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Die Lehre vom gerechten Krieg lateinisch bellum iustum ist eine in der abendlandischen Rechtsgeschichte entwickelte Auffassung der zufolge ein Krieg oder bewaffneter Konflikt zwischen Kollektiven meist Staaten dann und nur dann ethisch und rechtlich legitim ist wenn er bestimmten Anforderungen genugt Das Recht zum Krieg lateinisch ius ad bellum ist danach einer rechtmassigen Autoritat vorbehalten die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen fuhren muss wahrend das Recht im Krieg lateinisch ius in bello die Einhaltung bestimmter Kriegsfuhrungsregeln fordert darunter die Verhaltnismassigkeit der Mittel und den Schutz von Zivilbevolkerung und Kriegsgefangenen Auch fur die Schlussphase eines Krieges wird ein besonderes Recht angenommen das Jus post bellum das sich mit der Beendigung eines bewaffneten Konflikts einschliesslich der dazu zu treffenden Vereinbarungen und Reparationen sowie des Wiederaufbaus von Wirtschaft und Gesellschaft befasst Der Begriff entstand nach griechischen Vorlaufern im antiken Rom v a bei Cicero und wurde seit etwa 420 zu einer detaillierten kirchlichen Theorie entfaltet Um 1140 wurde diese in das Decretum Gratiani aufgenommen und damit Teil des kanonischen Rechts Seit dem spaten 16 Jahrhundert entwickelte sich aus dieser Lehre in Abgrenzung dazu das neuzeitliche Kriegsvolkerrecht Wahrend die klassische Lehre fur das Recht zum Krieg zwingend einen gerechten Grund lateinisch causa iusta fordert auf den sich objektiv nur eine der beiden kriegfuhrenden Parteien berufen kann setzt sich in der Neuzeit die Auffassung durch dass ein formlicher Krieg zwischen souveranen Staaten als auf beiden Seiten rechtmassig zu gelten habe In der fruhen Moderne dann wurde das Recht im Krieg vertraglich prazisiert und verscharft Nach modernem Volkerrecht ist der Angriffskrieg grundsatzlich moralisch geachtet und damit das Recht zum Krieg ausser Kraft gesetzt legitim sind allein von den Vereinten Nationen mandatierte militarische Sanktionen zum Zweck der Friedenssicherung welche als humanitare Interventionen zum Schutz von Menschen in menschenrechtlichen Notlagen zu verstehen sind Seit 1990 kam es jedoch im Zusammenhang mit humanitaren Interventionen zu einer neuen ethischen Diskussion um die Moglichkeit von gerechten Kriegen Inhaltsverzeichnis 1 Hauptkriterien 2 Antike 2 1 Orient 2 2 Griechenland 2 3 Romisches Reich 2 4 Fruhes Christentum 2 5 Augustinus von Hippo 3 Mittelalter 3 1 Papsttum 3 2 Thomas von Aquin 4 Fruhe Neuzeit 4 1 Reformation 4 2 Spanische Spatscholastik 4 3 Volkerrechtsentwurfe seit 1600 5 Neuzeit 5 1 Zeitalter der Aufklarung 5 2 Neuscholastik 5 3 Modernes Volkerrecht 5 4 Achtung des Krieges 5 5 Katholischer Pazifismus nach 1918 5 6 Atomzeitalter 5 7 Interventionskriege seit 1990 5 8 Friedensethik 6 Kritik 6 1 Pazifistische Ablehnung 6 2 Realpolitische Ablehnung 6 3 Kritik an Einzelkriterien 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseHauptkriterien BearbeitenDie in der Scholastik entwickelten und in das Kriegsvolkerrecht ubernommenen Kriterien eines gerechten Krieges verteilen sich auf das Recht zum Krieg ius ad bellum Wer darf aus welchen Grunden wozu Krieg fuhren und das Recht im Krieg ius in bello Welche Art der Kriegfuhrung ist legitim Recht zum Krieg legitime Autoritat legitima auctoritas potestas Vorliegen eines zulassigen Kriegsgrundes causa iusta gerechte Absicht der Kriegfuhrenden recta intentio letztes Mittel zur Wiederherstellung des Rechts ultima ratio Aussicht auf Frieden mit dem Kriegsgegner iustus finis Recht im Krieg Verhaltnismassigkeit proportionalitas der angewandten militarischen Mittel Unterscheidung von Soldaten und Zivilisten Diskriminierungsgebot und Schutz der letzteren wahrend der Kampfhandlungen Immunitatsprinzip Die Auslegung Rangordnung Verbindlichkeit Reichweite Anwendbarkeit und Erfullung dieser Hauptkriterien sind seit ihrer Ausformung umstritten Heute wird vor allem diskutiert ob alle Kriterien zugleich restriktive Auslegung oder nur einige der wichtigsten permissive Auslegung erfullt sein mussen damit ein Krieg als gerecht gelten kann Antike BearbeitenOrient Bearbeiten Schon die Regenten altorientalischer Hochkulturen versuchten ihre Kriege zu rechtfertigen da Frieden in der Regel als besserer Zustand galt Die Assyrer legitimierten ihre Angriffskriege indem sie behaupteten die Gotter hatten dem Gott Assur die Herrschaft uber die Welt zugesprochen jeder der sich nicht unterwarf musse als Rebell bekampft werden 1 Die Agypter sahen sich als Vertreter der Ordnung Ma at gegenuber dem Chaos berechtigt zu den Waffen zu greifen 2 Im alten Persien spielte das Konzept der Verteidigung von Wahrheit und Gerechtigkeit gegen die Luge eine zentrale Rolle 3 Griechenland Bearbeiten Das abendlandische Konzept eines gerechten Krieges wurzelt in der Tugendethik griechischer Philosophie die auch deren Staatstheorien beeinflusste Noch ohne den Begriff zu nennen behandelte Platon in seinem Hauptwerk Politeia Politeia auch die gerechte Vermeidung und Losung gewaltsamer Konflikte In einem fiktiven Dialog mit Polemarchos Polemarxos polemos polemos Kampf Streit Krieg arxos archos Urheber erlauterte er seine Theorie der Harmonie Diese ergebe sich wenn sich jede Seele von Gerechtigkeit und vernunftiger Besonnenheit leiten lasse Daraus entstehe eine vernunftige alle Einzelinteressen ausgleichende Innenpolitik Die so erzielte Harmonie wurde auch die Aussenpolitik pragen wenn jeder Staat in einer gerechten Verfassung ware Da die Tugenden nicht uberall anerkannt und befolgt wurden konne es zu Machtgefalle und Angriffen auf tugendgeleitete Stadtstaaten kommen In solchen Fallen seien deren gewaltsame Verteidigung und gegebenenfalls Nothilfe fur angegriffene Nachbarn notig und gerecht Angriffs und Eroberungskriege seien ungerechte und unvernunftige Habgier epi8ymia epithymia Nur Philosophen und Tugendwachter durften einen gerechten Verteidigungsfall feststellen 4 Kriegsgefangene durften nicht versklavt und beraubt das Land des Gegners musse verschont nur Schuldige durften bestraft werden Bei Angriffen unvernunftiger Barbaren sei nicht nur Sieg zur Herstellung von gerechtem Frieden sondern Vernichtung der Feinde erforderlich 5 Aristoteles erklarte manche Volker als von Natur aus zum Sklavendasein bestimmt und rechtfertigte ihre Unterwerfung als naturliche Kriegskunst wie die Jagd die dem Naturrecht entspreche 6 Dies nannte er einen gerechten Kampf dikaios polemos dikaios polemos 7 Die Amphiktyonie von Delphi begrenzte Krieg erstmals auf juristischer Basis Die Vertragspartner schlossen Krieg gegeneinander ohne guten Grund Versklavung und absichtliches Toten von Griechen sowie Zerstorung von Mitgliedsstadten untereinander aus 8 Romisches Reich Bearbeiten Das Romische Reich legitimierte seine Eroberungsfeldzuge indem es sie mit dem kultischen Ritus der Fetialen eroffnete Ein Priester hatte den jeweiligen Nachbarn der Romer nach einem genau festgelegten Protokoll uber die romischen Forderungen aufzuklaren um nach einer bestimmten Frist mit einer Formel den Krieg zu erklaren Dabei nahmen die Romer an nur ein bellum iustum geniesse die Unterstutzung der Gotter Eine Niederlage bedeutete fur sie dass die vor der Schlacht angerufenen Gotter den Kriegsgrund als ungerecht ansahen umgekehrt legitimierte ein Sieg ruckwirkend auch die Kriegsgrunde Die Romer schlossen mit denjenigen niedergeworfenen Volkern deren Gebiet sie nicht direkt annektierten auch fur sie selbst rechtsgultige Vertrage pacta sunt servanda Sie betrachteten die Expansion ihres Reiches also als Einigung souveraner Kollektive 9 Der griechische Philosoph Karneades kritisierte 155 v Chr die romische Fetialpraxis Die Berufung auf gottlichen Beistand sei nur Absichern von Unrecht Um die Gerechtigkeit wiederherzustellen sollten sich die Romer aus allen eroberten Gebieten zuruckziehen und sich auf den Palatin beschranken Damit machte er die ethische Prufung von Krieg zur philosophischen Aufgabe 10 Cicero behandelte den Krieg in De officiis I 11 34 ff und De re publica III 34 35 Er ging von der Pflicht jedes Menschen aus Gerechtigkeit im privaten und offentlichen Leben herzustellen und zu wahren auch dann wenn einem Unrecht geschieht Darum durfe Politik Konflikte um konkurrierende Rechtsanspruche erst dann gewaltsam austragen wenn zivile Auseinandersetzung disceptatio gescheitert sei Auch musse der Krieg nach dem heiligen Priesterrecht angekundigt denuntiare und erklart indicere werden Als gerechte Kriegsgrunde nannte er die Strafe bzw Rache fur erlittenes Unrecht und die Vertreibung von Feinden als Selbstverteidigung oder Nothilfe fur andere Dabei sei aber stets Mass zu halten die Kriegfuhrung musse Schuldige von der Menge unterscheiden Nur Soldaten miles durften sich an Kampfhandlungen beteiligen Eide und Versprechen seien auch Feinden nicht Verbrechern gegenuber einzuhalten Ziel musse sein ohne Ungerechtigkeit in Frieden zu leben ut sine iniuria in pace vivatur 11 Damit formulierte Cicero funf Grundbedingungen Krieg muss auf erlittenes Unrecht reagieren auf gescheiterte Verhandlungsversuche folgen von der politischen Zentralmacht gefuhrt werden von sakralen Autoritaten formal legitimiert werden den verletzten Rechtszustand wiederherstellen restitutio und Schaden wiedergutmachen repetitio Krieg war also fur ihn eine Art vollstrecktes Strafrecht executio iuris des romischen Staates gegen Angreifer von aussen Recht setzte er mit der Erhaltung des romischen Weltreichs im Sinne der Pax Romana gleich 12 Die Kriegsparteien waren fur ihn also nicht gleichberechtigt sondern standen sich wie Verbrecher und Richter gegenuber Dieser diskriminierende Feindbegriff also die Gleichsetzung von ausseren Angreifern mit Verbrechern gegen die eigene Rechtsordnung bestimmte in der Folge alle mittelalterlichen Theorien des gerechten Krieges 13 Fruhes Christentum Bearbeiten Jesus von Nazaret verkundete die Nahe des Reiches Gottes das alle irdische Gewaltherrschaft begrenze und ablosen werde Mt 5 3 10 EU Darum ubte und gebot er Gewaltverzicht gegenuber Verfolgern Mt 5 39 EU Seine Nachfolger sollten keine Waffen tragen Mk 6 8 EU keine Rangunterschiede ausbilden 10 42ff EU und ihren Glauben nicht gewaltsam verteidigen Mt 26 52 EU Da der Taufbefehl das Einhalten aller Gebote Jesu einschloss Mt 28 20 EU sahen viele Urchristen Kriegsdienste weithin als unvereinbar