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Das jutische Recht Gerichtsterminus Jutisches Low danisch Jyske Lov niederdeutsch Jutsche Low ist eine Gesetzesordnung von 1241 die unter Waldemar II in Kraft trat Das Jutische Recht galt auf der Halbinsel Jutland bis an die Eider also einschliesslich Schleswigs bzw Sonderjyllands auf diversen angrenzenden kleineren Inseln wie z B Romo sowie auf den Inseln Funen Fehmarn und Helgoland und ist eine der altesten schriftlich fixierten Rechtsgrundlagen in Danemark Aus dem Codex Holmiensis 37 der altesten erhaltenen HandschriftInhaltsverzeichnis 1 Gultigkeitszeitraum 2 Vorlaufer 3 Geschichte 4 Inhalt 5 Geltungsbereich 6 Anwendung heute 7 Vorrede in Ubersetzung 8 Literatur 9 Fussnoten 10 WeblinksGultigkeitszeitraum BearbeitenIm Konigreich Danemark blieb das Jutische Recht bis 1683 gultig Der danische Konig Christian V ersetzte es durch das Danische Recht Im Herzogtum Schleswig hingegen wurde es weiterhin angewendet und blieb teilweise sogar noch bis zur im Deutschen Reich erfolgten Einfuhrung des Burgerlichen Gesetzbuchs am 1 Januar 1900 gultig In gegenwartiger juristischer Literatur und Rechtsprechung wird allerdings davon ausgegangen dass einzelne Normen des Jutischen Low weiterhin im Geltungsgebiet in Kraft seien Sie konnen sogar in Einzelfallen innerhalb von Gesetzeskonkurrenzen Vorrang gegenuber aktuellen Gesetzen wie dem BGB haben Eine der Ursachen fur das Fortbestehen der Gultigkeit ist darin zu finden dass einige preussische Gesetze wie das Preussische Allgemeine Landrecht von 1794 in Schleswig Holstein nie in Kraft traten so dass zum Beispiel nach Art 55 ff EGBGB die weiterhin gultigen landesrechtlichen Normen des Jutischen Low gelten konnten Vorlaufer BearbeitenZu den noch etwas alteren ebenfalls unter Konig Waldemar II verfassten Landschaftsrechten gehorte weiter das Seelandische Recht fur Seeland und die sudlichen Inseln und das Schonische Recht fur Schonen einschliesslich Bornholm Halland und Blekinge Geschichte BearbeitenDer mittelalterliche danische Chronist Saxo Grammaticus berichtet in seinem um 1200 entstandenen Werk Gesta Danorum uber die Versuche der danischen Konige ubergreifende Gesetze durchzusetzen Wie bereits in der Antike verbreitet ging man im 12 Jahrhundert in vielen Teilen des christlichen Europa dazu uber geltende Gewohnheitsrechte zu kodifizieren Unter Waldemar II Konig 1202 1241 Herzog von Schleswig 1182 1202 nahmen die ersten Landschaftsrechte Gestalt an Das Jutische Recht ist als einziges datiert und erschien kurz vor dem Tode des Konigs 1241 Dem Inhalt nach mussen Schonisches und Seelandisches Recht jedoch noch einige Jahre alter sein Als Hauptverfasser des Werks gilt Bischof Gunner von Viborg dem politischen Zentrum Jutlands Aus der Vorrede geht hervor dass der Konig gemeinsam mit seinen Sohnen Erik Plovpenning Abel Christoffer und Uffe Thrugotsen seinerzeit als Erzbischof von Lund hochster geistlicher Wurdentrager im Reich samtlichen danischen Bischofen und den besten Mannern im Reich den Rechtscodex anerkannt habe Wahrscheinlich ist der Gesetzestext auch am jutischen Landesthing in Viborg beschlossen worden denn im Vorwort wird erwahnt dass niemand gegen das Recht verstossen und richten durfe das der Konig gegeben und das Land beschlossen habe Inhalt Bearbeiten nbsp Uber dem Porticus des Kopenhagener