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Die Vielzahl der Religionsgemeinschaften in Osterreich wird rechtlich als Rechtsperson bzw Rechtspersonlichkeit in drei Kategorien unterteilt mit denen jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind Es handelt sich um folgende Kategorien gereiht gemass abnehmendem rechtlichem Status gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften eingetragene religiose Bekenntnisgemeinschaften religiose VereineDie Anerkennung trifft keinerlei Aussagen uber die Legitimitat oder gar Zulassigkeit einer Glaubensrichtung Aus Sicht des osterreichischen Staates gelten jene Personen als ohne Bekenntnis die keiner staatlich anerkannten oder eingetragenen Religionsgemeinschaft angehoren Personen die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiosen Bekenntnisgemeinschaft angehoren gelten als Personen ohne Bekenntnis o B Durchfuhrungserlass zum Religionsunterricht Gfz BMUKK 10 014 2 III 3 2007 auf uibk ac at 1 Das heisst dass man dem osterreichischen Staat gegenuber rein rechtlich sogar dann als ohne Bekenntnis gilt wenn man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist die sich nur in Form eines Vereins konstituiert hat In Osterreich herrscht dennoch volle private wie offentliche Religionsfreiheit Freiheit des Glaubens Bekenntnisfreiheit die Freiheit den Glauben offentlich zu machen oder nicht weitreichender Schutz vor religios motivierter Diskriminierung und auch strenge Trennung von Kirche und Staat Die Anerkennung regelt offentlich rechtliche Vor und Schutzrechte und Finanzvorteile die Eintragung stellt eine Vorstufe dar inwieferne die staatlichen Bedingungen fur die Erteilung dieser Rechte erfullt sind Vereine mussen Gesetzeskonformitat erfullen und durfen nicht gewinnorientiert sein Inhaltsverzeichnis 1 Anerkannte religiose Gemeinschaften 1 1 Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften 1 1 1 Vorrechte der anerkannten Religionsgemeinschaften 1 1 2 Liste der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften 1 2 Staatlich eingetragene religiose Bekenntnisgemeinschaften 1 2 1 Bundesgesetz uber die Rechtspersonlichkeit von religiosen Bekenntnisgemeinschaften 1 2 2 Liste der eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften 1 2 3 Beantragt durch eine Gruppe von Atheisten 1 3 Religiose Vereine 2 Durchsetzbarkeit der staatlichen Anerkennung 2 1 Die historische Entwicklung 2 2 Verfassungsgerichtshof forderte Durchsetzbarkeit 2 3 1998 bis 2008 keine Anerkennung moglich 2 4 Ab 2008 3 Probleme der Vertretung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAnerkannte religiose Gemeinschaften BearbeitenGesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Bearbeiten BasisdatenTitel Gesetz vom 20 Mai 1874 betreffend die gesetzliche Anerkennung von ReligionsgesellschaftenAbkurzung Anerkennungsgesetz 1874 inoffiziell Typ Bundesgesetz oder VerordnungGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie StaatskirchenrechtFundstelle RGBl Nr 68 1874Datum des Gesetzes 20 Mai 1874Gesetzestext ris bkaBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Die gesetzliche Anerkennung geht auf das Staatsgrundgesetz vom 21 Dezember 1867 zuruck das jeder anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestimmte Grundrechte einraumt Wie die Anerkennung erreicht werden kann wurde allerdings erst 1874 im Anerkennungsgesetz festgelegt Die erste Anerkennung nach diesem Gesetz erfolgte fur die altkatholische Kirche Voraussetzung fur eine staatliche Anerkennung einer religiosen Gemeinschaft ist schon seit 1874 dass ihre Religionslehre ihr Gottesdienst ihre Verfassung sowie die gewahlte Benennung nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstossiges enthalt 1 Z 1 Anerkennungsgesetz Ausserdem fordert das Bekenntnisgemeinschafts Gesetz von 1998 Es muss eine positive Grundeinstellung gegenuber Gesellschaft und Staat bestehen 11 Z 3 Das Bekenntnisgemeinschafts Gesetz schreibt fur eine zukunftige Anerkennung als Kirche oder Religionsgesellschaft auch vor dass die betreffende eine Mitgliederzahl von 2 der osterreichischen Bevolkerung aufweist 11 Z 1 lit d nach der letzten Volkszahlung bei etwa 