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Als Regalien lateinisch iura majestatica Majestatsrechte sing Regal bezeichnete man im Mittelalter diejenigen Hoheitsrechte deren Ausubung dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung und Verwaltung des Staates entweder verfassungsmassig oder kraft besonderer Rechtstitel zustanden 1 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Regalien 1 1 Systematik 1 2 Kodifikation 1 3 Weitere einzelne Regalien 2 Regalrechte im modernen Staat Schweiz 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHistorische Regalien BearbeitenSystematik Bearbeiten Die Regalien erscheinen als einzelne Ausserungen der Staatsgewalt des seinem Begriff nach eigentlich unteilbaren Herrscherrechts Hinsichtlich der verschiedenen Formen in denen es ausgeubt wurde sowie der einzelnen Regelungsgegenstande konnen unterschieden werden 2 Hohere oder wesentliche Hoheitsrechte regalia essentialia regalia immanentia regalia majora insbesondere die gesetzgebende die richterliche und die vollziehende Gewalt darunter eigentliche Majestatsrechte iura majestatica welche dem Staatsherrscher als personliche Pradikate wegen seiner ausgezeichneten Stellung an der Spitze des Staates zukommen und materielle Hoheitsrechte iura sublimia als innere Hoheitsrechte iura sublimia interna die Gegenstande des inneren Staatslebens die Rechtsverhaltnisse zwischen dem Staatsoberhaupt und den Untertanen betreffen wie die Gebiets Territorial oder Landeshoheit die Justizhoheit oder Gerichtsbarkeit Jurisdictio richterliche Gewalt die Privilegienhoheit als die Befugnis fur gewisse Personen und Sachen oder ganze Klassen derselben durch Erteilung von Privilegien Gnadenerweisungen etc besondere Rechtszustande iura singularia zu schaffen beispielsweise das Judenregal Judenschutzrecht die Finanz oder Fiskalhoheit die Landesdiensthoheit die Lehenshoheit aber auch die Kirchenhoheit als das Aufsichts Schutz und Schirmrecht uber die in dem Lande bestehenden religiosen Verbindungen sowie aussere Hoheitsrechte iura sublimia externa die sich auf die Rechtsverhaltnisse des ausseren Staatslebens den Verkehr mit den auswartigen Staaten beziehen insbesondere das Gesandtschaftsrecht ius legationum das Kriegsrecht ius armorum et belli sowie das Recht der Bundnisse und Staatsvertrage ius foederum Niedere oder ausserwesentliche Hoheitsrechte regalia minora regalia accidentalia Regalien im engeren Sinne nutzbare Hoheitsrechte insbesondere Steuerrechte im einzelnen grundherrschaftliche Regalien als ausschliessliche Eigentumsrechte an ganzen Klassen von Gegenstanden oder als ausschliessliche Nutzungsrechte wie das Wasserregal das Bergregal bei welchem alle Bodenschatze als nicht zu dem Grundstuck unter dem sie liegen sondern als ausschliesslich dem Staate gehorig betrachtet werden so dass nur dem Staat das Recht zusteht dieselben entweder selbst aufzusuchen oder die Erlaubnis zur Aufsuchung an andere zu erteilen das Jagd und Fischereiregal oder das Regal an herrenlosen Sachen und Schatzen und schliesslich regale Gewerbe und Staatsmonopole welche in dem Recht des Staates bestehen gewisse Gewerbe ausschliesslich zu betreiben und daraus Einnahmen zu erzielen verhullte Steuern z B bei der Salzregie oder Salzschank dem Tabaksregal dem Lotterie und Spielkartenregal dem Postregal dem Strassenregal und dem Regal wonach Eisenbahnen Telegraphenanstalten etc nur vom Staate errichtet und betrieben werden durfen Kodifikation Bearbeiten Regalia sunt arimannie vie publice flumina navigabilia et ex quibus fiunt navigabilia portus ripatica vectigalia que vulgo dicuntur tholonea monete mulctarum penarumque compendia bona vacantia et que indignis legibus auferuntur nisi que specialiter quibusdam conceduntur et bona contrahentium incestas nuptias et dampnatorum et proscriptorum secundum quod in novis constitutionibus cavetur angariarum et parangariarum et plaustrorum et navium prestationes et extraordinaria collatio ad felicissimam regalis numinis expeditionem potestas constituendorum