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Das Konigsgesetz danisch Kongeloven wurde 1665 in Danemark und Norwegen nach dem Verlust der schonischen Provinzen im Zweiten Nordischen Krieg verabschiedet Das Konigsgesetz baute auf das Souveranitatsgesetz des Jahres 1661 das Danemark Norwegen zum einzigen Land in Europa mit in der Verfassung verankertem Absolutismus machte Konkrete Massnahmen des Souveranitatsgesetzes und des spateren Konigsgesetzes waren die Entmachtung der Stande die Ruckfuhrung der Wahlmonarchie in die ursprungliche Erbmonarchie und die Einfuhrung der weiblichen Erbfolge 1 Das Gesetz wurde von dem danischen Staatsmann Peder Schumacher Griffenfeld 1661 ursprunglich in lateinischer Sprache verfasst 2 aber erst 1665 verkundet Das Kongelov blieb bis zur Verkundung der ersten danischen Verfassung durch Konig Friedrich VII im Jahr 1849 in Kraft zwei Paragraphen betreffend das Konigshaus gelten bis heute 3 Inhaltsverzeichnis 1 Ideengeschichte 2 Die Ausgangslage 3 Der Weg zur Alleinherrschaft 3 1 Erbmonarchie 3 2 Annullierung der Wahlkapitulation 3 3 Die Privilegien 4 Das Gesetz 4 1 Inhalt 4 1 1 Verfassung 4 1 2 Weitere Vorschriften 4 2 Die Folgen 5 Aufhebung und gegenwartige Gultigkeit 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseIdeengeschichte BearbeitenIm 19 Jahrhundert wurde langere Zeit vermutet dass die Staatslehre von Thomas Hobbes bei der Abfassung des Gesetzes Pate gestanden habe 4 Dies wurde aber von Knud Fabricius 1920 widerlegt Peder Schumacher Griffenfeld sei wahrend seiner Zeit in Oxford mit John Fell Bischof der sich 1674 als erbitterter Gegner von Hobbes hervortat eng befreundet gewesen 5 Die im Kongeloven niedergelegte religios unterlegte Staatstheorie sei der von Hobbes klar abgegrenzt ja entgegengesetzt 6 Nicht die Furcht vor Burgerkrieg fuhre zur Alleinherrschaft wie Hobbes meinte sondern die Dankbarkeit fur eine gute Regierung Ausserdem sei Hobbes 1661 in Danemark noch nicht bekannt gewesen In der umfangreichen Bibliothek Griffenfelds habe es einen umfangreichen Bestand staatsrechtlicher Literatur gegeben auch drittklassige Werke aber kein Werk von Hobbes Demgegenuber sei die durchaus gegebene Moglichkeit ein solches Werk in der koniglichen Bibliothek deren Bibliothekar er ja war einzusehen zu vernachlassigen 7 Wahrend das monarchische Prinzip unangefochten blieb spitzte sich die Diskussion auf die Frage zu ob der Herrscher den Gesetzen unterworfen sei was auch das Recht des Widerstands gegen einen tyrannischen Konig aufwarf Dies war ein besonders heikles Thema nach den Bauernaufstanden in der Grafenfehde Christian IV trieb in Norddeutschland nach dem Dreissigjahrigen Krieg eine nicht erfolgreiche Politik und fuhrte gegen Schweden den Torstenssonkrieg in dem er grosse Gebiete an Schweden verlor Das fuhrte zu einer Starkung der Adelsmacht was nicht ohne Folgen fur die in Soro gelehrte Staatstheorie blieb die dort von Henrik Ernst vertreten wurde In seiner Schrift Catholica juris behandelte er auch die Frage des Widerstandsrechtes Er bejahte die Frage indem er von einem konkludenten Vertrag zwischen Volk und Konig ausging der den Konig zur Einhaltung des Naturrechts leges naturales wie auch der leges fundamentales verpflichte wahrend er uber dem Zivilrecht erhaben sei Denn das Volk habe ihm nicht das Imperium verliehen das sie zu Sklaven machen wurde Allerdings konnten von dem Widerstandsrecht nur die Huter des Volkes also der Reichsrat Gebrauch machen Als Beispiel dafur fuhrte er die Absetzung Christians II durch den Reichsrat an 8 In der Kronungspredigt Bischof Brochmanns fur Friedrich III wurde ausdrucklich auf Saul und dessen Berufung durch Samuel hingewiesen der von Gott wegen seiner Unbotmassigkeit verworfen wurde Dabei wurde betont dass der Konig dem Gesetz unterworfen sei was eine Starkung der Adelsmacht zur Folge hatte 9 Diese Kronung war der letzte Sieg der Adelsmacht Danach begann die Konigsmacht wieder an Boden zu gewinnen Das erste Anzeichen kann man darin sehen dass in einer Verordnung von 1624 das Studium an katholischen Universitaten untersagt war wovon in dem grossen Rezess von 1643 in dem katholische Gottesdienste verboten wurden bereits keine Rede mehr war Bereits 1640 hielt Rasmus Vinding im Jesuitenkolleg in La Fleche einen Vortrag uber Erbmonarchie und Wahlmonarchie ohne dass sich irgendjemand daruber erregt hatte Rasmus vertrat in seinem Vortrag die Auffassung dass die Erbmonarchie die rechte Regierungsform sei wahrend er der Wahlmonarchie allerlei schadliche Folgen zuschrieb Dafur erhielt er viel Beifall 10 Auch in der Akademie von Soro gewann das Schlagwort Einen Gott einen Glauben einen Herrscher sollen wir haben auf ewige