Das Konzil von Trient, genannt auch Tridentinum und Tridentinisches Konzil, das von der römisch-katholischen Kirche als 19. ökumenisches Konzil gerechnet wird, fand zwischen 1545 und 1563 in drei Tagungsperioden (25 Sitzungen) statt. Hauptanlass war die Notwendigkeit, auf die Forderungen und Lehren der Reformation zu reagieren.
Konzil von Trient 13. Dezember 1545–4. Dezember 1563 | |
Akzeptiert von | |
Einberufen von | Papst Paul III., Papst Julius III., Papst Pius IV. |
Präsidium | Marcello Cervini, Giovanni Maria del Monte, Reginald Pole (1. Tagungsperiode); |
Teilnehmer | In den letzten Sitzungen: 6 Kardinäle, 3 Patriarchen, 25 Erzbischöfe, 169 Bischöfe, 7 Ordensgeneräle, 7 Äbte und 19 Prokuratoren |
Themen | |
Dokumente | |
---|---|
17 Lehr- und Reform-Dekrete | |
Es ist benannt nach der Stadt Trient (italienisch Trento, lateinisch Tridentum), wo das Konzil – bis auf zwei Sitzungen in Bologna – tagte. Das Konzil begann am 13. Dezember 1545 in Trient und wurde am 4. Dezember 1563 abgeschlossen.
Vorgeschichte Bearbeiten
Das 5. Laterankonzil (1512–1517) hatte die Kirchenreform zwar begonnen, war aber damit im Wesentlichen gescheitert, sodass bereits unmittelbar nach dessen Beendigung die Forderungen der Reformatoren nach Erneuerung laut wurden und vor allem im deutschen Sprachraum ihre enorme Breitenwirkung erzielten, welche die Einheit der Kirche zu spalten drohten.
Nach langen diplomatischen Verhandlungen mit den weltlichen Mächten, die während des Konzils den Frieden gewährleisten mussten, hatte Papst Paul III. das Konzil ursprünglich zum 1. November 1542 nach Trient ausgeschrieben. Trient erfüllte einerseits die Forderung des Kaisers nach einem Konzil auf deutschem Boden – Trient lag zwar südlich der Alpen, jedoch innerhalb des Reiches –, andererseits die Forderung des Papstes nach einem Tagungsort relativ nah an Rom: Trient war innerhalb von drei Tagen durch Kuriere erreichbar. Der Speyerer Bischof Philipp von Flersheim hatte die Stadt vorgeschlagen. Wegen des Krieges zwischen dem römisch-deutschen Kaiser und dem König von Frankreich musste die Einladung zum Konzil auf den 15. März 1545 verschoben werden (Bulle „Laetare Jerusalem“). Wirklich eröffnet wurde es erst am 13. Dezember 1545.
Verlauf und Entscheidungen im Überblick Bearbeiten
Bei der Eröffnung des Konzils war die Frage der Zielsetzung zwischen dem Papst und dem römisch-deutschen Kaiser Karl V. umstritten. Der Kaiser drang auf Beschlüsse zu einer wirksamen Kirchenreform, um die Unruhe im Reich beizulegen, während der Papst eine Verurteilung der protestantischen Lehren für vordringlich hielt. Unter Leitung der Legaten Del Monte, Cervini und Pole einigten sich die Konzilsväter darauf, über die inhaltlich zusammengehörigen Fragen der Lehre und die nötigen Reformmaßnahmen gleichzeitig zu beraten.
Erste Trienter Tagungsperiode (1545–1547) Bearbeiten
Teilnehmer Bearbeiten
Rund 100 stimmberechtigte Prälaten und genauso viele Theologen aus allen katholisch gebliebenen Ländern Europas, außer der Schweiz, Polen und Ungarn, nahmen teil. Die Mehrzahl der Teilnehmer stammte aus Italien. Deutsche Bischöfe waren nicht anwesend. Lediglich die Prokuratoren des Trierer Erzbischofs und des Augsburger Bischofs nahmen, wenn auch nur mit beratender Stimme, an der ersten Tagungsperiode teil.
