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Das Admiralitatsgericht war ein der Admiralitat oder einem Marineministerium beigeordneter Gerichtshof der uber die beim Seewesen entstehenden Streitigkeiten entscheidet Siegelmarke Kaiserliches OberprisengerichtIn Staaten mit einer Kriegsmarine war dieses Gericht kein standiges sondern nur im Falle eines Krieges oder einer Blockade gebildetes Gericht Es entschied uber die Wegnahme von Schiffen Gultigkeit und Bruch einer Blockade usw In diesem Fall wurde es auch Prisengericht genannt In Osterreich wurde durch kaiserliche Verordnung vom 21 Marz 1864 ein Prisengericht erster Instanz in Triest und zweiter Instanz in Wien sowie eine Prisenuntersuchungskommission in Pula eingesetzt Im Deutschen Kaiserreich wo vorher Landesrecht galt im Konigreich Preussen nach Verordnung vom 20 Juni 1864 ein Prisen und ein Oberprisenrat hatte das Reichsgesetz vom 3 Mai 1884 die Einrichtung von Prisengerichten von Reichs wegen vorgesehen ihre Einsetzung das Verfahren und die sonst erforderlichen Anweisungen jedoch kaiserlicher Verordnung vorbehalten Aus Anlass der britischen Seeblockade vor Ostafrika vom 5 Februar 1889 erging deshalb eine Verordnung die ein Prisengericht erster Instanz in Sansibar einsetzte das aus dem Generalkonsul als Einzelrichter bestand Gleichzeitig wurde ein Oberprisengericht in Berlin eingerichtet Die sieben Mitglieder dieses Berufungsgerichts wurden durch kaiserliche Order ernannt Siehe auch PrisenrechtLiteratur BearbeitenLudwig Gessner Le droit des neutres sur mer 2 Auflage Heymann Berlin 1876 Ludwig Gessner Prise In Adolf Bruder Hrsg Staatslexikon Band 4 Oesterreich Ungarn Schweiz Herausgegeben im Auftrag der Gorres Gesellschaft Herder Freiburg Breisgau 1895 Eugen Saalfrank Die Kondemnation deutscher und osterreichischer Kauffahrteischiffe durch das belgische Prisengericht im Jahre 1919 Dissertation Universitat Kiel 1925 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Admiralitatsgericht amp oldid 233069572