mit der Taufe an In der apokalyptischen Erwartung des baldigen Endgerichts lebend distanzierten sie sich von der zum Vergehen bestimmten Welt zu der fur sie unausweichlich Krieg und Burgerkrieg gehorte Mk 13 7ff EU 14 Die vorkonstantinischen Kirchenvater formulierten keine allgemeine Lehre zum Thema Krieg Sie lehnten zwar den Kriegsdienst der Christen ab nicht aber ebenso eindeutig die Kriege romischer Kaiser Diese waren fur sie Sache des romischen Staates dessen Schutz und Ordnungsaufgabe gegenuber Heiden bzw Barbaren 15 sie zunehmend anerkannten Seit Tertullian schloss die Kirche auch romische Soldaten in die Furbitten ein manche Kirchenlehrer tolerierten nun Christen im Militar sofern diese bereits vor ihrer Bekehrung Soldaten waren ein Christ durfte also nach wie vor nicht den Legionen beitreten Origenes griff dann Ciceros Unterscheidung des gerechten vom ungerechten Krieg auf Contra Celsum IV 82 VIII 73 und erlaubte den Christen grundsatzlich den Militardienst Dem Klerus blieb und bleibt er verboten 16 Mit der Konstantinischen Wende 313 durften die von Kaiser Diokletian noch verfolgten getauften Soldaten in das romische Heer zuruckkehren Damit stellte sich fur die nun erlaubte und bald geforderte Kirche die Frage wie sie zu politischer Macht und Gewaltanwendung stand Innerhalb eines Jahres gaben viele Theologen die bis dahin nahezu einhellige Ablehnung von christlichen Kriegsdiensten auf Das Konzil von Arles 314 schloss nun im Gegenteil sogar Deserteure die im Frieden die Waffen wegwerfen das hiess vermutlich die sich weigerten an polizeilichen Aufgaben des Heeres mitzuwirken vom Empfang der Sakramente und damit aus der Kirche aus Fortan ging es nur noch darum die Kriegsbeteiligung der Christen seelsorgerlich und rechtlich zu regulieren 17 Fur Ambrosius hatte der romische Staat bereits grundsatzlich das Recht unter Umstanden sogar die Pflicht Krieg zu fuhren wenn er von aussen angegriffen wurde Dieses Unrecht musse um des Friedens willen bestraft werden Als Unrechtstater sah er neben Barbaren auch Haretiker An ihrer militarischen Bestrafung durften fur ihn selbstverstandlich auch Christen teilnehmen Jedoch mahnte er im Anschluss an Cicero auch verhaltnismassige Mittel und moralisch einwandfreie Strafmethoden an 18 Augustinus von Hippo Bearbeiten Nachdem das Christentum bis 392 Staatsreligion des Romischen Reiches geworden war verfugte Kaiser Theodosius II 416 nur noch orthodoxe Christen in die Armee aufzunehmen Diese mussten gegen aussere Feinde wie die Vandalen die 455 Rom plunderten und gegen die von der Reichskirche als haretisch beurteilten Circumcellionen und Donatisten kampfen Vor diesem Hintergrund verfasste Augustinus von Hippo sein Hauptwerk De Civitate Dei 420 Darin stellte er die civitas Dei Gottes Burgerschaft d h die Kirche der civitas terrena der weltlichen Herrschaft d h dem Staat als zwei Personenverbande gegenuber Erstere strebten nach dem ewigen Leben das allein Gott schenken konne letztere suchten vergeblich Erfullung im irdischen Dasein So definierte Augustin Frieden als nur von Gott herstellbares Ziel der Weltgeschichte Krieg als Sache der gottlosen Welt die sich gleichwohl nach irdischem Frieden sehne Um sich diesem zumindest anzunahern brauche selbst der gottloseste Staat die Kirche Diese konne und musse ihn an seinen Zweck erinnern eine geordnete Eintracht ordinata concordia zwischen Glaubigen und Nichtglaubigen zu schaffen und zu schutzen da sie allein um den wahren Frieden wisse So integrierte Augustin die tradierte romische Staatsethik in die christliche Eschatologie und erklarte Frieden zum gemeinsamen Ziel von Kirche und Staat um die Staatsmacht und christliche Gewaltbeteiligung kritisieren zu konnen Christen durften nur am Krieg teilnehmen wenn dieser dem Frieden diene Sei deshalb auch wenn du Krieg fuhrst ein Friedensstifter Sie mussten also immer das Friedensziel im Blick behalten und die Kriegfuhrung daran orientieren 19 Zum Krieg stellte er zunachst fest was diesen fragwurdig mache 20 Die Gier zu schaden die Grausamkeit der Rache die Unbefriedetheit und Unversohnlichkeit des Geistes die Wildheit des Aufbegehrens die Lust an der Uberlegenheit und Ahnliches mehr Diese Gefahren hatten auch Platon und Cicero nicht genugend beachtet Wie Krieg dennoch dem Frieden dienen konne erorterte Augustin bereits 397 in der Schrift Contra Faustum Manichaeum 22 74f Er wies auf die Kriege hin die Moses nach der Bibel nicht aus eigener Lust am Erobern sondern auf Gottes Befehl hin gefuhrt habe Diese Kriege seien die angemessene Strafe fur die gewesen die Gottes Volk zuvor mit Krieg angegriffen hatten Sie hatten auch der Abschreckung anderer Feinde Israels gedient Denn ihnen sei die zerstorende Kraft ihres Strebens vor Augen gefuhrt worden dass namlich jene Gier zu schaden ihnen selbst schade indem sie den Krieg erleiden mussten den sie provoziert hatten Augustinus ging aber noch weiter Was in der Tat ist denn uberhaupt so falsch am Krieg Dass Menschen sterben die ohnehin irgendwann sterben werden damit jene die uberleben Frieden finden konnen Ein Feigling mag daruber jammern aber glaubige Menschen nicht Niemand darf jemals die Berechtigung eines Krieges bezweifeln der in Gottes Namen befohlen wird denn selbst das was aus menschlicher Gier entsteht kann weder den unkorrumpierbaren Gott noch seinen Heiligen etwas anhaben Gott befiehlt Krieg um den Stolz der Sterblichen auszutreiben zu zerschmettern und zu unterwerfen Krieg zu erdulden ist eine Probe fur die Geduld der Glaubigen um sie zu erniedrigen und seine vaterlichen Zurechtweisungen anzunehmen Denn niemand besitzt Macht uber andere wenn er sie nicht vom Himmel erhalten hat Alle Gewalt wird nur auf Gottes Befehl oder mit seiner Erlaubnis ausgeubt Und so kann ein Mann gerecht fur die Ordnung kampfen selbst wenn er unter einem unglaubigen Herrscher dient Das was ihm befohlen wird ist entweder eindeutig nicht gegen Gottes Vorschrift oder wenn es nicht eindeutig ist wenn zum Beispiel ein ungerechter Befehl ergeht zeigt die Ordnung des Dienens dass der Konig schuldig der Soldat unschuldig ist Wieviel unschuldiger muss da ein Mann sein der einen Krieg fuhrt der von Gott befohlen wurde der ja niemals etwas Falsches befehlen kann wie jeder weiss der ihm dient 21 Laut Augustinus folgt also aus der Allmacht Gottes dass es auf Erden auch keinen Krieg gegen Gottes Willen geben kann Krieg sei nicht per se schlecht Christen durften daher auch fur heidnische oder ungerechte Herrscher kampfen denn alle Macht auf Erden werde von Gott verliehen neque enim habet in eos quisquam ullam potestatem nisi cui data fuerit desuper erst recht aber in jedem Krieg der in Gottes Namen gefuhrt werde da dieser niemals etwas Boses befehlen konne quem male aliquid iubere non posse An der Gerechtigkeit solcher Kriege durfe man nicht zweifeln dubitare fas non est Verteidigung gegen Gottes Feinde war fur ihn auch dann gerechtfertigt wenn sie ebenso grausam verlief wie ein aus selbstsuchtigen Grunden gefuhrter Krieg Dabei setzte Augustinus eine naturliche Ordnung der Guten voraus die gegen die Bosen teils als Befehlende teils als Gehorchende zusammenstunden diese Ordnung auch militarisch zu verteidigen hielt er fur notwendig Iusta autem bella definiri solent quae ulciscuntur iniurias Solche Kriege seien als gerecht definierbar die Verbrechen rachen 22 Er erklarte auch einen Krieg gegen Haretiker oder Schismatiker wie die Donatisten fur gerecht um die Einheit der Kirche mit Hilfe der staatlichen Armee zu wahren 23 Augustins Kriterien fur einen gerechten Krieg des vom Christentum gepragten Romischen Reiches waren Er muss dem Frieden dienen und diesen wiederherstellen iustus finis Er darf sich nur gegen begangenes dem Feind vorwerfbares Unrecht eine gravierende Verletzung oder Bedrohung der Rechtsordnung richten das wegen des feindlichen Verhaltens fortbesteht causa iusta Eine legitime Autoritat Gott oder ein Furst princeps muss den Krieg anordnen legitima auctoritas Dabei muss der Furst die innerstaatliche Ordnung wahren d h die gegebenen Strukturen des Befehlens und Gehorchens Sein Kriegsbefehl darf nicht gegen Gottes Gebot verstossen Der Soldat muss ihn als Dienst am Frieden einsehen und ausfuhren konnen 24 Damit stellte Augustin scharfer als Cicero das Ziel des gerechten Krieges Frieden mit dem besiegten Gegner nicht dessen Vernichtung die alleinige Kriegsentscheidung der gegebenen Regierung und die Verantwortung aller Kriegsteilnehmer fur eine legitime dem Friedensziel angemessene Kriegfuhrung heraus Auf diese Weise wollte er Privatfehden Burgerkriege und reine Eroberungskriege delegitimieren Andererseits schloss er die Moglichkeit eines Heiligen Krieges fur eine als gottgewollt geltende Ordnung nicht aus Seine Bedingungen blieben fur die Lehre vom gerechten Krieg im ganzen Mittelalter massgebend Mittelalter BearbeitenPapsttum Bearbeiten Papst Gregor der Grosse 590 604 billigte das gewaltsame Vorgehen gegen Haretiker und Eroberungskriege gegen heidnische Volker um dort die christliche Mission zu ermoglichen oder zu erleichtern Besonders Karl der Grosse unterstutzte die christliche Mission im Frankenreich militarisch Papst Nikolaus I 858 867 hielt dagegen nur den Verteidigungskrieg fur gerechtfertigt und lehnte gewaltsame Bekehrungen prinzipiell ab Papst Innozenz II verdammte beim zweiten Laterankonzil 1139 den Einsatz von Bogen und Armbrustschutzen im Kampf zwischen Christen erlaubte ihn aber gegen ebenso bewaffnete Sarazenen Araber Muslime Damit beanspruchte ein Papst erstmals die moralische Beurteilung von Kriegsmitteln Das Decretum Gratiani um 1140 beantwortete die Frage ob Kriegfuhren Sunde sei mit Verweis auf Bibelstellen die fur einen christlichen Pazifismus sprechen Es bezog diese aber auf die innere Einstellung Wenn diese von Friedensliebe und Gute gepragt sei die Guten vor Ubergriffen der Bosen schutzen wolle und somit das Staatswohl verfolge sei bewaffnete Abwehr gegen von aussen aufgezwungene Kriege gerechtfertigt Zerstorungslust grausame Rach und Machtsucht machten Krieg dagegen ungerecht Dies sollte Privatfehden und reine Eroberungsfeldzuge ausschliessen Die Kirche durfe sich gegen Ketzer gewaltsam verteidigen und dazu auch die Staatsmacht zu Hilfe rufen wenn diese Krieg befehle mussten christliche Soldaten dem Folge leisten ausser wenn der Befehl gegen Gottes Gebot verstosse Im Zweifel sollten sie aber gehorchen und seien