Zeit immer mehr Anhanger Jeder Mensch habe das Recht sich zu unterwerfen wem er wolle und konne dies tun ohne Bedingungen Deshalb sei es ein Missverstandnis dass das Volk ein Widerstandsrecht habe Die Bestrafung eines Herrschers fur dessen Sunden obliege nur dem Konig der Konige Besonderes Gewicht bekam die Tatsache dass gerade die jungen Adligen in der Soro Akademie an ihrer Spitze Gabiel Knudsen Akeleye sich fur den Absolutismus aussprachen 11 In Soro verfasste er die Dissertation 25 Ovelse over Tacitus Germania 25 Ubungen uber Tacitus Germania Darin erortert er unter anderem die Zulassigkeit eines Praventivschlages gegen einen immer starker werdenden Gegner der bedrohlich ist Die Theologen sagten das sei gegen das Wort Gottes die Rechtsgelehrten das verstosse gegen das ius gentium Akeleya aber betont dass der Herrscher den Gott mit der Sorge um dessen Volk betraut habe nur auf sein eigenes Urteil vertrauen konne und zu verhindern habe soweit es in seiner Macht stehe dass ihm Schaden zugefugt werde Dies war klar gegen Schweden gerichtet von dessen Aufrustung er Unheil erwartete 12 Der von ihm postulierte gottliche Auftrag fuhrte direkt zum theokratischen Absolutismus Die Ausgangslage Bearbeiten1658 hatte der schwedische Reichsrat beschlossen gegen Danemark einzuschreiten falls der Konig erwage sich zum absolutistischen Herrscher ausrufen zu lassen Die desolate wirtschaftliche Situation Danemarks nach dem Krieg gegen Schweden bedurfte neuer Geldquellen Es ging darum eine Verbrauchssteuer auf verschiedene Waren zu erheben Aber gerade zu dieser Zeit verlangte das zur freien Reichsstadt erklarte Kopenhagen Befreiung von Steuern und Zollen fur seine Einwohner als neues Privileg Auf Drangen des Reichsrates berief Konig Friedrich daraufhin eine Standeversammlung auf den 8 September 1660 nach Kopenhagen ein Es handelte sich um den Adel das Burgertum die Geistlichkeit und die Universitat Die Vertreter der Stande beharrten einmutig auf ihren Privilegien Aber bereits am 14 September wurde der Keim einer erbitterten Gegnerschaft der Stande untereinander gelegt Die Geistlichkeit gab ihren Widerstand auf und wollte die Verbrauchssteuer akzeptieren wenn auch alle anderen Stande auf ihre Privilegien verzichteten und der Verbrauchssteuer zustimmten 13 Der Burgerstand stimmte zu Adel lehnte das ab Es musse schliesslich einen Unterschied zwischen Edelmann und Burger geben Es ging auch um Monopole und die Lasten der Einquartierung von Soldaten Ausserdem forderten der Burgerstand dass die Lehen eingezogen und der Krone zur Verfugung gestellt werden sollten die sie dann verpachten konne Das hatte dem Adel der auf die Lehen angewiesen war den Todesstoss versetzt Dieser wahlte nun eine neue Strategie gegen den Burger und Geistlichenstand Er schlug hohere Steuersatze vor und versprach diese zu entrichten wenn dies auch die ubrigen Stande taten Dieser Schachzug die Forderung des Burgerstandes nach Gleichbehandlung aller zu ubernehmen aber mit Steuersatzen die sie nicht aufbringen konnten und mit Erweiterung des Katalogs auf Waren die die Burger besonders treffen musste fuhrte zu einer Protestnote der unteren Stande die dem Konig am 4 Oktober uberreicht wurde Die Konfrontation hatte ihren ersten Hohepunkt erreicht Vom gleichen Tag datiert der erste Entwurf zur Einfuhrung der Erbmonarchie 14 Am 5 Oktober 1660 wurde in kleinem Kreise von Bischofen Geistlichen und Deputierten der Burger und Kopenhagens im Geheimen ein Textvorschlag zur Einfuhrung der Erbmonarchie erortert Dabei sollten die Privilegien unangetastet bleiben Der Konig wusste davon noch nichts Als man ihn uber seinen Sekretar zu seiner Meinung dazu befragte stimmte er weder zu noch lehnte er ab Daraufhin wurden die ubrigen Delegierten des Burgerstandes und der Geistlichkeit mit dem Plan bekannt gemacht Sie stimmten zu Dann wurde der Antrag auf dem Reichsrat zur Weiterleitung an den Konig vorgelegt Dieser aber unterschlug ihn Einige Delegierte des Adels begannen abzureisen so dass es drohte dass der Reichstag gesprengt wurde und innere Unruhen entstunden Daher verdoppelte der Burgermeister Kopenhagens am 11 Oktober die Wachen in der Stadt und schloss die Stadttore und die Sperrketten im Hafen Reichsrat und Adel bedrangten nun den Konig keine Verfassungsanderung zuzulassen Der Konig erliess einen Geheimbefehl an die deutschen Offiziere die im Gegensatz zu den danischen nicht Mitglieder des Reichsrates waren sich auf einen Burgerkrieg vorzubereiten Doch der Reichstag gab nach Am 13 Oktober 1660 ubertrugen die Stande Konig Friedrich III das Erbrecht sowohl in der mannlichen als auch in der weiblichen Linie Fur die burgerlichen Stande war dies ein Kampfmittel