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Das Schatzregal gehort zu den staatlichen Regalien und ist eine rechtliche Regelung wonach herrenlose bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgene Schatze mit ihrem Auffinden Eigentum des Staates werden ohne dass dazu ein weiterer Ubertragungs Akt erforderlich ist Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft und Geschichte 2 Rechtslage 2 1 Deutschland 2 2 Schweiz 2 3 Liechtenstein 2 4 Osterreich 2 5 Frankreich 2 6 Vereinigtes Konigreich 2 7 Andere Staaten 3 Diskussion 4 Literatur 4 1 Deutschland 4 2 Schweiz 4 3 Liechtenstein 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHerkunft und Geschichte Bearbeiten nbsp Oldenburger Sachsenspiegel von 1336 Ausschnitt Fol 22v das Schatzregal betreffend beginnen mit roter Initiale A mittelniederdeutsch Al schat under der erden begrauen deper den en ploch geyt de hort to derer conincliken walt Etwa Alles was sich tiefer im Boden befindet als ein Pflug gelangt fallt unter konigliche Verwaltung Wie das Bergregal zahlte es ursprunglich zu den Regalien lateinisch iura regalia den Herrschaftsrechten des Landesherren oder Konigs Daher ruhrt auch die etwas altertumlich anmutende Bezeichnung Das Schatzregal als Hoheitsrecht des Konigs wurde ersichtlich vom frankischen Konigtum ubernommen So nahm im Gebiet des Herzogtums Wurzburg der Bischof als Landesherr sein Schatzregal wahr 1 Durch den zwischen 1224 und 1227 von Eike von Repgow zunachst in lateinischer Sprache verfassten und danach ins Deutsche ubersetzten Sachsenspiegel 2 hat sich dieses konigliche Regal zumindest in der Rechtswissenschaft als ius regale weitgehend durchgesetzt Es lautet Alle Schatze die tiefer unter der Erde begraben sind als ein Pflug geht gehoren der koniglichen Gewalt 3 Spater findet sich im Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis eine Regelung 4 die in Erneuerung eines Generalmandats von 1752 dem Fiskus zwei Drittel zusprach und das ubrige Drittel zwischen Finder und Grundstuckseigentumer aufteilte Das im Januar 1900 in Kraft getretene Burgerliche Gesetzbuch BGB sah zwar mit einer jeweils halftigen Aufteilung in Form des Miteigentums zwischen Finder und Grundstuckseigentumer in 984 BGB die Hadrianische Teilung vor doch haben die Bundeslander uber die Offnungsklausel in Art 73 EGBGB wieder vom Schatzregal Gebrauch gemacht Dadurch wird der Eigentumserwerb durch den Finder ausgeschlossen Nachdem auch Nordrhein Westfalen im Juli 2013 sein Denkmalschutzrecht verscharft hatte und mit der Einfuhrung des Schatzregals in Bayern zum 1 Juli 2023 5 haben nunmehr samtliche Bundeslander in ihren Landesdenkmalschutzgesetzen einen entsprechenden staatlichen Eigentumsanspruch an Schatzfunden umgesetzt Als Beispiel sei 12 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vom 22 Juli 1991 zitiert Bewegliche Bodendenkmale die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind dass ihr Eigentumer nicht mehr zu ermitteln ist werden seit der Entdeckung Eigentum des Landes wenn sie bei erlaubten Ausgrabungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie fur die wissenschaftliche Forschung von Wert sind Rechtslage BearbeitenEntgegen der Bezeichnung geht es im uberwiegenden Teil der Falle in der Praxis nicht um den Fund eines Schatzes sondern um das Auffinden von Bodendenkmalern also archaologischen und in manchen Rechtssystemen auch palaontologischen Kulturdenkmalern Deutschland Bearbeiten Im Fall eines unerwarteten Schatzfundes gibt es in Deutschland zwei alternative Regelungen die Behandlung nach dem Schatzregal oder die Behandlung nach der Hadrianischen Teilung 984 BGB 6 Von der Hadrianischen Teilung weichen die meisten Bundeslander durch die Offnungsklausel in Art 73 EGBGB ab und machen bei Kulturdenkmalern vom staatlichen Aneignungsrecht Gebrauch Der Schatzfinder unterliegt einer Anzeigepflicht nach allen Landesdenkmalschutzgesetzen So schreibt 11 Abs 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes vor dass der Entdecker der Verfugungsberechtigte des Grundstucks sowie der Leiter der Arbeiten bei denen der Fund entdeckt wurde eine Fundanzeige zu erstatten haben In allen Bundeslander enthalten die Denkmalschutzgesetze eine Vorschrift die das Schatzregal vorsieht Die detaillierte Ausgestaltung des Prinzips ist in den einzelnen Bundeslandern leicht unterschiedlich zum Beispiel In Bremen geht das kraft Schatzregals vom Land erworbene Eigentum ex nunc auf die nach 984 BGB Berechtigten uber wenn es nicht innerhalb von drei Monaten in die Denkmalliste eingetragen wird In Niedersachsen gilt ein Schatzregal also der Erwerb durch das Land wenn der Fund bei staatlichen Grabungen in Grabungsschutzgebieten entdeckt wurde oder der Schatz von herausragendem wissenschaftlichen Wert ist Eine Entschadigung durch das Land ist moglich Im Saarland gilt das Schatzregal bei Funden anlasslich staatlicher Nachforschungen in Grabungsschutzgebieten aus nicht genehmigten Grabungen oder bei wissenschaftlichem Wert der Funde Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts BVerwG entsprechen die Bestimmungen zum Schatzregal in den Denkmalschutzgesetzen der Bundeslander dem Grundgesetz So hat das BVerwG im November 1996 entschieden 7 dass Art 12 GG Freiheit der Berufswahl durch denkmalschutzrechtliche Normen nicht unzumutbar eingeschrankt ist und die Bundeslander beim Schatzregal eine Gesetzgebungskompetenz besitzen Bayern fuhrte das Schatzregal zum 1 Juli 2023 als letztes Bundesland ein 8 vorher konnte es sich jedoch herausragende Funde aufgrund anderer Bestimmungen z B Ablieferung gegen Entschadigung sichern und auch unabhangig von der Eigentumsfrage einer wissenschaftlichen Bearbeitung zufuhren Schweiz Bearbeiten Herrenlose Naturkorper und Altertumer sind im Sinne des schweizerischen Zivilgesetzbuches Gegenstande von wissenschaftlichem Interesse die einen wissenschaftlichen Wert aufweisen Herrenlose Naturkorper und Altertumer i S d Art 724 ZGB sind bewegliche Sachen Sie gelangen von Gesetzes wegen ex lege in das Eigentum des Kantons in dessen Gebiet sie gefunden werden Art 724 Abs 1 ZGB Der Finder bzw der Eigentumer des Grundstucks haben einen Ausgleichsanspruch auf eine angemessene Vergutung Art 724 Abs 3 ZGB Herrenlose Naturkorper und Altertumer im Sinne des ZGB konnen ohne Genehmigung der zustandigen kantonalen Behorde nicht veraussert werden Ebenso sind die Ersitzung und der gutglaubige Erwerb ausgeschlossen Der Herausgabeanspruch gegenuber dem Kanton in dessen Gebiet die Sache gefunden wurde verjahrt nicht Art 724 Abs 1bis ZGB Liechtenstein Bearbeiten Die Rechtslage in Liechtenstein bezuglich des Schatzregals entspricht weitgehend der Rechtslage in der Schweiz Herrenlose Naturkorper und Altertumer sind gemass Art 192 liechtensteinisches Sachenrecht SR Gegenstande von wissenschaftlichem Interesse Es sind lediglich Gegenstande von erheblichem wissenschaftlichem Wert davon erfasst Herrenlose Naturkorper und Altertumer i S d Art 192 i V m Art 444 und 445 SR sind bewegliche Sachen Sie gelangen von Gesetzes wegen ex lege in das Eigentum des Landes Liechtenstein Art 445 Abs 1 SR Der Finder bzw der Eigentumer des Grundstucks haben einen Ausgleichsanspruch auf eine angemessene Vergutung Art 445 Abs 3 SR Osterreich Bearbeiten In Osterreich existiert aktuell kein Schatzregal Das ABGB in der Fassung von 1811 kannte eine Dreiteilung Je ein Drittel des Wertes des Schatzes gingen an den Finder den Grundstuckseigentumer und an den Fiskus Durch Hofkanzlei Dekret vom 15 Juni 1846 veroffentlicht in Justitzgesetzsammlung 1846 970 9 verzichtete der Staat auf seinen Anteil Seit einer Gesetzesanderung aus dem Jahre 2002 BGBl I Nr 104 2002 spiegelt sich dies auch im Wortlaut des 399 ABGB wider Von einem Schatz erhalten der Finder und der Eigentumer des Grundes je die Halfte Frankreich Bearbeiten In Frankreich galt bis zur Einfuhrung des Gesetzes vom 7 Juli 2016 10 das Prinzip der hadrianischen Teilung Der betreffende Artikel 716 11 des