auch dann entschuldet wenn sich nachtraglich die Ungerechtigkeit des Kriegsbefehls herausstelle 25 Das kanonisierte Kirchenrecht starkte die Stellung der Kurie als oberstem Gerichtshof fur zwischenstaatliche Konflikte innerhalb der Christenheit Nur der Papst konnte demnach Kreuzzuge und Ketzerbekampfung erlauben anordnen und diese mit Sanktionen wie dem Kirchenbann gegen weltliche Herren durchsetzen Das dritte Laterankonzil 1179 verbot die Versklavung von Kriegsgefangenen Papst Innozenz IV lehrte 1234 in seinem Kommentar zum Liber extra von Gregor IX das naturliche Recht der Heiden auf Privateigentum und erkannte nichtchristliche Herrscher an sofern diese die unter ihnen lebenden Christen nicht unterdruckten Johannes de Legnano verfasste um 1360 ein scholastisches Spezialwerk zum gerechten Krieg De bello de repressaliis de duello So wurden die Kreuzzuge zum Anstoss fur interreligiose Rechtsprinzipien und deren theoretische Erorterung 26 Thomas von Aquin Bearbeiten Thomas von Aquin 1225 1274 griff Augustins Staats und Kriegslehre auf und systematisierte sie Die naturliche weltliche Ordnung musse dem Gemeinwohl dienen Dazu gehore entscheidend der Schutz der Glaubigen und Noch nicht Glaubigen vor ausseren Feinden damit alle das hochste Gut die ubernaturliche Erlosung erlangen konnten Frieden umschloss fur Thomas also nicht nur Abwesenheit von Krieg sondern geordnetes Zusammenleben von Glaubigen und Nichtglaubigen mit Aussicht auf religioses Heil Darum behandelte Thomas den Krieg in seiner Summa theologica II II quaestio 40 unter den Lastern die der christlichen Liebe caritas widerstreiten Anders als Hass Neid Zwietracht Streit Zank und Aufruhr sei Krieg jedoch nicht an sich Sunde sondern werde es erst wenn er mit negativen Absichten gefuhrt werde Hier griff Thomas die Faktoren auf die Krieg auch fur Augustin als Ubel qualifizierten Diese waren fur ihn aber nicht mit dem Gewalteinsatz selbst verbunden Anders als der Aufruhr sei Krieg nicht von vornherein gegen die sittliche Ordnung gerichtet sondern ein gegenseitiges Kampfen im Vollzug mutua impugnatio in actu Anders als bei Streit und Zank seien dabei nicht nur Einzelpersonen sondern grosse Menschenmengen beteiligt Daraus folgerte Thomas aber nicht dass Krieg Interessenkonflikte zwischen prinzipiell gleichberechtigten Kollektiven nach gescheiterten Verhandlungen gewaltsam auszutragen habe sondern nur die gerechte Ordnung sei gegen aussere und innere Feinde zu verteidigen da nur sie letztlich den Heilszugang aller Menschen garantiere 27 Viel mehr aber als das Heil eines einzelnen Menschen ist das Heil des Gemeinwesens zu wahren denn dadurch werden die Totung sehr vieler Menschen und zahllose zeitliche sowohl wie geistliche Ubel verhindert Deshalb durfe der Staat der das Gemeinwohl einschliesslich der christlichen Religion schutzt sich auf Krieg vorbereiten Die einfachen Glaubigen durften ja mussten notfalls auch an kirchlichen Feiertagen an gerechten Kriegen teilnehmen Dazu bezog Thomas Joh 7 23 EU Jesu Heilen am Schabbat auf den Bereich der Politik Auch Hinterlist und Tauschung des Feindes seien erlaubt da Kriegfuhren nur seinen Zweck erfullen musse Blutvergiessen Toten und Getotetwerden konnten je nach Umstanden nicht nur notig sondern auch sittlich verdienstvoll sein Dazu zitierte Thomas aus dem Decretum Gratiani 27 Wenn einer fur die Wahrheit des Glaubens oder fur die Rettung des Vaterlandes und zur Verteidigung der Christenheit sein Leben lasst wird er von Gott himmlischen Lohn erlangen Die Kleriker nahm er jedoch vom Soldatendienst aus da ihre Aufgabe sei den Krieg auf hohere Guter auszurichten und andere dazu vorzubereiten und dazu zu bringen gerechte Kriege zu fuhren Thomas nannte drei Bedingungen fur das ius ad bellum 28 Erstens die Vollmacht des princeps auf dessen Befehl mandatum hin der Krieg gefuhrt werden muss Zweitens ist ein gerechter Grund causa iusta verlangt Drittens wird verlangt dass die Kriegfuhrenden die rechte Absicht recta intentio haben Der princeps das hiess damals zur Zeit des Interregnums jeder Stadtfurst Provinzfurst und der Reichskaiser war fur Thomas rechtmassige Autoritat legitima potestas weil er Gottes Auftrag zum Erhalt des Gemeinwohls innehatte Ihm oblag damit die volle Verantwortung festzustellen ob und wann militarische Verteidigung fur den Erhalt des Gemeinwohls notwendig sei sie seinen Soldaten zu befehlen und dafur zu sorgen dass ungerechte Kriegfuhrung unterblieb Nicht jede aussere Bedrohung der eigenen Rechtsordnung war fur Thomas eine causa iusta sondern erst eine damit einhergehende ausseren Angreifern vorwerfbare Schuld die es verdiene mit Krieg bestraft zu werden namlich Angriffe die die gesamte Rechts und Heilsordnung nachhaltig bedrohten So wollte Thomas den Fursten an seinen Auftrag binden das Recht fur alle nicht nur fur seine Herrschaft zu wahren und wiederherzustellen Erst diese gerechte Absicht nicht schon Berufung auf Gottes Auftrag legitimierte fur ihn also militarische Verteidigung Um diese glaubhaft zu machen sollte der Furst seinen Untergebenen die Abwagung vermitteln dass das Zulassen sundhafter Angriffe schlimmer ware als ein Krieg dagegen Die militarische Gefahrenabwehr sollte den angestrebten Rechtsfrieden fur alle auch in der Durchfuhrung zeigen und durfte darum nie zum tumultus ausarten Die Kriegfuhrenden sollten sich auf jeden Fall von schlechten Motiven wie Habgier Hass Rache oder Ehrgeiz freihalten 29 Sie durften im Verlauf Kriegsgegner nie absichtlich nur als unbeabsichtigte Folge von Selbstschutz toten 30 Dies schloss eine direkte Bekampfung von feindlichen Zivilisten und das Toten von Soldaten die nicht als unrechtmassige Angreifer identifizierbar waren aus 31 Gerecht war der Krieg fur Thomas also nur dann wenn er von einer dazu legitimierten Regierung zur Verteidigung einer potentiell fur alle gultigen Rechtsordnung mit Aussicht auf ein positives Ergebnis auf weniger statt mehr Sunde und ohne eigensuchtige Motive gefuhrt werden konnte Er wandte diese Kriterien jedoch nicht auf bestimmte Kriege seiner Zeit an und verbot Angriffskriege nicht ausdrucklich Jedenfalls ist auch nach einer Machtubernahme verboten einen Heiden oder Juden zum Glauben zu zwingen 32 was einen eigentlichen Missionskrieg ausschliesst Fruhe Neuzeit BearbeitenReformation Bearbeiten Die mittelalterlichen Zentralinstanzen Kaiser und Papst hatten Fehden innerhalb des Reiches durch die Institution von begrenzten Gottesfrieden und Landfrieden einzudammen und dabei das staatliche Gewaltmonopol und den Frieden als wichtigstes Ziel zumindest der Innenpolitik verbindlich zu machen versucht Ihre politische Schwache in den deutschsprachigen Gebieten begunstigte dort die Reformation im 16 Jahrhundert Martin Luther ging davon aus dass Gott den Sunder durch Jesus Christus allein ohne menschliche Mitwirkung rechtfertige Daher verstand er politisches Handeln der Christen im Gegensatz zu Thomas von Aquin als Folge ihres Glaubens nicht als Mittel zum Erlangen hoherer geistlicher Ziele Gegen die katholische Zweistufenethik machte er Jesu Bergpredigt fur alle Christen verbindlich Sie gebiete ihnen Feindesliebe Vergebung und Gewaltlosigkeit untereinander aber auch gegenuber den Nichtchristen da man niemanden mit Waffengewalt zum rechten Glauben zwingen konne Darum sollten Christen lieber Unrecht erleiden als Unrecht tun und durften ihren Glauben nicht mit Gewalt verteidigen Da sie jedoch mit den Nichtchristen in einer von Sunde bestimmten Welt zusammenlebten mussten sie unter Umstanden Gewalt zum Schutz der Schwachen und Bestrafung der Rechtsbrecher nicht fur eigenes Uberleben bejahen Dies sei Aufgabe der weltlichen Obrigkeit durch die Gott die Welt bis zum Endgericht bewahre Im Rahmen dieser Zwei Reiche Lehre verstand Luther Frieden als elementare Bedingung allen Zusammenlebens und hochstes irdisches Gut dem alle Menschen zu dienen hatten Christen mussten diesen Frieden von der Politik verlangen und ihn als Staatsbeamte notfalls gewaltsam schutzen und wiederherstellen Dabei durften sie ein gutes Gewissen haben da sie sowohl mit ihrem Gewaltverzicht untereinander wie mit ihrem Gewaltgebrauch in der Politik an Gottes Willen zur Erlosung der Welt mitwirkten Von da aus bejahte Luther die Anfrage seines Fursten Ob Kriegsleute in seligem Stande sein konnen 1526 prinzipiell scharfte aber ein dass Krieg nur zur Abwehr eines akuten tatsachlich erfolgten Angriffs auf eine rechtmassige Obrigkeit legitim sei Praventiv Angriffs und Religionskriege schloss er als unzulassig aus Der Einzelne habe die Pflicht die Kriegsentscheidung seiner Regierung kritisch zu prufen ihr notfalls den Gehorsam zu verweigern und die dafur verhangten Strafen anzunehmen Damit bejahte Luther der ansonsten jede Auflehnung gegen die Obrigkeit scharf ablehnte eine situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung 33 Gemass seiner Trennung von geistlichem und weltlichem Amt setzte er die gute Absicht und rechtmassige Kriegfuhrung der Regierung jedoch als gegeben voraus und verzichtete weitgehend darauf Kriterien fur ihre Uberprufung im Kriegsverlauf geltend zu machen Dies sah er nicht langer als kirchliche Aufgabe an Auf dieser Linie rechtfertigte Luther die bewaffnete Verteidigung der evangelischen Territorien gegen Kaiser und Papst aber auch deren Verteidigungsmassnahmen gegen die Turkengefahr Einen Kreuzzug gegen die Turken aber lehnte er als ungerechten Religionskrieg ab Die Tauferbewegung die die Gebote der Bergpredigt auch auf die politische Gestaltung der von ihnen beherrschten Kommunen anwenden wollte und daraus einen christlichen Pazifismus folgerte lehnte er als widergottlich ab Gegen sie wie auch gegen die Aufstandischen im deutschen Bauernkrieg ermutigte er alle Fursten gleich ob katholisch oder evangelisch zu ausserster Gewaltanwendung Die Confessio Augustana von 1530 erklarte im 16 Artikel alle Obrigkeit sei von Gott eingesetzt worden und Christen die offentliche Amter bekleiden sollten das Recht ohne Sunde wahren darunter Ubeltater mit dem Schwert strafen ebenso wie rechte Kriege fuhren Wegen dieser Reduktion der klassischen Kriterien des gerechten Krieges rechtfertigten lutherische Konfessionskirchen spater viele Konfessions und Nationalkriege als undiskutierbares Staatsrecht zum Schutz einer Schopfungsordnung 34 Spanische Spatscholastik Bearbeiten Seit der Reformation war die Einheit des mittelalterlichen Reiches