Geschäftsordnung Bearbeiten
Zu Beginn des Konzils gab es weder eine Geschäftsordnung noch ein klares Programm. Erst nach und nach bildete es sich heraus, jedoch niemals einheitlich und vollständig. Die Redefreiheit war von Anfang an ein Anliegen Pauls III.: „Auf dem Konzil ist jeder frei, seine Meinung in Sachen des Glaubens und der Sitte auszusprechen, selbst, wenn er eine Häresie verträte, nur muss er sich dem Urteil des Konzils unterwerfen.“ Dass diese Freiheit ernst genommen wurde, zeigt auch die Bildung von Oppositionen auf dem Konzil. Schnell im Klaren war man sich auch über Teilnehmer und Stimmrecht: Stimmberechtigt waren Kardinäle, Bischöfe und Erzbischöfe, Generalobere der Bettelorden sowie, wenn auch nur mit einer Stimme, die drei Äbte der Cassinensischen Kongregation. Vom Stimmrecht ausgeschlossen waren dagegen bischöfliche Prokuratoren und Vertreter weiterer Körperschaften, wie beispielsweise von Kapiteln und Universitäten. Teilnehmer durch Mitarbeit waren die Konzilstheologen der Theologenkongregation. Diese Kongregation ersetzte ab Januar 1547 die gewählten Deputationen zur Formulierung der Dekrete. Die Theologenkongregation war der Generalkongregation der stimmberechtigten Konzilsväter vorgeschaltet, um theologische Fragen und Kontroversen zu beantworten.
Dekrete Bearbeiten
Bologneser Tagungsperiode (1547–1549) Bearbeiten
Der Rückzug nach Bologna, in den Kirchenstaat, bedeutete eine weitere Verschärfung der Beziehung zwischen Papst und Kaiser. Erst kurz zuvor, noch vor dem Sieg des Kaisers über den Schmalkaldischen Bund, hatte Paul III. das Bündnis mit Karl V. gekündigt und seine Hilfstruppen aus dem Reich abgezogen. Der Papst wollte nämlich den Kaiser zwar bei der Unterwerfung der Protestanten unterstützen, ihn aber nicht zu mächtig werden lassen. Um einen noch größeren Riss in der Beziehung zwischen dem Reich und Rom zu vermeiden, ordnete Paul an, in Bologna keine neuen Dekrete zu publizieren, sondern die Themen ohne offiziellen Beschluss zu erörtern.
Zweite Trienter Tagungsperiode (1551–1552) Bearbeiten
Vorgeschichte Bearbeiten
Nach seinem Sieg über den Schmalkaldischen Bund hatte Karl V. inzwischen begonnen, die religiösen Verhältnisse in seinem Reich selbst, ohne Autorisation des Papstes, zu ordnen. Mit dem Augsburger Interim 1548 scheiterte er jedoch am Widerstand der Protestanten und konnte keine kirchliche Erneuerung herbeiführen. Durch den Tod Pauls III. entstand allerdings die Möglichkeit, das Konzil erneut aufleben zu lassen. Julius III. ließ dann auch, dem Wunsch des Kaisers entsprechend, das Konzil 1551 in Trient wieder aufnehmen.
Teilnehmer Bearbeiten
Neben den bereits genannten Teilnehmern waren nun erstmals auch 13 Bischöfe aus Deutschland und der Schweiz anwesend sowie Gesandte der protestantischen Reichsstände Brandenburg, Württemberg, Straßburg und Kursachsen. Das Übergewicht der Italiener war gebrochen, die stärkste Gruppe bildeten nun die Spanier, erst danach die Italiener, dann die Deutschen.