Stadtgerichts steht der Einleitungssatz MED LOV SKAL MAN LAND BYGGE Das Jutische Recht war fur seine Zeit sehr detailliert was der kasuistischen Rechtsauffassung durchaus entsprach In erster Linie trug der Codex altere Gewohnheitsrechte fur viele alltagliche Angelegenheiten zusammen bei denen es zum Interessenkonflikt zwischen zwei Parteien kommen konnte Neu war jedoch dass Prozessfuhrung mit Beweisaufnahme Zeugenverhor und Schwuren festgeschrieben wurde um Blutrache und das Recht des Starkeren endgultig zu uberwinden Im Gegensatz zu den beiden anderen danischen Landschaftsrechten hat das Jutische Recht eine Vorrede aus der nicht nur wie erwahnt die Initiatoren kenntlich werden sondern auch Sinn und Zweck des Rechtscodex ausgefuhrt werden Die Einfuhrung lautet in der Ubersetzung Mit dem Gesetz soll das Land gebaut werden Doch wurde jedermann sich mit seinem eigenen begnugen und Mannern dasselbe Recht zugestehen dann hatte man fur kein Gesetz Bedurfnis Aber kein Gesetz ist gleich gut zu folgen wie Wahrheit wo man um die Wahrheit zweifelt da soll das Gesetz herausfinden was recht ist Des Weiteren wird betont dass vor Gott und Gesetz alle gleich seien dass der Schwache vor dem Recht des Starkeren geschutzt werden sollte dass jeder friedliche Mensch seinen Frieden gewahrt sehen sollte und dass die Ungerechten fur ihre Taten nach dem Gesetz verurteilt und bestraft werden sollen Somit wird bereits in der Vorrede ein bemerkenswertes Idealbild von Recht und Gerechtigkeit gezeichnet das der Rechtslage im Staat wohl kaum entsprochen haben durfte wenn man allein an den bald nach dem Tod des Konigs ausbrechenden Krieg zwischen seinen Sohnen Erik und Abel denkt Das Original wurde 1241 auf Mittelalterdanisch abgefasst Das alteste erhaltene Exemplar Ende 13 Jahrhundert liegt heute in der Koniglichen Bibliothek in Stockholm Um 1700 gehorte diese Handschrift noch dem Bischof von Ripen Christian Muus aber sie konnte als Kriegsbeute nach Schweden gefuhrt worden sein Schon im Mittelalter entstand eine niederdeutsche Ubersetzung 1486 wurde zum ersten Mal eine niederdeutsche Ubersetzung gedruckt 1593 erschien eine amtliche niederdeutsche Ubersetzung nach der neuen danischen Ausgabe 1590 1717 wurde eine mit hochdeutschen Vorbemerkungen und in der mittelalterlich juristischen Tradition Glossa genannten Kommentierungen versehene Ausgabe gedruckt Das Jutische Low Buch 1 1819 gab N Falck die niederdeutsche Ubersetzung des Jahres 1593 mit einer hochdeutschen Ubersetzung heraus Der niederdeutsche Text von 1593 findet sich hg v P G Thorsen auch in einer amtlichen danischen Ausgabe fur das Herzogtum Schleswig aus dem Jahr 1853 Der erste Satz Med Lov skal Land bygges ist noch heute in ganz Danemark allgemein bekannt Er ziert in der Variante Med Lov skal man Land bygge unter anderem den Porticus des 1815 erbauten Kopenhagener Stadtgerichts In Zeiten der Nationalromantik erfuhr gerade das in der Vorrede gezeichnete Idealbild eines auf Recht basierten Staates eine Hervorhebung Geltungsbereich Bearbeiten nbsp Raumliche Geltungsbereiche der danischen Landschaftsrechte nbsp Raumlicher Geltungsbereich zum Ende des 19 Jh im ehemaligen Herzogtum SchleswigDas Jutische Recht war die einzige ubergeordnete Rechtsordnung in Jutland mit Schleswig und auf Funen Teilweise wurde es auch im ostlichen Danemark miteinbezogen da es ausfuhrlicher