8 5 Millionen 2011 ungefahr 17 000 Mitglieder 2 Einen solchen Mitgliederstand haben aber nur ungefahr die Halfte der schon vorher anerkannten Kirchen die anderen liegen grossenteils weit darunter Das Anerkennungsgesetz fordert hingegen dann nurmehr den Bestand wenigstens einer eingerichteten Kultusgemeinde 1 Z 2 Eine weitere Voraussetzung ist Bekenntnisgemeinschafts Gesetz 11 Z 1 lit a c 2 Bestandszeit in Osterreich von 20 Jahren allgemein und 10 Jahren in organisierter Form davon mindestens 5 Jahre als religiose Bekenntnisgemeinschaft oder zumindest 100 jahrigen Bestand der Konfession allgemein und 10 Jahre Tatigkeit in Osterreich in organisierter Form anstatt der Rechtsform als religiose Bekenntnisgemeinschaft oder allgemeiner Bestand von zumindest 200 Jahren anstatt der 10 jahrigen Tatigkeit in OsterreichVorrechte der anerkannten Religionsgemeinschaften Bearbeiten Mit der Anerkennung sind einige besondere Rechte verbunden Ausschliesslichkeitsrecht Namensschutz Anspruch auf exklusive religiose Betreuung der eigenen Mitglieder Selbstandige Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten Schutz der Anstalten Stiftungen und Fonds gegenuber Sakularisation Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen Erteilung des Religionsunterrichts an offentlichen Schulen Religioser Beistand in KrankenhausernAlle diese Religionsgemeinschaften geniessen einen erhohten Schutz wobei die Herabwurdigung religioser Lehren oder Storung in der Religionsausubung als strafbar gilt 188 StGB Auch die Kirchen oder dem Gottesdienst gewidmete Raumlichkeiten oder Dinge stehen bei Beschadigung unter einem erhohten strafrechtlichen Schutz Siehe auch Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Artikel Religionsfreiheit in Osterreich Liste der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Bearbeiten Die folgende Liste umfasst die 16 gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Dabei werden teils Kirchen und Religionsgesellschaften zu Korperschaften zusammengefasst teils umgekehrt Die Stellung der katholischen Kirche ist im Konkordat geregelt das 1931 ausverhandelt wurde am 5 Juni 1933 unterzeichnet wurde und mit 1 Mai 1934 in Kraft trat Einige eher grossere Religionsgemeinschaften wurden mit einem eigenen Gesetz anerkannt Protestantengesetz Orthodoxengesetz Israelitengesetz Islamgesetz andere per Verordnung Die Erfassung der Konfessionszugehorigkeit war Teil der Volkszahlung von 2001 3 Katholische Kirche in Osterreich 5 918 629 L 1 Romisch katholischer Ritus 5 917 274 L 1 Griechisch katholischer Ritus anerkannt seit 1782 1 089 A1 L 2 Armenisch Katholische Kirche in Osterreich anerkannt seit 1810 266 L 3 Evangelische Kirche A u H B in Osterreich anerkannt seit 1781 376 150 A2 Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses ev A B Lutheraner 354 559 L 4 Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses ev H B Reformierte 19 463 L 5 Altkatholische Kirche Osterreichs anerkannt seit 1874 14 621 L 6 Orientalisch orthodoxe Kirchen 4 Armenisch Apostolische Kirche in Osterreich anerkannt seit 1972 1 824 L 7 Koptisch orthodoxe Kirche in Osterreich anerkannt seit 2003 1 623 L 8 Syrisch Orthodoxe Kirche in Osterreich 1 589 L 9 Griechisch orientalische Kirche in Osterreich anerkannt seit 1782 174 385 A3 L 10 5 Griechisch orientalische Kirchengemeinde zur Hl Dreifaltigkeit A4 L 11 Griechisch orientalische Kirchengemeinde zum Hl Georg A4 L 11 Serbisch orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl Sava 74 198 L 12 Rumanisch griechisch orientalische Kirchengemeinde zur Hl Auferstehung 2 819 L 13 Russisch orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl Nikolaus 3 340 L 14 Bulgarisch orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl Iwan Rilski 1 135 L 15 Evangelisch methodistische Kirche in Osterreich anerkannt 1951 als Methodistenkirche in Osterreich 1 236 L 16 Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Mormonen in Osterreich seit 1955 A6 2 236 L 17 Neuapostolische Kirche Osterreich anerkannt seit 1975 4 217 L 18 Israelitische Religionsgesellschaft in Osterreich anerkannt seit 1890 6 8 140 L 19 Islamische Glaubensgemeinschaft in Osterreich