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Uber den Gemeinspruch Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht fur die Praxis ist eine 1793 erschienene Abhandlung des deutschen Philosophen Immanuel Kant Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte und Aufbau 2 Inhalt 2 1 Teil I In der Moral gegen Garve 2 2 Teil II Im Staatsrecht gegen Hobbes 2 3 Teil III Im Volkerrecht gegen Mendelssohn 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte und Aufbau BearbeitenDer Text erschien im September 1793 in der von Johann Erich Biester herausgegebenen Berlinischen Monatsschrift Kant antwortet darin auf die Kritik seiner Ethik durch Christian Garve 1 Garve hatte Kant vorgeworfen seine Ethik sei zu abstrakt und nicht praxistauglich da sie unbedingte Pflichten aufstellt die auf die Empfindung keine Rucksicht nehmen Kant erweitert seine Antwort in einem zweiten und dritten Teil durch Ausfuhrungen zur politischen Philosophie in Bezug auf Verfassungsrecht betitelt Gegen Hobbes 2 und in Bezug auf das Volkerrecht mit dem Untertitel Gegen Moses Mendelssohn 3 Inhalt BearbeitenKant rechtfertigt sein Vorgehen aus reiner Vernunft Regeln a priori zu entwickeln und betont dass diese Regeln der Vernunft klar definierte Beziehungen zu Empfindungen in der Ethik Teil I der politischen Tradition Teil II und den nationalen Interessen in der Politik Teil III haben Die Pflicht soll die naturlichen Antriebe des Handelns nicht ersetzen sondern regulieren so dass diese angemessen verfolgt werden konnen Als vermittelnde Kraft zwischen Theorie und Praxis durfen aber nicht zusatzliche praktische Regeln angenommen werden denn diese vervollstandigen immer nur die Theorie Den Ubergang leistet stattdessen die Urteilskraft 4 Teil I In der Moral gegen Garve Bearbeiten Dass die Praxis der Moral der Theorie der Moral sehr wohl gewachsen sei zeige die Antwort jedes Kindes auf die Frage ob ein Erbverwalter das Erbe an die unwissenden richtigen Erben zuruckgeben musse selbst wenn diese reich und verschwenderisch er selbst aber arm und vernunftig sei Unmoralisches Handeln gegen die eigene Pflicht zieht viel hohere Strafen mit sich als illegales Handeln Der Mensch hat dadurch ein sehr starkes Verstandnis davon was moralisch ist Was einmal theoretisch uber Moral gelernt wurde trifft daher auf das praktische Verstandnis immer zu Teil II Im Staatsrecht gegen Hobbes Bearbeiten Nur eine burgerliche Verfassung ist ein Vertrag zwischen freien Menschen Sie besteht aus 1 Freiheit d h jeder Mensch darf sein Gluck auf seine Art suchen 2 Gleichheit d h jeder Mensch hat dieselben Rechte und Chancen ausser dem Staatsoberhaupt keine Erbrechte und 3 Selbststandigkeit d h Burger und Burgerinnen mussen ihre Gesetze selbst uber Reprasentanten bestimmen durfen Der ursprungliche Kontrakt Gesellschaftsvertrag wurde einmal vom Volke gedacht abgeschlossen Das Volk habe kein Widerstandsrecht wenn seine Gluckseligkeit auf dem Spiel stehe denn das hoher geordnete Ziel sei das Recht Das Oberhaupt darf im Gegenzug kein Gesetz erlassen das Freiheit Gleichheit oder Selbststandigkeit des Volkes einschrankt darf den ursprunglichen Kontrakt nicht verletzen Aber selbst wenn er es verletzt habe das Volk kein Recht auf Widerstand da es sich selbst in einen rechtlosen Zustand fuhren wurde Der Burger habe jedoch Meinungs und Publikationsfreiheit Teil III Im Volkerrecht gegen Mendelssohn Bearbeiten Kant nimmt Mendelssohn entgegen an dass die Menschheit im moralischen Fortschreiten zum Besseren begriffen ist Das musse man annehmen da der Mensch dafur lebe arbeite lerne erziehe und lehre Je mehr von dem Guten da sei umso machtiger werde es und konne am Ende das Bose verdrangen Das Gute erhalt sich selbst Viele wurden die Idee des Volkerbunds als schone aber nicht praktisch umsetzbare Theorie verlachen Kant hingegen betont hier die Moglichkeit ihrer Realisierbarkeit Literatur BearbeitenImmanuel Kant Uber den Gemeinspruch Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht fur die Praxis Zum Ewigen Frieden Ein philosophischer Entwurf Mit einer Einleitung herausgegeben von Heiner F Klemme Meiner Hamburg 1992Weblinks BearbeitenImmanuel Kant Werke in zwolf Banden ed Wilhelm Weischedel Band 11 Frankfurt am Main 1977 S 127 Uber den Gemeinspruch Volltext bei zeno org Uber den Gemeinspruch Version der Akademie Ausgabe im Bonner Kant KorpusEinzelnachweise Bearbeiten Kant Ausgabe der Preussischen Akademie der Wissenschaften Berlin 1900ff AA VIII 278 Kant Ausgabe der Preussischen Akademie der Wissenschaften Berlin 1900ff AA VIII 289 Kant Ausgabe der Preussischen Akademie der Wissenschaften Berlin 1900ff AA VIII 307 Kant Ausgabe der Preussischen Akademie der Wissenschaften Berlin 1900ff AA VIII 275 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uber den Gemeinspruch Das mag in der Theorie richtig sein taugt aber nicht fur die Praxis amp oldid 204763368