unter papstlicher und kaiserlicher Fuhrung zerbrochen Welche Autoritat legitim sei und gerechte Kriege ausrufen konnte und welche Kriegsgrunde zulassig seien war weithin nicht mehr autoritativ begrundbar und beliebig geworden Darum beurteilten Theologen nun weniger die Kriegsgrunde als die Kriegfuhrung um wenigstens diese zu normieren und zu humanisieren Angesichts der grausamen Behandlung der indigenen Bevolkerung Sudamerikas erklarte Bartolome de Las Casas alle spanischen Kolonialkriege in der neuen Welt fur ungerecht Das gesamte eroberte Land sei deshalb den fruheren Besitzern zuruckzugeben Francisco de Vitoria 1483 1546 entwickelte das romische Fremdenrecht ius gentium zu einem universalen ius inter gentes weiter Nur wenn alle Volker prinzipiell als existenzberechtigt anerkannt wurden sei Recht als allgemeingultig einsehbar Die herrschenden Machte Europas sollten Recht und Unrecht also nicht mehr allein definieren Den Begriff des Gemeinwohls dehnte Vitoria auf die ganze damals bekannte Welt aus Er gilt daher als Begrunder des modernen Volkerrechts Da es keine allgemeine Instanz zu dessen Durchsetzung gab dachte er pragmatisch Jeder Staat durfe sich gegen erlittenes schweres Unrecht militarisch verteidigen Eroberer fremder Gebiete mussten aber auch das Lebensrecht der Eroberten schutzen Bei Missachtung dieser Pflicht durften auch die Nachbarstaaten intervenieren und gegen die Eroberer Krieg fuhren Sie handelten damit im stillschweigenden Auftrag der Weltgemeinschaft 35 Vitoria entkraftete einige Rechtfertigungen der spanischen Eroberer Die Anspruche von Kaiser und Papst auf die Weltherrschaft die moralische Uberlegenheit des Christentums die Weigerung der Indios den katholischen Glauben anzunehmen seien unzulassige Kriegsgrunde Auch er hielt das Christentum fur die einzige wahre Religion zu deren Verbreitung die Spanier grundsatzlich berechtigt seien Doch Barbaren seien zu dumm um dies zu erkennen seien also unschuldig wenn sie nicht sofort Christen werden wollten Sie sollten sich aber langfristig missionieren lassen um zu den europaischen Christen aufzuschliessen Widerstand dagegen widerspreche dem Naturrecht auf dem die Volkergemeinschaft beruhe 36 Darum hielt er die notfalls gewaltsame Verteidigung von christlichen Missionaren und Konvertiten fur legitim 37 Indem Vitoria allen Volkern dasselbe Lebensrecht zuerkannte setzte er nichtchristliche Kriegsgegner nicht mehr mit Verbrechern gleich Zwar konne objektiv nur eine Seite im Recht sein aber ein Krieg sei denen nicht anzulasten die sich in einem unvermeidbaren Irrtum uber sein Unrecht befanden Sie fuhlten sich subjektiv genauso wie ihre Gegner im Recht Sie durften also nur dann ihres Besitzes beraubt und vertrieben werden wenn kunftige Sicherheit nur so gewahrt werden konne Wenn Leiden und Verwustungen im Kriegsverlauf nicht mehr dem Friedensziel dienten verliere auch ein mit gerechten Grunden begonnener Krieg seine moralische Rechtfertigung Damit gab Vitoria der dem Lebensrecht Aller geschuldeten Weise des Kriegfuhrens debitus modus und der Verhaltnismassigkeit der Mittel Vorrang gegenuber der gerechten Absicht der Kriegfuhrenden recta intentio 38 Vitorias Vorlesungen zu Menschen und Kriegsrecht vor allem De indis und De iure bello wurden zu seinen Lebzeiten zensiert nach dem Tridentinum vergessen und erst im 19 Jahrhundert wiederentdeckt Francisco Suarez und Luis de Molina betonten die notige Proportionalitat zwischen Zielen und Mitteln Wo die Folgeschaden des Krieges absehbar grosser waren als die dadurch abgewehrten Schaden konne er nicht gerecht sein Ein ubermassiger Verschleiss menschlicher wie technischer Ressourcen sei zu vermeiden Anders als die Tradition verpflichteten sie Soldaten und Zivilisten sich nicht an einem von ihnen als ungerecht erkannten Krieg zu beteiligen auch wenn der Furst sie dazu zwinge Dieser musse seine Untergebenen vor Kriegsbeginn uber die Kriegsgrunde informieren Untertanen mit militarischen und politischen Einblicken mussten die angegebenen Grunde prufen und den Konig gegebenenfalls vom Krieg abhalten So leiteten die Vertreter der Schule von Salamanca aus dem ius in bello die Informations und Rechenschaftspflicht der Regierung und das Recht zur Kriegsdienstverweigerung ab noch bevor die allgemeine Wehrpflicht ublich wurde Suarez betonte zudem Staaten konnten freiwillig auf ihr Recht zum Krieg verzichten und sich einem Schiedsgericht unterwerfen Diese Selbstbeschrankung entspreche dem Naturrecht wahrend die Gewohnung an Konfliktaustragung durch Kriege gegen das Gemeinwohl der Menschheit verstosse und dauernd den jeweils starker gerusteten Kriegsherren Recht gebe Das sei offenkundig unvernunftig und barbarisch 39 Balthasar Ayala 1548 1584 knupfte das Recht zum Krieg nicht mehr an materiale Kriegsgrunde sondern nur noch an eine formal gultige Kriegserklarung einer legitimen Staatsautoritat Sofern alle Kriegsparteien diese Bedingung erfullten mussten sie einander als gerechte Feinde hostes iusti behandeln also unzulassige Kriegsmittel ausschliessen Aufstande gegen die eigene Regierung hielt Ayala jedoch weiterhin fur derart ungerecht dass sie einen Strafkrieg mit allen Mitteln rechtfertigten Wie Ketzer und Nichtchristen im Mittelalter vom allgemeinen Volkerrecht ausgeschlossen wurden so schloss er Rebellen und nationale Freiheitskampfer wie damals in den Niederlanden gegen Spaniens Herrschaft davon aus 40 Volkerrechtsentwurfe seit 1600 Bearbeiten Alberico Gentili sprach um 1600 als Erster vom nicht nur subjektiv sondern auch objektiv beiderseits gerechten Krieg bellum iustum ex utraque parte Dies erubrigte die Unterscheidung zwischen gerechten und ungerechten Kriegsgrunden Er wollte den Krieg nicht achten sondern als dem Frieden gleichwertigen Rechtszustand festschreiben indem er seine moralische Beurteilung aufhob Krieg war fur ihn kein Ausnahmerecht sondern gewohnliches Recht jedes Territorialherren dem Dritte neutral gegenuberstehen konnten Im Dreissigjahrigen Krieg 1618 1648 erklarten sich die christlichen Konfessionen wechselseitig zu Verbrechern und Ketzern bejahten Eroberungs und Vernichtungsfeldzuge ihrer Landesherren und wirkten daran mit Da jede Kriegspartei theoretisch zulassige Kriegsgrunde beanspruchte zerbrach die moralische Autoritat der Kirchen als Ratgeber fur Krieg und Frieden Rechtstheoretiker griffen daher auf die Idee des Naturrechts zuruck das allen Menschen aus Vernunft nicht aus Religion einsichtig sei und darum eine Ubereinstimmung bei den Gebildeten aller Volker erzielen konne 41 Eine dauerhafte Friedensordnung erschien nur noch durch vertraglich abgesicherte Gleichberechtigung der Konfessionen moglich Entwurfe dazu verfassten wahrend des Krieges Emeric Cruce Der Neue Kineas 1623 und Maximilien de Bethune duc de Sully Memoiren 1638 Hugo Grotius entwickelte 1625 in De iure belli ac pacis seine Lehre vom zwischenstaatlichen Frieden und den rechtlichen Bedingungen des Krieges Das Naturrecht gelte unbedingt und universal als ob es keinen Gott gabe etsi deus non daretur sei also vom jeweiligen Glauben der Volker und ihrer Herren unabhangig Er verstand die Menschheit erstmals als eine uber den Einzelstaaten stehende Rechtsgemeinschaft deren Rechte denen souveraner Staaten ubergeordnet seien Er forderte deshalb aber keine Weltregierung sondern den Zusammenschluss der in Staaten organisierten Volker und ihre freiwillige Unterwerfung unter ein gemeinsames Volkerrecht Anders als sein Zeitgenosse Thomas Hobbes ging er also nicht vom Krieg als naturlichem Zustand sondern von einer ursprunglichen Friedensfahigkeit der Menschen aus 42 Neuzeit BearbeitenZeitalter der Aufklarung Bearbeiten Der Westfalische Frieden von 1648 erkannte die volle Souveranitat der Reichsstande an uber Krieg und Frieden zu entscheiden Dies entzog der Idee einer obersten legitimen Autoritat und ihrer alleinigen Befugnis zur Beurteilung der causa iusta im Gebiet des fruheren Romischen Reiches die Basis Seither gewannen Vertragstheorien Einfluss die Frieden durch internationale Abkommen sichern wollten Sie gingen von der Souveranitat der Territorialherren aus versuchten aber starker als bisher diese an ein allgemein einsehbares Kriegsrecht zu binden und dessen Einhaltung demokratischer Machtkontrolle zu unterwerfen William Penn verfasste 1693 den Essay zum gegenwartigen und zukunftigen Frieden in Europa der im Kern ein europaisches Parlament zur kontinentalen Friedenssicherung forderte Charles Irenee Castel de Saint Pierre schlug dazu 1713 einen Volkerbund vor Jean Jacques Rousseau veroffentlichte einen Auszug dieses zunachst kaum beachteten Plans 1756 und nochmals 1781 und erganzte dabei seine eigenen Demokratie Ideen Immanuel Kant stellte 1793 fest dass alle bisherigen Versuche Krieg an rechtliche Regeln zu binden keinen wirklichen Frieden sondern allenfalls befristete Waffenstillstande gebracht hatten Weder Gewaltmonopol Eigentum noch Militar konnten eine Rechtsordnung vor ausseren Angriffen schutzen Ein Machtgleichgewicht durch militarische Rustung sei eine Illusion Es andere nichts am Streben nach Vorherrschaft und Gewaltbereitschaft und konne daher jederzeit einsturzen Es fuhre zu Aufrustung die auch ohne Krieg die Wohlfahrt und damit den sozialen Frieden im Innern zerstoren konne Einzig ein allgemeines mit Machtmitteln durchsetzbares Volkerrecht dem sich jeder Staat unterwerfen musste konne dauerhaften Frieden sichern 43 In seiner Schrift Zum ewigen Frieden fasste Kant 1795 die Bedingungen und Massnahmen zusammen die notwendig seien um ein solches allgemeingultiges Volkerrecht zu schaffen Das bisherige Naturrecht sei zu optimistisch von der sozialen Natur des Menschen ausgegangen Wenn Frieden Kriege nicht bloss unterbrechen sondern beenden solle mussten dazu wesentliche Kriegsursachen berucksichtigt und beseitigt werden Geheimpolitik da diese heimliche Kriegsplane begunstige die Betrachtung fremder Staaten als zu erobernden Besitz statt als Ergebnis der Selbstbestimmung der Volker stehende Heere die zum Wettrusten veranlassten und Angriffskriege ermoglichten das Aufnehmen von Staatsschulden fur aussenpolitische Konflikte die zum Staatsbankrott fuhrten aus dem dann der nachste Krieg retten solle jede gewaltsame Intervention in Angelegenheiten fremder Staaten ausgenommen im Falle eines Burgerkrieges Das Kriegsrecht musse alle Massnahmen ausschliessen die das wechselseitige Vertrauen in kunftigen Frieden