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Das Prisenrecht franzosisch prise Wegnahme ist der Teil des Seekriegsrechts und damit auch des Kriegsvolkerrechts der die Massnahmen von Kriegsschiffen gegenuber neutralen und feindlichen Handelsschiffen einschliesslich Passagierschiffen regelt Das Prisenrecht schrankt den Grundsatz der Freiheit der Meere ein Es berechtigt nur kriegfuhrende Staaten und gilt nur ausserhalb neutraler Hoheitsgewasser Zentrale Besonderheit des Prisenrechts gegenuber dem Landkriegsrecht ist das Recht privates Eigentum zu erbeuten Inhaltsverzeichnis 1 Status des Prisenrechts 2 Inhalt des Prisenrechts 2 1 Kontrollrecht 2 2 Seebeuterecht 2 3 Banngutrecht 2 4 Blockaderecht 2 5 Einziehung und Zerstorung 3 Prisenrecht in Deutschland in Osterreich und in der Schweiz 4 Geschichte 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseStatus des Prisenrechts BearbeitenDas Prisenrecht ist in grossen Teilen Volkergewohnheitsrecht Eine verbindliche internationale Regelung wurde zuletzt in der 1909 geschlossenen Londoner Seerechtsdeklaration versucht Sie trat nicht in Kraft ist von allen Beteiligten jedoch anerkannt als im Wesentlichen den allgemein anerkannten Grundsatzen des Gewohnheitsrechts entsprechend Einzelne Staaten haben in der Folge unter verschiedenen Bezeichnungen Prisenordnung prize act prize law entsprechende Regelungen erlassen die jedoch im Detail voneinander abweichen Es ist unklar in welchem Umfang das Prisenrecht nach der zum Teil erheblich abweichenden Ubung in den Weltkriegen und unter den seither veranderten Bedingungen der Seekriegsfuhrung sowie unter dem veranderten internationalen Recht weiter besteht Die aktuelle Gultigkeit der folgenden Darstellung unterliegt insofern einem gewissen Vorbehalt Inhalt des Prisenrechts BearbeitenZum Prisenrecht gehoren das Kontrollrecht das Seebeuterecht gegenuber Schiffen unter feindlicher Flagge das Banngutrecht sowie das Blockaderecht gegenuber Schiffen unter neutraler Flagge Kontrollrecht Bearbeiten Das Kontrollrecht erlaubt den Kriegsparteien das Anhalten und die Kontrolle der Papiere aller Handelsschiffe gegebenenfalls auch ihre Durchsuchung um die zur Ausubung des Prisenrechts erforderlichen Feststellungen zu treffen Nur feindliche Schiffe haben dagegen das Recht zum Widerstand was allerdings die gewaltsame Durchsetzung der prisenrechtlichen Massnahmen erlaubt Vom Kontrollrecht ausgenommen sind neutrale Handelsschiffe im Geleit von eigenen Kriegsschiffen Hier besteht eine Auskunfts und ggf eine Untersuchungspflicht des Verbandsfuhrers Der weitere Umfang der zulassigen Massnahmen richtet sich ausschliesslich nach der Flagge des Schiffes nicht nach der Nationalitat von Eigner oder Schiffsfuhrer Eine Umflaggung zur Umgehung des Prisenrechts wahrend oder kurz vor Beginn der Feindseligkeiten ist jedoch wirkungslos Seebeuterecht Bearbeiten Bei Schiffen unter feindlicher Flagge ist die so genannte Aufbringung Ubernahme der Befehlsgewalt uber das Schiff Einbringung Verbringung in einen eigenen Hafen und Einziehung von Schiff und Ladung zulassig Personliche Gegenstande von Mannschaft und Passagieren sind hier und auch in allen folgenden Fallen ausgenommen Ladung die Eigentum Neutraler ist muss in der Regel zuruckgegeben oder entschadigt werden Die Definition der Neutralitat des Eigentumers ist umstritten und wird sowohl auf die Staatsangehorigkeit als auch auf den Wohnort zuruckgefuhrt Banngutrecht Bearbeiten Auf neutralen Schiffen darf Banngut soweit es fur den Feind bestimmt ist beschlagnahmt und eingezogen werden Das Schiff unterliegt ebenfalls der Einziehung wenn mehr als die Halfte der Ladung Banngut ist Daruber hinausgehende Massnahmen sind gegen Neutrale nur in Ausnahmefallen zulassig Blockaderecht Bearbeiten Eine kriegfuhrende Partei kann die Blockade vom Feind gehaltener Hafen und Kusten erklaren Dadurch werden neutrale Schiffe die diese Hafen oder Kusten zu erreichen versuchen zu so genannten Blockadebrechern die ebenfalls der Aufbringung und Einziehung unterliegen Die Beteiligten mussen vor Beginn der Blockade benachrichtigt werden ausserdem muss die Blockade