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Als Interregnum lat fur Zwischenherrschaft hier eher im Sinne von Zwischenzeit gebraucht bezeichnet man in der Geschichte des Heiligen Romischen Reiches die Periode zwischen der Absetzung Kaiser Friedrichs II durch Papst Innozenz IV im Jahre 1245 und der Wahl Rudolfs I im Jahre 1273 Im Allgemeinen wird der Beginn des Interregnums mit dem Tode Friedrichs im Jahre 1250 im Besonderen mit dem Tode Konrads IV im Jahre 1254 und selten mit dem Wilhelms von Holland im Jahre 1256 angesetzt Also das Romische rich eine Wile one keiser stunt Drei Manner stehen zum Teil mit betroffenem Gesichtsausdruck am Grabmal eines Kaisers Darstellung des Interregnums aus Chronicon pontificum et imperatorum Handschrift um 1450 aus der Werkstatt des Diebold LauberIn dieser Zeit wurden Heinrich Raspe Wilhelm von Holland Alfons von Kastilien und Richard von Cornwall zwar zu Konigen gewahlt vermochten aber kaum Herrschergewalt auszuuben Inhaltsverzeichnis 1 Zum Begriff 2 Geschichte 2 1 Vorgeschichte 2 2 Wahl Heinrich Raspes 2 3 Wahl Wilhelms von Holland 2 4 Die Doppelwahl von 1257 2 5 Die Wahl Rudolfs 3 Folgen des Interregnums 3 1 Stadtebunde 3 1 1 Rheinischer Bund 3 1 2 Die deutsche Hanse 4 Literatur 5 Weblinks 6 AnmerkungenZum Begriff BearbeitenDer aus dem romischen Verfassungsrecht vgl Interrex entnommene Begriff wurde von der Geschichtswissenschaft des 19 Jahrhunderts verwendet um die auf die von ihr verklarte Stauferherrschaft folgende Periode als ein Zeitalter der Wirren und der Kriege zu charakterisieren Poetischen Ausdruck fand dies v a in der Ballade Der Graf von Habsburg von Friedrich Schiller in der das Interregnum als die kaiserlose die schreckliche Zeit bezeichnet wurde Erst in der neueren Forschung wird diese Zeit wesentlich differenzierter und im Kontext der Handlungsoptionen der Beteiligten gesehen Das Bild des egoistischen Fursten dem das Reichswohl egal ist und einer chaotischen und rechtlosen Zeit wird mittlerweile abgelehnt Geschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Je nachdem welches Ereignis als das wichtigere angesehen wird kann man den Beginn des Interregnums entweder auf den Tag der Absetzung Kaiser Friedrichs II durch Papst Innozenz IV am 17 Juli 1245 oder auf den Tod des Kaisers am 13 Dezember 1250 legen Unabhangig vom Datum war fur die politische Situation im Reich wahrend des Interregnums vor allem die Einschatzung wichtig ob die Absetzung Friedrichs durch den Papst rechtmassig war Darin waren sich schon die Zeitgenossen nicht einig Bei dem Kampf zwischen Friedrich II und Innozenz IV ging es um die Frage wer an der Spitze der Christenheit stehen sollte und um konkrete Machtpolitik da Friedrich sowohl Kaiser als auch sizilianischer Konig war und der Kirchenstaat damit faktisch zwischen den Machtbereichen Friedrichs lag Die daraus resultierenden Spannungen und Konflikte gipfelten 1239 in einer zweifachen Exkommunikation des Kaisers durch Papst Gregor IX Fur das Jahr 1241 plante Gregor eine Synode in Rom die Friedrich mit militarischen Mitteln verhinderte indem er Rom einschloss sowie Schiffe auf denen die Teilnehmer anreisten aufbrachte und hunderte Pralaten gefangen nahm Kurz darauf starb Gregor am 21 August 1241 Am 10 September des gleichen Jahres verbundeten sich die wichtigsten geistlichen Herrscher des Reiches der Erzbischof von