zerstoren wurden Beschaftigung von Kriminellen in Staat und Armee Anstiftung zu Verrat Missachtung gegnerischer Kapitulationsangebote Dies setze folgende positive Bedingungen voraus innere Rechtsstaatlichkeit Nur eine Gesellschaft die die Burgerrechte und Gewaltenteilung in einer von allen anerkannten und einklagbaren Verfassung schutze werde die Selbstbestimmung anderer Volker achten und mit ihnen Frieden einhalten Nur dann sei die Kriegsentscheidung von der Zustimmung aller Burger abhangig so dass deren Interesse am Erhalt ihres Wohlstands zum Tragen kommen und Kriege verhindern konne ein foderaler freiwilliger Volkerbund in dem die Staaten sich gegenseitig als freie Rechtssubjekte anerkennen und sich dem Selbstbestimmungsrecht der Volker unterordnen Damit ubertrug Kant die aufgeklarte Idee des Gesellschaftsvertrags freier Individuen mit unverausserlichen Menschenrechten auf die Ebene des Volkerrechts Er wollte die Defizite der traditionellen Kriegslehre uberwinden die Recht und Frieden stets in den Grenzen der Selbsterhaltungsinteressen von undemokratischen Staatsformen definiert Kriegsursachen nicht analysiert und keine inhaltliche Deckung von Innen und Aussenpolitik auch in Friedenszeiten gefordert hatte 44 Neuscholastik Bearbeiten Neben Friedensrufen und scharfen Kriegsverurteilungen der Papste seit Leo XIII 1878 1903 finden sich im 19 Jahrhundert widerspruchliche Tendenzen in den moraltheologischen Handbuchern Der kleine Mann kann gar keinen politischen bzw diplomatischen Durchblick haben und soll nur gehorchen Prummer Ruckgriff auf Mittelalter und glz Offenheit fur Erfordernisse der Gegenwart z T Kriegsrechtfertigung diese Rechtfertigungen gingen allerdings stark auseinander z T Kriegsverurteilung Krieg ist nur mehr als Akt kollektiver Notwehr in volkerrechtlich sittlichen Schranken erlaubt Eberle 1914 Militarismus macht Unterscheidung zwischen gerechtem und ungerechtem Krieg vollig unwirksam Stockl 1879 Modernes Volkerrecht Bearbeiten Ende des 19 Jahrhunderts tritt die Idee eines universellen Friedens wieder starker hervor und zeigt sich anhand von Friedenskonferenzen die sich im Gegensatz zu bisherigen nicht mit bestehenden Konflikten beschaftigen sondern die Erhaltung des Friedens an sich zum Thema haben Vorherrschend blieb jedoch die klassische Interpretation wie anhand der ersten und der zweiten Haager Friedenskonferenz ablesbar ist die sich beide mit der Kodifikation des Kriegsvolkerrechtes Haager Landkriegsordnung beschaftigten Als erster Ansatz zu einem Kriegsverhutungsrecht kann die Schaffung eines standigen Schiedshofes 1907 durch das II Haager Abkommen in diesem Zusammenhang gesehen werden auch wenn dieser kaum von Bedeutung war In der Neuzeit werden folgende Prinzipien hinzugefugt Krieg ist ultima ratio Solange nicht alle vernunftigen diplomatischen und politischen Mittel ausgeschopft sind kann man von gerechtem Krieg nicht sprechen Ein gerechter Krieg unterscheidet bei der Auswahl seiner Ziele Er richtet sich gegen die militarischen Verursacher des Ubels und schont die Zivilbevolkerung Er unterlasst die Bombardierung ziviler Wohngebiete die kein militarisches Ziel darstellen sowie Terrorakte oder Repressalien gegen die Zivilbevolkerung Ein gerechter Krieg hat das Prinzip der Proportionalitat zu achten Die aufgewendete Starke hat dem Ubel zu widerstehen und dem Guten zum Wachstum zu verhelfen Je hoher die Zahl der Kollateralschaden desto verdachtiger der moralische Anspruch der kriegfuhrenden Partei Die Folter von Kriegsgegnern ist untersagt Kriegsgefangene sind human zu behandeln Achtung des Krieges Bearbeiten Bereits im 19 Jahrhundert wurde uber ein rechtliches Verbot des Krieges debattiert Krieg war nicht verboten ein Recht des Souverans zur freien d h von internationalen Kriterien losgelosten Kriegfuhrung im Sinne eines liberum ius ad bellum existierte anders als lange angenommen aber nicht 45 Nach den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges und mit der Grundung des Volkerbundes wurde die Souveranitat der Staaten durch die Volkergemeinschaft eingeschrankt und damit tendenziell auch die Tradition des staatlichen ius ad bellum beendet Die Kriegsschuldartikel des Versailler Vertrags verliehen diesem Prinzip ruckwirkende Gultigkeit zu Lasten der Besiegten Jeder Krieg und jede Bedrohung mit Krieg wird in der Satzung des Volkerbundes als Sache der gesamten Volkergemeinschaft definiert Die aufgestellten Regeln zur Kriegsverhutung umfassten eine Reihe von Streitschlichtungsmassnahmen und ein generelles Kriegsverbot wenn nicht vorher ein Versuch zur friedlichen Streitbeilegung unternommen worden war Eine Unterscheidung in gerechte und ungerechte Kriege unterblieb Im Briand Kellogg Pakt von 1928 verurteilten die Vertragsstaaten den Krieg als Mittel zur Losung internationaler Streitfalle und erklarten darauf untereinander verzichten zu wollen Sie achteten den Krieg als Mittel zur Rechtsdurchsetzung erlaubten aber weiterhin kollektive auch militarische Sanktionen und bewaffnete Selbstverteidigung Damit kehrte das mittelalterliche Konzept des bellum iustum als legitime kollektive Strafaktion zuruck Dabei war jedoch nun der Volkerbundrat die ubergeordnete Entscheidungsinstanz fur die Rechtmassigkeit eines Krieges Die Kriterien der Volkerbundsatzung dafur zielten wie schon bei de Ayala auf formale nicht moralische Legitimitat bellum legale 46 Seit 1945 wird der Gebrauch von Gewalt in den internationalen Beziehungen durch die Charta der Vereinten Nationen geregelt die einige der Kriterien des gerechten Krieges aufgriff und prazisierte Eins der dort festgelegten Hauptziele der UNO ist die Wahrung des Weltfriedens Kap I Art 1 Ziff 1 Um dies zu erreichen legten die Staaten sich ein generelles Gewaltverbot auf Kap I Art 1 Ziff 1 Art 2 Ziff 3 4 und betonten die Souveranitat und territoriale Integritat gleichberechtigter Staaten Kap I Art 1 Ziff 2 Art 2 Ziff 1 und Ziff 7 Kapitel VII regelt Zwangsmassnahmen als Ausnahme vom generellen Gewaltverzicht der Staaten Es gibt dem UN Sicherheitsrat die Befugnis festzustellen ob ein bestimmter Tatbestand in den internationalen Beziehungen eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens darstellt Kap VII Art 39 Wird letzteres festgestellt kann er auch ein militarisches Eingreifen beschliessen Kap VII Art 42 Man kann im volkerrechtlichen Sinne also nur von einem gerechten Krieg sprechen wenn dieser nach den vorangegangenen Grundsatzen autorisiert wurde und gefuhrt wird Katholischer Pazifismus nach 1918 Bearbeiten Der prinzipielle Pazifismus fand seit dem Ersten Weltkrieg auch im katholischen Bereich Zustimmung Um ihm eine theoretische Basis zu geben verfasste Franziskus Maria Stratmann 1883 1971 Vordenker fur den Friedensbund Deutscher Katholiken 1924 das Buch Weltkirche und Weltfrieden Darin listete er die tradierten Kriterien des gerechten Krieges auf schweres Unrecht aufseiten einer und nur einer der beiden streitenden Parteien schwere formelle moralische Schuld auf einer der beiden Seiten Bloss materielles Unrecht genugt nicht zweifelsfreie Nachweisbarkeit dieser Schuld Unvermeidbarkeit der kriegerischen Auseinandersetzung nach Fehlschlagen aller mit ganzem Ernst und ganzer Kraft unternommenen friedlichen Verstandigungsversuche Proportion zwischen Schuld und Strafmittel Ein das Mass der Schuld uberschreitendes Strafmass ist ungerecht und unerlaubt moralische Gewissheit dass der Sieg der gerechten Sache zuteilwerden wird rechte Absicht durch den Krieg das Gute zu fordern und das Bose zu vermeiden Das aus dem Krieg zu erwartende Wohl des Staates muss das zu erwartende Ubel ubersteigen rechte Absicht der Kriegfuhrung Einhaltung der Schranken der Gerechtigkeit und Liebe Vermeidung schwerer Erschutterung anderer nicht unmittelbar in die Kriegshandlung verwickelter Staaten sowie der christlichen Gesamtheit Kriegserklarung durch eine gesetzlich dazu autorisierte Obrigkeit im Namen Gottes zur Vollstreckung seiner Gerechtigkeit Er kam zu dem Ergebnis dass wahrscheinlich niemals ein Krieg alle diese Bedingungen erfullt habe und angesichts der modernen Waffentechnik und Kriegfuhrung fortan unmoglich erfullen konne so dass den Christen nur die Kriegsdienstverweigerung bleibe Er hielt aber an der Verbindlichkeit der kirchlichen Kriegstheorie fest um auf dieser Basis alle Katholiken fur den Pazifismus zu gewinnen Atomzeitalter Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten viele Christen aller Konfessionen die herkommliche Kriegsethik in Frage Die erste Vollversammlung des Okumenischen Rats der Kirchen erklarte 1948 angesichts des mit Massenvernichtungsmitteln gefuhrten totalen Krieges 47 Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein Die Rolle die der Krieg im heutigen internationalen Leben spielt ist Sunde wider Gott und eine Entwurdigung des Menschen Der Krieg ist heute etwas vollig anderes als fruher Wir haben jetzt den totalen Krieg Der ungeheure Einsatz der Luftwaffe und die Entdeckung der Atombombe und anderer neuer Waffen Dies alles fuhrt in einem modernen Krieg zu unterschiedslosen Zerstorungen in einem Umfang wie ihn die Welt bei fruheren Kriegen nicht gekannt hat Die herkommliche Annahme dass man fur eine gerechte Sache einen gerechten Krieg mit rechten Waffen fuhren konne ist unter solchen Umstanden nicht mehr aufrecht zu erhalten Angesichts der Aufrustung von NATO und Warschauer Pakt mit Atomwaffen verwarfen die Kirchen einhellig den Atomkrieg nicht jedoch ebenso eindeutig die atomare Abschreckung Pius XII erklarte 1953 zum Verteidigungskrieg Wenn die Schaden die er nach sich zieht unvergleichlich grosser sind als die der geduldeten Ungerechtigkeit kann man verpflichtet sein die Ungerechtigkeit auf sich zu nehmen Die Weltkirchenkonferenz in Evanston 1954 erklarte die Herstellung von Massenvernichtungswaffen fur gottwidrig nicht aber die Abschreckung mit schon existierenden Atomwaffen Einseitige atomare Abrustung galt als gefahrlich da dies Erpressung durch unmoralische Gegner ermoglichen konne Die evangelischen theologischen Fakultaten in der DDR verwiesen dagegen 1957 auf den kirchlichen Auftrag 48 Es gehort zur Aufgabe der christlichen Verkundigung alle Menschen davor zu warnen dass sie durch Beteiligung an der Herstellung und Anwendung der modernen Massenvernichtungsmittel Gottes Gabe missbrauchen Gottes Gute lastern und Gottes Ebenbild verraten Da die Duldung dieser Mittel alle