magistratuum ad iustitiam expediendam argentarie et palatia in civitatibus consuetis piscationum redditus et salinarum et bona committentium crimen maiestatis et dimidium thesauri inventi in loco cesaris non data opera vel loco religioso si data opera totum ad eum pertinet Omnis jurisdictio et omnis districtus apud principem est et omnes iudices a principe administrationem accipere debent et iusiurandum prestare quale a lege constitutum est Palacia et pretoria habere debet princeps in his locis in quibus ei placuerit Tributum dabatur pro capite tributum dabatur pro agro Konigliche Gerechtsame sind die Arimannien die offentlichen Wege die schiffbaren Flusse und ihre Quellflusse die Hafengelder die Uferzolle die Abgaben die gemeinhin Zolle genannt werden die Munzen die Erlose aus Bussen und Strafen verlassene Guter und solche die Unwurdigen aufgrund der Gesetze genommen werden wenn sie nicht eigens gewissen Personen uberlassen werden und die Guter derjenigen die eine blutschanderische Ehe eingehen der Verurteilten und der Geachteten gemass dem was in neuen Verordnungen vorgesehen wird die Leistungen der Frondienste und ahnlicher Dienste der Wagen und Schiffe und die ausserordentliche Beisteuer zur glucklichsten Heerfahrt der koniglichen Hoheit die Befugnis Beamte einzusetzen zur Ausubung der Gerichtsbarkeit die Wechselstuben und die Pfalzen in den gewohnten Stadten die Ertrage der Fischereien und Salinen und die Guter der Majestatsverbrecher und die Halfte eines auf kaiserlichem oder kirchlichem Grund gefundenen Schatzes wenn mit Absicht gehort er ihm ganz Alle Gerichtsgewalt und alle Gebotsgewalt liegt beim Kaiser und alle Richter mussen ihr Amt vom Kaiser empfangen und den Eid leisten welcher vom Gesetz vorgeschrieben ist Pfalzen und Palaste kann der Kaiser haben an den Orten an denen es ihm beliebt Steuern wurden gegeben als Kopfsteuer Steuern wurden gegeben als Grundsteuer Gesetze von Roncaglia 1158 3 Mit diesen Worten wurden 1158 die koniglichen Sonderrechte in der Constitutio de regalibus schriftlich festgehalten die teils dem deutschen teils dem romischen Recht entnommen waren Diese Vereinbarung war von Kaiser Friedrich I Barbarossa fur den Reichstag von Roncaglia bei Rechtsgelehrten aus Bologna in Auftrag gegeben worden Es handelte sich dabei um die alten kaiserlichen Vorrechte die die lombardischen Stadte in Zeiten der Schwache des Reiches an sich gebracht hatten und die Barbarossa jetzt wiederherstellen und festigen wollte Die constitutio betraf zunachst nur die Regalrechte in Italien wurde aber spater als Bestandteil des Corpus iuris civilis auch in Deutschland ubernommen In der im langobardischen Lehnsrecht ausgebildeten Regalienlehre wurde stets zwischen regalia maiora und minora unterschieden also zwischen den eigentlichen Majestatsrechten und solchen Monopolen die nur oder doch vorwiegend der Speisung der Reichskasse dienten regalia fisci zu diesen gehoren das Bergregal das Zollregal und das Recht des Kaisers auf gefundene Schatze Das Munzregal gehorte je nach Blickwinkel zu den Majestatsrechten oder den fiskalischen Rechten das ius cudendi monetam der Munzgewinn der aus dem Unterschied zwischen Metallwert und Kaufwert herruhrte wurde jedenfalls stets von der Reichsgewalt beansprucht und ausgebeutet Seit dem 13 Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsanspruche durch Verleihung auf geistliche Confoederatio cum principibus ecclesiasticis 1220 und weltliche Statutum in favorem principum 1231 32 Fursten uber Auch viele Stadte gelangten durch eine einmalige Ablose oder jahrliche Pachtzahlungen in den Besitz von Regalien wie zum Beispiel Zoll Geleit oder Munzrechte Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV von 1356 weist die Salz Juden Zoll und Munzregalien den Kurfursten zu und bestatigt damit eine de facto bereits bestehende Ordnung Dadurch wurde die staatliche Einheit faktisch aufgelost und es fand eine Territorialisierung statt bei der es zur Bildung zahlreicher Territorialstaaten kam Weitere einzelne