Mainz und der Erzbischof von Koln gegen den Kaiser und begannen damit den Kampf gegen die staufische Herrschaft auch in Deutschland 1 Erst am 25 Juni 1243 wurde der aus einer vornehmen genuesischen Familie stammende Kirchenjurist Sinibaldus Fieschi zum Papst gewahlt Er wahlte den Namen Innozenz IV Ein Jahr nach seiner Wahl gelang ihm die Flucht aus dem noch immer von Friedrich belagerten Rom uber Genua nach Lyon nachdem er zuvor erfolglos mit Friedrich verhandelt hatte Am 3 Januar 1245 rief Innozenz ein neues Konzil nach Lyon ein das am 28 Juni 1245 mit rund 150 Teilnehmern begann Von den bedeutenden Gegnern Friedrichs aus dem deutschen Raum war niemand anwesend Es wird vermutet dass sie zwar in die Absetzungsplane des Papstes eingeweiht waren aber nicht anreisten wohl weil sie Skrupel hatten oder Konsequenzen furchteten sollten die Plane scheitern Auf der Schlussversammlung der Synode verkundete Innozenz die Absetzung Friedrichs aufgrund vierer schwerer Vergehen wiederholter Meineid Bruch des Friedens zwischen Reich und Kirche Gefangennahme von Pralaten auf dem Weg zum Konzil und erwiesene Ketzerei Der Papst untersagte allen Untertanen ihn weiter als Konig und Kaiser anzusehen und rief die zur Wahl Berechtigten auf einen neuen Konig zu wahlen Die Legitimation fur diesen einmaligen Schritt zog Innozenz aus der Tatsache dass er die Nachfolge im Amt des Stellvertreters innehabe und Christus solange er in dieser Welt weilte und nach Naturrecht gegen die Kaiser und jeden sonst Absetzungsurteile und Verdammungssequenzen und alle beliebigen Urteile fallen hatte konnen vermag dies aus demselben Grund auch sein Stellvertreter denn er ware nicht als besonnener Herr erschienen um mit Ehrfurcht vor ihm zu sprechen hatte er nicht nach sich einen solchen einzigartigen Stellvertreter zuruckgelassen der dies alles konnte 2 Wahl Heinrich Raspes Bearbeiten Der Papst hatte zwar mit allerlei kirchenjuristischen Finessen das Recht zur Absetzung des Kaisers fur sich beansprucht aber die Reaktionen im Reich waren eher gering Die anderen europaischen Herrscher brachen die Verbindungen zum Kaiser nicht ab reagierten aber auch nicht auf die Aufrufe Friedrichs zur Solidaritat Erste Schritte unternahmen die geistlichen Gegner im Reich Sie mussten einen Ersatz fur Friedrich finden und so wahlten am 22 Mai 1246 die Erzbischofe von Mainz und Koln zusammen mit verschiedenen Bischofen Grafen und Herren Heinrich Raspe zum romisch deutschen Konig Wahl Wilhelms von Holland Bearbeiten Nach dem Tode Heinrich Raspes im Jahre 1247 wurde der Graf Wilhelm von Holland zum neuen Gegenkonig gewahlt erst nach dem Tode Konrads IV 1254 erlangte er allgemeine Anerkennung Seine unangefochtene Herrschaft endete jah durch seinen 1256 erfolgten Schlachtentod Die Doppelwahl von 1257 Bearbeiten Zur sogenannten Doppelwahl kam es 1257 als Alfons von Kastilien und Richard von Cornwall gleichzeitig von den sieben wahlberechtigten Fursten zu Konigen gewahlt wurden Beide waren verwandtschaftlich mit dem Staufergeschlecht verbunden Alfons war ein Enkel Philipps von Schwaben und Richard der Schwager von Friedrich II Bei der Wahl konnten beide Kandidaten je drei Stimmen fur sich verbuchen Ottokar II von Bohmen jedoch gab beiden seine Stimme wofur er sich jeweils von ihnen bezahlen liess Dieses Patt sorgte dafur dass es zu einer Doppelwahl kam Die beiden gewahlten