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Ein Rechtskreis ist die typisierende Zusammenfassung von Rechtsordnungen verschiedener Staaten die pragende gemeinsame Merkmale aufweisen Privatrechtliche Rechtskreise der Welt Im Wesentlichen ein Rechtsvergleich zwischen kontinentaleuropaischen und angloamerikanischen Rechtssystemen Privatrechtliche Rechtskreise Europas Common Law Mischsysteme Common Law amp romisch germanisches Recht romanischer Rechtskreis deutscher Rechtskreis gemischt romisch germanisches Recht indigenes und roman deutsches Recht bzw romanisches und deutsches Recht nordischer Rechtskreis Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsvergleichung 3 Romisch germanischer Rechtskreis 3 1 Romanischer Rechtskreis Code Napoleon 3 1 1 Entstehungsgeschichte des romanischen Rechtskreises 3 2 Deutscher Rechtskreis 3 2 1 Entstehungsgeschichte des deutschen Rechtskreises 3 3 Nordischer Rechtskreis 3 3 1 Entstehungsgeschichte des nordischen Rechtskreises 4 Common Law bzw anglo amerikanischer Rechtskreis 4 1 Entstehungsgeschichte des Common Law 4 2 Juristische Lehre und Schrifttum 4 3 Gerichtsverfahren 5 Mischsysteme 6 Ehemals sozialistisch regierte Staaten 6 1 Entstehungsgeschichte des sozialistischen Rechtskreises 6 2 Heutige Situation 7 Islamischer Rechtskreis 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 Literatur 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenStilpragende Elemente konnen die historische Entwicklung einer Rechtsordnung dogmatische und systematische Eigenheiten in der Rechtsschopfung und der Rechtsanwendung oder ideologische Einflusse sein 1 2 Eine allgemein anerkannte Einteilung in Rechtskreise gibt es nicht da eine Rechtsordnung etwa im Zivilrecht einem anderen Rechtskreis zuzuordnen sein kann als im Offentlichen Recht 3 Deshalb kommt es vor dass es in einem Staat Rechtsgebiete gibt die unterschiedlichen Rechtskreisen angehoren Rechtsvergleichung BearbeitenDie Zusammenfassung in Gruppen wird in der Rechtsvergleichung herangezogen um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten Da die Rechtsvergleichung bisher fast ausschliesslich auf dem Gebiet des Privatrechts stattfand sind auch die gangigen Einteilungen der Rechtskreise am Privatrecht entwickelt und gelten nur fur dieses Die Rechtsvergleichung im offentlichen Recht uberschneidet sich teilweise mit der Vergleichenden Politikwissenschaft und der Vergleichenden Verwaltungswissenschaft Genus proximum et differentia specifica konnen bei staatsrechtlichen Rechtsvergleichungen etwa anhand der Fragen wer innerhalb eines Staates Trager der Staatsgewalt ist ob eine Gewaltenteilung stattfindet ob eine Trennung von Kirche und Staat besteht ob der Staat unitaristisch oder foderalistisch aufgebaut ist ob ein Parlament aus einer oder zwei Kammern besteht oder ob das Regierungssystem prasidentiell semiprasidentiell oder parlamentarisch ausgestaltet ist herausgebildet werden Romisch germanischer Rechtskreis Bearbeiten Das Romische Reich 117 n Chr In Deutschland Osterreich der Schweiz und Liechtenstein gilt der romisch germanische Rechtskreis der in Abgrenzung zum angelsachsischen Common Law auch Civil Law genannt wird Gepragt ist das Civil Law durch rezipiertes romisches Recht Sein Einflussbereich geht auch uber Kontinentaleuropa hinaus So unterliegen trotz vielfaltiger Einflusse aus dem US amerikanischen Recht ganz Lateinamerika in Teilen Schottland sowie eine Reihe vom franzosischen Recht beeinflusster Gebiete wie der US Bundesstaat Louisiana die kanadische Provinz Quebec die meisten Teile des nahen und fernen Ostens und Teile Afrikas dem Wirkkreis des Civil Law im Ergebnis also fast alle Weltgegenden in denen nicht Englisch gesprochen wird Einige dieser Systeme sind auch unten im Abschnitt uber die Mischsysteme