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Dieser Artikel behandelt den Rechtswissenschaftler Zum Komponisten siehe Franz Liszt Franz Ritter von Liszt 2 Marz 1851 in Wien Kaisertum Osterreich 21 Juni 1919 in Seeheim war ein deutscher Rechtswissenschaftler Er war von 1898 bis 1917 Professor fur Strafrecht und Volkerrecht an der Berliner Universitat sowie Abgeordneter der Fortschrittlichen Volkspartei im Preussischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag Franz von Liszt Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft 2 Karriere 3 Tod und Nachlass 4 Werk 4 1 Strafrechtliches Werk 4 2 Volkerrechtliches Werk 5 Veroffentlichungen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHerkunft BearbeitenVon Liszt wurde am 2 Marz 1851 in Wien geboren Sein Vater Eduard seit 1867 Ritter von Liszt der selbst Jurist war hatte als Staatsbeamter eine glanzende Karriere bis an die Spitze der neugeschaffenen osterreichischen Generalstaatsanwaltschaft zuruckgelegt Der beruhmte Namensvetter Franz von Liszts der Klaviervirtuose und Komponist Franz Liszt war sein Cousin und fungierte auch als sein Taufpate Da der Komponist bereits 1811 geboren wurde gehorte dieser eher der Generation des Vaters Eduard von Liszt an Um die Herkunft der Familie Liszt ranken sich heroisierende Darstellungen legendarer Art So wurden die Ahnen des Komponisten und Klaviervirtuosen die auch die Ahnen des Juristen sind im ungarischen Geschlecht des Reichsfreiherrn von Listy angesiedelt Urkundlich nachgewiesen ist lediglich der Urgrossvater des Komponisten Sebastian List der Husarenoffizier war und aus Raijka in Westungarn stammte Der osterreichische erbliche Ritterstand wurde dem Komponisten Franz Liszt 1859 nachdem er zuvor von Kaiser Franz Joseph I den Orden der Eisernen Krone III Klasse erhalten hatte auf eigenen Antrag entsprechend den Ordensstatuten verliehen 1 Als er die niederen Weihen der katholischen Kirche empfing ersuchte er 1867 den Kaiser den Titel auf Eduard Liszt den Vater des Juristen zu ubertragen 2 Obwohl seine eigenen Rechte an dem Adelstitel dadurch nicht beruhrt wurden verzichtete der Komponist spater als Geistlicher in der Regel darauf ihn zu verwenden Karriere BearbeitenVon Liszt studierte ab 1869 in Wien unter anderem bei Rudolf von Jhering der ihn nachhaltig beeinflusste spater sollte er dessen Gedanken vom Zweck im Recht auf das Strafrecht ubertragen 1874 zum Dr jur promoviert strebte Liszt zugig die wissenschaftliche Laufbahn an die ihn nach seiner Habilitation 1876 in Graz an Lehrstuhle nach Giessen ab 1879 Marburg ab 1882 Halle ab 1889 und schliesslich 1898 am Zenit seiner Laufbahn an die grosste Juristenfakultat des Reiches nach Berlin brachte In den ersten zwanzig Jahren widmete er sich nahezu ausschliesslich dem Strafrecht So grundete er ab 1882 in Marburg das erste kriminalistische Seminar die Kriminalpolitische Vereinigung und arbeitete weiter am Aufbau der Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft er formte mithin seine sogenannte Marburger Schule 1889 war er Mitbegrunder der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung Neben der Wissenschaft reizte ihn aber auch die praktische Politik So engagierte er sich in Berlin seit etwa 1900 bei der Freisinnigen Volkspartei und wurde Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von Charlottenburg bis er 1908 in das preussische Abgeordnetenhaus und 1912 fur die Fortschrittliche Volkspartei in den Deutschen Reichstag gewahlt wurde Dabei blieb er allerdings politisch eher ein Hinterbankler und blieb stets ein Dorn im Auge der Ministerialburokratie Als liberaler Aussenseiter mit Zivilcourage sass er zu sehr zwischen den Stuhlen so dass er in der etablierten Gesellschaft Preussens und des Reiches wenig Zustimmung fand Er war somit sicher kein gewohnlicher Professor seiner Zeit gleichwohl ein arrivierter Grossordinarius ein German Mandarin Fritz K Ringer ausgestattet mit den Insignien seiner Zunft Orden und Geheimratstitel und einer der letzten Vertreter des Typus des politischen Professors Sowohl an der Universitat Marburg 