IGGiO seit 1912 A7 A8 2001 338 988 A8 L 20 Alevitische Glaubensgemeinschaft in Osterreich IAGO ALEVI anerkannt seit 2013 L 21 ca 60 000 A8 7 Osterreichische Buddhistische Religionsgesellschaft OBR anerkannt seit 1983 10 402 L 22 Zeugen Jehovas in Osterreich anerkannt seit 2009 23 206 L 23 Freikirchen in Osterreich anerkannt seit August 2013 A9 L 24 ca 20 000 Die Anerkennung der Herrnhuter Brudergemeine die 1880 als Evangelische Bruderkirche Herrnhuter Bruderkirche ausgesprochen worden war 8 9 wurde 2012 aufgehoben BGBl II Nr 31 2012 A1 Mehrere unierte Kirchen des byzantinischen Ritus betreut vom Ordinariat fur die byzantinischen Glaubigen in Osterreich A2 Zusammengeschlossen als Evangelische Kirche A u H B in Osterreich L 4 A3 Diese osterreichspezifische Zusammenfassung hat historische Grunde 5 zusammengeschlossen in der Orthodoxen Bischofskonferenz L 10 10 A4 Metropolis von Austria Okumenisches Patriarchat von Konstantinopel dass zwei Gemeinden explizit anerkannt sind hat historische Grunde L 11 11 A6 Diese Mormonische Religionsgemeinschaft wurde 1955 als Reaktion des Dankes auf die Marshallplanhilfe durch den Staat Utah anerkannt A7 Der Islam in Osterreich ist seit 1912 anerkannt nachdem das mehrheitlich muslimische Land Bosnien Herzegowina Bestandteil der Osterreichisch Ungarischen Monarchie wurde A8 Zugehorige zum Zeitpunkt der Volkszahlung 2001 Islamische Glaubensgemeinschaft noch inklusive der mittlerweile ebenfalls anerkannten Aleviten sowie der mittlerweile staatlich eingetragenen Schiiten 2010 stellte der VGH fest dass es keine Alleinvertretung durch die IGGiO gibt A9 Umfasst alle Gemeinden der bisherigen Bekenntnisgemeinschaften Bund der Baptistengemeinden in Osterreich Bund Evangelikaler Gemeinden in Osterreich Freie Christengemeinde Pfingstgemeinde Elaia Christengemeinden Mennonitische Freikirche Osterreich Staatlich eingetragene religiose Bekenntnisgemeinschaften Bearbeiten BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die Rechtspersonlichkeit von religiosen BekenntnisgemeinschaftenAbkurzung Bekenntnisgemeinschafts Gesetz inoffiziell Typ Bundesgesetz oder VerordnungGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie StaatskirchenrechtFundstelle BGBl I Nr 19 1998Letzte Anderung BGBl I Nr 78 2011 2 Gesetzestext ris bkaBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Bundesgesetz uber die Rechtspersonlichkeit von religiosen Bekenntnisgemeinschaften Bearbeiten Dieses im Jahr 1997 beschlossene Gesetz trat am 10 Janner 1998 in Kraft Damit wurde neben den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften die Kategorie der staatlich eingetragenen nicht anerkannten 12 religiosen Bekenntnisgemeinschaften eingefuhrt Diese besitzen zwar eine eigene Rechtspersonlichkeit 2 jedoch nicht die Privilegien anerkannter Religionsgemeinschaften Die Bekenntnisgemeinschaften werden nicht per Gesetz verfasst sondern per Feststellungsbescheid des Kultusamts seit 2014 im Bundeskanzleramt davor zum Unterrichtsministerium gehorig staatlich anerkannt Voraussetzung ist unter anderem das Glaubhaftmachen der Vertretungsbefugnis 3 Z 1 das Vorlegen von Statuten aus denen sich Inhalt und Praxis des Religionsbekenntnisses ergeben 3 Z 2 der Nachweis zu erbringen dass mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Osterreich der Bekenntnisgemeinschaft angehoren 3 Z 3 Grundvoraussetzung ist weiters dass keine gesetzwidrige Storung des Verhaltnisses zu anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften vorliegt Daher haben auch die religiosen Vereine Parteistellung im Verfahren 3 Z 4 Nach einer etwa 10 jahrigen Wartefrist und dem Erfullen weiterer notwendiger Kriterien 11 kann einer eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft vom Kultusamt derzeit im Bundeskanzleramt 13 angesiedelt der Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft zuerkannt werden Die erste religiose Bekenntnisgemeinschaft die nach diesen Vorgaben von 1998 die staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft erlangt haben sind die Zeugen Jehovas Liste der eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften Bearbeiten Die Jahreszahl bezieht sich auf das