gegen den Adel dem so das Wahlrecht genommen wurde 15 16 Der Konig war nun Erbkonig geworden Der Vorgang war legal obgleich die Delegierten der Stande ihr Mandat uberschritten hatten Denn entscheidend war der Beschluss des Reichsrates als hochster Regierungskorperschaft Er bedurfte keines Mandats Der Konig war an den Vorgangen nicht beteiligt Vielmehr hatten die bewaffneten unteren Stande den Meinungswandel des Adels und des Rates erzwungen 17 Doch noch 1660 entstanden Verschworungstheorien dass der Konig die Umwandlung Danemarks in einen erblichen Absolutismus von langer Hand geplant habe Es gibt dafur nicht den kleinsten Beweis Urheber dieser Theorien war der erbitterte um seine Privilegien gebrachte Adel 18 Aber noch heute wird behauptet der Konig habe das alles nur mit Hilfe des Militars inszeniert 19 Doch in der Stadt Kopenhagen war der Oberkommandierende nicht der Konig der zu dieser Zeit aufgrund der noch geltenden Wahlkapitulation ziemlich machtlos war sondern der Burgermeister Bei diesen bestehenden Machtverhaltnissen hatten die Stande sicher nicht wahrheitswidrig unterschrieben dass sie alle Macht freiwillig und ohne Zutun des Konigs ubertragen hatten Die einzigen zeitgenossischen Quellen zu den Vorgangen sind Briefe der Gesandten an ihre Regierungen Sowohl der osterreichische Gesandte Baron de Goess 20 als auch der niederlandische und der schwedische Gesandte 21 berichteten an ihre Regierungen dass die Ehre fur den Gedanken der Staatsveranderung den unteren Standen zukomme Der Weg zur Alleinherrschaft BearbeitenErbmonarchie Bearbeiten Danemark war schon seit dem Mittelalter eine Wahlmonarchie wobei allerdings nur Mitglieder der Konigsfamilie zur Wahl standen So wurde Harald Hen durch eine Wahl der Hauptlinge seinem Bruder Knut dem Heiligen vorgezogen Doch im 17 Jahrhundert begann sich in Europa der Gedanke der Erbmonarchie durchzusetzen 1608 verfasste der Gottorfer Herzog Johann Adolf ein Statut nach welchem nach seinem Tod der Gottorfer Anteil in den Herzogtumern Schleswig Sonderjylland und Holstein ungeteilt seinem altesten Sohn zufallen sollte sofern er eines Lehens fahig und im Stande sein sollte zu regieren Danach sollte jeweils der alteste Sohn die Herrschaft erben Damit fuhrte er fur seinen Herrschaftsbereich die Primogenitur ein 22 Das fuhrte zu Konflikten mit Adel und Ritterschaft als seinem Sohn Herzog Friedrich III 1616 gehuldigt werden sollte Er verlangte den Eid gegenuber Unserm allerseits gnedigen Fursten und Herrn und Seiner Furstlichen Gnaden Erben Doch in der Erklarung der Ritter und Landschaften wurde nur er erwahnt nicht aber seine Erben Mundlich gelobten die Stande lediglich kunftig den altesten Sohn zu wahlen Das Gleiche geschah als 1648 Konig Friedrich III gehuldigt werden sollte Die Einfuhrung der Primogenitur im koniglichen Anteil Schleswigs und Holsteins den einst Konig Christian III bei der Erbteilung zwischen ihm und seinem Bruder Herzog Johann II erhalten hatte anderte an der Haltung der Ritterschaft nichts Alle Huldigungen der Ritterschaft an den Herzog und spater an den Konig erwahnten die Nachkommen nicht 23 Bei den Verhandlungen 1633 uber die Ehe zwischen Magdalena Sibylle von Sachsen und dem Prinzen Christian von Danemark wollten die sachsischen Delegierten dass fur die Nachkommen die Primogenitur festgeschrieben werde Dies wurde unter Hinweis auf das Wahlkonigtum in der danischen Verfassung abgelehnt Im Ehevertrag zwischen Friedrich III und Sofie Amalie berief man sich allerdings bezuglich der mannlichen Erbfolge bereits auf eine Vereinbarung mit Erzbischof von Bremen Allerdings rechnete man damals noch nicht damit dass er einmal Konig von Danemark wurde Amalie behielt sich im Ehevertrag alle Rechte auf die braunschweigischen Lande vor falls die cellesche und die calenbergische Linie aussterben sollte Braunschweig war einer der wenigen Orte in Deutschland die die weibliche Erbfolge kannten 24 Friedrich III kam als letzter gewahlter Konig auf den Thron Im Huldigungsbrief der niederen Stande wird Friedrich aber bereits als der rechtmassige Erbherr genannt Das war etwas Neues und stand nicht in deren Vollmacht Aber es stimmte gut mit der Rede des norwegischen Kanzlers Jens Bjelke uberein der die Stellung Norwegens als Erbmonarchie hervorhob Der norwegische Adel folgte allerdings diesem Anspruch nicht sondern man verhielt sich wie bei der Huldigung in Gottorf 1616 An beiden Orten widersetzte sich der oberste Stand der neuen Forderung und in Norwegen betrachtete man Jens Bjelke als Strohmann hinter dem sich der Konig verstecke Von besonderer Bedeutung wurde das Verhaltnis Friedrichs zu den Herzogtumern Am 2 August 1648 erteilte Friedrich seinen Ratsmannern