Konige konnten keine allgemeine Anerkennung im Reich erlangen Richard von Cornwall starb im April 1272 woraufhin Alfons von Kastilien von Papst Gregor X die Bestatigung seiner Konigswahl papstliche Approbation forderte Doch der Papst verweigerte ihm die Approbation und bereitete so den Weg fur eine Neuwahl Die Wahl Rudolfs Bearbeiten Hauptartikel Rudolf I 1273 einigten sich die drei geistlichen Kurfursten und der Pfalzgraf bei Rhein auf Graf Rudolf IV von Habsburg als Kandidaten Dessen Wahl erfolgte dann am 1 Oktober 1273 in Frankfurt mit den Stimmen des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg und gegen den Widerstand des Bohmen Ottokar Premysl Das Interregnum fand sein Ende mit der traditionellen Salbung und Kronung des Gewahlten als Rudolf I am 24 Oktober 1273 im Aachener Munster Folgen des Interregnums BearbeitenWesentliche Ergebnisse dieser Zeit sind die Herausbildung des Kurfurstenkollegs als des alleinigen Gremiums fur die Wahl des romisch deutschen Konigs und ein Konigtum das sich gegen die machtiger gewordenen Reichsfursten zunehmend auf die eigene Hausmacht stutzen musste Weiterhin schufen die verschiedenen Reichsstande wie die Stadte sowie die weltlichen und geistlichen Fursten verschiedene Mittel zur Konfliktlosung in Zeiten in denen eine starke Konigsmacht fehlte wie an der nach mehreren Doppelwahlen einhelligen Wahl Rudolfs I zum Konig erkennbar ist Wahrend des Interregnums versuchten die Bischofe und Fursten Anspruche und Territorien zu vergrossern Sie unterdruckten mindermachtige Adelige bekampften das stadtische Burgertum und rissen widerrechtlich Reichslehen an sich sie fuhrten Zolle neue Steuern und sogar Regalien aller Art ein um ihren Reichtum zu vergrossern Auch der niedere Adel allen voran das Rittertum stand den Grossen in nichts nach auch wenn seine Methoden weniger subtil waren das Raubrittertum entstand Niemand konnte der Verwilderung des deutschen Adels Einhalt gebieten die Gerichte und Reichsbehorden waren machtlos das Faustrecht das Recht des Starkeren setzte sich allgemein durch Das Heilige Romische Reich war ein rechtloser Staat geworden ohne funktionierende Verwaltung und Kontrolle in dem der Anomie Tur und Tor geoffnet worden war Das Interregnum kann aber auch als eine Ubergangsphase betrachtet werden Die alte Ordnung zerbrach und schuf eine Entwicklung in der die Landesfursten zu den neuen Tragern der staatlichen Ordnung aufstiegen und auch die Stadte emanzipierten sich durch das an Reichtum gewinnende Burgertum und traten somit selbstbewusster gegenuber den Fursten auf Durch dieses Stadium wurde allerdings auch die Kleinstaaterei gefordert die es dem Reich uber Jahrhunderte schwer machte zu einem geschlossenen Staatsgebilde zu werden Stadtebunde Bearbeiten Durch die anarchischen Zustande litten die Stadte sehr uberall waren Handelsreisende und Kaufleute der Gefahr ausgesetzt von Raubrittern uberfallen oder verschleppt zu werden Auch wenn Papste Konige und Fursten Gesetze gegen dieses Treiben erliessen anderte sich jedoch in der Praxis ausserst wenig Ausserdem waren die Kaufleute auch der Willkur der Bischofe und Fursten ausgesetzt Sie wurden mit hohen Steuern und Zollen belastet Konnte ein Kaufmann die geforderte Abgabe nicht bezahlen oder verstarb er durch ungluckliche Umstande wurden seine Landereien und Guter vom Landesfursten eingezogen und