1886 87 als auch an der Universitat Halle 1894 95 amtierte er als Rektor 3 1917 etablierte von Liszt den Deutschen Jugendgerichtstag als eine alle drei Jahre wiederkehrende Veranstaltung 4 Tod und Nachlass BearbeitenLiszt starb am 21 Juni 1919 nach langerer Krankheit und hinterliess seine Frau Rudolfine und zwei Tochter die beide unverheiratet blieben Dieser Zweig der Familie Liszts ist seither ausgestorben Ein Nachlass ist nicht mehr vorhanden immerhin aber befinden sich Teile seiner umfangreichen Institutsbibliothek in der Liszt Bibliothek der Humboldt Universitat zu Berlin Franz von Liszt wurde nachdem er in Seeheim verstorben war nach Heidelberg uberfuhrt und ruht dort auf dem Bergfriedhof Heidelberg Seine Grabstatte liegt in der so genannten Professorenreihe der Abt D Das Grabmal ist ein Granit Findling Es tragt die Inschriften von Franz von Liszt und seiner 1927 verstorbenen Ehefrau Rudolfine von Liszt geb Drottleff von Friedenfels Werk BearbeitenStrafrechtliches Werk Bearbeiten Sein zuerst 1881 unter dem Titel das deutsche Reichsstrafrecht erschienenes Lehrbuch ab der 2 Auflage 1884 in Lehrbuch des deutschen Strafrechts umbenannt erreichte bis 1932 insgesamt 26 Auflagen Es stellte vom liberal rechtsstaatlichen Modell ausgehend eine systematische Strafrechtsdogmatik dar Ausgangspunkt der kriminalpolitischen Wirkungsgeschichte war das nach seiner Antrittsrede 1882 benannte Marburger Programm seine nicht auf Vergeltung gestutzte Strafrechtstheorie die neue kriminalpolitische insbesondere praventive Ziele eroffnete Der Zweckgedanke im Strafrecht 1882 Die Konzeption von Strafe und Strafrecht ausgehend von den Methoden und dem Wirtschaftsbegriff des Positivismus richtete sich gegen metaphysische Begrundungen der Vergeltungsstrafe Liszt wollte die bis dahin herrschenden Straftheorien Immanuel Kants und Georg Wilhelm Friedrich Hegels uberwinden Er versuchte die Straftat durch Erforschung der Ursachen des Verhaltens des Straftaters zu erklaren Seine Straftheorie war ausschliesslich vom Zweckdenken beherrscht d h der Strafvollzug diente nicht der Vergeltung wie beispielsweise bei Karl Binding sondern der zweckgerichteten Spezialpravention weshalb Liszt als Vater der spezialpraventiven Straftheorie mit ihren Strafzwecken Sicherung Besserung und Abschreckung gilt Seine kriminalpolitischen Forderungen lauteten deshalb Verbesserung der bestehenden gesellschaftlichen Verhaltnisse und ein auf konkrete Resozialisierung des Taters ausgestalteter Strafvollzug In diesem Sinne propagierte er eine Differenzierung der Spezialpravention nach Tatertypen Gelegenheitstater sollten eine Bewahrungsstrafe als Denkzettel erhalten verbesserliche Hangtater eine langere Freiheitsstrafe die von Massnahmen der Resozialisierung begleitet sein sollte unverbesserliche Hangtater sollten dauerhaft verwahrt werden Von Liszts kriminalpolitische Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20 Jahrhunderts Berucksichtigung Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen Strafaussetzung zur Bewahrung Massregeln der Besserung und Sicherung resozialisierender Strafvollzug besondere Massnahmen gegenuber dem jugendlichen Straftater Allerdings dauerte es bis tief in die 1960er Jahre dass sie sich gegen den althergekommenen vergeltungstheoretischen Ansatz der klassischen Schule Bindings durchzusetzen verstand Das galt sowohl fur die Rechtsprechung als auch die herrschende Lehre des Schrifttums 5 Bekannt wurde diese neue als sehr menschlich wahrgenommene Ausrichtung des Strafrechts auch als Soziologische Schule Dabei durchbrach von Liszt das aufgestellte Praventionsprinzip durchaus an mancher Stelle So brandmarkte er Mehrfachtater als Gesindel oder Kerle deren Unschadlichmachung er forderte Diesen Unverbesserlichen gebuhre Strafknechtschaft mit Prugelstrafe und unbedingt entehrendem Charakter 6 Volkerrechtliches Werk Bearbeiten Weitgehend in Vergessenheit geraten ist jedoch dass Liszt mit seinem zwischen 1898 und 1919 in elf Auflagen erschienene Lehrbuch des Volkerrechts mehr zur Verbreitung der Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet beigetragen hat als jedes vorher veroffentlichte Volkerrechtslehrbuch Er fasste darin das Volkerrecht seiner Zeit zusammen und leistet Anregungen zur Staatengemeinschaft zum Seekriegsrecht zum Prisenrecht zu den volkerrechtlichen Grundrechten sowie zum Auslieferungsrecht Es gelang ihm darin eine klassische vom Souveranitatsdenken des 19 Jahrhunderts ausgehende Idee von der Staatenwelt zu artikulieren und ihr dennoch nicht verhaftet zu bleiben Er befurwortete die Schaffung eines obligatorischen Schiedsgerichtshofes da er darin den ersten Schritt zu einer effektiven Integration der Staaten zu einem herrschaftlich organisierten Staatenverband sah Zur nachhaltigen Sicherung des Friedens forderte Liszt eine intensivere Integration der Staatenwelt Ausgehend von der Zusammenarbeit wirtschaftlich kulturell und geografisch eng verbundener Staaten sah er ein Volkerrecht der Staatengruppen entstehen Bereits seit 1914 ausserte er sich zu den Fragen um die Gestaltung eines kunftigen Volkerbundes Liszt Volkerareopag Er forderte einen Mitteleuropaischen Staatenverband als nachstes Ziel der deutschen auswartigen Politik zum Schutz gegen Russland und England sowie einen mit Gerichts und Zwangsmacht ausgestatteten Volkerbund Liszt dokumentiert mit seinem volkerrechtlichen Werk die Spannung zwischen klassischem und modernem Volkerrecht wie kaum ein anderer Veroffentlichungen BearbeitenDer Zweckgedanke im Strafrecht Der Zweckgedanke im Strafrecht In Einladung zur Einfuhrung des neuen Rektors der Universitat Marburg am 15 Oktober 1882 Druck C L Pfeil 1882 Digitalisat Universitatsbibliothek Regensburg Der Zweckgedanke im Strafrecht In Zeitschrift fur die gesamte Strafrechtswissenschaft ZStW Band 3 1883 S 1 47 Digitalisat via Google Books Der Zweckgedanke im Strafrecht In Strafrechtliche Aufsatze und Vortrage Von Dr Franz v Liszt Professor der Rechte Erster Band Berlin J Guttentag 1905 S 126 179 Abschrift im Projekt text o res Digitalisat via Google Books 7 Der Zweckgedanke im Strafrecht Mit einer Einfuhrung von Michael Kohler Baden Baden Nomos 2002 Juristische Zeitgeschichte Kleine Reihe Band 6 Das deutsche Reichsstrafrecht Berlin 1881 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Das Strafrecht der Staaten Europas Berlin 1884 Das Volkerrecht Systematisch dargestellt Berlin 1898 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv 3 Auflage Berlin 1904 11 umgearbeitete Auflage 1918 Die Deliktsobligationen im System des Burgerlichen Gesetzbuchs Kritische und dogmatische Randbemerkungen Berlin Guttentag 1896 Das Recht des Burgerlichen Gesetzbuches in Einzeldarstellungen Band 8 Digitalisat via Google Books 7 Lehrbuch des deutschen Strafrechts Das Deutsche Reichsstrafrecht auf Grund des Reichsstrafgesetzbuches und der ubrigen strafrechtlichen Reichsgesetze unter Berucksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts systematisch dargestellt von Dr Franz Eduard von Liszt o o Professor der Rechte in Giessen Berlin und Leipzig J Guttentag 1881 Lehrbucher des deutschen Reichsrechts Band 7 Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv Digitalisat via Staatsbibliothek Berlin Lehrbuch des Deutschen Strafrechts Von Dr Franz von Liszt ord Professor der Rechte in Berlin Elfte unveranderte Auflage Berlin J Guttentag 1902 Digitalisat via Google Books 7 14 und 15 vollig durchgesehene Auflage Berlin J Guttentag Verlagsbuchhandlung 1905 Digitalisat via Google Books 7 Strafrechtsfalle zum akademischen Gebrauch Funfte vollig umgearbeitete und vermehrte Auflage Herausgegeben von Dr Franz v Liszt o o Professor der Rechte in Halle a S Jena Verlag von Gustav Fischer 1895 Digitalisat via Google Books 7 Das Wesen des volkerrechtlichen Staatenverbandes und der Internationale Prisenhof In Festgabe der Berliner juristischen Fakultat fur Otto von Gierke zum Doktorjubilaum 21 August 1910 Band 3 Breslau 1910 Nachdruck Frankfurt am Main 1969 S 21 ff Ein mitteleuropaischer Staatenverband als nachstes Ziel der deutschen auswartigen Politik Leipzig 1914 Strafrechtsreform In Handbuch der Politik Berlin und Leipzig 1914 