in der neu eingesetzten Regierung in Gluckstadt den Auftrag zu Uberlegen in seinem Anteil die Primogenitur einzufuhren Die Verhandlungen begannen am 5 September 1650 wurde in den koniglichen Teilen von Schleswig Suderjutland und Holstein die Primogenitur eingefuhrt Schon vorher hatte man in Danemark erkannt dass man den zum Konig wahlen musse der die Stande der Herzogtumer zum Herzog wahlten damit die Verbindung zum Konigreich Danemark erhalten blieb Da das Wahlrecht nun aufgehoben war musste man auch in Danemark den altesten Sohn des verstorbenen Konigs zum Konig wahlen So wurde Prinz Christian designierter Prinz von Danemark und Norwegen im Testament Friedrichs III zum Universalerben der koniglichen Furstentumer und Lande eingesetzt Bemerkenswert an diesem Testament ist der wachsende Einfluss der Frauen indem fur den Fall seines Ablebens die Konigswitwe zur Regentin bestimmt wurde bis der Sohn volljahrig wurde Er konnte zwar nicht in Danemark oder den Herzogtumern die Erbberechtigung nach freiem Gutdunken regeln aber in seinen Allodialgutern der Reichsgrafschaft Pinneberg und Uetersen Dort bestimmte er dass auch Tochter diese Guter erben konnten 25 Es gab namlich auf dem Kontinent zwei Hauptlinien des Erbrechts Zum einen das regnum hereditarium wo die allgemeine kognatische Erbfolge galt mit dem Recht des Herrschers innerhalb der Familie testamentarisch in gewissen Grenzen den Nachfolger zu bestimmen und das regnum legitimum in der das Volk die Herrscherfamilie bestimmt hatte und die Erbfolge durch Gesetz bestimmt war das der Herrscher nicht andern konnte 26 Danemark liess sich nicht ohne weiteres in ein regnum hereditarium verwandeln aber das Volk konnte eines Tages das Gesetz andern Man hatte ja Vorbilder in den verschiedenen Variationen der kognatischen Erbfolge in Osterreich Ungarn Annullierung der Wahlkapitulation Bearbeiten Hinsichtlich der Wahlkapitulation wurden mehrere Varianten diskutiert Die vollstandige Abschaffung eine tiefgreifende Anderung des Ganzen und die moderate Anderung unter Beibehaltung wesentlicher Bestimmungen Eine Grundfestlegung besagte dass das Reich nicht geteilt werden und der Konig keine andere Konfession annehmen durfe Der Reichsrat bestand ausserdem darauf dass seine Privilegien ungeschmalert erhalten blieben Die neue Rechtsgrundlage sollte durch eine Kommission von 20 vom Konig zu bestimmenden Personen erarbeitet werden Es handelte sich um die vier jungsten Reichsrate vier Adlige drei Bischofe zwei Kapitelherren und sieben burgerlichen Standes Nachtraglich wurde noch Villum Lange als 21 Mitglied hinzubeordert Hinsichtlich ihrer Einstellung waren die Bischofe und die Burgerlichen ein Block die Reichsrate die Kapitelherren und die Adligen der andere Block Es standen sich also Blocke von 10 konigstreuen und 10 konigskritischen Personen gegenuber so dass Villum Lange das Zunglein an der Waage war So entstand der Eindruck einer neutralen Kommission Das konnte sich aber andern wenn die soziale Trennlinie nicht mit der politischen zusammenfiel In der Diskussion wollten die Adligen den Konig nur von den Bestimmungen befreien die mit der Erbmonarchie unvereinbar waren Den niedrigen Standen ging das nicht weit genug Der Konig sollte uberhaupt von seinem Eid befreit werden da er nun eine neue Qualitat bekommen habe Er habe durch die Erbmonarchie das ius majestatis erhalten stehe daher uber dem Gesetz und konne auch von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden Er konne seine Macht auch nicht mit anderen Staatsorganen teilen 27 Letztlich konnte man sich aber nicht einigen Die Resolution die dem Konig vorgelegt wurde beinhaltete neben der Aufhebung der Wahlkapitulation nur noch die Aufforderung die Privilegien der Stande durch Gesetz aufrechtzuerhalten Die meisten Privilegien hatten ihre Grundlage in der Wahlkapitulation und entfielen daher mit deren Aufhebung Nur wenige hatten ihre Grundlage in Rezessen oder Verordnungen 28 Von der Beibehaltung der Standeversammlung als politischem Organ war nicht mehr die Rede 29 Es zeigte sich dass die beabsichtigte gesetzliche Regelung der neuen Regierungsform und der kunftigen Privilegien fur den Ausschuss mit seinen divergierenden Interessen zu schwierig war Schliesslich einigte man sich darauf den Inhalt des neuen Gesetzes dahingehend zu umreissen 1 dass beim Tod des Konigs das Reich nicht geteilt werde dass 2 neu eroberte oder erworbene Gebiete Bestandteile des Reiches werden sollten und 3 dass die Erbfolge geregelt werde Im endgultigen dem Konig vorgelegten Antrag waren diese Forderungen zwar nicht enthalten sondern es wurde ihm vollig freie Hand gelassen aber wurde im Absolutismus Erbmonarchie Akt vom 10 Januar