tatsachlich wirksam durchgefuhrt werden was fur die Praxis eine erhebliche Einschrankung ist Einziehung und Zerstorung Bearbeiten Aufgebrachte Schiffe und beschlagnahmte Waren werden als Prisen bezeichnet Ihre Konfiskation muss formlich durch das Urteil eines Prisengerichts an Land ausgesprochen werden Damit geht das Eigentum an der Prise an den Staat uber in dessen Namen sie aufgebracht bzw beschlagnahmt wurde Fallt ein Urteil zugunsten des Eigentumers muss die Prise zuruckgegeben oder eine Entschadigung bezahlt werden Alternativ zu Einbringung und Einziehung ist unter bestimmten Umstanden die Zerstorung von Prisen zulassig bei Schiffen allerdings nur wenn Fahrgaste Besatzung und Papiere des aufgebrachten Schiffes vor der Zerstorung an einen sicheren Ort gebracht werden Rettungs oder Beiboote gelten dabei ausdrucklich nicht als ein sicherer Ort wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nahe ist Bei Schiffen im Geleit feindlicher Kriegsschiffe wird allgemein davon ausgegangen dass sie Teil eines militarischen Verbands sind und sie daher auch wie Kriegsschiffe behandelt werden durfen die genannten Einschrankungen also nicht gelten Auch fur nach Prisenrecht zerstorte Prisen ist eine nachtragliche gerichtliche Uberprufung erforderlich Prisenrecht in Deutschland in Osterreich und in der Schweiz BearbeitenIn Deutschland ist die Prisenordnung und die Prisengerichtsordnung aus der Zeit des Nationalsozialismus wie sie am 28 August 1939 im Reichsgesetzblatt verkundet wurden bis heute gultig Da Osterreich und die Schweiz uber keine Marine zur Durchsetzung eines Prisenrechts verfugen gibt es in diesen Staaten auch keine entsprechenden Vorschriften Osterreich hat die Prisenordnung und die Prisengerichtsordnung die wegen seines Anschlusses an das nationalsozialistische Deutsche Reich auch dort galten im Jahr 1959 aufgehoben 1 Geschichte BearbeitenVom Altertum bis ins Mittelalter ist zwischen Seerauberei und Seekriegsfuhrung kaum zu unterscheiden Es gab zunachst nur kleine Kriegsflotten Die seefahrende Bevolkerung beteiligte sich direkt an den Kriegen Krieg bedeutete auch zur See moglichst Vernichtung des Gegners und eigene Bereicherung Rechte Unbeteiligter gab es nicht Viele setzten die gewaltsame Bereicherung auf Kosten anderer in Friedenszeiten fort Zwischenzeitlich war das Piratenunwesen im Mittelmeer kurz von den Romern unterdruckt breitete sich dann aber in ganz Europa aus Erst mit der zunehmenden Bedeutung des Seehandels im Hochmittelalter entwickelte sich ein Interesse der Staaten diesen Zustand zu beenden Es musste eine Unterscheidung getroffen werden da das Recht zum Krieg keinesfalls angetastet werden sollte Es wurden so genannte Kaperbriefe an die offiziell beauftragten privaten Seekriegfuhrenden die Kaper ausgestellt Theoretisch war der Kaper Krieger der Pirat Verbrecher Dazu entstand der Begriff der Neutralitat Unbeteiligte sollten auch von den Kriegfuhrenden unbehelligt bleiben Im Gegenzug erwuchsen ihnen Neutralitatspflichten Auf diesen beruht das Banngutrecht Zu dessen Durchsetzung kam zunachst nur ein Auskunftsrecht hinzu die Auskunft war zu beeiden Seit Mitte des 12 Jahrhunderts war die Ausstellung von Kaperbriefen in ganz Europa allgemeine Praxis Da die Kaper in Uberschreitung ihrer Kompetenzen dennoch weiterhin regelmassig auch Neutrale sowie noch nach Kriegsende kaperten mussten sie bald Eide und Sicherheiten leisten was die Probleme jedoch nicht loste So entwickelten sich annahernd parallel zu den Kaperbriefen so genannte Repressalienbriefe Mit diesen Repressalienbriefen raumte der Souveran eines unrechtmassig Geschadigten diesem das Recht ein sich an Untertanen des Kaperbriefausstellers schadlos zu halten Dieser Ruckgriff auf eigene Untertanen war nicht im Interesse der Kriegfuhrenden Daher wurde 1373 wahrend des Hundertjahrigen Krieges zur Kontrolle der Kaperschiffe in Frankreich der erste Prisengerichtshof geschaffen Auch der Gegner England gewahrte Klagern Entschadigung Die erste bekannte Sammlung prisenrechtlichen Gewohnheitsrechts findet sich im Consolat de Mar im 13 oder 14 Jahrhundert in Barcelona entstanden Bezuglich