nur bei besonderen Verdiensten den eigentlichen Erben wieder herausgegeben bzw ausbezahlt Bei dieser Schwache der Reichsgewalt gingen die Stadte dazu uber sich gemeinschaftlich selbst zu helfen und begannen sich in Stadtebunden zusammenzuschliessen Rheinischer Bund Bearbeiten Der erste Einzelbund der auf Betreiben des Mainzer Burgers Arnold von Walpoden 1254 zwischen den mittelrheinischen Stadten Mainz Worms Oppenheim und Bingen geschlossen wurde ging dann spater im Grossen Rheinischen Bund der Stadte und Herren auf der 1256 bereits aus 31 Erzbischofen Bischofen Grafen und Herren bestand sowie 100 Stadte von Bremen bis Basel umfasste Hauptziel des Bundes war es den Landfrieden zu gewahrleisten und ungerechtfertigte Zolle und Steuern zu beseitigen Alle Bundesmitglieder waren aufgefordert bewaffnete Kriegsmannschaften bereitzustellen um den Frieden sicherstellen zu konnen zum Schutz des Handels sollten die Stadte von Basel bis zur Moselmundung 100 und die weiter nordlich gelegenen Stadte 50 Kriegsfahrzeuge bereithalten Auseinandersetzungen zwischen den Verbundeten wurden durch ein Schiedsgericht dem je vier Manner aus jeder Stadt und jeder Herrschaft angehorten geschlichtet diese Schiedsrichter waren zugleich auch die Mandatare bei der alle vier Jahre stattfindenden Bundesversammlung In diesen Bundesversammlungen wurden dann die allgemeinen Richtlinien wie der Zugang der landlichen Bevolkerung zu den Stadten oder Schutz der Juden geregelt aber auch soziale Pflichten der Mitglieder festgelegt So musste jede Stadt ein Armenhaus errichten und fur die Armenwohlfahrt eine Steuer erheben Die wichtigste Aufgabe neben wirtschaftlichen und sozialen Belangen war aber die Erhaltung des Landfriedens von 1235 der unter allen Umstanden erhalten werden musste Der Bund war zwar aufgrund der Unfahigkeit des Konigs Kaisers geschlossen worden aber nicht unbedingt gegen diesen gerichtet Konig Wilhelm bestatigte ihn sogar auf einem Reichstag und erkannte seine unabhangige Rechtspersonlichkeit an So wurde aus einem Notbehelf eine Institution auf die sich der Konig in schwierigen Situationen stutzen konnte Durch diese Zuwendung des Konigs kam es jedoch auch zu Streitigkeiten innerhalb des Bundes die nach dem Tod Wilhelms eskalierten als einige Mitglieder sich dem gefassten Beschluss der Neutralitat bezuglich der Konigswahl nicht beugen wollten Eine Stadt nach der anderen sagte sich nach Zusicherung von koniglichem Geld vom Bund los so dass er schliesslich aufgelost wurde Trotz dieser Auflosung blieb den Stadten jedoch das Privileg bei Reichstagen Beraterfunktionen einzunehmen die ihnen einen gewissen Einfluss auf die kaiserlich konigliche Politik ermoglichten Die deutsche Hanse Bearbeiten Auch die Hanse der wichtigste deutsche Stadtebund hatte im 13 Jahrhundert ihre Anfange Ihr Ursprung findet sich im Zusammenschluss deutscher Kaufleutegenossenschaften im Ausland der Einzelbunde der norddeutschen Stadte und in der Machtzunahme Lubecks Im 12 Jahrhundert entstand fur den Nordseehandel in London eine Genossenschaft deutscher Kaufleute wobei die Stadt Koln den ersten Platz einnahm Die Kolner besassen in London ihr eigenes Quartier das dann spater zum Sitz aller deutschen Kaufleute erweitert wurde Fur diese Londoner Genossenschaft wird 1282 erstmals der Name deutsche Hanse verwendet Unter Hanse versteht man zunachst aber nur