war als das Schonische und Seelandische Recht Laut einigen Rechtshistorikern konnte das Jutische Recht fur eine Anwendung im ganzen Reich abgesehen sein da es auf einer Tagung von Grossherren in Vordingborg auf Seeland angenommen wurde Das Jutische Recht wurde niemals grundlegend geandert da man bis teilweise ins 19 Jahrhundert hinein die altesten Gesetze und Rechte als die einzig wahren ansah und der Grundsatz dass neues Recht alteres ersetze noch nicht durchgesetzt worden war Das Jutische Recht deckte jedoch langst nicht alle Lebensbereiche Vor allem im Herzogtum Schleswig wurde vermittelt durch in Mitteleuropa ausgebildete Juristen Romisches Recht immer haufiger zu Rate gezogen Die Carolina das peinliche Hand und Halsrecht des Kaisers Karl V wurde sogar zum dominierenden Strafgesetzbuch obwohl Schleswig niemals zum Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation gehorte Hinsichtlich des Strafrechts war das Jutische Recht im 17 Jahrhundert nicht mehr ausreichend Im Konigreich Danemark wurden die Landschaftsrechte 1683 durch das Danische Recht ersetzt welches allerdings viele Grundsatze des Jutischen Rechts weiterfuhrte Im Herzogtum Schleswig blieb es gultig sofern es dort nicht mit bestimmten Landschaftsrechten in Eiderstedt auf Nordstrand und Fehmarn oder Stadtrechten kollidierte letztere waren allerdings junger als das Jutische Recht und standen daher nicht im Gegensatz zu diesem Als Schleswig 1866 preussisch und 1871 deutsch wurde gab es zunachst keine neue oder auswartige Gesetzesordnung welche die alten Rechte ersetzte Daher blieb das Jutische Recht formell gultig ausser in den ehemaligen koniglichen Enklaven an der Westkuste wo das Danische Recht von 1683 galt Erst 1900 ersetzte das Burgerliche Gesetzbuch die traditionsreiche Ordnung aus dem Mittelalter allerdings auch nicht vollstandig da nach dem Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB sowie nach einzelnen Normen innerhalb des Burgerlichen Gesetzbuchs weiterhin zum Teil die Regelungen des Jutischen Low als landesrechtliche Vorschriften in Kraft bleiben Anwendung heute BearbeitenEinige wenige Bestimmungen des Jutischen Rechts bleiben heute noch gultig weil sie bislang von keinen anderen Gesetzen abgelost oder aufgehoben wurden Nach den Artikeln 55 ff EGBGB konnte es im heutigen Gultigkeitsbereich Sudschleswig Fehmarn Helgoland des Jutischen Low als Landesgesetz gegenuber BGB Normen unter anderem in den Vorschriften uber Lehen und Stammguter Art 59 Erbpachtrecht Art 63 Anerbenrecht Art 64 Deichrecht Art 66 Jagdrecht Art 69 Zwangs und Bannrechten Art 74 Haftung des Staates und der Gemeinden Art 77 Vorrang haben sofern es nicht durch neuere Landesgesetze ausser Kraft gesetzt worden ist Der Vorbehalt hinsichtlich des Wasserrechts in Art 65 EGBGB wurde mit Erlass des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2010 aufgehoben Allerdings enthalt das WHG seinerseits Vorbehalte zugunsten des Landesrechts etwa in 4 Abs 5 in Bezug auf das Gewassereigentum sodass das Jutische Low in Einzelfallen auch weiterhin Anwendung finden kann In einer komplizierten Erbsache in den 1980er Jahren zitierte das schleswig holsteinische Oberlandesgericht noch das Jutische Recht Auch im Jahre 2000 griff es bei der Frage ob der Vorstrand vor Fehmarn eigentumsfahig sei auf das Jutische Low in seiner 1592 von Christian IV autorisierten