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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zum danischen Reichsrat der Jahre 1855 1866 siehe Danischer Reichsrat 1855 1866 Der Danische Reichsrat danisch Rigsradet war ein Gremium im Konigreich Danemark vom ausgehenden 12 Jahrhundert bis 1660 1 Im Reichsrat waren der danische Adel und der Klerus vertreten Im Wesentlichen hatte der Reichsrat zwei Kompetenzen das Konigswahlrecht das SteuerbewilligungsrechtDer Danische Reichsrat trug zunachst die Bezeichnung Danehof und war Ausdruck der wachsenden Macht des Adels gegenuber dem danischen Konig Seit 1282 verlangte der Reichsrat von jedem Konig den er wahlte eine sogenannte Handfeste die bei jeder neuen Konigswahl neu ausgehandelt wurde Dies begrenzte die Macht der Konige teilweise erheblich zugunsten der feudalen Grossgrundbesitzer Vor der Reformation in Danemark 1536 hatte der Reichsrat ca 30 Mitglieder danach nur noch 23 die dann vom Konig auf Lebenszeit ernannt wurden Im danischen Staatsstreich von 1660 unter Frederik III schaffte sich der Reichsrat schliesslich selber ab Dies gilt als Anfang des Absolutismus in Danemark des einzigen in Europa der durch eine Verfassung die Lex Regia fur alle Zeiten fest geschrieben war Tatsachlich sollte die Lex Regia aber nur bis zur danischen Verfassung von 1849 gelten Einzelnachweise Bearbeiten Gyldendals Onlinelexikon Den Store Danske Autor Leon Jespersen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Danischer Reichsrat amp oldid 215396245