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Konfiskation lateinisch confiscatio oder Konfiszierung bezeichnet die entschadigungslose Entziehung von Eigentum zugunsten des Staates Fiskus 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Volkerrecht 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIn Deutschland ist die entschadigungslose Enteignung nach der sog Junktimklausel verfassungsrechtlich unzulassig Art 14 Abs 3 GG Eine Ausnahme ist die Einziehung von Gegenstanden mit denen eine strafbare Handlung begangen wurde oder die durch eine strafbare Handlung erworben wurden 73 StGB Bei der Beschlagnahme wird dagegen nur der Besitz entzogen 94 StPO Nach anderen Vorschriften kann dies etwa auch im Zollrecht mit Schmuggelware 2 oder bei Verstossen gegen den Artenschutz 3 geschehen Volkerrecht BearbeitenDie Zerstorung und Wegnahme von Eigentum als Methode der Kriegfuhrung ist im humanitaren Volkerrecht geregelt 4 Ausnahmen fur das Recht privates Eigentum zu erbeuten gelten nach dem Prisenrecht bei einem Seekrieg Literatur BearbeitenTullio Spagnuolo Vigorita Konfiskation In Reallexikon fur Antike und Christentum Band 21 Hiersemann Stuttgart 2006 ISBN 978 3 7772 0620 2 Sp 355 416 Rodolfo De Nova Volkerrechtliche Betrachtungen uber Konfiskation und Enteignung Die Friedens Warte 1953 S 116 141 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Konfiskation Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Eggert Winter Konfiskation Gablers Wirtschaftslexikon abgerufen am 22 Januar 2022 Beschlagnahme nach deutschen Rechtsvorschriften In zoll de Zoll abgerufen am 20 Dezember 2021 Artenschutz In zoll de Zoll abgerufen am 20 Dezember 2021 vgl Regel 49 bis 52 der Regeln des humanitaren Volkerrechts Deutsches Rotes Kreuz Ubersetzung der gewohnheitsrechtlichen Regeln des humanitaren Volkerrechts 2011 S 7 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konfiskation amp oldid 223480145