Dekrete Bearbeiten
Ohne nennenswerte Ergebnisse zog sich das Konzil zum zweiten Mal zurück. Lediglich in der Lehre haben die Konzilsteilnehmer Entscheidungen getroffen. Die eigentlichen Ziele, die Beseitigung von Häresien, die Einheit der Christen in Deutschland oder eine grundlegende katholische Reform, wurden nicht erreicht. Hinzu kam, dass bereits beschlossene Dekrete, weil vom Papst nicht bestätigt, noch nicht verpflichtend waren.
Dritte Trienter Tagungsperiode (1562–1563) Bearbeiten
Vorgeschichte Bearbeiten
Erst Pius IV. berief das Konzil wieder ein. Die Einberufung zehn Jahre nach der Suspension war diesmal nicht mit der deutschen Problematik begründet, sondern mit einer französischen. Rom befürchtete nämlich, die Reformation könne sich mit den Calvinisten in Frankreich durchsetzen. Die Annahme der Konzilsberufung verzögerte sich aber: Während Spanien unter Philipp II. für eine Fortsetzung des Konzils war, sprachen sich Ferdinand I. und Frankreich für ein neues Konzil aus – Deutschland aus Rücksicht auf die Protestanten, die um den Bestand des Augsburger Religionsfriedens fürchteten, Frankreich in der Hoffnung, mit einem neuen Konzil einen Ausgleich mit der Hugenottenpartei zu schaffen. Letztlich war die Konzilsberufung für beide Seiten interpretierbar, und so stimmten sie, wenn auch zögerlich, einer Beschickung zu.
Teilnehmer Bearbeiten
199 Kardinäle und Bischöfe, 7 Äbte und 7 Ordensgeneräle – Gesandte protestantischer Reichsstände verzichteten auf eine Beteiligung.
Dekrete Bearbeiten
Umsetzung Bearbeiten
Nach dem Abschluss des Konzils arbeiteten die Päpste daran, viele der Beschlüsse umzusetzen und zu vollenden. Bereits im März 1564 forderte Pius IV. die in Rom anwesenden Bischöfe zur Residenz in ihren Diözesen auf. Zudem wurden erste Diözesansynoden und bischöfliche Visitation gehalten. Die Orden glichen ihre Konstitutionen den Beschlüssen des Konzils an, der Index der verbotenen Bücher wurde publiziert. Die dem Papst vom Konzil übergebenen, unvollendeten Schriften – der Katechismus, das Brevier und das Messbuch – erschienen überarbeitet unter Papst Pius V. (1565–1572). Er beauftragte Visitatoren für Besuche in den Bistümern. Zudem wurden während seiner Amtszeit viele Provinzial- und Diözesansynoden gehalten. Neben der Gründung einer Vielzahl von Priesterseminaren wurden auch Schulen eingerichtet, die katholischen Religionsunterricht erteilten.
Gregor XIII. (1572–1585) richtete Reformnuntiaturen in Ober- und Niederdeutschland sowie in der Schweiz ein. Er baute Rom aus und machte es mit der Förderung von Kollegien zum gesamtkirchlichen Zentrum der katholischen Wissenschaft und Klerikerbildung. Papst Sixtus V. (1585–1590) sanierte die päpstlichen Finanzen und reorganisierte die römische Kurie. So richtete er zum Beispiel eine ständige Kardinalskongregation ein und erhöhte die Anzahl der Kardinäle von 24 auf 70. Außerdem hielt Sixtus alle Bischöfe zu regelmäßigen persönlichen Berichterstattungen in Rom an. Neben baulichen Neuerungen im Vatikan (u. a. Obelisk auf dem Petersplatz und Kuppel auf dem Petersdom) überarbeitete er selbst die Vulgata und promulgierte diese Fassung (die Vulgata Sixtina) als verbindliche Bibel-Ausgabe. Nach seinem Tod wurde diese allerdings rasch eingezogen und 1592 durch die Vulgata Clementina ersetzt.
