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Ein Hanafit oder Hanefit meist im Plural Hanafiten oder Hanefiten arabisch الحنفية DMG al ḥanafiya ist ein Anhanger einer der vier Rechtsschulen Madhahib des sunnitischen Islams 1 Diese geht zuruck auf den Gelehrten Abu Hanifa an Nuʿman ibn Thabit von den Anhangern seiner Schule auch al Imam al Aʿẓam der grosste Imam genannt vor allem aber auf dessen Schuler Abu Yusuf und asch Schaibani Abu Hanifa Moschee in BagdadDie hanafitische Rechtsschule ist seit dem Ende der Zeit der Umayyaden im sunnitischen Islam vorherrschend Sie ist die am weitesten verbreitete Rechtsschule der etwa die Halfte der Sunniten folgen 2 Im Regelfall sind sie im Theologiebereich Befolger der Stromung Maturidiyya 3 Rechtsschulen Regionen in denen die folgenden Gruppierungen die Mehrheit der Muslime stellenSunniten Hanafiten Hanbaliten Malikiten Schafiʿiten Schiiten Dschafariten Zaiditen Sonstige Ibaditen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Verbreitung 2 Besonderheiten 2 1 Quellen und Methoden der Rechtsfindung 2 2 Bewertungskategorien der Handlungen 2 3 Ritualrechtliche Bestimmungen 2 4 Volkerrecht 2 5 Strafrecht 3 Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Osterreich 4 Liste bekannter hanafitischer Gelehrter 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 FussnotenGeschichte und Verbreitung BearbeitenDie hanafitische Rechtsschule hatte sich zunachst im Gebiet des Irak dem Wirkungsbereich Abu Hanifas verbreitet dann aber auch im Gebiet des alten Syriens arabisch الشام asch Scham DMG as Sam genannt welches sich weiter als das heutige Syrien erstreckte Seit der Zeit der Seldschuken wurde die hanafitische Rechtsschule in den syrischen und anatolischen Gebieten heutige Turkei staatlich bevorzugt Da die malikitische Rechtsschule in diesen Gebieten gar nicht und die sonstigen Rechtsschulen nicht stark vertreten waren gab diese Unterstutzung den Hanafiten starken Auftrieb und sorgte fur eine weite Verbreitung unter der Bevolkerung Im Osmanischen Reich schliesslich wurde die hanafitische Rechtsschule zur Staatsrechtsschule erhoben das heisst zu derjenigen Rechtsschule auf die alles in Staat und Gesellschaft abgestimmt war Den osmanischen Beinamen Gesetzgeber Kanuni erhielt Suleyman I als er unter dem Obermufti Mehmet Abu Saud Efendi Mehmet Ebussuud Efendi Richtlinien erstellen liess wie die Scharia und das Prinzip das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten in die Praxis der staatlichen Realitat umgesetzt werden soll Im Osmanischen Reich setzte die Regierung fur jede Provinz Eyalet einen Mufti ein Ahnlich verhielt es sich im Mogulreich insbesondere unter der Herrschaft des strengglaubigen Muhammad Aurangzeb Alamgir Er bestand auf der strengen Einhaltung der Gesetze des Korans insbesondere der Sittengesetze Bedeutender waren aber die Versuche das hanafitische Recht in der Offentlichkeit durchzusetzen Aurangzeb liess eine umfangreiche und bis heute bedeutende hanafitische Gesetzessammlung fatawa i alamgiri Fataawa al Hindiyya zur Stutzung der islamischen Rechtsprechung anlegen und hob nach islamischem Rechtsverstandnis unzulassige Steuern auf An dieser Gesetzessammlung arbeiteten etwa 