naher abgehandelt Im Gegensatz zum Common Law ist das Gerichtsverfahren im romisch germanischen Rechtskreis auf den Richter zugeschnitten der es als unabhangiges Organ der Rechtspflege nicht nur leitet sondern weithin beherrscht Vereinfacht kann es als inquisitorisch bezeichnet werden Parlamentarisch verfasste Gesetze bilden die wichtigste Rechtsquelle Richterrecht wird im Gegensatz zum Common Law haufig nicht als eigenstandige Rechtsquelle anerkannt Fruher meinte man sogar alle Entscheidungen aus dem Gesetz ablesen zu konnen Montesquieu Obwohl theoretisch uberwunden pragt diese Tradition immer noch die juristische Argumentationsweise Der romisch germanische Rechtskreis lasst sich in weitere Rechtskreise untergliedern Romanischer Rechtskreis Code Napoleon Bearbeiten Zu diesem Rechtskreis zahlen Frankreich und die stark an dessen Zivilrecht Code civil von 1804 angelehnten Rechtsordnungen von Belgien Luxemburg Rumanien Italien Spanien sowie vom grossten Teil Lateinamerikas Nord und Westafrikas Der Stil der Rechtssprache ist von Pathos gepragt und eher programmatisch Die ebenfalls zum romanischen Rechtskreis gehorenden Lander Portugal und Niederlande beide ursprunglich stark an das spanische Recht angelehnt sind allerdings auch erheblich vom deutschen Recht beeinflusst Im 1992 in den Niederlanden verabschiedeten Nieuw Burgerlijk Wetboek fand eine weitergehende Annaherung an das deutsche Recht statt wobei das niederlandische Recht eine Vielzahl kreativer Losungen und eigener Schopfungen hervorgebracht hat die ihm innerhalb der europaischen Rechtskreise eine starke Eigenstandigkeit verleihen Reprasentative Rechtsordnung dieses Rechtskreises ist die Frankreichs Entstehungsgeschichte des romanischen Rechtskreises Bearbeiten Rechtskreise in Frankreich vor der Revolution Droit coutumier im Norden droit ecrit im Suden Der Code civil ist zum einen stark vom naturrechtlichen Pathos der Franzosischen Revolution gepragt zum anderen aber auch vom vorrevolutionaren Recht Dies sind das auf dem frankisch germanischen Lehnsrecht basierende Gewohnheits und Partikularrecht droit coutumier aus dem Norden Frankreichs und das gemeine Recht franzosischer Pragung droit ecrit aus dem Suden Frankreichs Die im 11 und 12 Jahrhundert wieder aufbluhende romische Rechtswissenschaft hielt auch in Frankreich Einzug ohne dass jedoch das frankische Gewohnheitsrecht verdrangt worden ware Im Suden Frankreichs wurde das romische Recht in complexu rezipiert wahrend es im Norden nur in subsidium dort rezipiert wurde wo das Gewohnheitsrecht keine oder nicht befriedigende Losungen bot Mitte des 15 Jahrhunderts erliess Karl VII die Order das bis dahin vor allem auf mundlicher Uberlieferung basierende Gewohnheitsrecht des franzosischen Nordens aufzuzeichnen Auch dies trug dazu bei dass das Gewohnheitsrecht gegenuber dem romisch franzosischen Recht eine starke Stellung behielt Daneben fuhrte es zu einer Annaherung von droit ecrit und droit coutumier und leitete die Herausbildung des gemeinfranzosischen Gewohnheitsrechts droit coutumier commun ein Ebenfalls zur Angleichung trug die Rechtsprechung des Gerichtshofs von Paris bei Das Gewohnheitsrecht des Pariser Rechtsbuchs coutume de Paris wurde bald uberall dort angewandt wo die ubrigen Regionalrechte Lucken aufwiesen Diese Grundlagen zusammen mit dem Geist der Franzosischen Revolution fuhrten schliesslich in Gestalt des Code civil zur einheitlichen Gesetzgebung auf dem Gebiet des burgerlichen Rechts Auf den einfachsprachlichen Stil des Code civil hat Napoleon selbst einen nicht unerheblichen Einfluss genommen Deutscher Rechtskreis Bearbeiten Der deutsche Rechtskreis zu dem neben Deutschland auch Osterreich Liechtenstein und die Schweiz sowie Portugal Griechenland und die Turkei zahlen zeichnet sich durch seine