Jahr der Eintragung 14 in Klammern die Zahl derer die bei der Volkszahlung 2001 jenes Bekenntnis angaben Alt alevitische Glaubensgemeinschaft in Osterreich AAGO seit 2013 Baha i Religionsgemeinschaft Osterreich Bahai seit 1998 760 L 25 Die Christengemeinschaft Bewegung fur religiose Erneuerung in Osterreich seit 1998 1 152 L 26 Frei Aleviten Osterreich seit 2022 15 Hinduistische Religionsgesellschaft in Osterreich HRO seit 1998 3 629 L 27 Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft in Osterreich Schia seit 2013 L 28 Kirche der Siebenten Tags Adventisten in Osterreich Kirche der STA seit 1998 4 220 L 29 Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Osterreich Pfk Gem Gottes iO seit 2001 L 30 Sikh Glaubensgemeinschaft in Osterreich SGO seit 23 Dezember 2020 Vereinigungskirche in Osterreich Vereinigungskirche seit 15 Juni 2015 297 L 31 Vereinigte Pfingstkirche Osterreichs VPKO seit 1998 L 32 Beantragt durch eine Gruppe von Atheisten Bearbeiten Am 30 Dezember 2019 hat die Atheistische Religionsgesellschaft in Osterreich ARG beim Kultusamt einen Antrag auf Eintragung als religiose Bekenntnisgemeinschaft gestellt Die laut Bekenntnisgemeinschaftengesetz geforderte Zahl von 300 Mitgliedern mit Wohnsitz in Osterreich erreichte die ARG 2015 Ende 2019 lagen auch eidesstattliche Erklarungen vor in denen die Mitglieder bestatigen nicht auch Mitglied einer anderen Religions oder Bekenntnisgemeinschaft zu sein Aktuell hat ARG 321 Mitglieder Laut Prasidiumsmitglied Wilfried Apfalter findet sich in Osterreichs Gesetzen keine genaue Definition von Religion Eine EU Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Europaischen Rates von 2011 liefert jedoch einen umfassenderen Religionsbegriff der neben theistischen auch nichttheistische und atheistische Glaubensuberzeugungen explizit einschliesst 16 Religiose Vereine Bearbeiten Glaubensgemeinschaften die weder die gesetzlichen Bedingungen von anerkannten Religionsgemeinschaften noch die von eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften erfullen haben jetzt die Moglichkeit sich als Vereine im Sinne des Vereinsrechts zu konstituieren Sogar diese eigentlich einfache Moglichkeit blieb den nicht anerkannten Religionsgemeinschaften lange Zeit verwehrt Das im Jahr 1867 erlassene Vereinsgesetz war laut 3a nicht auf Religionsgesellschaften anwendbar d h solche durften sich nicht als Verein konstituieren 17 Diese Bestimmung wurde seit dem Friedensvertrag von St Germain 1919 lockerer gehandhabt so dass Religionsgemeinschaften einen sogenannten Hilfsverein grunden konnten die Baptisten z B grundeten einen solchen 1921 Dieser Hilfsverein war dann nicht fur die religiose Aktivitat zustandig sondern bloss fur wirtschaftliche und rechtliche Aktionen z B Kauf einer Immobilie Auch das Vereinsgesetz von 1951 wurde jedenfalls gemass gangiger osterreichischen Verwaltungspraxis so ausgelegt dass es nicht auf Religionsgemeinschaften anwendbar sei 18 Erst das Vereinsgesetz von 2002 erlaubt Religionsgemeinschaften die Konstituierung als Verein 19 Durchsetzbarkeit der staatlichen Anerkennung BearbeitenDie historische Entwicklung Bearbeiten Im 19 Jahrhundert galten in Osterreich neben der Katholischen Kirche die durch das Josephinische Toleranzpatent von 1781 tolerierten Evangelischen Kirchen die Griechisch Orthodoxe Kirche sowie die Israelitische Religionsgesellschaft als anerkannt Anlasslich der Bildung der Altkatholischen Kirche wurde im Anerkennungsgesetz 1874 gesetzlich festgelegt wie eine nicht anerkannte Religionsgemeinschaft den Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft erwerben konnte Das Anerkennungsgesetz wurde vom fur die Anerkennung zustandigen Kultusamt damals beim BMUK ebenso wie vom Verwaltungsgerichtshof so ausgelegt dass kein Anspruch auf Anerkennung bestand Viele Antrage auf Anerkennung wurden von den Behorden verschleppt so wie der 1906 von den Baptisten eingebrachte Antrag Er wurde erst 3 Jahre spater abgelehnt 20 Die Behorden waren aber nicht verpflichtet uberhaupt irgendeine Antwort zu geben Die Religionsgemeinschaften hatten bei dieser Rechtslage keine Moglichkeit eine staatliche Anerkennung durchzusetzen