500 Rechtsgelehrte Im Gegenzug liess Aurangzeb die dschizya wieder eintreiben ab 1679 auch mussten Hindus doppelt so hohe Zollgebuhren abfuhren wie Muslime Zudem trafen Aurangzebs Massnahmen zur Islamisierung des Reiches nicht nur Andersglaubige sondern auch von den Geboten der Hanafiten abweichende Muslime Die Rechtsfragensammlung wurde jedoch erst nach dem Tod Aurangzebs vollstandig abgeschlossen 4 Im Strafgesetzbuch von Agypten gab es lange Zeit eine Bestimmung nach der ein vom Zivilgericht und nicht mehr vom Schari a Gerichtshof gefalltes Todesurteil erst mit Zustimmung des Muftis und bei Berucksichtigung der Rechtslehre der Hanafiten Rechtskraft hatte 5 Die hanafitische Rechtsschule ist daher heute in allen Nachfolgestaaten des Osmanischen Reiches verbreitet Die Mehrheit stellt sie unter all jenen Sunniten die zu den Turkvolkern gehoren einschliesslich der Turken selbst sowie unter den Sunniten des asiatischen Festlandes ostlich des Irans also in Afghanistan Pakistan Turkmenistan Indien Bangladesch China Usbekistan Kasachstan sowie in Sudafrika Die sunnitische Minderheit im Iran ist ebenfalls grosstenteils hanafitisch Ebenfalls die Mehrheit stellen sie unter den Sunniten des Irak Jordanien und Libanon Grossere hanafitische Minderheiten gibt es in Syrien Agypten und in Palastina Auch in den europaischen Gebieten wo seit der Zeit des Osmanischen Reiches Muslime leben ist die hanafitische Rechtsschule vorherrschend das heisst in den Balkangebieten speziell Bosnien Sandzak Albanien Kosovo Nordmazedonien Rumanien Serbien Bulgarien und Griechenland 6 Besonderheiten BearbeitenQuellen und Methoden der Rechtsfindung Bearbeiten Die wichtigsten Quellen die von der hanafitischen Rechtsschule anerkannt werden sind in absteigender Reihenfolge Koran Sunna Idschma Qiyas und der Ra y Istihsan Dabei standen sich Qiyas und Istihsan siehe unten in der Fruhform der Ḥanafiya als zwei gegensatzliche Losungen gegenuber von denen der Mudschtahid diejenige auswahlt die ihm aufgrund seines Wissens und seiner Erfahrung als besser erscheint Qiyas ist hierbei der Analogieschluss der die Losung fur ein Rechtsproblem aus der Behandlung vergleichbarer Probleme in Koran Sunna oder Idschma herleitet Istihsan wortlich etwas fur gut erachten ist hingegen die Ablehnung eines neuen Qiyas Falls der Mudschtahid bei der Erarbeitung eines moglichen Qiyas feststellt dass dieser im Endergebnis nicht dem Sinn der Scharia entspricht oder dass der mogliche Qiyas keine Verbesserung der Rechts bedeutet so ersetzt er den moglichen Qiyas durch einen freien Ra y Die starke Betonung von Qiyas und Istihsan in den fruhen Jahren der Hanafiten war deshalb so wichtig weil in der Zeit Abu Hanifas zu viele schwache und gefalschte Hadithe in Umlauf waren und keine wirkliche Systematik zur Bestimmung der richtigen sahih unter ihnen vorhanden war Dies fuhrte dazu dass die Rechtsschule zu Lebzeiten Abu Hanifas mehr Quellen bemuht hat als nach seinem Tod Nach seinem Tod hatten Abu Hanifas Hauptschuler die Gelehrten Abu Yusuf und Muhammad asch Schaibani die zwei Imame massgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der Rechtsschule Ein weiterer einflussreicher Schuler Abu Hanifas war Zufar ibn al