Systematik aus Es herrschen rationales abstraktes und begriffliches Denken vor wie z B das Abstraktionsprinzip Reprasentative Rechtsordnung dieses Rechtskreises ist die Deutschlands 4 Entstehungsgeschichte des deutschen Rechtskreises Bearbeiten Das in den deutschen Sprachgebieten zunachst vorherrschende germanische Stammesrecht wurde zusehends verdrangt Die vor allem im 15 Jh stattfindende Rezeption des romischen Rechts wurde auch dadurch begunstigt dass das Heilige Romische Reich Deutscher Nation sich als Nachfolger des romischen Reiches sah und das romische Recht auch das Recht des Heiligen Romischen Reiches war sowie dadurch dass die Reichsgewalt zugunsten der Macht der Territorialstaaten abnahm Auf diese Weise konnte sich kein reichseinheitliches gemeindeutsches Recht herausbilden das die Rezeption des romischen Rechts wie in Frankreich oder den nordischen Landern zumindest teilweise uberflussig gemacht hatte Auch bestand keine effektive Reichsgerichtsbarkeit die die Rechtsprechung reichsweit hatte vereinheitlichen konnen die Zustandigkeit des Reichshofgerichts wurde durch die Evokations und Appellationsprivilegien die sich die erstarkten Territorialfursten hatten einraumen lassen stark beschnitten Als schliesslich 1495 das Reichskammergericht eingerichtet wurde war es fur die Herausbildung eines gemeindeutschen Privatrechts bereits zu spat das romische Recht gewann aufgrund seines reichen und ausdifferenzierten Instrumentariums immer mehr Boden da die germanischen Formen der Rechtsfindung den Bedurfnissen der Zeit nicht mehr genugten Die nun einsetzende Rezeption erfolgte teilweise sogar vollstandig lateinisch in complexu Zur Verbreitung des romischen Rechts trug vor allem die Ausbildung der Juristen bei Diese hatten ihre Kenntnisse zunachst an den Universitaten Oberitaliens z B der Universitat Bologna erworben spater begannen auch die deutschen Universitaten romisches Recht zu lehren Mit dem Zeitalter der Aufklarung ging auch der aus dem vernunftrechtlich gepragten Wunsch nach einer Gesamtkodifikation auf der Grundlage von Systematik und Rationalitat einher Philosophen wie Pufendorf oder Thomasius entwickelten ein abstraktes und logisches System das aber wiederum anders als etwa in Frankreich oder den nordischen Landern oft die Verbindung zu den eigentlich zu losenden sozialen Problemen verlor Hobbes Locke und Montesquieu hatten seit Beginn der Aufklarung die staatstheoretischen Grundlagen fur ein nationalstaatliches Leitbild des Gesellschaftsvertrages geschaffen sodass Kodifikationsbestrebungen auch den Erwartungen an eine Volkssouveranitat moderner Pragung dienten Anders aber als in Frankreich wurde der Wunsch nach einer umfassenden Kodifikation jedoch nicht von unten erkampft sondern ganz im Sinne des in Deutschland vorherrschenden aufgeklarten Absolutismus von oben vorgegeben Sie waren in politischer Hinsicht sogar eher restaurativer Natur Solche Kodifikationen wurden in Preussen mit dem noch standesrechtlich orientierten und in Fragen der gesetzlichen Ausgestaltung kasuistisch verfassten Allgemeinen Landrecht fur die preussischen Staaten von 1794 umgesetzt und in Osterreich durch das noch heute in Kraft stehende Allgemeine burgerliche Gesetzbuch von 1811 Die nun folgende Epoche der Romantik brachte die Historische Rechtsschule hervor Diese wandte sich vom Vernunftrecht ab und besann sich auf das geschichtlich gereifte Recht Diesem gaben sie den Vorzug um den uberpositiven Begrundungsstrukturen des ansonsten nur positivrechtlich gerechtfertigten Gesetzesbetrieb im Naturrecht entgehen zu konnen Einer der Begrunder der historischen Rechtsschule Friedrich Carl von Savigny griff wie die Vernunftrechtler vor ihm insbesondere das romische Recht auf dies aber nicht in der wissenschaftlich zuletzt betriebenen