Bedeutung Bearbeiten
Entgegen der verbreiteten Meinung fasste das Konzil zwar eine große Zahl dogmatischer Beschlüsse, jedoch relativ wenig praktische. Erst aus der nachtridentinischen Phase der Umsetzung resultieren zahlreiche augenfällige Veränderungen, die indessen, vielfach dem Konzil selbst zugeschrieben, der Rezeptionsgeschichte des Konzils angehören.
Auswirkungen des Konzils Bearbeiten
Zu den wichtigen tatsächlichen praktischen Beschlüssen des Trienter Konzils gehören etwa:
- Abschaffung der Missbräuche im Ablasswesen
- Verbot der Ämterhäufung im Bischofsamt
- Einrichtung von Priesterseminaren zur besseren Ausbildung der Seelsorger (erst im 19. Jh. flächendeckend durchgesetzt)
- Einführung der Formpflicht bei Eheschließungen: Ehen müssen in Anwesenheit von Zeugen vor einem Priester geschlossen werden.
Nicht vom Konzil beschlossen, jedoch als indirekte Auswirkung des Konzils anzusehen sind folgende Änderungen in der Kirchenarchitektur:
- Sichtbarkeit des Hochaltars als liturgisches Zentrum des gesamten Kirchenraums (dagegen waren im Mittelalter Presbyterium und Langhaus durch Lettner getrennt, so dass im Langhaus nur der Lettneraltar sichtbar war und im Presbyterium der Hauptaltar)
- Aufbewahrung des Allerheiligsten im Tabernakel an Altären, ab dem 19. Jh. primär am Hochaltar (im Mittelalter waren seitliche Sakramentshäuschen oder -nischen im Presbyterium üblich gewesen)
- Aufstellung von Bänken im Langhaus (Predigt und Unterweisung erhielten stärkeres Gewicht)
- Aufstellung von Beichtstühlen im Langhaus
Diese Veränderungen im Kirchenraum, wie auch die des äußeren Erscheinungsbildes römisch-katholischer Kirchenbauten, sind im Zusammenhang der Rezeption des Trienter Konzils zu sehen.
Nachtridentinische Reformen Bearbeiten
In seiner letzten Sitzung baten die Konzilsväter den Papst um seine Billigung der konziliaren Dekrete und beauftragten ihn mit der Durchführung und Umsetzung. Die Konzilsbeschlüsse wären „weithin Papier geblieben“, hätte nicht ein reformfreudiges Papsttum ihre Umsetzung betrieben. Hierzu gehören neben den oben genannten Punkten:
- (1563/64) Konzilskongregation: Päpstlich errichtetes kuriales Instrument zur Umsetzung und Interpretation der Reformdekrete des Konzils;
- (1564) Professio fidei Tridentina: Bekenntnis, das von jedem geistlichen Amtsträger geleistet werden sollte (und den Gehorsam gegenüber dem Papst einschloss);
- (1564) Index librorum prohibitorum: Verzeichnis der verbotenen Bücher;
- (1566) Catechismus Romanus: der Römische Katechismus;
- (1568) Breviarum Romanum: ein verbessertes Brevier (Stundenbuch);
- (1570) Missale Romanum: ein die lateinische Messliturgie vereinheitlichendes Missale (unter Zulassung nur noch weniger lokaler Eigenheiten, wenn diese bereits mehrere Jahrhunderte Bestand hatten);
- unter Papst Gregor XIII. (1572–1585) Anweisung an die Nuntien, die Einhaltung der Konzilsbeschlüsse im jeweiligen Land zu überwachen.
- (1595/96) Pontificale Romanum: drei Bände, herausgegeben von Papst Clemens VIII.
- (1635) Kongregation für die Residenzpflicht der Bischöfe: Errichtung eines weiteren Kurieninstruments zur Kontrolle und Umsetzung der bis dahin immer noch unbefriedigend implementierten bischöflichen Residenzpflicht unter Papst Urban VIII.
300-Jahr-Feier Bearbeiten
1845 fand in Trient eine 300-Jahr-Feier des Konzils durch den dortigen, seliggesprochenen Fürstbischof Johann Nepomuk von Tschiderer statt.
