt 3 Das bewusste Ausnutzen von Arg und Wehrlosigkeit wird als Heimtucke bezeichnet 4 Dies spielt insbesondere in der Rechtswissenschaft eine Rolle da Heimtucke ein Mordmerkmal darstellt Die mennonitische Wehrlosigkeit bezeichnete die Einstellung sich nicht mit Waffen zu verteidigen z B wenn sie um ihres Glaubens willen verfolgt wurden 5 Einzelnachweise Bearbeiten BGHSt 32 382 384 BGHSt Urteil vom 27 Juni 2006 Az 113 06 S 6 BGHSt 22 77 80 BVerfGE 45 187 262 ff BGHSt 32 382 Wehrlosigkeit In MennLex V Abgerufen am 21 Mai 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wehrlosigkeit amp oldid 223074551