kunftigen Generationen bedrohe sei Jeder gefordert das Ziel einer allseitigen Achtung und Abschaffung der Massenvernichtungswaffen zu erreichen Wie blieb offen Kriegsdienstverweigerung wurde nicht fur Christen verbindlich gemacht Helmut Gollwitzer wandte die Kriterien des iustum bellum 1957 als erster deutscher evangelischer Theologe auf die ABC Mittel an Kirchliche Kriegsethik und Volkerrecht erlaubten nur solche Mittel mit denen gerechte Kriegfuhrung moglich sei Doch die evangelischen Kirchen hatten den debitus modus seit Luther kaum gepruft Anhand dieses Kriteriums stellte er fest Diese neuen Gewaltmittel erlauben in ihrer Beschaffenheit keine Unterscheidung von Kampfern und Nichtkampfern Denn ihr Einsatz werde auf jeden Fall nicht nur versehentlich Zivilisten toten Sie konnten unmoglich das Lebensrecht der feindlichen Bevolkerung schutzen und seien daher von vornherein fur rechtmassige Kriegfuhrung ungeeignet Die neuen Waffen erlauben als Kriegsziel nur die Vernichtung des Gegners die sie durch Uberfall zu bewirken suchen Sie machen uns in unserer Gesinnung alle zu Mordern denn nur in morderischer Gesinnung kann man sie herstellen und anwenden Sie heben alle Verbindung von Krieg und Recht auf Denn wirksam drohen kann nur wer auch auszufuhren bereit ist und sich als einen darstellt dem die Ausfuhrung zuzutrauen ist Im Unterschied zu allen bisherigen und auch zu den biologischen und chemischen Kriegsmitteln treffen die Atomwaffen auch die kommenden Generationen und die Vegetation Wegen des radioaktiven Fallouts seien die Folgen ihres Einsatzes fur Mensch und Natur unabsehbar so dass ein Atomkrieg nie Frieden herstellen konne Schon die Atomtests im Pazifik zur Entwicklung einer sauberen Atombombe hatten viele Menschenleben gefordert Atomare Kriegfuhrung mache jede Unterscheidung zwischen Verteidigung und Angriff unmoglich Denn sie erfordere praventive Angriffe die dazu fuhrten dass die Truppe nur noch fur sich selbst kampft um sich vor reaktiver Ausloschung zu retten So werde Krieg zum Selbstzweck Ein kommender Atomkrieg zwischen Ost und West werde nicht nur zur Vernichtung des Gegners sondern auch zur Selbstvernichtung fuhren Die ABC Mittel seien jedoch nicht erst verwerflich wenn sie als Bumerang denjenigen mit ins Verderben reissen der sie gebraucht Sie seien schon durch ihre Beschaffenheit nicht erst ihren rechtswidrigen Gebrauch sittlich schlechthin ausgeschlossene Mittel 49 Aus dieser Analyse folgerten die westdeutschen kirchlichen Bruderschaften 1958 dass die Einbeziehung von Massenvernichtungsmitteln in den Gebrauch staatlicher Machtandrohung nur in der faktischen Verneinung des Willens des seiner Schopfung treuen und dem Menschen gnadigen Gottes erfolgen kann Sie forderten die EKD heraus diese Unvereinbarkeit zu erklaren Darauf setzte diese einen theologischen Ausschuss ein der 1959 in den Heidelberger Thesen den Kompromiss formulierte 50 Die Kirche muss den Waffenverzicht als mogliche christliche Handlungsweise anerkennen Die Kirche muss die Beteiligung an dem Versuch durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern als eine heute noch mogliche christliche Handlungsweise anerkennen Diese Gnadenfrist sollte fur multilaterale Abrustungsvertrage genutzt werden die das atomare Gleichgewicht durch wirklichen Frieden ersetzen sollten Papst Johannes XXIII beschrieb in Pacem in terris 1963 eindringlich die Gefahren des atomaren Wettrustens forderte dessen Beendung beidseitige gleichzeitige kontrollierte Abrustung ein Verbot aller Atomwaffen und die vertragliche Beilegung zwischenstaatlicher Konflikte von allen Menschen guten Willens Er sah in der schrecklichen Zerstorungsgewalt der modernen Waffen eine kriegsverhutende Wirkung und folgerte daraus 51 Darum widerstrebt es in unserem Zeitalter das sich ruhmt Atomzeitalter zu sein der Vernunft den Krieg noch als das geeignete Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte zu betrachten Er gebot Christen den Austritt aus atomar gerusteten Armeen jedoch nicht und verlangte keine auch einseitige Abrustung volkerrechtswidriger Kriegsmittel Diese Position Nein zum Atomkrieg bei gleichzeitigem bedingtem Ja zu atomarer Abschreckung vertrat auch die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes von 1965 52 Jede Kriegshandlung die auf die Vernichtung ganzer Stadte oder weiter Gebiete und ihrer Bevolkerung unterschiedslos abstellt ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen das fest und entschieden zu verwerfen ist Da der Friede aus dem gegenseitigen Vertrauen der Volker erwachsen sollte statt den Nationen durch den Schrecken der Waffen auferlegt zu werden sollten alle sich bemuhen dem Wettrusten ein Ende zu machen Man soll wirklich mit der Abrustung beginnen nicht einseitig sondern in vertraglich festgelegten gleichen Schritten und mit echten und wirksamen Sicherungen Das Wettrusten wurde jedoch unvermindert fortgesetzt 1980 brachte der NATO Doppelbeschluss die Kirchen in eine neue Zerreissprobe Die Niederlandische Generalsynode der Reformierten Kirche stellte fest die Frist fur atomare Abrustung sei ungenutzt verstrichen die Erfahrung der abgelaufenen 18 Jahre zeigt wie uns der Besitz dieser Waffensysteme miteingezogen hat in ihren beschleunigten Ausbau und ihre Perfektionierung bis hin zur Entwicklung einer Strategie begrenzter Atomkriege Wir mussen darum zuallererst unser Nein von 1962 wiederholen und dazu in aller Deutlichkeit feststellen dass dieses Nein uneingeschrankt auch fur den Besitz von Kernwaffen gilt Dem folgte der deutsche Reformierte Bund im Oktober 1981 und formulierte im Anschluss an die Barmer Theologische Erklarung von 1934 53 Es ist zwar Aufgabe des Staates fur Recht und Frieden zu sorgen und das Leben seiner Burger zu schutzen Aber Massenvernichtungsmittel zerstoren was sie zu schutzen vorgeben Ihnen gilt von seiten der Christen ein aus dem Bekenntnis zu Gott dem Schopfer Versohner und Erloser gesprochenes bedingungsloses Nein ein Nein ohne jedes Ja Die EKD dagegen verlangerte 1982 die These noch sei Abschreckung auch mit Atomwaffen christlich moglich Unter welchen Bedingungen diese Frist ende gab sie nicht an 54 Die westdeutsche katholische Bischofskonferenz rechtfertigte erneut das atomare Gleichgewicht ohne Strategien des begrenzten Atomkriegs zu berucksichtigen und verurteilte die Pazifisten als die die diese Sicherheit aus ideologischen Motiven gefahrdeten Die Okumenische Weltkonferenz in Vancouver liess 1983 alle bisherigen Vorbehalte und Kompromissformeln fallen 55 Die Erprobung Herstellung und Androhung von Massen und Zukunftsvernichtungsmitteln sind ein Verbrechen an der Menschheit Die nukleare Abschreckung muss als strategische Doktrin die im Namen der Sicherheit und Kriegsverhutung Atomwaffen gerechtfertigt hat grundsatzlich verworfen werden da sie im Widerspruch steht zum Glauben an Jesus Christus der unser Leben und Friede ist Atomare Abschreckung ist moralisch unvertretbar weil ihre Glaubwurdigkeit darauf beruht dass der Einsatz von Atomwaffen tatsachlich beabsichtigt ist Atomare Abschreckung ist die Antithese des letztgultigen Glaubens an jene Liebe die die Angst vertreibt Sie kann niemals Grundlage eines echten Friedens sein In diesen Erklarungen wurde die Theorie vom gerechten Krieg nicht aufgegeben sondern an Gottes in Jesus Christus anschaulich gewordenes Friedensgebot gebunden Dadurch wurden Massenvernichtungsmittel nicht erst im Blick auf mogliche Wirkungen im Krieg sondern schon im Frieden kritisierbar Die Frage ob und wann militarische Verteidigung notwendig und ethisch zulassig sei liess sich nur noch eingebettet in die Frage nach wirksamer Kriegsverhutung Abrustung und Ablosung des Abschreckungssystems durch eine internationale Friedens und Rechtsordnung stellen 56 Interventionskriege seit 1990 Bearbeiten Die Lehre vom gerechten Krieg erlebte seit etwa 1990 parallel zu den westlichen Interventionskriegen im Irak 1991 im Kosovo 1999 in Afghanistan 2001 und im Irak 2003 eine Renaissance und ist in der heutigen Diskussion wieder aktuell So veroffentlichte die International Commission on Intervention and State Sovereignty 2001 einen Bericht mit dem Titel Responsibility to protect Darin wird die Einbeziehung der Kriterien vom gerechten Krieg fur eine humanitare Intervention ausdrucklich gefordert Friedensethik Bearbeiten Die Frage nach dem gerechten Krieg wird heute in den Kirchen in den Rahmen der Aufgabe gestellt einen gerechten Frieden zu schaffen der auf das Evangelium antwortet und die drangenden Probleme der Weltgemeinschaft angeht Dabei wird Frieden vom Begriff Sicherheit unterschieden und zugleich eng mit den Leitwerten Gerechtigkeit und Bewahrung der Schopfung verbunden Die Achtung des Krieges der Massenvernichtungsmittel und des Handels mit Rustungsgutern ist als weitgehender Konsens vorausgesetzt Eine mogliche Rolle des Militars in Konflikten wird nicht grundsatzlich ausgeschlossen aber nachrangig zu anderen Konfliktbearbeitungsmethoden behandelt 57 Kritik BearbeitenDas Konzept des gerechten Krieges wird von mehreren Seiten kritisiert vom Pazifismus Besonders christliche Gruppen die sich an das Urchristentum anschliessen mochten sehen die Absage an jeden Krieg als einzig legitime Moglichkeit an ihren Glauben zu leben und zum Frieden beizutragen Auch manche Nichtchristen kommen aus Vernunftgrunden zu einer allgemeinen Ablehnung militarischer Konfliktlosungen vom Bellizismus Jene die Krieg als naturliches und unvermeidbares Staatsrecht ansehen sehen Versuche Krieg moralischen Prinzipien und Kriegsregeln unterzuordnen als Illusion und Hindernis fur Machtpolitik von Realpolitik Hier werden moralische Kriterien als unwirksam und fur nachhaltige politische Vereinbarungen ungeeignet abgelehnt dies schliesst nicht aus dass einzelne Kriege im Blick auf mogliche politische Folgen abgelehnt werden Weitere Kritik gilt einzelnen Kriterien der Theorie die als unzureichend unrealistisch oder undurchfuhrbar verworfen werden und damit indirekt eine Weiterentwicklung der Theorie verlangen Pazifistische Ablehnung Bearbeiten In Reaktion auf die Kreuzzuge im Hochmittelalter begannen christliche Minderheiten die grosskirchliche Lehre vom gerechten Krieg abzulehnen Die Franziskaner lehnten das Tragen von Waffen und somit die Kriegsteilnahme fur sich ab 58 Ihr Grunder Franziskus von Assisi verwarf gerechte und heilige Kriege sowie jede Gewaltmission und lehrte