des Beuterechts wird hier konsequent zwischen Ladung und Schiff unterschieden nur feindliches Eigentum ist Beutegut Damit war ein erster Hohepunkt der neutralen Rechte erreicht In der Folgezeit wurden diese Regeln zwar auch angewandt und bilaterale Vertrage basierten auf ihnen starkere Seemachte setzten sich aber haufig daruber hinweg wenn es opportun erschien Mit der zunehmenden Leistungsfahigkeit der Kriegsflotten begannen sich die Interessen der grosseren Seemachte von denen der Kontinentalmachte und Neutralen wegzuentwickeln Mit Beginn der Neuzeit erfuhr der Seehandel aufgrund der uberseeischen Entdeckungen eine weitere gewaltige Ausweitung Es setzte ein Ringen der westeuropaischen Staaten um die Vorherrschaft zur See ein Im Zuge dieser Konflikte kam es in der zweiten Halfte des 16 Jahrhunderts zu einer erheblichen Verscharfung des Beuterechts zu Gunsten der Seemachte Schiff samt Ladung wurden Beute wenn nur eines Feindeigentum war Wieder wurde diese Regel haufig nach Opportunitatsgesichtspunkten angewandt Insbesondere die Niederlande erreichten in bilateralen Vertragen fur sich die Beibehaltung des Rechts zum Transport auch feindlicher Waren Die Auslegung des Banngutbegriffs schwankte in der Folgezeit ebenfalls zwischen der Beschrankung auf Guter zum unmittelbaren Kriegsgebrauch und dem Einschluss von Rohstoffen und Nahrungsmitteln Die Niederlande erklarten 1584 auch die erste Blockade im heutigen Sinn gegen die Kuste des spanischen Flandern Vorher waren Blockaden im Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung mit den Neutralen durchgesetzt worden Ausnahme ist die fiktive Blockade die von England bereits im Hundertjahrigen Krieg eingesetzt wurde in Form der Drohung dass jedes nach Frankreich bestimmte fremde Schiff fortgenommen und verbrannt wurde England bzw Grossbritannien sollte diese Praxis obwohl sie nie wirklich als rechtmassig angesehen wurde bis ins 20 Jh hinein immer wieder ausuben Dabei erwiesen sich juristische Hilfskonstrukte wie die rechtliche Vermutung der Wirksamkeit einer erklarten Blockade und ein Praventions und Nacheilerecht als hilfreich im britischen Sinne Mit dem Ende des Siebenjahrigen Krieges erreichte Grossbritannien 1763 im Frieden von Paris eine weltweite allein seebeherrschende Stellung Daher bestand der erwahnte Interessengegensatz nun konstant zwischen Grossbritannien und den anderen Machten Gegen die britische Kaperpraxis im Amerikanischen Unabhangigkeitskrieg und im Zweiten Koalitionskrieg gegen das revolutionare Frankreich richteten sich die bewaffneten Neutralitaten von 1780 und 1800 die den Grundsatz der niederlandischen Vertrage neutrale Flagge schutzt feindliche Ware ausser Bannware durchsetzen wollten Die Positionen waren unvereinbar Grossbritannien reagierte mit der Vernichtung der danischen Flotte vor Kopenhagen Im Freundschafts und Handelsvertrag zwischen Preussen und den USA 1785 wurde zum ersten Mal das Seebeuterecht ganz abgeschafft Besonders die USA drangen in der Folge bestandig auf die allgemeine Anerkennung der Unverletzlichkeit des Privateigentums Erst im Krimkrieg standen Grossbritannien und sein bisheriger Hauptrivale Frankreich auf einer Seite Grossbritannien war bereit seinem Verbundeten Zugestandnisse zu machen Im Zuge der Friedensverhandlungen kam es 1856 zur ersten multilateralen Vereinbarung zum Prisenrecht der Pariser Seerechtsdeklaration Die Kaperei wird offiziell abgeschafft die Unverletzlichkeit aller Guter unter neutraler Flagge mit Ausnahme von Banngut wird anerkannt ebenso die Unverletzlichkeit neutralen Guts unter feindlicher Flagge Es wurde festgeschrieben dass Blockaden mit tatsachlich ausreichenden Kraften durchgefuhrt werden mussen Offen blieb nur der Banngutbegriff Die vollstandige Abschaffung des Seebeuterechts liess sich gegen Grossbritannien jedoch nicht durchsetzen die USA verweigerten deshalb die Zustimmung 1907 kam es bei der zweiten Haager Friedenskonferenz zum Versuch eine umfassende Kodifikation des Seekriegsrechts vorzunehmen ahnlich wie es dort fur den Landkrieg tatsachlich erreicht wurde Einige wenige Vereinbarungen hierzu kamen zustande Die geplante