Hudhail 7 Anders als Abu Hanifa gingen Abu Yusuf und Muhammad asch Schaybani starker auf die Hadith Grundlage ein Dies wurde dadurch ermoglicht dass es mittlerweile einen Katalog als echt ṣaḥiḥ anerkannter Hadithe gab Auf dieser Grundlage uberarbeiteten und ersetzten sie viele Entscheidungen Abu Hanifas Die heutige hanafitische Rechtsschule folgt daher in vielen Fragen der Meinung Abu Yusuf und asch Schaybani und nicht der ursprunglichen Meinung Abu Hanifas 8 So wird heute der Istihsan nicht mehr in der Form wie Abu Hanifa ihn verwendete eingesetzt Auch wird der Ra y die freie Meinungsausserung des Mudschtahid die nicht von direkten Belegen aus Rechtsquellen abhangig ist heutzutage sehr selten angewandt Der Gesetzgebende Sultan Suleyman I der das Rechtssystem im Osmanischen Reich grundlegend auf das hanafitische Recht kanonisiert hatte Insbesondere Muhammad asch Schaybani gab dem Hadith als Quelle der Jurisprudenz in der Rechtsfindung einen Vorrang vor dem Ra y ein und unterschied sich dadurch von der Methodik seines Lehrers Abu Hanifa Sein al Dschamiʿ al kabir الجامع الكبير al Ǧamiʿ al kabir Das grosse zusammenfassende Werk behandelt die abgeleiteten Rechtssatze der islamischen Jurisprudenz furuʿ und ist in der Folgezeit mehrfach kommentiert innerhalb der Rechtsschule erortert und als Unterrichtsmaterial verwendet worden Es behandelt eine grosse Anzahl von Rechtsfallen mit kurzgefassten Entscheidungen Kommentare und Kurzfassungen des Werkes liegen in spateren Bearbeitungen vor 9 Die 1532 Rechtssatze mussten die Richter bei der Ausstellung und Beurkundung ihrer Entscheidungen auswendig wissen und entsprechend verwenden 10 Eine Besonderheit der Hanafiten in der Rechtssystematik besteht darin dass sie den Bereich der Strafen ʿuqubat als eine Einheit gegenuber anderen Rechtsbereichen betrachtet und diesen Bereich auch prozessrechtlich gegen andere Rechtsbereiche abgegrenzt haben 11 Bewertungskategorien der Handlungen Bearbeiten Die menschlichen Handlungen teilt die hanafitische Rechtsschule in sechs Bewertungskategorien ahkam ein pflichtgemasse Handlungen فرض farḍ oder واجب wadschib Diese Handlung wird belohnt ihr Unterlassen bestraft Unterschieden wird zwischen personlichen Pflichten فرض العين farḍ al ʿayn denen jeder Muslim nachkommen muss und gemeinschaftlichen Pflichten فرض الكفاية farḍ al kifaya Pflicht des Genugeleistens bei denen es ausreicht wenn eine ausreichende Anzahl der Muslime daran teilnimmt In die erste Kategorie fallt z B das funfmalige tagliche Gebet صلاة koranisch صلوة ṣalat in die zweite der Dschihad empfehlenswerte Handlungen مندوب mandub مستحب mustaḥabb oder سنة sunna Diese Handlungen werden belohnt ihr Unterlassen nicht bestraft erlaubte indifferente Handlungen مباح mubah oder ḥalal Das Individuum selbst kann uber die Unterlassung oder Ausfuhrung einer Tat bestimmen Das Gesetz sieht in diesem Fall weder Belohnung noch Bestrafung vor verwerfliche missbilligte Handlung مكروه makruh Gemeint sind Handlungen die das Gesetz zwar nicht bestraft deren Unterlassung jedoch gelobt wird schwere verwerfliche und missbilligte Handlung die dem Verbot nahesteht مكروه تحريما makruh tahriman Es geht unter anderem um Handlungen die eine Unterlassung