beachtet und in die Verfassung von 1665 aufgenommen 30 Am 16 Oktober unterschrieb die Standeversammlung die Kassation der Wahlkapitulation ohne Vorbehalt Irgendwelche Verhandlungen mit den Standen uber eine neue Verfassung wurden nicht anberaumt Die Stande sollten nun ihre Privilegien auflisten Aber keinem der Stande gelang es uber ihre Privilegien Einigkeit herzustellen Auch die eigentliche Aufgabe der Stande den Staat okonomisch zu stabilisieren konnten sie nicht losen Nur auf eine Kaufsteuer konnte man sich einigen Die meisten Diskussionen beanspruchte das Thema der Einquartierung des stehenden Heeres 31 Als am 10 Januar 1661 der Absolutismus Erbmonarchie Akt Enevolds Arveregeringsakten Souveranitatsgesetz erschien war klar dass die kunftige danische Verfassung vom Konig alleine abhangig war Allerdings monierten die Stande vielerorts dass deren Bevollmachtigte ihr Mandat uberschritten hatten Aber die vom Konig erteilten okonomischen Privilegien waren doch so entscheidend dass sich die Kritik in Grenzen hielt 32 Dabei spielte auch eine grosse Rolle dass er den Angriff Schwedens von 1658 ohne Beteiligung des Adels erfolgreich abgewehrt hatte Die Privilegien Bearbeiten 1661 wurden die Privilegien geregelt Kopenhagen erhielt die meisten seiner Privilegien bestatigt und wurde als Reichsstand anerkannt Bei den unteren Standen wurde die Kategorie der unfreien Manner beseitigt Die Stadte erhielten ihren Burgermeister und die Ratsherren durch den Konig und die Befehle des Konigs gingen an diese statt wie fruher an die Lehnsleute Die Kinder ehrlicher Leute sollten ohne Ansehen der Person die Chance zu ehrenhaften Laufbahnen haben Das Monopol des Ochsenhandels wurde aufgehoben und auch andere Stadte als Kopenhagen daran beteiligt Auch weitere altere Privilegien die mit der Souveranitat des Konigs vereinbar waren wurden bestatigt Der Geistlichkeit wurde der Verkehr mit dem Konig durch die Bischofe der Zehnte die Befreiung von der Einquartierung von Soldaten und von der Oberhoheit der Lehnsleute zugesichert Das Domkapitel und die Universitat erhielten keine Privilegien Der Adel erhielt das Hals und Handrecht 33 uber die Bauern aber ihre Steuerfreiheit richtete sich nach den Bedurfnissen des Konigs Schiffswracks auf ihrem Grund sollten den Adligen gehoren Sie erhielten auch das Birkenrecht 34 und waren auf 10 Jahre vom Dienst zu Pferde befreit 35 Das Gesetz BearbeitenUm seine Position zu festigen bedurfte es einiger gesetzlicher Regelungen Friedrich war zwar nun absoluter Monarch aber seiner Sache keineswegs sicher Der Adel unterstellte ihm er habe seine Stellung usurpiert indem er die Schliessung der Stadttore veranlasst und so den Adel und den Reichsrat erpresst habe 36 Als erstes beabsichtigte Friedrich ein Erbfolgegesetz zu erlassen und beauftragte dafur seine Kanzlei in Gluckstadt einen Vorschlag zu erarbeiten dessen Name Kongelov Konigsgesetz sein sollte Man ging von der Primogenitur aus und wollte auch die weibliche Erbfolge Aber im Detail wurde es dann doch sehr schwierig und sehr kompliziert in welcher Reihenfolge die Erbrechte aufeinanderfolgen sollten wenn keine unmittelbaren mannlichen Erben vorhanden sind Hinzu kamen die Fragen die aus einer Regierungsunfahigkeit aufgrund von geistiger Behinderung erwuchsen Ausserdem musste im Falle der Minderjahrigkeit die Vormundschaft in der Regierung geregelt werden Schliesslich wurde dem Konig im Herbst 1661 ein Gesetzesentwurf vorgelegt Er wurde aber vom Konig nicht weiterverfolgt 37 Der Grund war dass andere Prioritaten gesetzt werden mussten Die Stande sollten ihre okonomischen Privilegien erhalten die Staatsfinanzen waren zu sanieren und eine Prozessordnung mit Regelung der Instanzenzuge war zu schaffen Als aber die militarische Ausschreibung fur die Landregimenter anstand wurde der Konig daran erinnert dass es noch keine Regelung bezuglich der Regierungsform gab Die konigliche Regierung stellte eine Standeversammlung in Aussicht doch der Konig selbst hatte sich noch nicht festgelegt In dieser Zeit wurden ihm eine Reihe weiterer Gesetzesentwurfe vorgelegt Sie betrafen die Gerichtsordnung und die Aufgaben des Generalfiskal 38 Der Konig nahm alles entgegen schwieg aber Im Sommer 1662 loste er die erste Gesetzeskommission auf ohne dass er eine Entscheidung uber die Stellung des Konigs in der Rechtspflege getroffen hatte und beendete die Arbeiten an einem Entwurf des Erbfolgegesetzes Daher blieb die erbrechtliche Stellung der vier Tochter im Unklaren Im Sommer 1662 wurden erste Absprachen fur eine Ehe der Tochter Anna Sophie mit Kurprinz Johann Georg von Sachsen getroffen Dabei ging es wesentlich um die Frage ob Anna Sophie und ihre Nachkommen fur den danisch