Gilde oder eben Genossenschaft erst spater wandelte sich der Begriff Von entscheidender Bedeutung fur die Grundung der Hanse waren aber auch die Einzelbunde der norddeutschen Stadte die ahnlich dem rheinischen Bund sich hauptsachlich der Erhaltung des Landfriedens der Ordnung des Munz bzw Masssystems usw widmeten Solche Bundnisse schlossen von sachsisch westfalischen Stadten seit 1247 Hamburg und Braunschweig sowie die Stadte Bremen Koln Hannover Munster und Dortmund Soest und Lippstadt in den wendischen Landen die Stadte Lubeck und Wismar Rostock Stralsund und Greifswald Unter diesen Bundnissen tat sich vor allem Lubeck hervor das Koln in London abloste und so zur bestimmenden Stadt wurde Auch wegen der gunstigen Lage zwischen dem wendischen und sachsisch westfalischen Bereich war es Zentrum des norddeutschen Handels geworden Lubeck hatte sogar die Kraft mit seinen Verbundeten den deutschfeindlichen Konig Erik II von Norwegen mit Waffengewalt zu einem fur die Deutschen sehr vorteilhaften Frieden zu notigen Seitdem war Lubecks Vorherrschaft entschieden sogar die durch den deutschen Orden eroberten baltischen Stadte ubernahmen lubisches Recht So entstand Ende des 13 Jahrhunderts ohne irgendeine Grundungsurkunde oder einen Grundungsakt in noch recht lockerer Form die deutsche Hanse unter der Fuhrung Lubecks Um 1300 wurde in Lubeck die erste Hanseversammlung abgehalten die ihre Gesetze und Richtlinien festlegte Diese galten nicht nur fur die Bundmitglieder sondern waren auch fur Stadte Slaviens der Mark Polens Gotlands und Rigas verpflichtend So war ohne Mitwirkung des Reiches ein Machtfaktor entstanden der uber hunderte Jahre lang den Handel und die Politik im Ost und Nordseeraum entscheidend mitbestimmte Literatur BearbeitenDieter Hagermann Interregnum In Lexikon des Mittelalters Band 5 Sp 468 f Martin Kaufhold Deutsches Interregnum und europaische Politik Konfliktlosungen und Entscheidungsstrukturen 1230 1280 Hahn Hannover 2000 ISBN 3 7752 5449 8 Monumenta Germaniae Historica Schriften Band 49 zugleich Habilitationsschrift Universitat Heidelberg 1999 Emanuel Peter LaRoche Das Interregnum und die Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Peter Lang Bern Frankfurt am Main 1991 DNB 457359129 Dissertation Universitat Zurich Geist und Werk der Zeiten Band 30 Martin Kaufhold Interregnum Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2003 ISBN 3 534 15450 9 Malte Prietzel Das Heilige Romische Reich im Spatmittelalter Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004 ISBN 3 534 15131 3 Marianne Kirk Die kaiserlose die schreckliche Zeit Das Interregnum im Wandel der Geschichtsschreibung Frankfurt M u a 2002 ISBN 978 3 631 50542 7Weblinks BearbeitenInterregnum Hans Stadler In Historisches Lexikon der Schweiz Anmerkungen Bearbeiten Der Vertrag den beide Erzbischofe schlossen zeigt auch wie langsam damals Nachrichten ubermittelt wurden Das Schriftstuck beinhaltete ihre Position zum gegenwartigen Konflikt zwischen Kaiser Friedrich II und Papst Gregor IX zu diesem Zeitpunkt war Gregor bereits drei Wochen tot Aus dem Kommentar Innonenz zu seinem Absetzungsurteil zitiert nach Martin Kaufhold Interregnum Darmstadt 2003 S 15 Normdaten Sachbegriff GND 4162133 5 lobid OGND AKS LCCN sh85061601 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Interregnum Heiliges Romisches Reich amp oldid 228920536