Weise des usus modernus sondern in dessen ursprunglichster auffindbaren Form antiken romischen Rechts wie es aus den Kompilationen Justinians hervorgegangen war Savigny gehorte damit zum romanistischen Zweig der historischen Rechtsschule Anders jedoch als die romischen Quellen ging Savigny von der Privatautonomie als Grundlage der Rechtsgeschafte aus Savigny sprach sich ganz im Geiste der Romantik gegen eine Kodifikation des burgerlichen Rechts aus da das Recht nicht durch einen Gesetzgeber vorzugeben sei sondern sich durch die Manifestation des Volksgeistes organisch entwickle wahrend die Vertreter des germanistischen Zweigs der historischen Rechtsschule eine Kodifikation befurworteten Unter Savignys Nachfolgern Puchta und Windscheid ging aus dem romanistischen Zweig die Pandektenwissenschaft hervor die auch als Begriffsjurisprudenz beschrieben wird Jhering wandte sich schliesslich von der Begriffsjurisprudenz hin zu einer an den realen sozialen Anforderungen orientierten Betrachtung des Rechts vgl Interessenjurisprudenz Die allgemein einsetzende Rechtsvereinheitlichung mundete schliesslich in der Erstellung des deutschen Burgerlichen Gesetzbuchs Dieses erhielt erst durch die Entwurfsnachbesserung durch die 2 Kommission der auch Anton Menger angehorte den Tropfen sozialen Ols den die soziale Frage der damaligen Zeit erforderte Es trat am 1 Januar 1900 in Kraft Nordischer Rechtskreis Bearbeiten Nordische Lander Der nordische Rechtskreis wird auch als skandinavischer Rechtskreis bezeichnet ihm gehoren Schweden Norwegen Danemark Finnland und Island an Stilistisch lasst sich vor allem die Praxisorientierung des nordischen Rechts herausstellen auch die Institution der Ombudsmanner ist charakteristisch Reprasentative Rechtsordnungen dieses Rechtskreises sind die von Schweden und Danemark Entstehungsgeschichte des nordischen Rechtskreises Bearbeiten Pragend war zunachst das altgermanische Recht zu dem gewisse regionale Abweichungen kamen Aufgrund der von jeher engen politischen und kulturellen Beziehungen der nordischen Lander danisch norwegische Personalunion Kalmarer Union usw entwickelten sich nie besondere rechtliche Abweichungen der Lander in diesem Raum Im Hochmittelalter entstanden die Landschaftsrechte wie das Jutische Low das in Suderjutland auch Schleswig noch bis 1900 Gultigkeit hatte Grossen Einfluss hatten die Gesetzgebungen der damals vorherrschenden Machte Schweden Sveriges rikes lag von 1734 und Danemark Danske Lov des Konigs Christian V von 1683 im norwegischen Reichsteil unter dem Titel Norske Lov in Kraft getreten die jeweils in ihren Geltungsbereichen das Prozess Straf und Privatrecht vereinheitlichten Beide Gesetzbucher waren in einem einfachen und verstandlichen Sprachstil gehalten Der in Skandinavien erst im 17 Jahrhundert erfolgende Einfluss des romischen Rechts war aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bereits gefestigten Rechtssysteme geringer als im ubrigen Kontinentaleuropa aber dennoch grosser als auf das Common Law Es wurde vor allem auf den Gebieten rezipiert in denen das geltende Recht keine oder nicht ausreichende Regelungen kannte zu theoretischen Verallgemeinerungen kam es aber auch hier nicht Das ausgepragte historische und kulturelle Zusammengehorigkeitsgefuhl fuhrte ab Ende des 19 Jahrhunderts zu einer engen meist informellen Zusammenarbeit der nordischen Lander bei der Gesetzgebung Der Nordische Rat hat insofern kaum Bedeutung Im Folgenden traten viele einheitliche Gesetze in den nordischen Landern in Kraft Common Law bzw anglo amerikanischer Rechtskreis Bearbeiten Britische Kolonien 1762 bis 1948 Hauptartikel Common Law und Recht der Vereinigten Staaten Dieser Rechtskreis umfasst im Wesentlichen den anglo amerikanischen oder den Rechtskreis des Common Law das von