norwegischen Thron erbberechtigt sein wurden falls keine mannlichen Erben mehr vorhanden seien ob also zum Beispiel die Sohne der Tochter gegebenenfalls den Tochtern seines Sohnes vorgezogen wurden 39 Die Unterhandler Friedrichs wollten dass sie vor der Ehe auf Thronfolgeanspruche verzichte Schliesslich einigte man sich nach jahrelangen Verhandlungen darauf dass sie gegenuber ihrem alteren Bruder und allen seinen Nachkommen auf Nachfolgeanspruche verzichtete So konnte die Ehe am 9 Oktober 1666 geschlossen werden Das Konigsgesetz ist auf den 14 November 1665 datiert Das lange Zogern scheint dynastische Grunde gehabt zu haben Zwar war Anna Sophie nun verlobt aber es schien klug auch auf die anderen Schwestern zu warten Man konnte da auch deren mogliche Freier zufriedenstellen wenn man sich noch nicht festgelegt hatte 40 Aber es gab auch innenpolitische Grunde Trotz der starken Worte im Absolutismus Erbmonarchie Akt war es am Hofe immer noch unklar wie weit sich die Konigsmacht im Einzelnen erstreckte Aber die unglucklich verlaufende Schlacht in der Bucht von Bergen am 2 August 1665 die gefahrliche auslandische Verwicklungen hervorbringen konnte liess es geraten erscheinen die innenpolitischen Probleme beschleunigt anzugehen so lange noch Zeit war Man konnte ja das Ergebnis so lange geheim halten bis auch die jungeren Tochter verheiratet waren 41 Die erste Fassung wurde in lateinischer Sprache abgefasst und stammt von Peder Schumacher Griffenfeld Die danische Fassung ist eine Ubersetzung Nur diese wurde aber vom Konig in vierfacher Ausfertigung unterschrieben und gesiegelt und erhielt somit Gesetzeskraft Es existieren vier Exemplare von denen eines auf den 14 November 1665 datiert ist wahrend die ubrigen drei auf den Schluss des Jahres 1668 datiert sind Zwei sind auf Pergament zwei auf Papier geschrieben Aufgrund der sich andernden Orthographie lasst sich die Reihenfolge der Fassungen bestimmen Inhalt Bearbeiten In der Einleitung zum Konigsgesetz schildert der Konig dass Gott selbst das Land vor grosser Gefahr gerettet habe und alle der Reichsrat und das ganze Volk mit Zustimmung aller Stande von Gott inspiriert freiwillig auf ihr bisheriges Wahlrecht verzichteten die vom Konig unterschriebene Wahlkapitulation in allen ihren Bestimmungen aufhoben und ihn vom Eid ohne Ausnahme losten und freiwillig ihm als Haupt und erstem Erwerber und den von ihm in direkter Reihe abstammenden Nachkommen beiderlei Geschlechts auf Ewig die hochste und ungebundene Macht alle Regalien und Majestatsrechte mit dem erblichen Titel und den Rechten eines wirklich absoluten Konigs ubertrugen 42 Sie uberliessen ihm daruber hinaus nach eigenem Gutdunken eine Lex regia lateinisch fur Konigsgesetz uber die Regierungsform die Succession die Vormundschaft und die Regierung wahrend eines Interregnums zu regeln und gelobten mit einem Eid dass diese Lex regia auf ewig als Grundgesetz eingehalten und notigenfalls mit Waffengewalt verteidigt werde Er der Konig habe geruhrt von solcher gottlicher Gnade und der Liebe seiner Untertanen nach kurzer Uberlegung die Regierungsform und die Erbfolge in Angriff genommen 43 Die Schilderung des gottlichen Eingreifens in grosser Gefahr bezieht sich auf den Angriff auf Kopenhagen am 11 Februar 1659 der auch auf einer 1 Krone Silbermunze dargestellt wird wo eine Hand mit Schwert aus einer Wolke eine Hand die nach der Krone greift abhackt 44 Doch vermeidet der Text die Rettung Danemarks unmittelbar auf Gott zuruckzufuhren und den Konig zum Abbild der gottlichen Majestat zu machen Die Ansicht der Naturrechtslehre dass die Regierungsgewalt vom Volk ubertragen werde steht deutlich im Vordergrund 45 Nach einer Einleitung in vollendeter Form der damaligen Diplomatik beginnt der Regelungscorpus Im Gegensatz zu den vorangegangenen Entwurfen beginnt er nicht mit der Erbfolge sondern mit den Vorschriften uber die Verfassung in den 1 7 Danach folgen die Vorschriften uber die Volljahrigkeit und die Vormundschaft 8 14 In 15 18 wird der Regierungsantritt des Konigs geregelt und in 19 die Unteilbarkeit des Reiches Es folgen Bestimmungen die man als Hausgesetz des Konigsgeschlechtes benennen konnte 20 25 und in 26 den Schutz der absolutistischen Regierungsform Erst in 27 40 wird die Nachfolge geregelt 46 Verfassung Bearbeiten Heute sind von besonderem Interesse die ersten sechs Vorschriften die die absolutistische Verfassung darstellen 47 1 gibt dem Konig auf Gott nach dessen Wort und der Augsburger Konfession zu dienen und zu ehren und die beiden Reiche unter dem gleichen Glauben zu bewahren und gegen alle Ketzer Gottesspotter und Atheisten zu verteidigen Das entsprach auch dem Entwurf des Gluckstadt Kollegiums 