Ubersetzung zuruck 2 Dieselbe Norm war bereits zuvor im Jahr 1990 vom Bundesverwaltungsgericht herangezogen worden um in einem Rechtsstreit zwischen dem Land Schleswig Holstein und dem Bund fehlendes Eigentum des Landes an einem Wassergrundstuck zu begrunden 3 Das Jutische Low ist vielleicht das einzige Beispiel geltenden Rechts in niederdeutscher Sprache Vorrede in Ubersetzung BearbeitenMit Gesetz soll Land gebaut werden Doch wurde jedermann sich mit seinem eigenen begnugen und Mannern dasselbe Recht zustehen dann hatte man fur kein Gesetz Bedurfnis Aber kein Gesetz ist gleich gut zu folgen wie Wahrheit wo man um die Wahrheit zweifelt da soll das Gesetz herausfinden was recht ist Ware kein Gesetz im Lande dann hatte der mehr wer sich mehr aneignen konnte deswegen soll das Gesetz nach aller Menschen Bedurfnis gemacht werden dass gerechten Mannern und Friedlichen und Unschuldigen ihre Rechtschaffenheit und Friedlichkeit zugutekommen und uble und ungerechte Manner sich davor angsten was im Gesetz geschrieben ist und deswegen nicht ihre Bosheit wonach ihr Sinn steht zu vollstrecken wagen Gut ist es und recht dass der wen Angst vor Gott und Liebe zum Recht nicht zu Gutes locken konnen dass Angst vor dem Hauptling und dem Gesetz des Landes sie verhindert ubles zu tun und sie bestraft wenn sie ubles tun Das Gesetz soll ehrlich gerecht und billig nach den Gebrauchen des Landes sein passend und hinsichtsgemass und so klar dass alle Manner wissen und verstehen konnen was das Gesetz sagt und nicht zum besonderen Gunst eines Mannes geschrieben oder gemacht sein aber nach aller Manner Bedurfnis die im Lande wohnen Auch soll kein Mann gegen das Gesetz urteilen das der Konig gibt und das Land annimmt aber nach dem Gesetz soll das Land geurteilt und geleitet werden Das Gesetz das der Konig gibt und das ganze Land annimmt das kann er auch nicht aufheben oder andern ohne Willen des Landes denn dabei wurde er offenbar gegen Gott handeln Es ist Konigs und Hauptlings Amt die im Lande sind das Recht zu wehren und Rechtes zu tun und den zu befreien der mit Gewalt gezwungen wird so wie Witwen und Kinder ohne Vormund und Pilger und Auslander und arme Manner sie trifft am haufigsten Gewalt und nicht Untatsmanner die die sich nicht verbessern wollen in seinem Lande leben lassen denn darin dass er Untatsmanner bestraft oder totschlagt da ist er Gottes Diener und des Gesetzes Beschutzer Denn wie die heilige Kirche von Papst und Bischof gelenkt wird so soll jedes Land mit dem Konig oder seinen Richtern gelenkt und gewehrt werden Dazu sind auch alle pflichtig die in seinem Lande wohnen ihm horig und gehorsam und untertanig und gefugsam zu sein dafur ist er pflichtig ihnen allen Frieden zu leisten Das sollen auch die Hauptlinge der Welt wissen dass mit der Macht die Gott ihnen in dieser Welt ubertrug da ubertrug er ihnen und seiner heiligen Kirche vor allen unrechten Forderungen zu wehren aber werden sie vergesslich und parteilich und wehren nicht so wie recht ist dann sollen sie am jungsten Tage zur Verantwortung stehen wenn der Kirche Freiheit und des Landes Freiheit ihretwegen in ihrer Zeit gemindert werden 4 Literatur BearbeitenBlasius Ekenberger Emanuel Wolffel Joachim Bluting Das Jutische Low Buch Sampt einem vermehrt und verbesserten Repertorio oder Register Benebst Des Herrn Joachim Blutings Glossa oder