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Die Rechtsgeschichte Danemarks kennzeichnet eine lange Phase der Rechtszersplitterung Eine Rezeption des romischen Rechts die in anderen europaischen Staaten zu einem gewissen Mass an Rechtseinheit fuhrte hat anfanglich nicht stattgefunden Das hangt damit zusammen dass damals das Recht noch von Laienrichtern gesprochen wurde 1 Das anderte sich erst als fur den Adel die Akademie in Soro gegrundet wurde wo auch die Sohne Christians IV unterrichtet wurden 2 Dort war ein Lehrstuhl fur Romisches Recht eingerichtet Ab dem Spatmittelalter galten in grosseren Gebietseinheiten sog Territorialgesetze die allmahlich durch Reichsgesetzgebung erganzt wurden eine Tendenz die sich mit dem Absolutismus seit 1660 verstarkte Rechtsaufzeichnungen der Territorialgesetze landskabslove waren das Schonische Recht fur die schonischen Provinzen das Jutische Recht fur Jutland und Funen sowie des Seelandische Recht der Konige Erich und Waldemar Eine Ausnahme bildet das Jutische Recht das 1241 von Waldemar II erlassen wurde 3 Einen Einschnitt in der danischen Rechtsgeschichte stellt die Reformation 1536 dar Der auf Kosten der Kirche gestarkte Konig erliess mit dem neu gegrundeten Reichsrat zahlreiche Reichsgesetze Das konigliche Gericht das Gerichtsthing erwarb hohes Ansehen viele seiner Entscheidungen sind bis heute erhalten Echte Rechtseinheit entstand in Danemark erst mit der Einfuhrung des Absolutismus 1683 durch den Erlass des Danske Lov der ersten europaischen Kodifikation in der Landessprache Der Einfluss der ubrigen europaischen Rechtswissenschaft besonders der Naturrechtslehre und der Aufklarung verstarkte sich Die Lehre von der Gewaltenteilung wurde schon 1700 zumindest insoweit umgesetzt als faktisch die Ausubung der Staatsgewalten durch verschiedene Staatsbeamte geschah Das Recht auf freie Meinungsausserung allgemeine Versammlungs und Vereinigungsfreiheit Religionsfreiheit der Grundsatz nulla poena sine lege und das Recht auf den gesetzlichen Richter setzten sich nach und nach durch und wurden formal schliesslich im Grundgesetz von 1849 eingeraumt 3 Das Niveau der danischen Juristenausbildung lag lange Zeit deutlich unter dem der ubrigen europaischen Staaten Ungeachtet der Grundung der Universitat Kopenhagen 1479 konnten danische Studenten noch 1600 nur im Ausland eine solide Ausbildung erhalten Dies wandelte sich erst mit der Einfuhrung der juristischen Staatsprufung fur alle Richter Rechtsanwalte und Beamte 1736 die Grundlage fur die verbesserte Verwaltung des zentralistischen Staats sein sollte 3 Im 19 Jahrhundert wirkten weiterhin die grossen europaischen Rechtskulturen auf Danemark ein besonders der franzosische Code civil Die wissenschaftliche Aufbereitung und Systematisierung des Rechts orientierte sich an der deutschen Pandektenwissenschaft besonders an Friedrich Carl von Savigny und Rudolf von Ihering im Strafrecht an Franz von Liszt Die uberragende Gestalt in Wissenschaft und Praxis in Danemark selbst war zu Beginn des 19 Jahrhunderts Anders Sandoe Orsted Nach dem Vorbild des Deutschen Juristentags und der englischen Society for the promotion of Social sciences entstanden 1872 die Nordischen Juristentagungen De nordiske Juristenmoder die bis in die Gegenwart Grundlage fur die intensive juristische Zusammenarbeit der skandinavischen Staaten sind Als wichtige Ergebnisse dieser Arbeiten sind zu nennen das Wechselgesetz von 1880 Gesetze uber Handelsregister Firma und Prokura 1881 Gesetze uber Warenzeichen 1884 und 1890 sowie ein neues Seegesetz 1887 3 Zu Beginn des 20 Jahrhunderts wichen Liberalismus und Individualismus als Grundprinzipien des Privatrechts zugunsten starker Intervention des Staates Die Sozialreformen der letzten Jahre des 19 Jahrhunderts bildeten die Grundlage fur das sog Skandinavische Modell und wurden in den 1930er Jahren noch erweitert 1890 fuhrte man eine allgemeine Altersversorgung nach Bedurftigkeitsprinzip ein und eine Arbeitsunfallversicherung 1892 ein von den Bismarckschen Sozialreformen beeinflusstes Krankenkassenmodell 1933 folgten weitere grosse Reformen Sozialversicherung Unfallversicherung Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 3 Literatur BearbeitenDitlev Tamm Retshistorie I Dansk retshistorie Jurist og Okonomforbundets Forlag 1990 Knud Fabricius Kongeloven Hagerups Forlag Kopenhagen 1971 ISBN 87 7500 810 6 Erstausgabe 1920 Neudruck Einzelnachweise Bearbeiten Fabricius S 72 Fabricius S 87 a b c d e Inger Dubeck Hrsg Einfuhrung in das danische Recht Nomos Baden Baden 1994 S 13 18 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsgeschichte Danemarks amp oldid 215373193