einer Wadschib Handlung beinhalten karaha tahrimijja verbotene Handlung حرام ḥaram Der Tater wird bestraft der Unterlasser solcher Handlungen gelobt 12 Ritualrechtliche Bestimmungen Bearbeiten Eine Besonderheit des hanafitischen Madhhabs im Bereich der Reinheitsbestimmungen ist dass fur die Waschungen vor dem Gebet fliessendes Wasser verwendet werden muss weil allein dieses als rituell reinigend betrachtet wird 13 In diesem Punkt unterscheiden sich die Hanafiten insbesondere von den Schafiiten die stehendes Wasser als rein akzeptieren wenn es ein bestimmtes Mindestvolumen besitzt Hierbei berufen sie sich auf ein Prophetenwort wonach Wasser wenn es das Volumen von zwei Gefassen Qulla hat keine Unreinheit aufnimmt Bei den Hanafiten wird dieser Hadith dagegen als nicht authentisch zuruckgewiesen 14 Auch der arabische Name Ḥanafiya fur Wasserhahn wird auf die Notwendigkeit der Hanafiten sich vor dem Gebet mit fliessendem Wasser zu reinigen zuruckgefuhrt 15 Volkerrecht Bearbeiten Als einzige der vier sunnitischen Rechtsschulen legt die hanafitische fest unter welchen Umstanden ein zum Haus des Krieges Dar al Harb zugehoriges Gebiet zum Haus des Islam Dar al Islam oder Dar as Salam zugehorig wird und umgekehrt Der Begriff taucht nicht im Koran auf sondern geht auf Abu Hanifa zuruck 16 Im Gegensatz zu den anderen Rechtsschulen begrenzt das hanafitische Urteil einen Friedensvertrag Hudna nicht temporar 17 Zum Haus des Islam wird nach allgemein anerkannten Regelungen ein Gebiet wenn es sich unter islamischer Herrschaft befindet und das islamische Recht die Scharia dort angewandt wird In Bezug darauf wann ein zuvor dem Haus des Islam zugehoriges Gebiet als Teil des Hauses des Krieges zu gelten hat hat Abu Hanifa folgende Bedingungen festgesetzt die bis heute in der Rechtsschule dominieren Das Recht der Unglaubigen wird angewandt islamische Gesetze verlieren ihre Geltung Das jeweilige Gebiet grenzt an das Haus des Krieges Die ursprungliche Schutzgarantie fur Leben und Besitz der Muslime und Dhimmis wird aufgehoben ungeachtet der Tatsache ob der neue Herrscher ihnen Schutz gewahrt oder nicht Diese Bedingungen konnen erfullt werden wenn ein Teil des Hauses des Islam erobert wird oder eine Gruppe von Dhimmis ihren Vertrag mit den Muslimen aufkundigt 18 Das Prinzip wurde in den hanafitisch gepragten Staatsgebilden der Abbasiden Mamluken Seldschuken im Mogulreich speziell unter Aurangzeb und unter den Osmanen angewandt Das Osmanische Reich das von Beginn an ein vornehmlich militarisch gepragtes Staatswesen war mit der Ausrichtung das Reich des Islam Dar al Islam durch Eroberung von Territorien abweichenden Glaubens Dar al Harb zu erweitern handelte und rechtfertigte nach diesem Prinzip bis in das Tanzimat 19 Das Dar al Harb unterlag nach Meinung von Kritikern im Osmanischen Reich der rechtlichen Fiktion dass der Kriegszustand mit den Unterworfenen noch nicht beendet ist Daher kam es zu einer Verewigung des Kriegszustandes des Dschihad womit die weitere Existenz der Bevolkerung ins Belieben des jeweiligen Herrschers gestellt ist 20 Strafrecht Bearbeiten Im Bereich des Strafrechts ist eine Besonderheit der Hanafiten dass sie die Verfolgung von Hadd Vergehen