Erklahrung uber obgedachtes Low Buch Zum Druck befordert durch E W Balthasar Otto Bosseck Flensburg 1717 Handbog for Danske Lokalhistorikere Stig Iuul Lov og Ret i Danmark Kopenhagen 1942 Ole Fenger Christian R Jansen Jydske Lov 750 ar Viborg 1991 ISBN 87 89039 10 6 Das Jutsche Recht Aus dem Altdanischen ubersetzt und erlautert von Klaus von See Weimar 1960 DNB 455202060 Klaus Friedland Das Jutische Recht Die Vorrede zur Lindauer Handschrift In Dieter Lohmeier Renate Paczkowski Hrsg Landesgeschichte und Landesbibliothek Studien zur Geschichte und Kultur Schleswig Holsteins Hans F Rothert zum 65 Geburtstag Verlag Boyens amp Co Heide 2001 ISBN 3 8042 1094 5 S 11 14 Wilfried Lagler Ein altes danisches Lowbuch in der Universitatsbibliothek Tubingen Zur Geschichte einer niederdeutschen Handschrift des Jutischen Rechts In Dieter Lohmeier Renate Paczkowski Hrsg Landesgeschichte und Landesbibliothek Studien zur Geschichte und Kultur Schleswig Holsteins Hans F Rothert zum 65 Geburtstag Verlag Boyens amp Co Heide 2001 ISBN 3 8042 1094 5 S 15 19 online Peter Skautrup Jyske Lov Danmarks gamle Landskabslove med Kirkelovene Bande II III Gyldendal Kopenhagen 1926 1951 dazu Handausgabe mit Ubersetzung ins Neudanische 1933 1941 Armin Wolf Gesetzgebung in Europa 1100 1500 Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 40542 8 S 320 f Fussnoten Bearbeiten Das Jutische Low Buch So in diesen Landen Vornehmlich im Hertzogthum Schlesswig gebrauchlich ist Vor diesen 2 mahl von B Eichenberger in Hollsteinischer Sprache heraus gegeben Anitzo aber zum Dritten mahl wiiederumb in selbiger Sprache sampt einem vermehrt und verbesserten Repertorio oder Register benebst des Herrn Blutings Glossa oder Erklahrung uber obgedachtes Low Buch zum Druck befordert durch E W olffel Bossek Flensburg 1717 OLG Schleswig Holstein 11 U 89 99 vom 14 Dezember 2000 Memento vom 8 Oktober 2007 im Internet Archive BverwG Urt v 30 11 1990 Az BVerwG 7 A 1 90 Nicht mehr online verfugbar 30 November 1990 archiviert vom Original am 16 April 2019 abgerufen am 14 Oktober 2020 Danischer Text von dieser Webseite hier vom Benutzer Sasper ubersetztWeblinks BearbeitenJyske Lov Studer Middelalder pa Nettet Textkritische Ausgabe der Handschrift NkS295 8 Konigliche Bibliothek Kopenhagen Internetversion digitalisiert von der Koniglichen Bibliothek in Kopenhagen Vorrede des Jyske Lov wie sie im 13 Jahrhundert lautete vom Professor und Sprachwissenschaftler Lars Brink eingesprochen Niederdeutsche Ubersetzung von 1593 durchsuchbarer Volltext und Faksimile in DRQEdit Deutschsprachige Rechtsquellen in digitaler Edition Holsteinisch Niederdeutsche Textausgabe von 1717 Das Jutische Low Buch So in diesen Landen Vornehmlich Im Hertzogthum Schlesswig Durch Konigl Befehl introduciret und biss dato gebrauchlich ist Bosseck Flensburg 1717 digitalisiert beim Deutschen Rechtsworterbuch online Joachim Blutings Kommentar von 1717 Glossa Oder Grundliche Erklahrung Des in hiesigen Landen absonderlich Im Herzogthum Schlesswig introducirten oder gebrauchlichen Low oder Rechts Buchs Uber alle desselben drei Theile beschrieben von Herrn JOACHIMUM BLUTING Weiland Hoch Furstlichen Hoff Gerichts Advocaten zu Schleswig Bosseck Flensburg 1717 digitalisiert beim Deutschen Rechtsworterbuch online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jutisches Recht amp oldid 238005899