Einzelne Religionsgemeinschaften wurden durch spezielle Gesetze anerkannt Einigen Antragen auf Anerkennung wurde stattgegeben indem die Kultusbehorde per Verordnung die Anerkennung der entsprechenden Religionsgemeinschaft aussprach Verfassungsgerichtshof forderte Durchsetzbarkeit Bearbeiten 1988 stellte der Verfassungsgerichtshof jedoch fest dass gegen die Unterscheidung von anerkannten und nicht anerkannten Religionen nur dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestunden wenn diese Unterscheidung sachlich begrundbar ist und wenn ferner die Anerkennung nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt und auch durchsetzbar ist 1992 konkretisierte der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsauffassung Der zustandige Bundesminister hat wenn er das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen verneint uber den Antrag bescheidgemass negativ abzusprechen kame er jedoch zum Ergebnis die Voraussetzungen fur eine Anerkennung waren erfullt dann musste eine solche auch erfolgen VfSlg 13 134 1992 1997 war es auf Druck des Verfassungsgerichtshofes so weit dass sich auch der Verwaltungsgerichtshof und das Kultusamt der Rechtsmeinung anschlossen dass ein Anspruch auf Anerkennung besteht das heisst dass Antrage auf Anerkennung zu prufen sind und dass je nach Ergebnis der Prufung entweder eine Anerkennung auszusprechen oder ein abschlagiger Bescheid zu erlassen sei Bevor der Gesetzgeber auf diese Anderung der Rechtsmeinung reagieren konnte bestand daher 1997 wahrend weniger Monate theoretisch ein durchsetzbarer Anspruch auf Anerkennung In der Praxis wurde jedoch der einzige in diesem Zeitraum von der Kultusbehorde behandelte Anerkennungsantrag durch einen Bescheid abgewiesen der wie der Verfassungsgerichtshof 1998 feststellte den Gleichheitsgrundsatz verletzte die Ablehnung des Antrages war willkurlich und unsachlich begrundet VfSlg 15124 1998 1998 bis 2008 keine Anerkennung moglich Bearbeiten Mit dem 1997 beschlossenen Bekenntnisgemeinschaftengesetz wurden zusatzliche Anerkennungsvoraussetzungen festgelegt unter anderem muss eine Religionsgemeinschaft vor der Anerkennung mindestens 10 Jahre als religiose Bekenntnisgemeinschaft bestehen Da es erst seit 11 Juli 1998 die Moglichkeit gibt als staatlich eingetragene religiose Bekenntnisgemeinschaft zu bestehen bestand wahrend der darauf folgenden zehn Jahre keine Moglichkeit zur Anerkennung einer Religionsgemeinschaft Diese Frist wurde jedoch bei der Koptisch orthodoxen Kirche nicht eingehalten Diese 1998 beginnende 10 Jahres Frist trifft laut Bekenntnisgemeinschaftengesetz auch jene Religionsgemeinschaften die schon Jahre oder Jahrzehnte zuvor Antrage auf Anerkennung einbrachten deren Antrage aber mit der vom Verfassungsgerichtshof gerugten Vorgehensweise vom zustandigen Kultusamt einfach ignoriert wurden oder abgelehnt worden waren ohne dass die Ablehnung korrekt begrundet wurde Ab 2008 Bearbeiten Eine der 1997 beschlossenen zusatzlichen Voraussetzungen fur eine Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz ist Anzahl der Angehorigen in der Hohe von mindestens 2 von Tausend der Bevolkerung Osterreichs nach der letzten Volkszahlung Das bedeutet dass sich derzeit uber 16 000 Personen bei der Volkszahlung zu einer bestimmten Bekenntnisgemeinschaft bekennen mussten damit diese zukunftig die Moglichkeit hat den Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft zu erlangen Damit ist selbst nach Ablauf der oben erwahnten 10 Jahres Frist im Jahr 2008 eine Anerkennung fur fast alle Anerkennungswerber unmoglich Die geforderte Zahl von 16 000 Anhangern erscheint zahlreichen Experten insbesondere deshalb als willkurlich gewahlt da a sieben der zwolf Religionsgemeinschaften die 1997 bereits anerkannt waren deutlich weniger Mitglieder haben als 16 000 und b der Gesetzgeber auch noch nach 1997 eine Religionsgemeinschaft anerkannte namlich die Koptische Kirche 2003 die bei der letzten Volkszahlung nur 1 633 Mitglieder hatte also nur ein Zehntel der fur eine Anerkennung geforderten Mitgliederzahl Wahrend andere Anerkennungswerber auf die im Bekenntnisgemeinschaftengesetz vorgeschriebene 10 Jahres Frist