England in seine Kolonien Australien Indien Kanada Neuseeland Vereinigte Staaten von Amerika usw exportiert wurde Diese Lander haben nach ihrer Unabhangigkeit meist eigene jedoch mehr oder weniger stark von der britischen Rechtskultur des Common Law gepragte Rechtsordnungen angenommen die ahnliche Rechtstraditionen sowie bestimmte gemeinsame Institutionen z B im Rahmen des Commonwealth pflegen und verstarken Pragnantester Unterschied zum romisch germanischen Rechtskreis sind die Wurzeln der Rechtswissenschaft Wahrend in Kontinentaleuropa scholastisches Denken vorherrscht ist es im Common Law das forensische Vorgehen am konkreten Fall Dieser Umstand wirkt sich unter anderem darin aus dass im romisch germanischen Rechtskreis vom Anwalt anhand von Normen ermittelt wird wie ein Rechtsstreit entschieden werden wird wahrend es im Common Law um die Vorausberechnung geht wie der Richter den konkreten Fall mittels Prajudizien entscheiden wird Entstehungsgeschichte des Common Law Bearbeiten Normannische Gebiete im 12 Jh Das englische Gewohnheitsrecht wurde seit der Zeit der Eroberung Englands 1066 durch die Normannen Schlacht bei Hastings nach und nach durch die von den Normannen eingefuhrten Rechtsinstitute verdrangt Die Normannen waren ihrerseits vom franzosischen Recht beeinflusst woraus sich auch der franzosische Einschlag in der englischen Rechtssprache erklart der allerdings in den Kolonien weitgehend verloren ging Pragend war insbesondere das neugeschaffene Verwaltungssystem in Form des Lehnswesens dessen oberster Lehnsherr der Konig war Konig Wilhelm I zog nach seiner Eroberung Englands den Grundbesitz seiner Gegner ein und verteilte ihn an seine Gefolgsleute wobei er wie auch spater seine Nachfolger zum Erhalt seiner Zentralgewalt darauf achtete dass die Territorien nicht zu gross und damit die Territorialherrscher nicht zu machtig wurden Mit dem Lehnswesen verbunden war das Steuerwesen Domesday Book Um diese Einnahmequelle zu sichern ubernahm die konigliche Verwaltung bald auch Funktionen der Rechtspflege und es bildete sich ein Justizsystem mit dem Court of Exchequer dem Court of Common Pleas und dem Court of King s Bench heraus Daneben wurden seit dem 12 Jahrhundert verstarkt Reiserichter justices in eyre vom Konig in die Provinzen entsandt um dort Recht zu sprechen So kam es auch zur Zentralisierung der Justiz und damit zur fortschreitenden Rechtsvereinheitlichung wodurch die alten Rechtsgewohnheiten weiter zuruckgedrangt wurden Gerichtsverfahren konnten im Mittelalter nur mit Anweisungen des Konigs sogenannten writs eingeleitet werden Es bildeten sich eine Vielzahl standardisierter writs heraus die den actiones des romischen Rechts sehr ahnlich waren Ob man ein Verfahren gewann oder verlor hing damit grosstenteils von der Wahl des richtigen writ ab Dies fuhrte zu einem sehr verfahrensrechtslastigen Denken der Rechtspraktiker Insgesamt waren die Verfahren zu formalistisch und zu schwerfallig Aufgrund der Vernachlassigung des materiellen Aspekts kam es zu als ungerecht empfundenen Ergebnissen Im 14 Jahrhundert ergingen daher Gesuche vieler unterlegener Parteien an den Konig ein als ungerecht empfundenes Ergebnis durch koniglichen Befehl nach den Geboten der Moral zu korrigieren Mit der Zeit ubernahm diese Aufgabe direkt der Chancellor der hochste Verwaltungsbeamte welcher zur Klarung Verfahren durchfuhrte die nicht an die formalen Beweisregeln gebunden waren Neben dem common law im engeren Sinne entwickelte sich so ein neuer Bestandteil des common law im weiteren Sinne der unter dem Begriff Equity zusammengefasst wird Gegen Ende des 16 Jahrhunderts verfestigte sich die Equity Rechtsprechung weiter und ein Kanzleigericht wurde eingerichtet Im 18 Jahrhundert schliesslich bildete die Equity Rechtsprechung endgultig