Regalien Bearbeiten Weitere Regalien waren das Recht auf Besetzung der Bischofsamter und Einberufung von Synoden die Verfugung uber Herzogtumer Grafschaften Markgrafschaften und herrenlose Territorien die Pflicht zur Wahrung des inneren Friedens etwa das Recht der gemeinen Landfolge Gewahrung von Schutz fur Personen denen der Sippenschutz fehlt Recht zur Erbauung von Pfalzen Recht zur Ernennung von Konsuln Hoheit uber die Verkehrswege Befestigungsrecht Bernsteinregal Eichenregal Fodrum Leistungen zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes Forstregal Geleitrecht Marktregal Muhlregal bzw Windrecht Munzregal Recht auf erbloses Gut darunter das Spolienrecht Strandregal Zeidelrecht ZollregalRegalrechte im modernen Staat Schweiz BearbeitenIm schweizerischen Staats und Verwaltungsrecht versteht man unter Regalrechten noch heute das ausschliessliche Nutzungsrecht durch den Staat somit ein wirtschaftliches Hoheitsrecht oder Monopol des Staates 4 Auf Bundesebene ist dies infolge von Teilprivatisierungen nur noch stark eingeschrankt das Postregal auf kantonaler Ebene sind es in der Regel das Bergregal das Fischereiregal das Jagdregal und das Salzregal In einigen Kantonen etwa Bern und Aargau spricht man auch vom Wasserregal das Recht Wasser zu fassen und nutzen und vom Gebaudeversicherungsregal etwa Aargau in anderen Kantonen als Monopol bezeichnet Der Kanton kann das Regalrecht selbst wahrnehmen an die politischen Gemeinden delegieren so in Basel Landschaft das Jagd und Fischereiregal in Graubunden das Bergregal oder auf Dritte ubertragen so haben alle Kantone das Salzregal an die Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen abgetreten Bestehende Privatrechte oder Rechte von Korporationen bleiben dabei unberuhrt Literatur BearbeitenKarl Dietrich Hullmann Geschichte des Ursprunges der Hoheitsrechte in Deutschland Frankfurt 1806 Grabe Uber die Eintheilung und Grundsatze der Regalien Leipzig 1808 August Gemeiner Beitrag zur Lehre von den Regalien Munchen 1842 Regalien politik recht In Lexikon des Mittelalters Band 7 Sp 556 561 Wolfgang Petke Spolienrecht und Regalien Recht im hohen Mittelalter und ihre rechtlichen Grundlagen In Sonke Lorenz Ulrich Schmidt Hrsg Von Schwaben bis Jerusalem Facetten staufischer Geschichte Thorbecke Sigmaringen 1995 ISBN 3 7995 4247 7 S 15 35 Michael Stolleis Geschichte des offentlichen Rechts in Deutschland Band 1 C H Beck Munchen 1988 ISBN 3 406 32913 6 S 166 ff Ernst Tremp Regalien In Historisches Lexikon der Schweiz Wilhelm Wegener Regalien In Adalbert Erler Ekkehard Kaufmann Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band 4 Protonotarius Strafprozessordnung Erich Schmidt Berlin 1999 ISBN 3 503 00015 1 S 471 478 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Regalien Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Regalien Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Regalien im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Peter Badura Das Verwaltungsmonopol Duncker amp Humblot Berlin 1963 S 39 57 Einzelnachweise Bearbeiten Hoheitsrechte Pierer s Universal Lexikon Band 8 Altenburg 1859 S 452 454 zeno org abgerufen am 14 Juni 2020 vgl Hoheitsrechte Pierer s Universal Lexikon Band 8 Altenburg 1859 S 452 454 zeno org abgerufen am 14 Juni 2020 Dietmar Schanbacher 8 Aus den Gesetzen von Roncaglia 1158 In Europaische Rechtsgeschichte Texte 8 Mai 2009 III Mittelalter S 4 tu dresden de Memento vom 2 September 2014 im Internet Archive PDF 2 0 MB abgerufen am 10 Dezember 2015 Die von Schanbacher benutzte Textvorlage wird nicht angegeben die Absatze 2 bis 4 gehoren zwar zu den in Roncaglia verkundeten Bestimmungen aber nicht zum eigentlichen Regaliengesetz Der lateinische Text des Regaliengesetzes wurde nach der Fassung in D F I Nr 237 verbessert Tobias Jaag Markus Russli Staats und Verwaltungsrecht des Kantons Zurich 5 Auflage Schulthess Zurich Basel Genf 2019 S 356 f Normdaten Sachbegriff GND 4177364 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regalien amp oldid 233824918