verwiesen wurden ermoglichte der Gesetzgeber die Anerkennung der Koptischen Kirche durch ein 2003 eigens beschlossenes Orientalisch Orthodoxes Kirchengesetz durch das in diesem speziellen Fall die Einhaltung der von anderen Religionsgemeinschaften verlangten Anerkennungsvoraussetzungen nicht notwendig war Der Verfassungsgerichtshof rechtfertigt die bestehende Ungleichbehandlung von nicht anerkannten Religionen und ihren Anhangern nach wie vor damit dass die Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften in Osterreich sachlich begrundbar ist und dass ferner die Anerkennung nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt und auch durchsetzbar ist Die Position des Gesetzgebers bezuglich der Anerkennung kleiner Glaubensgemeinschaften war dass das Anerkennungsgesetz nur regelt unter welchen Bedingungen der zustandige Minister die Anerkennung auf jeden Fall auszusprechen hat Eine einzelgesetzliche Anerkennung die die Mehrheit in der Volksvertretung gewinnt also den gesellschaftlichen Willen ausdruckt ist davon unbenommen und hoherwertig anzusehen Ende Juli 2008 stellte der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte fest dass das osterreichische Religionsrecht gegen die Europaische Menschenrechtskonvention verstosst 21 22 Unter anderem wurde bemangelt dass die lange Wartezeit gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstosst Das Kultusamt zogerte jedoch die Anerkennungsverfahren weiter hinaus erst nachdem die Zeugen Jehovas im Fruhjahr 2009 neuerlich eine Saumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht hatten und zusatzlich den Europarat informierten dass die Republik Osterreich das Urteil des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte nicht umsetzte wurden die Zeugen Jehovas am 7 Mai 2009 als Religionsgemeinschaft anerkannt Derzeit kann keine der nicht anerkannten Religionen anerkannt werden da alle Anerkennungswerber an der seit 1998 geforderten Mindestmitgliederzahl scheitern Probleme der Vertretung BearbeitenDie religiosen Vereinigungen in Osterreich spiegeln naturgemass auch die Gruppenbildungen weltweit So sehen sich einige muslimische und judische Gruppen nicht von den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften vertreten Die stark sunnitisch gepragte staatlich anerkannte Islamische Glaubensgemeinschaft in Osterreich IGGiO sollte auch Schiiten vertreten Erst seit 2013 gibt es eine eingetragene schiitische Bekenntnisgemeinschaft Schia Auch unter den Aleviten Osterreichs bezeichnen sich einige als Muslime wurden jedoch von der IGGO nicht vertreten Seit Mai 2013 gibt es eine eigene alevitische anerkannte Religionsgemeinschaft ALEVI 23 24 Doch auch von dieser fuhlen sich nicht alle Aleviten vertreten es gibt die Foderation der Aleviten Gemeinden in Osterreich AABF Alevitische Religionsgesellschaft in Osterreich ARO und die kurdisch gepragten Altaleviten AAGO 25 die sich jeweils gar nicht als Teil des Islam sehen 26 Es gibt mehrere judische Gemeinschaften die sich von der staatlich anerkannten Kultusgemeinde nicht vertreten fuhlen darunter die orthodoxe Gemeinde von Rabbiner Jacob Biderman Chabad die um Anerkennung als eigene Religionsgemeinschaft ansuchte ebenso die liberale Gemeinde Or Chadasch Literatur BearbeitenBundeskanzleramt Bundespressedienst Religionen in Osterreich Ubersicht der in Osterreich anerkannten Glaubensgemeinschaften Broschure Wien 2004 2014 PDF bka gv at Franz Graf Stuhlhofer Hrsg Frisches Wasser auf durres Land Festschrift zum 50 jahrigen Bestehen des Bundes der Baptistengemeinden in Osterreich Baptismus Studien 7 Kassel 2005 S 207 212 Kap Glaubensfreiheit Johann Hirnsperger u a Hrsg Wege zum Heil Religiose Bekenntnisgemeinschaften in Osterreich Selbstdarstellung und theologische Reflexion Theologie im kulturellen Dialog 7 Styria Graz u a 2001 Johann Hirnsperger u a Hrsg Wege zum Heil Religiose Bekenntnisgemeinschaften in Osterreich Verfassungen und Statuten Theologie im kulturellen Dialog 7a Styria Graz 2002 Johann Hirnsperger u a Hrsg Wege zum Heil Religiose Bekenntnisgemeinschaften in Osterreich Pfingstkirche Gemeinde Gottes und Mennonitische Freikirche Okumenische und