einen dem common law im engeren Sinn ebenburtigen und wie dieses am case law orientierten Bestandteil Das Verhaltnis von equity zum common law i e S war bereits im 17 Jahrhundert geklart worden als sich der oberste Richter Edward Coke beschwerte dass sich der Chancellor mit seiner equity Rechtsprechung nicht einfach zum Richter uber die common law courts machen konne Konig Jakob I entschied diesen Streit zugunsten des Chancellors so dass von da an feststand dass in Kollisionsfallen die Equity Rechtsprechung Vorrang geniesst Seinem Charakter verdankt das Common Law auch seine Resistenz gegenuber direkten Eingriffen durch den Konig was sich in England insofern als positiv erwies als es im 16 und 17 Jahrhundert vor den absolutistischen Tudors und Stuarts schutzte Seit dieser Zeit ist mit dem common law auch der Gedanke der Gewahrleistung der Freiheit verbunden eine Funktion die in Kontinentaleuropa der Verfassung zukommt Im Vereinigten Konigreich gibt es bis heute keine geschriebene Verfassung Mit dem 1875 in Kraft getretenen Judicature Act von 1873 wurden schliesslich die Gerichtsverfassung und das Prozessrecht reformiert Unter anderem wurde die bis dahin bei verschiedenen Gerichten liegende Zustandigkeit fur Common Law und Equity zusammengefuhrt Von nun an hatte ein Gericht beides zu beachten auch wenn innerhalb der Gerichte weiterhin verschiedene divisions zustandig waren Daneben wurde auch das veraltete writ System abgeschafft alle Prozesse vor dem neu eingerichteten High Court of Justice wurden nun durch das writ of summons eingeleitet Das Statute Law hat insgesamt eine geringe Bedeutung lediglich auf den Gebieten des vom romischen Recht beeinflussten Handels und Seerechts sowie im Sozialrecht kam es zu umfassenden Kodifikationen die sich jedoch teilweise darauf beschranken durch Fallrecht Case Law herausgebildetes common law geordnet zusammenzufassen und ansonsten vor allem aus punktuellen Gesetzen bestehen die ihrerseits auf bereits vorhandenem common law aufbauen Siehe auch Entwicklungsgeschichte des englischen common law und Verfassungsgeschichte des Vereinigten Konigreichs Juristische Lehre und Schrifttum Bearbeiten Noch heute wird im Bewusstsein der Juristen trotz der Zusammenfuhrung zwischen common law i e S und equity unterschieden was sich auch darin widerspiegelt dass fur beide Gebiete auch weiterhin getrennte Lehrbucher und Vorlesungen bestehen Auch das fur das Prozessrecht abgeschaffte System der writs wird in Lehrbuchern oft noch heute als Gliederungsschema verwendet Gerichtsverfahren Bearbeiten Man erkennt das Common Law unter anderem am stark kontradiktorisch gepragten Gerichtsverfahren das von den Parteien beherrscht wird wahrend der Richter vor allem auf die Einhaltung der Verfahrensregeln achtet Charakteristisch ist auch die bedeutende Rolle von Geschworenen die unabhangig vom Richter beraten Daneben hat im Common Law das Richterrecht in der Form von Prazedenzfallen Case Law eine anerkannt hohe Bedeutung Mischsysteme BearbeitenMischsysteme existieren sowohl innerhalb als auch zwischen den grossen Rechtskreisen Solche Systeme aus romisch germanischem Recht einerseits und Common Law andererseits existieren beispielsweise in Schottland und Sudafrika aber auch in dem franzosisch gepragten US Bundesstaat Louisiana und der franko kanadischen Provinz Quebec Innerhalb des romisch germanischen Rechtskreises stellt das 1916 kodifizierte burgerliche Recht Brasiliens ein typisches Beispiel dar insoweit es gleichermassen durch die Rezeption des deutschen BGB wie auch des franzosischen Code civil gepragt ist Ahnliches gilt fur eine Vielzahl weiterer nach 1900 in aussereuropaischen Landern entstandener Kodifikationen Mischrechtsordnungen romanischer Rechtskreis Common law franzosisches Recht Kanalinseln vgl