2 erklarte den Konig zum obersten Haupt der Untertanen auf Erden zum obersten Richter sowohl in kirchlichen als auch in weltlichen Sachen uber allen menschlichen Gesetzen stehend so dass gegen sein Urteil nur bei Gott selbst appelliert werden kann Nach 3 hatte er die ungebundene gesetzgebende Macht Im lateinischen Text heisst es leges figere refigere interpretari interpolare abrogare semper cum ita visum illi fuerit Er konnte auch seinem Gutdunken jeden vom Gesetz ausnehmen Allerdings galt das nicht in Bezug auf diese lex regia diese unveranderbare Verfassung Nach 4 konnte er jedermann zu einem Amt berufen und ihn auch wieder absetzen weil dessen Macht von der ungebundenen Macht des Konigs abgeleitet ist Nach 5 hatte er auch die oberste Waffenmacht konnte also den Krieg erklaren und Frieden und Bundnisse schliessen und nach Bedarf dafur Zolle Steuern und ahnliche Abgaben erheben 6 schliesslich erklarte den Konig zum obersten Lenker der Kirche und der Geistlichkeit der alles was den Gottesdienst betraf zu regeln hatte und Konzilien Synoden und Religionsgesprache einberufen oder auch untersagen konnte Allerdings bezeichnete er sich nicht als Oberhaupt wie ein Papst und mischte sich daher nicht in innerreligiose Diskussionen ein 48 Am Schluss dieses Abschnitts wird in 7 festgesetzt dass alle Regierungsakte im Namen des Konigs und unter seinem Siegel zu geschehen haben und wenn er mundig ist von ihm personlich zu unterzeichnen sind Weitere Vorschriften Bearbeiten Der Kronprinz ist mit 13 Jahren volljahrig und erklart sich selbst fur mundig Der Konig kann fur den Fall seines vorherigen Ablebens selbst die Vormundschaft regeln Hat er dies nicht getan dann ist die Mutter als Regentin Vormund an den die sieben obersten Minister gebunden sind Ist sie nicht mehr vorhanden so ruckt der nachste mannliche Verwandte der das 17 Lebensjahr vollendet hat an deren Stelle Es werden dann alle weiteren Eventualitaten durchgespielt Im Hausgesetz 20 ff wird das Verhaltnis des Konigs zu den Familienmitgliedern geregelt so zum Beispiel dass kein in Danemark lebendes Familienmitglied ohne Erlaubnis des Konigs heiraten darf Auch die Apanage und der Unterhalt der Prinzen ist dort geregelt Das Erbfolgegesetz beginnt mit der Festlegung dass der alteste mannliche ehelich geborene Nachkomme alle anderen Kinder von der Erbfolge ausschliesst Ein mannlicher Nachkomme schliesst die weiblichen Nachkommen aus nicht nur sie selbst sondern auch deren Nachkommen Die Tochter eines Sohnes geht vor den Sohn seiner Schwester Die Succession bleibt dann in dieser Linie so dass ein Wechsel zu einer anderen Linie etwa weil dort ein alterer mannlicher Nachkomme lebt nicht statthat Erst wenn die agnatische Succession erschopft ist kommt die kognatische zum Zuge Die Folgen Bearbeiten Der Reichsrat war zuruckgetreten Seine Existenz vertrug sich nicht mit der absolutistischen Macht des Konigs Seine gesamten Unterlagen wurden am 20 Oktober 1660 auf das Schloss des Konigs gebracht Die neue Regierung begann am 18 Oktober 1660 Zunachst wurden als neue Organe die Staatskollegien geschaffen Wahrend die Reichsrate ehemals aus vom Konig auf Lebenszeit ernannten Adligen bestanden hatte die nicht bezahlt wurden aber Anrecht auf ein entsprechendes Lehen hatten wurden die Mitglieder vom Konig aus Adligen und Nichtadligen ernennt die auch von ihm besoldet wurden Es gab die Kanzlei das Staatskammerkollegium das Kriegskollegium die Admiralitat und den obersten Gerichtshof Sie sollten fur den Konig die Vorlagen erarbeiten uber die er dann zu entscheiden hatte Das Staatskammerkollegium bestand nur bis 1676 Die Regierung wurde durch die Zentralisation stark burokratisiert Mit dieser Massnahme insbesondere mit der Aufnahme Nichtadliger in die Kollegien erfullte der Konig eine entscheidende Erwartung der unteren Stande und fuhrte auch zu einer Professionalisierung der Amtstrager 49 Die Lehen wurden eingezogen wodurch die Einnahmen des Konigs stiegen Sie wurden in Kreise umgewandelt die von fest besoldeten Beamten des Konigs verwaltet wurden Der Adel verlor seine Steuerfreiheit Die Adels Akademie in Soro wurde 1665 geschlossen Der Adel fand sich mit seiner Entmachtung nicht ab Immer wieder versuchte er in konspirativen Zirkeln die fruheren Verhaltnisse wiederherzustellen Dies blieb dem Konig nicht verborgen und schurte dessen Furcht vor dem Adel Bereits 1661 liess er in Kopenhagen eine Zitadelle bauen Die Strassen in der Umgebung mussten so angelegt werden dass sie von den Bastionen aus unter Feuer genommen werden konnten Im Jahre 1668 war die konigliche Familie in Kopenhagen versammelt Beinahe hatte der Koch die Familie vergiftet Der Konig glaubte an ein Attentat