interreligiose Perspektiven Theologie im kulturellen Dialog 7b Tyrolia Innsbruck 2005 Johann Hirnsperger u a Hrsg Wege zum Heil Religiose Bekenntnisgemeinschaften in Osterreich Elaia Christengemeinden ECG und Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Osterreich IAGO Mit Beitragen aus anderen Religionsgemeinschaften Theologie im kulturellen Dialog 7c Tyrolia Innsbruck 2014 Herbert Kalb Die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Osterreich In Richard Potz Reinhard Kohlhofer Die Anerkennung von Religionsgemeinschaften Verlag Osterreich Wien 2002 ISBN 3 7046 3719 X Karl Vocelka Multikonfessionelles Osterreich Religionen in Geschichte und Gegenwart Styria Wien u a 2013 Weblinks BearbeitenKultusamt im Bundeskanzleramt mit folgenden Unterseiten Liste und Rechtsgrundlagen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Liste und Rechtsgrundlagen der staatlich eingetragenen religiosen Bekenntnisgemeinschaften Handbuch Religionen in Osterreich PDF siehe Literatur Die Institutionen a b Katholische Kirche Osterreich katholisch at St Barbara Kirche in Wien st barbara austria org Die Wiener Mecharisten mechitharisten org a b Evangelische Kirche in Osterreich evang at Evangelischen Kirche H B reformiertekirche at Altkatholische Kirche Osterreichs altkatholiken at Armenisch Katholische Kirche in Osterreich armenian at Koptisch Orthodoxe Diozese in Osterreich kopten at Memento des Originals vom 19 April 2012 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kopten at Wiener Gemeindezentrum der Syrisch Orthodoxen Kirche von Antiochien suryoye at a b Orthodoxe Kirche in Osterreich orthodoxe kirche at a b c Metropolis von Austria metropolisaustria at Gemeinden Memento vom 21 Juni 2014 im Internet Archive Serbisch orthodoxe Kirche in Osterreich Patriarchat von Belgrad auf orthodoxe kirche at Rumanisch orthodoxe Kirche in Wien rumkirche at Memento des Originals vom 12 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rumkirche at deutsch Russisch orthodoxe Kathedrale zum heiligen Nikolaus in Wien nikolsobor org Memento vom 4 Oktober 2014 im Internet Archive deutsch Bulgarisch Orthodoxe Kirche Hl Iwan Rilski bulgarischekirche at deutsch Evangelisch methodistische Kirche in Osterreich emk at Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Osterreich kirche jesu christi at Neuapostolische Kirche Osterreich nak at Israelitische Kultusgemeinde Wien ikg wien at Islamische Glaubensgemeinschaft in Osterreich derislam at Alevitische Glaubensgemeinschaft in Osterreich aleviten at Buddhismus in Osterreich Osterreichische Buddhistische Religionsgesellschaft buddhismus austria at Jehovas Zeugen in Osterreich jehovas zeugen at Freikirchen in Osterreich freikirchen at Baha i Osterreich at bahai org Die Christengemeinschaft Bewegung fur religiose Erneuerung in Osterreich christengemeinschaft at Hinduistische Religionsgesellschaft in Osterreich hroe at Memento des Originals vom 20 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne 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weiterer Verwendung auch Fur die Zeit zwischen dem Austritt aus der einen und dem Eintritt in eine andere Glaubensgemeinschaft gilt man als Person ohne Bekenntnis o B in Allgemeines zum Ubertritt in eine andere Glaubensgemeinschaft help gv at a b c vergl Bekenntnisgemeinschaftengesetz beschlossene Anderungen help gv at gt gt Gesetzliche Neuerungen gt gt Bundesgesetzblatt gt gt Archiv gt gt August 2011 Nach 2001 wird die Religionszugehorigkeit nicht mehr amtlich erfasst und Zahlen werden allenfalls von den Religionsgemeinschaften selbst publiziert Geregelt im Bundesgesetz uber aussere Rechtsverhaltnisse der orientalisch orthodoxen Kirchen in Osterreich Orientalisch orthodoxes Kirchengesetz OrientKG StF BGBl I Nr 20 2003 a b Geregelt im Bundesgesetz vom 23 Juni 1967 uber aussere Rechtsverhaltnisse der griechisch orientalischen Kirche in Osterreich StF BGBl Nr 229 1967 Gesetz vom 21 Marz 1890 betreffend die Regelung der ausseren Rechtsverhaltnisse der israelitischen Religionsgesellschaft StF RGBl Nr 57 1890 novelliert April 2012 i d g F online ris bka Keine Anerkennung fur Aleviten Entscheidung