Einzelfragen Bearbeiten
Theologisch klärend, aber brisant gegenüber den Lutheranern waren u. a. das Dekret zu den kanonischen Schriften, das den katholischen Kanon verbindlich festlegte und die Bedeutung der Tradition als eine Quelle der göttlichen Offenbarung betonte, und das zur Rechtfertigungslehre. Zu letzterer entstand 1999 eine gemeinsame Erklärung der römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes. Eine zeitgenössische Kurienkritik und angestrebte Kirchenreform wird im Werk des italienischen Ordensmanns Paolo Sarpi deutlich, der quasi als einer der ersten Ökumeniker entschieden für eine Verständigung zwischen Protestanten und Katholiken eintrat.
Literatur Bearbeiten
Quellen Bearbeiten
- Canones et Decreta sacrosancti oecumenici et generalis Concilii Tridentini [...]. Manutius, Rom 1564. urn:nbn:de:bvb:12-bsb10174612-5 (Editio princeps der Beschlüsse; auch als editio Romana bekannt.)
- Canones et Decreta Sacrosancti Oecumenici Concilii Tridentini sub Paulo III., Iulio III et Pio IV. Pontificibus maximis. Cum Additamentis et Indicibus ad Conc. Tident. Spectantibus. (...) Editio Stereotypa. Typis et sumptibus Georgii Josephi Manz, Ratisbonae MDCCCLXIX. / Beschlüsse und Glaubensregeln des hochheiligen allgemeinen Concil’s zu Trient unter den Päpsten Paul III., Julius III. und Pius IV. Mit Sachregister und Bullen, welche das Concil betreffen. (...) Stereotyp=Ausgabe. Druck und Verlag von Georg Joseph Manz. Regensburg 1869.
- Concilium Tridentinum. Diariorum, actorum, epistularum, tractatuum nova collectio. Hrsg. von der Görres-Gesellschaft, 13 Bände, Freiburg 1901–2001. (Einsprachige Sammlung von Quellen aus dem Umfeld des Konzils.)
- Concilii Tridentini actorum pars 4 ; Vol. 2: Orationes et vota theologorum patrumque originalia in concilio iterum Tridentum congregato prolata vel in scriptis data quotquot inveniri potuerunt: cum actis miscellaneis, collegit ed. illustravit Theobaldus Freudenberger. Herder, Freiburg 1976.
- Heinrich Denzinger: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum. Verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping herausgegeben von Peter Hünermann. 45. Auflage. Herder, Freiburg u. a. 2017, ISBN 978-3-451-34797-9. (Das Enchiridion Symbolorum enthält Auszüge der dogmatisch wichtigen Beschlüsse des Konzils auf Latein und Deutsch.)
- Josef Wohlmuth (Hrsg.): Dekrete der ökumenischen Konzilien. Band 3: Konzilien der Neuzeit. Paderborn 2002. (Lateinischer Text der Dekrete nach COD mit deutscher Übersetzung.)
Sekundärliteratur Bearbeiten
- Hubert Jedin: Entstehung und Tragweite des Trienter Dekrets über die Bilderverehrung. In: Tübinger Theologische Quartalschrift. 116, 1935, S. 143–188, S. 404–429.
- Hubert Jedin: Geschichte des Konzils von Trient. 5 Bände. Herder, Freiburg i. Br. 1949–1978; Nachdruck: Mit einer neuen Einführung von Peter Walter. 5 Bände. WBG, Darmstadt Sonderausgabe 2017, ISBN 978-3-534-26892-4.
- Georg Schreiber: Das Weltkonzil von Trient. Sein Werden und Wirken. 2 Bände. Freiburg 1951.
- Remigius Bäumer (Hrsg.): Concilium Tridentinum (= Wege der Forschung 313). WBG, Darmstadt 1979.
- Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II. Fourier-Verlag, Wiesbaden 1998, ISBN 3-932412-02-8, S. 349–383.