Diese Furcht spiegelt sich auch in den absolutistischen Vollmachten des Konigs im Konigsgesetz wider 50 Gleichwohl fallt auf dass keine Bestimmung des Konigsgesetzes die uber das Versprechen bei der Erbhuldigung christlich und mild zu regieren und den Absolutismus Erbmonarchie Akt hinausgeht jemals angewendet worden ist Das Konigsgesetz wurde eigentlich gar nicht befolgt Der Konig dehnte die ihm zustehende hochste Gewalt niemals so weit aus wie er nach dem Konigsgesetz berechtigt war Eine ganze Reihe von Vorschriften wurden in seinem Namen erlassen die er nie zur Kenntnis genommen hatte Die absolute Gewalt wurde nie auf das Konigsgesetz gestutzt Sie erstarkte auf der Grundlage der Erbhuldigung Solange diese Grundlage tragfahig war war sie unangefochten als das nicht mehr der Fall war sturzte sie Auch das Gesetz uber die Nachfolge kam nie zur Anwendung weil wahrend der Dauer der Verfassung immer ein mannlicher Nachfolger vorhanden war Aufhebung und gegenwartige Gultigkeit BearbeitenDas Konigsgesetz wurde erst durch die neue Verfassung von 1849 ersetzt Fur die Thronfolge galten aber vorerst die 27 40 weiter bis diese durch das Thronfolgegesetz von 1853 neu geregelt wurde Bis heute in Kraft sind 21 entspricht 5 Abs 3 Thronfolgegesetz vom 27 Marz 1953 Die Mitglieder der koniglichen Familie durfen nur mit Erlaubnis des Konigs heiraten andernfalls sind sie von der Thronfolge ausgeschlossen und 25 Der Konig oder eine von ihm beauftragte Person ist der einzige Richter uber Prinzen und Prinzessinnen entspricht dem 1 Buch 2 Kapitel Nr 1 des Danske Lov von Christian V 3 51 Literatur BearbeitenJohn O Evjen Die Staatsumwalzung in Danemark im Jahre 1660 Leipzig 1903 Otto Kahler Das danische Konigsgesetz von 1665 und Schleswig Holstein In Schleswig Holsteinische Anzeigen 1950 S 109 ll2 Knud Fabricius Kongeloven Dens tilblivelse og plads i samtidens Natur og arveretlige udvikling En historisk undersogelse Kopenhagen 1920 Reprografischer Nachdruck 1971 ISBN 87 7500 810 6 Neueres gibt es zu diesem Thema nicht Ole Feldbaek Danmarks historie Gyldendal 2010 ISBN 978 87 02 10163 8 S 111 ff Julius Albert Fridericia Frederik III In Dansk biografisk lexikon Bd 5 Kopenhagen 1891 S 293 300 Weblinks BearbeitenText im WortlautEinzelnachweise Bearbeiten Lexikon der Geschichte Orbis 2001 ISBN 3 572 01285 6 S 447 Fabricius S 3 f unter Berufung auf eine Untersuchung von Julius Albert Fridericia Historiske Afhandlinger III S 98 a b Lex Regia Konge Lov auf retsinformation dk abgerufen am 11 Oktober 2022 So zum Beispiel der danische Historiker Julius Albert Fabricia in Danmarks Riges Historie IV 1902 S 507 Fabricius S 16 Fabricius S 17 Fabricius S 19 20 Fabricius S 90 f Fabricius S 96 100 Fabricius S 105 f Fabricius S 107 Fabricius S 109 f Evjen S 53 Evjen S 65 67 Fabricius S 153 Evjen S 101 Evjen S 103 Evjen S 104 106 Fridericia S 298 und Feldbaek S 111 f Fridericia gibt immerhin zu dass es sich um eine unbewiesene Vermutung handele Evjen S 105 Evjen S 99 Fabricius S 130 f Fabricius S 131 Fabricius S 135 Fabricius S 144 f Fabricius S 151 Fabricius S 171 Evjen S 107 Fabricius S 184 Evjen S 113 Fabricius S 191 Fabricius S 195 Hals und Handrecht war ursprunglich das Recht Sachen zu verfolgen die Leibes und Lebensstrafen zur Folge haben konnen sie abzuurteilen und die Urteile zu vollstrecken Spater wurden darunter auch Straftaten erfasst die keine Korperstrafen nach sich zogen Quelle Stichwort Hals og Handsrett Das Birkenrecht war eine danische Rechtsinstitution Es handelte sich um den untersten Gerichtsbezirk das Birketing genannt Die Bewohner des Birk Bezirks unterstanden diesem Birketing Das Birkerecht gab die Befugnis die Richter des Birketings zu ernennen die Birkeskriver oder Birkefogd genannt wurden und die verhangten Geldstrafen einzuziehen Quelle Stichwort Birk Evjen S 143 Evjen S 131 f Fabricius S 223 f Der Fiskal war die Anklagebehorde fur Straftaten im offentlichen Bereich also Landfriedensbruch Majestatsverbrechen und ahnliches sowie Verwalter der dafur verhangten Bussgelder Fabricius S 242 Fabricius S 289 Fabricius S 291 Diese ausfuhrliche Betonung der Freiwilligkeit der Ubertragung der Macht durch die Stande war gegen die Unterstellung der Usurpation der Macht durch Gewalt gerichtet Evjen S 133 Der Text beschrankt sich auf ohne Zwang Aufforderung Anleitung oder Begehren des Konigs Die Drohung der unteren Stande mit Gewalt wird nicht geleugnet Fabricius S 306 f Abbildung der Munze 1 Krone von 1659 Fabricius S 309 Fabricius S 311 f Zum folgenden Fabricius S 312 319 Fabricius S 318 Evjen S 138 140 Evjen S 141 Parlamentsanfrage im Folketing Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigsgesetz amp oldid 232641580