zeitlich begrenzen Mit der Ausnahme der Verleumdung wegen Unzucht qadhf konnen nach ihrer Lehre Hadd Vergehen schon nach Ablauf eines Monats nicht mehr bestraft werden 21 Ausserdem machen sie gerne von dem Konzept des Anscheins subha Gebrauch um Hadd Strafen abzuwenden So wird zum Beispiel fur den Fall dass ein Paar das Zina begangen hatte annehmen konnte es habe zwischen ihnen eine legale Eheschliessung stattgefunden die Hadd Strafe durch das Konzept des Anscheins eines Vertrags subhat al ʿaqd abgewehrt 22 Bei Diebstahl sariqa ist der Mindestwert niṣab den das Diebesgut haben muss damit ein Hadd Vergehen vorliegt mit 29 7 Gramm Silber wesentlich hoher als bei den anderen Rechtsschulen 8 91 Gramm Silber Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Osterreich BearbeitenDie Hanafiten wurden in Osterreich aufgrund des Gesetzes vom 15 Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhanger des Islams nach hanafitischem Ritus als Religionsgesellschaft RGBl Nr 159 1912 gesetzlich anerkannt Seither gehort der hanafitische Islam in Osterreich zu den anerkannten Religionsgemeinschaften und wird auf eine Stufe mit den christlichen Kirchen und den judischen Gemeinden gestellt Das Gesetz trat am 10 August 1912 in Kraft Das Islamgesetz bekraftigt und verstarkt die seit 1874 bestehende staatliche Anerkennung des Islams als Religion durch Osterreich In Europa war Osterreich damals fuhrend was die Beziehung zum Islam betraf Kaiser Franz Joseph zog mit dem Islamgesetz die Konsequenz aus seiner Expansionspolitik 1878 hatte sich die Habsburger Monarchie Bosnien Herzegowina faktisch einverleibt formelle Annexion erst 1908 und dadurch eine grosse Zahl von muslimischen Bosniaken zu Burgern der Monarchie gemacht Kaiser Franz Joseph stimmte auch dem Bau einer Moschee in Wien zu und spendete 250 000 Goldkronen Wiens Burgermeister Karl Lueger stellte dafur ein Grundstuck am Laaer Berg bereit Der Erste Weltkrieg verhinderte allerdings den Bau der Moschee Nach dem Zerfall der Doppelmonarchie verblieben nur wenige Muslime in Osterreich weniger als 1 000 Mit Wirkung vom 24 Marz 1988 wurde im Islamgesetz die Wortfolge nach hanafitischem Ritus in Artikel 1 und in den Paragraphen 5 und 6 als verfassungswidrig aufgehoben und die Geltung des Gesetzes somit auf alle Muslime erweitert Das Gesetz hiess seitdem im Langtitel Gesetz vom 15 Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhanger des Islams als Religionsgesellschaft vgl BGBl Nr 164 1988 Das Gesetz trat mit Wirkung vom 30 Marz 2015 ausser Kraft und wurde am selben Tage durch das Islamgesetz 2015 ersetzt siehe BGBl I Nr 39 2015 Liste bekannter hanafitischer Gelehrter BearbeitenAbu Hanifa Irak Muhammad ibn Abidin Syrien Muhammad Abu Zahra Agypten at Tahawi Agypten Taqi Usmani Pakistan Muhammad Tahir al Qadri Pakistan Ashraf Ali Thanwi Indien Husain Ahmad Madani Indien Schah Wali Allah ad Dihlawi Indien Muhammad Zakariya al Kandahlawi Indien Rashid Ahmad Gangohi Indien amp Pakistan Abu Mansur al Maturidi Usbekistan Omer Nasuhi Bilmen Turkei Mustafa Sabri Turkei amp Agypten Ali Efendi Osmanisches Reich Mehmet Abu Saud Efendi Osmanisches Reich ʿAli al Qari Mekka Taqi ad Din Muhammed ibn Ali Osmanisches ReichSiehe