Guernsey Jersey Louisiana Mauritius Quebec Seychellen St Lucia spanisches Recht Philippinen Puerto Rico italienisches Recht Malta romisch hollandisches Recht Common law Botswana Guyana Indonesien Lesotho Namibia Osttimor Schottland Simbabwe Sri Lanka Sudafrika Eswatini deutsche Rechtslehre osmanisches Recht Common law IsraelEhemals sozialistisch regierte Staaten BearbeitenDieser Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Als weitere deutlich abgegrenzte Sondergruppe unterschied man jedenfalls bis ca 1990 die kommunistischen oder sozialistischen Rechtsordnungen die sich in drei Untergruppen einteilen lassen 5 Russland und andere ehemalige GUS Staaten andere osteuropaische Staaten einschliesslich der baltischen Staaten ost und sudostasiatische Staaten insbesondere das Zivilrecht der Volksrepublik China 6 Der sozialistische Rechtskreis zeichnete sich vor allem dadurch aus dass Produktionsmittel in der Regel nicht in Privateigentum sondern in Staatseigentum standen Generell war die Privatautonomie insbesondere das Recht zur wirtschaftlichen Betatigung stark eingeschrankt Der Staat kontrollierte das gesamte Wirtschaftsgeschehen und integrierte auch in zivilrechtliche Belange z B dadurch dass Staatsanwalte in Zivilsachen auftreten konnten Trotz dieser Besonderheiten waren Wurzeln im romischen Recht erkennbar Entstehungsgeschichte des sozialistischen Rechtskreises Bearbeiten Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fuhrte die Sowjetunion in den von ihr kontrollierten Staatsgebieten nach und nach realsozialistische Diktaturen ein Diese wandelten die Gesellschaften nach den Vorgaben der Sowjetunion um Dies ging mit der Einfuhrung der so genannten sozialistischen Gesellschaftsordnung im Sinne der sozialistischen Bruderlander einher im Rahmen derer auch und gerade die Rechtssysteme stark verandert wurden Die gleiche Entwicklung fand in den zwei sozialistischen Landern Europas statt die nicht von der Sowjetunion beherrscht wurden in Albanien und der SFR Jugoslawien Heutige Situation Bearbeiten Der sozialistische Rechtskreis besteht nicht mehr da durch den Fall der kommunistischen Diktaturen im Ostblock sowie in Albanien und Jugoslawien in diesen Landern die so genannte sozialistische Gesellschaftsordnung aufgegeben wurde Da seit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 in den betroffenen Landern eine uneinheitliche Neuausrichtung der Rechtsordnungen stattfindet besteht auch kein einheitlicher Rechtskreis von ehemaligen sozialistischen Landern Islamischer Rechtskreis BearbeitenZum islamischen Rechtskreis zahlen insbesondere alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens also alle arabischen Staaten zuzuglich Iran und Afghanistan 7 Das religiose Recht die Scharia kennt nicht die der westlichen Rechtstradition seit der Aufklarung gelaufige Trennung von Staat und Kirche und beansprucht universale Geltung In der islamischen Kultur bezeichnet die Scharia das Gesetz in seiner weitesten Form das heisst die Gesamtheit der religiosen moralischen sozialen und rechtlichen Normen welche im Koran und der prophetischen Tradition beinhaltet sind Bodiveau 8 Allerdings ist die Scharia in praktisch keinem islamischen Land alleinige Grundlage des Staats und Rechtswesens mehr Die Rechtsordnungen des islamischen Rechtskreises wenden das religiose Familien und Erbrecht je nach Religionszugehorigkeit des Betroffenen an Es gilt entweder das islamische Recht das Recht der betreffenden christlichen Konfession oder das judische Recht Sunniten und Schiiten unterscheiden sich auch in einigen Fragen des Familien und Erbrechts Innerhalb der Sunna gibt es historisch vier verschiedene Rechtsschulen die hanefitische malekitische schafiitische und die der Hanbali wobei in den einzelnen Landern unterschiedliche Rechtsschulen