Schaffung einer Seekriegsordnung analog zur Landkriegsordnung wurde auf eine Folgekonferenz verschoben Zu dieser kam es 1909 in London wo auch zunachst die Vereinbarung der Londoner Seerechtsdeklaration gelang Sowohl das XII Haager Abkommen uber die Errichtung eines internationalen Prisenhofs als auch die Londoner Seerechtsdeklaration scheiterten aber letztlich an der Weigerung des britischen Oberhauses sie zu ratifizieren Die Londoner Seerechtsdeklaration behielt dennoch grosse Bedeutung als allgemein anerkannte Sammlung des geltenden Gewohnheitsrechts Auf ihrer Grundlage beschlossen mehrere Staaten so auch bereits 1909 Deutschland nationale Prisenordnungen Im Ersten Weltkrieg kam es wie auch spater im Zweiten zu weitreichenden Missachtungen des gerade erst festgehaltenen Prisenrechts Grossbritannien bewaffnete Handelsschiffe weitete das Kontrollrecht in ein flachendeckendes System von burokratischer Ladungskontrolle aus die bereits in den Hafen der neutralen Staaten durch britische Botschaftsbeamte durch Ausstellung sogenannter Navicerts ausgeubt wurde und zwang neutrale Schiffe zur abgeblendeten Fahrt in britischen Konvois Von deutscher Seite wurden insbesondere ab 1917 durch U Boote Handelsschiffe ohne jede Vorwarnung und ohne Rettungsmoglichkeit fur die Besatzungen versenkt siehe uneingeschrankter U Boot Krieg Im pazifischen Raum fuhrten die USA den U Boot Krieg mit denselben Mitteln Strittig ist inwieweit die volkerrechtswidrige Ausubung des Prisenrechts durch einzelne Parteien zulassige Repressalien darstellte Als bestimmend fur die unterschiedliche Auslegung des Prisenrechts in den Weltkriegen gelten neben den zweifellos vorherrschenden Gesichtspunkten der Opportunitat die unterschiedlichen Auffassungen von der Natur der Kriegfuhrenden Wahrend die angelsachsische Auffassung die Volker als Kriegfuhrende sah und daraus die Natur des Krieges als totalen Wirtschaftskrieg ableitete galten in der traditionellen kontinentaleuropaischen Auffassung die Staaten als Kriegfuhrende und das Handeln von Privaten und Neutralen sollte vom Krieg im Grundsatz nicht beruhrt werden Da die Verhaltnisse sich in der Tat gleichzeitig deutlich in Richtung des absoluten Krieges im Sinne Clausewitz entwickelt hatten geriet die Anwendung des Prisenrechts so von verschiedenen Seiten unter Druck Mit der nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Charta der Vereinten Nationen grundsatzlich veranderten Rechtslage im Bereich der zwischenstaatlichen Gewaltanwendung hat das Prisenrecht an Bedeutung verloren grundsatzlich gilt es jedoch weiter und ist in vielen Landern durch Gesetz oder Verordnung festgeschrieben Siehe auch AdmiralitatsgerichtLiteratur BearbeitenLudwig Gessner Le droit des neutres sur mer 2 Auflage Heymann Berlin 1876 Ludwig Gessner Prise In Adolf Bruder Hrsg Staatslexikon Herausgegeben im Auftrag der Gorres Gesellschaft Band 4 Oesterreich Ungarn Schweiz Herder Freiburg im Breisgau 1895 Knut Neuss Die Entwicklung des Prisenrechts durch den Zweiten Weltkrieg Wurzburg 1966 Wurzburg Univ Diss v 7 Nov 1966 Heinrich Dietz Kriegsrechtliche Probleme im Umkreis des Prisenrechts Volkerrechtliche Untersuchungen im Anschluss an die deutsche Prisenjudikatur des Zweiten Weltkriegs Wurzburg 1977 Wurzburg Univ Diss 1977 Alexander Meyer Berthold Schenk Graf von Stauffenberg 1905 1944 Volkerrecht im Widerstand Tubinger Schriften zum internationalen und europaischen Recht Band 57 Duncker amp Humblot Berlin 2001 ISBN 3 428 10121 9 Zugleich Tubingen Universitat Diss 1999 Eugen Saalfrank Die Kondemnation deutscher und osterreichischer Kauffahrteischiffe durch das belgische Prisengericht im Jahre 1919 Schmidt amp Klaunig Kiel 1925 Zugleich Kiel Universitat Dissertation 1925 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Prisenrecht Sammlung von Bildern Videos und AudiodateienEinzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetz vom 30 Oktober 1959 zur Aufhebung schiffahrtsrechtlicher Vorschriften BGBl Nr 234 1959 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4175728 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prisenrecht amp oldid 238523700