auch BearbeitenFiqh islamische Rechtswissenschaft Dar ul Ulum DeobandLiteratur BearbeitenChristopher Melchert How Ḥanafism came to originate in Kufa and traditionalism in Medina in Islamic Law and Society 6 1999 318 47 Eherecht Familienrecht und Erbrecht der Mohamedaner nach dem hanefitischen Ritus Aus der kaiserlich koniglichen Hof und Staatsdruckerei Wien 1883 Muhammad Abu Zahra Abu Hanifa Diyanet Publikation 1999 ISBN 975 19 1869 3 Nicola Melis Trattato sulla guerra Il Kitab al gihad di Molla Husrev Aipsa Cagliari 2002 ISBN 88 87636 40 0 Weblinks BearbeitenGesetz vom 15 Juli 1912 betreffend die Anerkennung der Anhanger des Islams nach hanafitischem Ritus als ReligionsgesellschaftFussnoten Bearbeiten Das grosse Fremdworterbuch In Brockhaus Enzyklopadie 19 Auflage F A Brockhaus GmbH Leipzig Manheim 2001 ISBN 3 7653 1273 8 S 536 Das grosse Handbuch des Islam Neuubersetzung des Ilmihal von O N Bilmen Astec Bochum 2012 ISBN 978 605 87525 1 1 mb soft com Maturidi Fischer Weltgeschichte Band 17 S 258 ff J N D Anderson Law Reform in the Muslim World London 1976 S 18 Das grosse Handbuch des Islam Neuubersetzung des Ilmihal von O N Bilmen Astec Bochum 2012 ISBN 978 605 87525 1 1 Muhammad Abu Zahra Abu Hanifa Publikation 1999 ISBN 975 19 1869 3 Ahmad A Reidegeld Handbuch Islam Spohr Verlag 2005 ISBN 3 927606 28 6 F Sezgin 1967 S 423 428 mit Angabe zahlreicher Kommentare J Dimitroff Asch Schaibani und sein Corpus juris al ǧamiʿ aṣṣaġir In Mitteilungen des Seminars fur Orientalische Sprachen MSOS 9 1908 S 60 206 Baber Johansen Contingency in a Sacred Law Legal and Ethical Norms in the Muslim Fiqh Leiden u a 1999 S 422 Deutscher Informationsdienst uber den Islam Methodenlehre der Ermittlung islamischer Bestimmungen aus Koran und Sunna Samir Mourad Said Toumi 2 Auflage dazu Tilman Nagel Die Festung des Glaubens Triumph und Scheitern des islamischen Rationalismus Munchen 1988 S 182 al Hilli Muntaha al maṭlab fi taḥqiq al maḏhab Mashad 1412q Band I S 35 Mawil Izzi Dien The Environmental Dimensions of Islam Cambridge 2000 S 33 Dar Al Islam And Dar Al Harb Its Definition and Significance von Ahmed Khalil oberes Drittel Fur Einzelheiten dahingehend siehe Rudolph Peters Islam and Colonialism The doctrine of Jihad in Modern History Mouton Publishers 1979 S 33 f Rudolph Peters Islam and Colonialism The doctrine of Jihad in Modern History Mouton Publishers 1979 S 12 Alan Palmer Verfall und Untergang des Osmanischen Reiches Heyne Munchen 1994 engl Original London 1992 S 1 448 S 51ff Basilike D Papoulia Ursprung und Wesen der Knabenlese im osmanischen Reich Munchen 1963 S 52 Rudolph Peters Crime and Punishment in Islamic Law Theory and Practice from the Sixteenth to the Twenty first Century Cambridge University Press Cambridge 2005 S 11 Peters 23 Rechtsschulen des Islam SunnitentumHanafiten nach Abu Hanifa Hanbaliten nach Ahmad ibn Hanbal Malikiten nach Malik ibn Anas Schafiiten nach asch Schafiʿi Zahiriten umstritten nach Dawud az Zahiri SchiitentumDschaʿfariten nach Dschaʿfar as Sadiq Zaiditen nach Zaid ibn ʿAli Ismailiten s a al Qadi an Nuʿman SonstigeIbaditen nach Dschabir ibn Zaid Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hanafiten amp oldid 235841309