verfassungswidrig Mehrere islamische Gemeinschaften zulassig Presseinformation Verfassungsgerichtshof 9 Dezember 2010 RGBl Nr 40 1880 Karl Schwarz Eine kultusrechtliche Quadratur des Kreises Anmerkungen zur gesetzlichen Anerkennung der Herrnhuter Bruderkirche im Jahre 1880 In Osterreichisches Archiv fur recht amp religion 2003 S 481 496 www etf cuni cz kat cd schwarz artikel online Memento vom 9 Juni 2007 im Internet Archive etf cuni cz Dabei auch die Georgisch Orthodoxe Kirche in Osterreich Die Griechisch Orthodoxe Kirche Patriarchat von Antiochien Antiochenische Rum Orthodoxe Kirche ist vorerst nur als Verein organisiert Religiose Bekenntnisgemeinschaften im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Vereinigungen von Anhangern einer Religion die gesetzlich nicht anerkannt sind 1 Begriff der religiosen Bekenntnisgemeinschaft des Bekenntnisgemeinschafts Gesetzes Das Kultusamt Memento vom 29 April 2014 im Internet Archive bka gv at Religiose Bekenntnisgemeinschaften auf der Website des Bundeskanzleramts eingesehen am 6 Februar 2020 Marcus Marschalek religon ORF at Frei Aleviten als Bekenntnisgemeinschaft anerkannt 22 April 2022 abgerufen am 22 April 2022 Atheisten stellten Antrag auf Bekenntnisgemeinschaft orf at 2 Januar 2020 abgerufen 2 Januar 2020 Graf Stuhlhofer Frisches Wasser auf durres Land 2005 S 210 Johann Hirnsperger Das neue Gesetz uber die Rechtspersonlichkeit von religiosen Bekenntnisgemeinschaften Bemerkungen zu Anlass Zielen und Inhalten In Hirnsperger Wege zum Heil 2001 S 153 171 dort 155 zum Vereinsrecht Gesetz vom 15 Nov 1867 RGBl Nr 134 wiederverlautbart BGBl Nr 233 1951 Graf Stuhlhofer Frisches Wasser auf durres Land 2005 S 210 Graf Stuhlhofer Frisches Wasser auf durres Land 2005 S 211 Urteil des Europ Gerichtshofs fur Menschenrechte im Falle der Zeugen Jehovas Die Presse am 31 Juli 2008 Memento vom 6 Februar 2009 im Internet Archive Michael Weiss Osterreichs Aleviten sind selbststandig 1 2 Vorlage Toter Link religion orf at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis religion orf at 17 Dezember 2010 Verordnung der Bundesministerin fur Unterricht Kunst und Kultur betreffend die Anerkennung der Anhanger der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft als Religionsgesellschaft BGBl II Nr 133 2013 Aleviten vor Anerkennung als Religionsgesellschaft religion orf at 9 April 2013 Vergl Grundung von Religionsgesellschaften in Osterreich durch PKK nahe Vereine Dringliche Anfrage 10751 J Parlamentarische Materialien Aleviten gegen Zwangsislamisierung wien orf at 27 Februar 2016 Religionen und Glaubensgemeinschaften in Osterreich Ubersicht Weltreligionen Buddhismus Christentum Katholizismus Protestantismus Orthodoxie Hinduismus Islam JudentumKonfessionsubergreifende Initiativen Pro Religion Okumenischer Rat der KirchenGesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Altkatholische Kirche Buddhistische Religionsgesellschaft Evangelische Kirche E K Augsburger Bekenntnisses E K Helvetischen Bekenntnisses Evangelisch methodistische Kirche Freikirchen Griechisch orientalische Kirche Griechisch orthodoxe Kirche in Osterreich Griechisch orthodox Metropolis von Austria Serbisch orthodoxe Kirche Rumanisch orthodoxe Kirche Russisch orthodoxe Kirche Bulgarisch orthodoxe Kirche Israelitische Religionsgesellschaft Islamische Glaubensgemeinschaft Alevitische Glaubensgemeinschaft Jehovas Zeugen Katholische Kirche Romisch katholischer Ritus Griechisch katholischer Ritus Armenisch katholischer Ritus Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Mormonen Neuapostolische Kirche Orientalisch orthodoxe Kirchen Armenisch apostolische Kirche Koptisch orthodoxe Kirche Syrisch orthodoxe KircheStaatlich eingetragene religiose Bekenntnisgemeinschaften Alt alevitische Glaubensgemeinschaft Bahai Religionsgemeinschaft Die Christengemeinschaft Hinduistische Religionsgesellschaft Islamische Schiitische Glaubensgemeinschaft Kirche der Siebenten Tags Adventisten Pfingstkirche Gemeinde GottesSonstige Herrnhuter Brudergemeine ges anerkannt abgekommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anerkannte Religionsgemeinschaften in Osterreich amp oldid 234460591