mit dem Waffen und Besitzverzicht eine an urchristlichen Geboten orientierte Lebensweise als kritischen Kontrast zur Beteiligung der Grosskirche an Kriegen und Kreuzzugen 59 Im Gefolge der Reformation entstandene Friedenskirchen wie die Bohmischen Bruder die Church of the Brethren Quaker und Mennoniten lehnen jede Kriegsbeteiligung strikt ab da Krieg immer ungerecht sei und das Evangelium Frieden ohne Gewalt gebiete Die Humanisten des 16 Jahrhunderts konstatierten die Vergeblichkeit aller Bemuhungen Krieg rational einzuhegen Erasmus von Rotterdam prufte die europaischen Kriege seiner Zeit mit dem Ergebnis dass keiner gerecht gewesen sei da keiner die Bedingungen von Augustin und Thomas erfullt habe Er rief in seiner beruhmten Friedensrede Querela pacis 60 Ich appelliere an alle die sich Christen nennen alle ihre Krafte und Anstrengungen im Kampf gegen den Krieg zu vereinen Jeder soll dazu seinen Beitrag leisten Bleibende Eintracht muss alle vereinen die von Natur aus und in Christus durch so viele Bande zusammengehoren Jeder noch so ungerechte Friedenszustand sei dem scheinbar gerechtesten aller Kriege vorzuziehen Sebastian Franck schrieb im Kriegsbuchlein des Friedens 1539 ein gerechter Krieg sei seit Beginn der Endzeit so selten wie Storche im Winter George Fox begrundete gegenuber dem Konig seine Eingabe fur die Freistellung der Quaker vom Kriegsdienst 1661 wie folgt 61 Wir wissen dass Kriege und Gefechte den Begierden der Menschen entspringen Jak 4 3 und der Herr hat uns befreit von dieser Begierde und uns so ausserhalb der Veranlassung von Krieg gestellt Alle Kriege Feldzuge und Gefechte mit ausseren Waffen verwerfen wir zu welchem Zweck unter welchem Vorwand auch immer sie stattfinden Realpolitische Ablehnung Bearbeiten Dass die Theorie vom iustum bellum zur Rechtfertigung von Kriegen missbraucht werden kann und wird kritisieren ausser den Pazifisten auch Philosophen Historiker und Realpolitiker Der US Philosoph LeRoy Walters stellte 1974 an Fallbeispielen aus Kriegen des 20 Jahrhunderts fest dass alle Theoretiker die Kategorien vom gerechten Krieg dazu benutzten um zu beweisen dass ihr eigenes Land einen gerechten Krieg fuhre 62 Der Historiker Wolfram Wette kritisierte 63 Mochten solche Kriegslehren ursprunglich dem menschlichen Bedurfnis nach rationaler Bewaltigung des Phanomens Krieg entsprungen sein mochten einige der Urheber solcher Lehren auch die Absicht verfolgt haben die Haufigkeit kriegerischer Konflikte einzuschranken so wurden sie in der Praxis jedoch schnell zu einem Hilfsmittel von Gewaltpolitik Gelang es beispielsweise einem Herrscher seine Kriegspolitik mit den Kriterien der theoretischen Lehre zu begrunden und sie dann als gerecht hinzustellen so wurde es ihm und den ihn unterstutzenden Eliten erleichtert den Untertanen den Kriegsdienst und damit den Einsatz des Lebens abzuverlangen Auf diese Weise dienten die verschiedenen Lehren von gerechten und ungerechten Kriegen direkt oder indirekt den Legitimationsbedurfnissen der Politik Sie erfullten die Funktion von Herrschaftsmitteln Ihre Langzeitwirkung bestand darin dass sich im Bewusstsein der Menschen die Vorstellung zum Glaubenssatz verfestigte dass namlich der Krieg von Zeit zu Zeit wie eine Naturgewalt ausbreche und man ihn daher notgedrungen als ein auferlegtes Schicksal hinnehmen musse Heute werden vor allem folgende Punkte kritisiert Die Lehre vom gerechten Krieg habe historisch niemals nach ihren Kriterien ungerechte Kriege verhindert und Kriegsgewalt verringert Sie sei an ein Kriegsbild aus der Zeit des Feudalismus gebunden und von der neuzeitlichen Entwicklung politisch souverane Nationalstaaten gesellschaftlich totale Kriege und militarisch Fern und Massenvernichtungswaffen uberholt Sie fordere Kriege indem sie die Illusion einer moralisch zulassigen Kriegfuhrung nahre obwohl sich Gerechtigkeit und Frieden nie durch Krieg herstellen liessen Sie bewirke eine nicht sachgerechte Moralisierung der internationalen Politik Es sei fur Kriegsparteien unmoglich zwischen moralisch zulassigen und unzulassigen Kriegen zu unterscheiden Jede Kriegspartei beanspruche die gerechte Sache fur sich und setze damit eine Gewaltspirale in Gang in deren Verlauf sich jede Eskalation bis hin zum totalen Krieg scheinbar rechtfertigen lasse Indem die Theorie Staatsfuhrungen das Recht zugestehe Gewalt mit Gewalt zu begegnen erklare sie sie zu Richtern in eigener Sache 61 Das Volkerrecht bilde heute den normativen Rahmen fur Gewaltanwendung zwischen Staaten Damit seien zusatzliche Kriterien bzw Prinzipien wie die des gerechten Krieges entweder uberflussig oder erzeugten Normenkonflikte Kritik an Einzelkriterien Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Wegen der mit der Wehrpflicht verbundenen Massenmobilisierung etwa beim deutschen Volkssturm im Zweiten Weltkrieg konne jeder Angehorige des feindlichen Staates als moglicher Kombattant angesehen werden Zum anderen sei ethisch schwer begrundbar weshalb ein Mensch der in eine Uniform gezwungen wurde weniger schutzenswert sein sollte als einer der mit Begeisterung in der Waffenproduktion oder der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft arbeite Den wichtigsten Kritikpunkten liegen wesentliche Grundprinzipien der kritisierten Lehre die in das Kriegsvolkerrecht aufgenommen wurden zugrunde Da moderne Kriegsfuhrung und Kriegsmittel die Unterscheidung von Kampfern und Zivilisten und die verlassliche Kalkulation der Kriegsfolgen unmoglich machen konnen sie unter keinen Umstanden die theoretisch geforderte Verhaltnismassigkeit von Zielen und Mitteln gewahrleisten Demnach erscheint es umso notiger den Krieg uberhaupt abzuschaffen Er sei angesichts der Vernichtungskraft der modernen Waffen unter keinem Gesichtspunkt mehr ethisch zu rechtfertigen Auch die Weiterentwicklung des Volkerrechts wird durch die Kriterien des gerechten Krieges indirekt gefordert So verlangten die Vertragspazifisten des 19 und 20 Jahrhunderts ein neutrales uberstaatliches Schiedsgericht da nur dieses das Recht oder Unrecht gewaltsamer Verteidigung feststellen konne Dieses Gericht musse von allen souveranen Kriegsparteien anerkannt werden und die Kriegsregeln auch gegenuber ihrer Militarmacht durchsetzen konnen Literatur BearbeitenHistorischer UberblickReiner Steinweg Hrsg Der gerechte Krieg Christentum Islam Marxismus Suhrkamp Frankfurt am Main 1980 ISBN 3 518 11017 9 Terry Nardin The Ethics of War and Peace Religious and Secular Perspectives Princeton University Press Princeton 1996 ISBN 0 691 03713 2 Donald A Wells An Encyclopedia of War and Ethics Greenwood Publications Group 1996 ISBN 0 313 29116 0 John Kelsay James Turner Johnson Hrsg Just War and Jihad Historical and Theoretical Perspectives on War and Peace in Western and Islamic Traditions Greenwood Press New York 1991 ISBN 0 313 27347 2 Georg Kreis Hrsg Der gerechte Krieg Zur Geschichte einer aktuellen Denkfigur Schwabe Basel 2006 ISBN 978 3 7965 2239 0 Vorchristliche AntikeSigrid Albert Bellum iustum Die Theorie des gerechten Krieges und ihre praktische Bedeutung fur die auswartigen Auseinandersetzungen Roms in republikanischer Zeit Lassleben Kallmunz 1980 ISBN 3 7847 7110 6 zugl Dissertation Universitat Frankfurt am Main 1978 79 Silvia Clavadetscher Polemos dikaios und bellum iustum Versuch einer Ideengeschichte Juris Druck Zurich 1985 Mauro Mantovani Bellum iustum Die Idee des gerechten Krieges in der romischen Kaiserzeit Peter Lang Bern 1990 ISBN 3 261 04222 2 Andreas Zack Studien zum Romischen Volkerrecht Kriegserklarung Kriegsbeschluss Beeidung und Ratifikation zwischenstaatlicher Vertrage internationale Freundschaft und Feindschaft wahrend der romischen Republik bis zum Beginn des Prinzipats Edition Ruprecht 2 Auflage Gottingen 2007 ISBN 978 3 89744 139 2 Christentum allgemeinEugen Drewermann Der Krieg und das Christentum Friedrich Pustet Verlag 2 Auflage Regensburg 1984 ISBN 3 7917 0759 0 Andreas Holzem Krieg und Christentum Religiose Gewalttheorien in der Kriegserfahrung des Westens Ferdinand Schoningh Verlag Paderborn 2009 ISBN 3 506 76785 2 Katholische TraditionTimo J Weissenberg Die Friedenslehre des Augustinus Theologische Grundlagen und ethische Entfaltung Kohlhammer Stuttgart 2005 ISBN 3 17 018744 9 Gerhard Beestermoller Thomas von Aquin und der gerechte Krieg Friedensethik im theologischen Kontext der Summa Theologiae Bachem Koln 1990 ISBN 3 7616 1028 9 R A McCormick D Christiansen War morality of In Thomas Carson Hrsg New Catholic Encyclopedia 2 Auflage Thomson Gale Detroit 2003 ISBN 0 7876 4004 2 Band 14 S 635 644 Richard J Regan Just War Principles and Cases Catholic University of America Press Washington DC 1996 ISBN 0 8132 0855 6 Heinz Gerhard Justenhoven Francisco de Vitoria zu Krieg und Frieden Bachem Koln 1991 ISBN 3 7616 1029 7 Anselm Doering Manteuffel Diss Katholizismus und Wiederbewaffnung Die Haltung der deutschen Katholiken gegenuber der Wehrfrage 1948 1955 Veroffentlichungen der Kommission fur Zeitgeschichte Bd 32 Mainz 1981 AtomzeitalterMichael Walzer Just and Unjust Wars A Moral Argument with Historical Illustrations Basic Books New York 1977 ISBN 0 465 03704 6 deutsche Ausgabe Gibt es den gerechten Krieg Klett Cotta Stuttgart 1982 ISBN 3 12 911870 5 Paul Ramsey The Just War Force and Political Responsibility 1968 University Press of America Lanham 1983 ISBN 0 8191 3356 6 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Hrsg Gerechtigkeit schafft Frieden Wort der Deutschen Bischofskonferenz zum Frieden Bonn 18 April 1983 Robert L Phillips War and Justice University of Oklahoma Press Norman OK 1984 ISBN 0 8061 1893 8 Franz Kluber Katholiken und Atomwaffen Die katholische Kriegsethik und ihre Verfalschung durch die Deutsche Bischofskonferenz Pahl Rugenstein Koln 1984 ISBN 3 7609 0881 0 James E Dougherty The Bishops and Nuclear Weapons The pastoral Letter on War and Peace Archon Books Cambridge Massachusetts 1984 James Turner Johnson Can Modern War Be Just Yale University Press 1984 ISBN 0 300 03165 3 Thomas Hoppe Friedenspolitik mit militarischen Mitteln Eine ethische Analyse strategischer Ansatze Bachem Koln 1986 ISBN 3 7616 0863 2 Ernst Josef Nagel Die Friedenslehre der katholischen Kirche Eine Konkordanz kirchenamtlicher Dokumente Kohlhammer Stuttgart Berlin Koln 1997 ISBN 3 17 013931 2 Zu Interventionskriegen und bewaffneten Konflikten seit 1990Elliott Abrams James Turner Johnson Hrsg Close