Nibelungentreue In Osterreichische Rundschau Band 42 1915 S 87 ff The Reconstruction of International Law In Pennsylvania Law Review Band 64 1916 S 765 ff Vom Staatenverband zur Volkergemeinschaft Ein Beitrag zur Neuorientierung der Staatenpolitik und des Volkerrechts Munchen und Berlin 1917 Gewaltfrieden oder Volkerbund Ein Mahnwort in letzter Stunde In NZZ Nr 1428 vom 27 Oktober 1918 S 1 Literatur BearbeitenMonika Frommel Liszt Franz Ritter von In Neue Deutsche Biographie NDB Band 14 Duncker amp Humblot Berlin 1985 ISBN 3 428 00195 8 S 704 f Digitalisat Herman Haupt Georg Lehnert Chronik der Universitat Giessen 1607 1907 Verlag Alfred Tolpelmann Giessen 1907 S 77 Digitalisat Arnd Koch Hrsg Martin Lohnig Hrsg Die Schule Franz von Liszts sozialpraventive Kriminalpolitik und die Entstehung des modernen Strafrechts Dokumentation von Beitragen einer Tagung des Herbstes 2014 an der Universitat Augsburg Tubingen Mohr Siebeck 2016 ISBN 978 3 16 154148 3 Bernhard Mann Biographisches Handbuch fur das Preussische Abgeordnetenhaus 1867 1918 Handbucher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 3 Droste Dusseldorf 1988 ISBN 3 7700 5146 7 Nr 1376 Helga Muller Der Begriff der Generalpravention im 19 Jahrhundert von P J A Feuerbach bis Franz v Liszt zugleich Dissertation an der Universitat Frankfurt am Main 1983 Frankfurt am Main Bern u a Lang 1984 ISBN 3 8204 7991 0 Therese Stacker Heribert Ostendorf Die Franz von Liszt Schule und ihre Auswirkungen auf die deutsche Strafrechtsentwicklung zugleich Promotion Therese Stacker an der Universitat Kiel 2011 2012 Baden Baden Nomos 2012 ISBN 978 3 8329 7365 0 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikiquote Franz von Liszt Zitate Das Standardwerk Franz von Liszt und das Volkerrecht Lebenslauf und Wurdigung Literatur von und uber Franz von Liszt im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Werke von und uber Franz von Liszt in der Deutschen Digitalen Bibliothek Franz von Liszt in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten Biografie von Franz von Liszt In Heinrich Best Datenbank der Abgeordneten der Reichstage des Kaiserreichs 1867 71 bis 1918 Biorab Kaiserreich Eintrag zu Franz von Liszt im Catalogus Professorum Halensis Rechtshistorischer Podcast Folge 3 Zeittafel Rechtsgeschichte Von Liszt Der Zweckgedanke im Strafrecht Marburger Programm im Web Liszt Franz Eduard Ritter von Hessische Biografie Stand 15 April 2021 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Einzelnachweise Bearbeiten Das an Franz Liszt 1859 anlasslich seiner Nobilitierung verliehene Ritterstandswappen war Geviert 1 und 4 in Rot ein springendes silbernes Einhorn 2 und 3 in Blau drei silberne Pfahle darauf ein roter Balken dieser mittig belegt mit einem goldenen Stern Zwei gekronte Helme I das Einhorn einwarts wachsend II ein offener Flug tingiert wie Feld 2 und 3 Blasonierung nach Osterreichisches Staatsarchiv Wien Allgemeines Verwaltungsarchiv Adelsarchiv Adelsakt Liszt Franz Ritter von Wien 30 Oktober 1859 Fur den Text der Urkunde siehe online Rektoratsreden HKM Siegfried Muller Erziehen Helfen Strafen Zur Klarung des Erziehungsbegriffs im Jugendstrafrecht aus padagogischer Sicht In Helge Peters Hrsg Muss Strafe sein Zur Analyse und Kritik strafrechtlicher Praxis Wiesbaden 1993 S 217 232 Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 54716 4 Rnr 338 S 577 ff Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart C H Beck Munchen 2001 ISBN 978 3 406 54716 4 Rnr 293 S 487 a b c d e Hinweise zur Benutzung eines US Proxys der zum Aufrufen oft noch notwendig ist finden sich in diesem Wikisource Artikel Normdaten Person GND 118573519 lobid OGND AKS LCCN n82044616 NDL 00621007 VIAF 22249143 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Liszt Franz vonALTERNATIVNAMEN Liszt Franz Ritter von vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist Hochschullehrer und Politiker FVP MdRGEBURTSDATUM 2 Marz 1851GEBURTSORT WienSTERBEDATUM 21 Juni 1919STERBEORT Seeheim Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Franz von Liszt amp oldid 235663143