- Paolo Prodi (Hrsg.): Das Konzil von Trient und die Moderne. (= Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient Band 16). Duncker und Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-10641-5.
- John W. O’Malley: Trent. What happened at the council. Cambridge 2013.
- Gerhard Müller: Art. Tridentinum, in: TRE 34, S. 62–74.
- Erwin Iserloh, Josef Glazik, Hubert Jedin: Reformation, katholische Reform und Gegenreformation. (= Handbuch der Kirchengeschichte Band IV.), Herder, Freiburg im Breisgau 1967, S. 485–533.
- Ralf van Bühren: Kirchenbau in Renaissance und Barock. Liturgiereformen und ihre Folgen für Raumordnung, liturgische Disposition und Bildausstattung nach dem Trienter Konzil. In: Stefan Heid (Hrsg.): Operation am lebenden Objekt. Roms Liturgiereformen von Trient bis zum Vaticanum II. Be.bra Wissenschaftsverlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-95410-032-3, S. 93–119; Volltext (PDF).
- Hanns-Paul Ties: Zur Bedeutung des Konzils von Trient für die Kunst seiner Zeit. Materialien und offene Fragen. In: Birgit Ulrike Münch, Andreas Tacke, Markwart Herzog, Sylvia Heudecker (Hrsg.): Von kurzer Dauer? Fallbeispiele zu temporären Kunstzentren der Vormoderne (= Kunsthistorisches Forum Irsee Band 3). Michael Imhof, Petersberg 2016, ISBN 978-3-7319-0351-2, S. 103–125.
- Peter Walter, Günther Wassilowsky (Hrsg.): Das Konzil von Trient und die katholische Konfessionskultur (1563–2013). Wissenschaftliches Symposium aus Anlass des 450. Jahrestages des Abschlusses des Konzils von Trient, Freiburg i. Br. 18. – 21. September 2013 (= Reformationsgeschichtliche Studien und Texte Band 163), Aschendorff, Münster 2016, ISBN 978-3-402-15066-5.
- Mathias Mütel: Mit den Kirchenvätern gegen Martin Luther? Die Debatten um Tradition und auctoritas patrum auf dem Konzil von Trient. Schöningh, Paderborn 2017 (= Konziliengeschichte. Reihe B., Untersuchungen), ISBN 978-3-506-78540-4.
- Christian Wiesner: Tridentinisches Papsttum und Trienter Residenzpflicht. Römische Konzilsrezeption zwischen Kurienzentralismus und Seelsorgsreform (1563–1680), (= Päpste und Papsttum Band 49), Hiersemann, Stuttgart 2022, ISBN 978-3-7772-2124-3.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Hermine Stiefenhöfer: Philipp von Flersheim, Bischof von Speyer und gefürsteter Propst von Weißenburg. Pilger-Verlag, Speyer 1941.
- Text Dekret Tametsi, deutsche Übersetzung, abgerufen am 11. Januar 2013.
- Ralf van Bühren: Kirchenbau in Renaissance und Barock. Liturgiereformen und ihre Folgen für Raumordnung, liturgische Disposition und Bildausstattung nach dem Trienter Konzil, 2014.
- Nach Johannes Wallmann: Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation. 7. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 2012 (UTB; 1355), ISBN 978-3-8252-3731-8, S. 117 f.
- Andreea Badea: Deutungshoheit über Trient? Sforza Pallavicino versus Sarpi und die römische Erinnerungsverwaltung im 17. Jahrhundert. In: Peter Walter, Günther Wassilowsky (Hg.): Das Konzil von Trient und die katholische Konfessionskultur (1563–2013). Aschendorff Verlag, Münster 2016, ISBN 978-3-402-11587-9, S. 83–106.
Weblinks Bearbeiten
- Allgemeine Informationen zum Konzil von Trient
- Dokumente des Konzils
- Dokumente des Konzils (deutsch), auch als PDF