Calls Intervention Terrorism Missile Defense and Just War Today Ethics amp Public Policy Center 1998 ISBN 0 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Theory In J Fieser B Dowden Hrsg Internet Encyclopedia of Philosophy Brian Orend Just War Theory In War Stanford Encyclopedia of Philosophy 2000 2005 Archiv Version Spring 2016 Institut Theologie und Frieden PublikationenKirchliche DokumenteGrundlagendokument der deutschen Bischofe Gerechter Friede Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Schritte auf dem Weg des Friedens EKD Texte 48 1994 3 erweiterte Auflage 2001 Wolfgang Huber Ruckkehr zur Lehre vom gerechten Krieg Aktuelle Entwicklungen in der evangelischen Friedensethik 1 April 2004 AktualitatPeter Godzik Wertmassstabe einer christlich orientierten Politik Beitrag fur ein Buchprojekt Ratzeburg 2003 online auf pkgodzik de Klaus Kastner Vom gerechten Krieg zur Achtung des Krieges PDF 222 kB Georg Meggle Gerechte Kriege Die Philosophie und die Ideologie 2002 PDF 182 kB Michael Walzer Die Debatte um humanitare Interventionen 2004 Werner Goldschmidt Gerechter Krieg fur eine gerechte Weltordnung Zeitschrift Marxistische Erneuerung Heft 40 Dezember 1999 Matija Gasparevic Die Lehre vom gerechten Krieg und die Risiken des 21 Jahrhunderts der Praemptivkrieg und die militarische humanitare Intervention Munchen Univ Diss 2010Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Fuchs War das neuassyrische Reich ein Militarstaat In Burkhard Meissner u a Hrsg Krieg Gesellschaft Institutionen Berlin 2005 S 35ff Marcus Muller Die Auswirkungen des Krieges auf die altagyptische Gesellschaft In Burhard Meissner u a Hrsg Krieg Gesellschaft Institutionen Berlin 2005 S 89ff Maria Brosius The Persians London 2006 S 32ff Ulrike Kleemeier Grundfragen einer philosophischen Theorie des Krieges Akademie Verlag 2002 ISBN 3 05 003730 X Barbara Merker Die Theorie des gerechten Krieges und das Problem der Rechtfertigung von Gewalt in Dieter Janssen Michael Quante Hrsg Gerechter Krieg Paderborn 2003 S 31 Anmerkung 7 Aristoteles Hauptwerke Ausgewahlt ubersetzt und eingeleitet von Wilhelm Nestle Alfred Kroner Verlag Stuttgart 1977 S 296 Ulrike Kleemeier Grundfragen einer philosophischen Theorie des Krieges Akademie Verlag S 27 James E Dougherty The Bishops and Nuclear Weapons 1984 S 37 James E Dougherty The Bishops and Nuclear Weapons 1984 S 38 Martin Bode Geschichtsmaterialien zum bellum iustum Josef Rief Die bellum iustum Theorie historisch In Norbert Glatzel Ernst Josef Nagel Hrsg Frieden in Sicherheit Zur Weiterentwicklung der Katholischen Friedensethik Verlag Herder Freiburg im Breisgau 1981 S 16 ff hier S 18 ff Cicero De re publica III 35 nach Bernhard Haring Umrusten zu Frieden Herder Verlag Freiburg Basel Wien 1983 ISBN 3 451 19723 5 S 36 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik Kohlhammer Stuttgart 1990 ISBN 3 17 009604 4 S 51 Walther Bienert Krieg Kriegsdienst und Kriegsdienstverweigerung nach der Botschaft des Neuen Testaments Brunnen Verlag 2 erweiterte Auflage Giessen 1985 ISBN 3 7655 9701 5 Vgl in spaterer Formulierung die Furbitte fur den romischen Kaiser im bis zur Entfernung aus dem Missale nach dem Untergang des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation ut Deus et Dominus noster subditas illi faciat omnes barbaras nationes respice ad Romanum benignus Imperium ut gentes quae in sua feritate confidunt potentiae tuae dextera comprimantur Als Ziel war freilich klar angegeben ad nostram perpetuam pacem bis hier Karfreitag bzw tranquillum perpetuae pacis accomoda Osternacht CIC 1983 can 289 und Vorgangernormen zur theoretischen Begrundung in der Scholastik siehe Thomas von Aquin Summa theol II II q 40 a 2 Heinz Horst Schrey Artikel Krieg IV in Theologische Realenzyklopadie Band 20 Walter de Gruyter Berlin New York 1990 S 29 ff Hubert Mader Quellen zum Friedensverstandnis der Katholischen Kirche seit Pius IX Herold Verlag Wien Munchen 1985 ISBN 3 7008 0260 9 S 11 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 49 ff Josef Rief 1981 S 20 Quid enim culpatur in bello An quia moriuntur quandoque morituri ut domentur in pace victuri Hoc reprehendere timidorum est non religiosorum 75 Bellum autem quod gerendum Deo auctore suscipitur recte suscipi dubitare fas non est vel ad terrendam vel ad obterendam vel ad subiugandam mortalium superbiam quando ne illud quidem quod humana cupiditate geritur non solum incorruptibili Deo sed nec sanctis eius obesse aliquid potest quibus potius ad exercendam patientiam et ad humiliandam animam ferendamque paternam disciplinam etiam prodesse invenitur Neque enim habet in eos quisquam ullam potestatem nisi cui data fuerit desuper Non est enim potestas nisi a Deo sive iubente sive sinente Cum ergo vir iustus si forte sub rege homine etiam sacrilego militet recte poscit illo iubente bellare civicae pacis ordinem servans cui quod iubetur vel non esse contra Dei praeceptum certum est vel utrum sit certum non est ita ut fortasse reum regem faciat iniquitas imperandi innocentem autem militem ostendat ordo serviendi quanto magis in administratione bellorum innocentissime diversatur qui Deo iubente belligerat quem male aliquid iubere non posse nemo qui ei servit ignorat Augustin Contra Faust 22 74f Zitiert nach J Migne Sancti Aurelii Augustini Hipponensis episcopi opera omnia Patrologia Latina Band 42 Eine englische Ubersetzung dieser zentralen Passage findet sich bei J Helgeland u a Hg Christians and the Military Philadelphia 1985 S 81f Josef Rief 1981 S 21ff Hubert Mader Quellen zum Friedensverstandnis der katholischen Kirche seit Pius IX 1985 S 12 Josef Rief 1981 S 25 Artikel Krieg IV in Theologische Realenzyklopadie Band 20 Walter de Gruyter Berlin New York 1990 S 37 Artikel Volkerrecht in Theologische Realenzyklopadie Band 35 2003 S 178 a b zitiert nach Josef Rief 1981 S 30 zitiert nach Josef Rief1981 S 31f Josef Rief 1981 S 32ff Summa Theologica II II quaestio 64 A7 Paul Ramsey The Just War New York 1968 nach Franz Bockle Gert Krell Hrsg Politik und Ethik der Abschreckung Christian Kaiser Verlag Munchen 1984 ISBN 3 459 01558 6 S 166 S th II II q 10 a 8 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 68ff Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 67 Hubert Mader Hrsg Quellen zum Friedensverstandnis der katholischen Kirche 1985 S 16 Ulrike Kleemeier Grundfragen einer philosophischen Theorie des Krieges Akademie Verlag 2002 ISBN 3 05 003730 X S 32 Bernhard Haring Umrusten zum Frieden 1983 S 37 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 80f Hubert Mader Quellen zum Friedensverstandnis der katholischen Kirche seit Pius IX 1985 S 16 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 82 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 79 Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 80 Immanuel Kant Uber den Gemeinspruch Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht fur die Praxis S 171f referiert nach Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 S 91 referiert nach Wolfgang Huber Hans Richar Reuter Friedensethik 1990 S 92f Hendrik Simon The Myth of Liberum Ius ad Bellum Justifying War in 19th Century Legal Theory and Political Practice In European Journal of International Law Band 29 Nr 1 8 Mai 2018 ISSN 0938 5428 S 113 136 doi 10 1093 ejil chy009 oup com abgerufen am 30 Dezember 2019 Sigmar Stadlmeier Dynamische Interpretation der dauernden Neutralitat Duncker amp Humblot 1991 ISBN 978 3 428 07098 5 S 61 Studienabteilung des Oekumenischen Rates der Kirchen in Genf Hrsg Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan Amsterdamer okumenisches Gesprach 1948 Band 4 Die Kirche und die internationale Unordnung Gotthelf Verlag 1948 zitiert nach Okumenisches Friedensnetz Dusseldorf Rundbrief an die Dusseldorfer Kirchengemeinden zum 60 Jahrestag der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki 2005 MS Word 111 kB Helmut Gollwitzer Die Christen und die Atomwaffen 1957 Christian Kaiser Verlag 6 unveranderte Auflage Munchen 1981 ISBN 3 459 01407 5 S 22 27 EKD Hrsg Frieden wahren fordern und erneuern Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland Gutersloher Verlagshaus Gerd Mohn 3 Auflage Gutersloh 1982 ISBN 3 579 01975 9 Anhang Die Heidelberger Thesen 1957 S 82ff Pacem in terris Kapitel 3 Absatz 170 Gaudium et Spes deutsch Moderamen des Reformierten Bundes Hrsg Das Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche Gutersloher Verlagshaus Gerd Mohn Gutersloh 1982 ISBN 3 579 01979 1 S 9 EKD Hrsg Frieden wahren fordern und erneuern Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland 1982 S 58 und 72 zitiert nach Bertold Klappert Die Auferstehung Jesu und der Aufstand gegen das Nichtige in Bertold Klappert Versohnung und Befreiung Neukirchener Verlag Neukirchen Vluyn 1994 ISBN 3 7887 1451 4 S 284 Thomas Risse Kappen Das Doppelgesicht der Abschreckung Politikwissenschaftliche Anmerkungen zu den kirchlichen Kontroversen um nukleare Abschreckung und Kriegfuhrung In Franz Bockle Gert Krell Politik und Ethik der Abschreckung Beitrage zur Herausforderung der Nuklearwaffen Munchen 1984 S 193ff Wolfgang Huber Hans Richard Reuter Friedensethik 1990 Jean Daniel Strub Stefan Grotefeld Hrsg Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg Paradigmen der Friedensethik im Diskurs Kohlhammer Stuttgart 2007 ISBN 978 3 17 019508 0 Volkhard Krech Opfer und Heiliger Krieg Gewalt aus religionswissenschaftlicher Sicht In Wilhelm Heitmeyer Hrsg Internationales Handbuch der Gewaltforschung Verlag fur Sozialwissenschaften 2002 ISBN 3 531 13500 7 S 1262 1 2 Vorlage Toter Link www books google de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Klaus Reblin Franziskus von Assisi Der rebellische Bruder Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2006 S 55ff zitiert nach Bernhard Haring Umrusten zum Frieden 1983 S 38 und S 52 a b Artikel Krieg IV in Theologische Realenzyklopadie 1990 S 43 LeRoy Walters Historical Applications of the Just War Theory Four Case Studies in Normative Ethics In Love and Society Essays in the Ethics of Paul Ramsey American Academy of Religion Missoula Montana 1974 zitiert nach Bernhard Haring Umrusten zum Frieden 1983 S 38 zitiert nach Karl Holl Wolfram Wette Pazifismus in der Weimarer Republik S 150 Normdaten Sachbegriff GND 4136037 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerechter Krieg amp oldid 231802419