herrschend sind Das Vertragsrecht und das Internationale Privatrecht der islamischen Staaten grundet massgeblich auf dem agyptischen Zivilgesetzbuch von 1948 das seinerseits viele Anregungen aus dem Code Napoleon ubernommen hatte Starker direkter Einfluss des Code Napoleon lasst sich auch im Maghreb nachweisen 7 Die Rechtsordnungen der meisten islamischen Lander sind durch ein unterschiedlich gewichtetes Nebeneinander ziviler haufig an europaische Vorbilder angelehnter oder daraus weiter entwickelter und religioser Rechtstradition gepragt was nicht selten auch zu konkurrierenden Bestrebungen und Spannungen fuhrt die unterschiedlich gelost werden oder auch ungelost bleiben Die Entwurfe reichen von einer formal strikten Trennung nach dem Vorbild der Turkei bis hin zu den Gesetzgebungs und Rechtsprechungssystemen der Islamischen Republik in der die Scharia als verfassungsmassiger Letztmassstab jeder Rechtsetzung und anwendung festgeschrieben ist Dabei kann in je verschiedener Weise auch vorislamisches oder unabhangig vom Islam vorhandenes einheimisches Recht auch Stammesrechte einfliessen Siehe auch BearbeitenRechtsgebiet Geltungsbereich Weblinks BearbeitenJuriglobe World Legal Systems Website der juristischen Fakultat an der University of Ottawa mehrsprachig Literatur BearbeitenKonrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 2 Aufl Vol I II 1984 3 Aufl Tubingen 1996 ISBN 3 16 146548 2 Ulrich Eisenhardt Deutsche Rechtsgeschichte 4 Aufl Munchen 2004 ISBN 3 406 51996 2 Jaakko Husa Legal families In Jan M Smits Hrsg Elgar Encyclopedia of Comparative Law Edward Elgar Cheltenham Northampton MA 2006 ISBN 978 1 84542 013 0 S 382 392 Brun Otto Bryde Zur Einfuhrung Afrikanische Rechtssysteme In JuS 1982 S 8 13 Elisabeth Berger Deutscher Rechtskreis In Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2010 Hannes Rosler Rechtsvergleichung als Erkenntnisinstrument in Wissenschaft Praxis und Ausbildung In JuS 1999 S 1186 1191 Stephan Conermann Wolfram Schaffar Hrsg Die schwere Geburt von Staaten Verfassungen und Rechtskulturen in modernen asiatischen Gesellschaften Schenefeld Hamburg 2007 Bonner Asienstudien 1 Barbara Dolemeyer Rechtsraume Rechtskreise In Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2011 abgerufen am 16 November 2011 H Patrick Glenn Legal Traditions of the World Sustainable Diversity In Law Taschenbuch Oxford University Press 3 Auflage 2007 ISBN 0 19 920541 8 Claudia Lydorf Romanischer Rechtskreis In Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2011 abgerufen am 10 August 2011 Naoko Matsumoto Transfer europaischer Rechtsnormen nach Japan In Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2011 abgerufen am 11 November 2011 Richard Potz Islamisches Recht und europaischer Rechtstransfer In Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2011 abgerufen am 24 August 2011 Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Kotz Rechtskreislehre in Handworterbuch des Europaischen Privatrechts HWB EuP Band II 2009 Peter Winkler von Mohrenfels Rechtskreise und Rechtsfamilien PDF Universitat Rostock 2004 S 5 Christian Hertel Rechtskreise im Uberblick Notarius International 2009 S 157 ff Konrad Zweigert Hein Kotz Einfuhrung in die Rechtsvergleichung 1996 S 130 Christian Hertel Rechtskreise im Uberblick Notarius International 2009 S 157 165 Wang Jian Das Notariat in China Notarius International 2003 S 149 153 a b Christian Hertel Rechtskreise im Uberblick Notarius International 2009 S 157 169 Bodiveau zit in Alexandra Petersohn Islamisches Menschenrechtsverstandnis unter Berucksichtigung der Vorbehalte muslimischer Staaten zu den UN Menschenrechtsvertragen Diss Bonn 1999 Normdaten Sachbegriff GND 4177233 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtskreis amp oldid 232153793