Code civil welcher bisher wie auch in Deutschland s 984 BGB eine Teilung zwischen dem Finder und dem Grundeigentumer vorsah findet nach Massgabe des Gesetzes vom 7 Juli 2016 u a keine Anwendung mehr fur Objekte welche im Rahmen archaologischer Nachforschungen gefunden werden Die Gesetzesnovelle sieht die Einfuhrung eines Schatzregals Art L 541 vor Vereinigtes Konigreich Bearbeiten In England und Wales gilt der Treasure Act 1996 Der Finder ist verpflichtet Funde dem ortlich zustandigen Coroner zu melden und dieser entscheidet daruber ob ein Fund als Schatz engl Treasure einzustufen ist Das Treasure Valuation Committee entscheidet uber den Geldwert des Schatzes der den Kaufpreis fur ein Museum darstellt Alle Funde die nicht als Schatz im Sinne des Gesetzes eingestuft werden werden nach dem Portable Antiquities Scheme behandelt In Schottland werden alle Funde nach dem Recht Schottlands Scots Common Law behandelt Andere Staaten Bearbeiten Zahlreiche Staaten haben ein Schatzregal insbesondere fur archaologische Funde Diskussion BearbeitenDie Auswirkungen des Schatzregals sind unter Numismatikern umstritten Kritiker wenden ein das Schatzregal leiste der Fundunterschlagung Vorschub Beispielsweise hat sich der renommierte Numismatiker Niklot Klussendorf eindeutig gegen das Schatzregal ausgesprochen Befurworter des Schatzregals weisen auf die bei Einfuhrung des Schatzregals geschaffene eindeutige Rechtslage hin Es werden Situationen vermieden in denen Raubgraber illegal graben aber gleichwohl zur Halfte Eigentumer des Gefundenen werden Die unterschiedlichen Rechtslagen zwischen den deutschen Bundeslandern leisten ebenso dem Fundtourismus Vorschub bei dem archaologische Funde in ein Land ohne Schatzregal verbracht werden und der ursprungliche Fundort dabei unzutreffend angegeben wird Der Umfang der dadurch verursachten Unrichtigkeiten auf Fundverbreitungskarten ist nicht bekannt Literatur BearbeitenDeutschland Bearbeiten R Fischer zu Cramburg Das Schatzregal Hohr Grenzhausen 2001 ISBN 3 923708 11 4 Rezension Strobl Majocco Sieche Denkmalschutzgesetz fur Baden Wurttemberg Kommentar und Vorschriftensammlung Kohlhammer Stuttgart 2001 2 Aufl ISBN 3 17 015621 7 J von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch mit Einfuhrungsgesetz und Nebengesetzes 2004 Buch 3 Sachenrecht Rn 21 zu 894 BGB ISBN 3 8059 0969 1 Marisa Katharina Hermans Der Schatzfund Eine Gegenuberstellung der Rechtsverhaltnisse an einem Schatz im deutschen und niederlandischen Recht unter Berucksichtigung offentlich rechtlicher Sonderbestimmungen Wissenschaftliche Schriften der Westfalischen Wilhelms Universitat Reihe III Bd 6 Munster 2011 ISBN 978 3 8405 0045 9Schweiz Bearbeiten Peter Tuor Das schweizerische Zivilgesetzbuch Art 724 ZGB Schulthess Verlag Zurich 1973 Liechtenstein Bearbeiten Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Band II Art 445 SR EDITION EUROPA Verlag 2009 ISBN 978 3 901924 25 5 Weblinks Bearbeiten2011 Die Deutsche Gesellschaft fur Ur und Fruhgeschichte DGUF unterstutzt die Einfuhrung des Schatzregals in Hessen Mai 2012 Stellungnahmen der Parteien zur Einfuhrung des Schatzregals in NRWEinzelnachweise Bearbeiten Friedrich Merzbacher Iudicium provinciale Ducatus Franconiae Das kaiserliche Landgericht des Herzogtums Franken Wurzburg im Spatmittelalter 1956 S 179 Karl Kroeschell Der Sachsenspiegel im neuen Licht in Heinz Mohnhaupt Rechtsgeschichte in den beiden deutschen Staaten 1988 1990 1991 S 232 f zitiert nach Karl August Eckardt Sachsenspiegel Landrecht 3 Aufl 1943 ubersetzt in Anlehnung an Hans Christoph Hirsch Eike von Repgow Sachsenspiegel Landrecht in Johannes Weidemann Hrsg Schriften der Hallischen Wissenschaftlichen Gesellschaft Bd 3 1939 II 3 4 Innovatives neues Denkmalschutzgesetz Kunstminister Blume Wir bringen Tradition und Innovation zusammen Denkmalschutz ist Klimaschutz Pressemitteilungen Bayerische Staatskanzlei 15 Juni 2023 Ralf Fischer zu Cramburg Das Eigentum an Munz Schatzfunden in der Bundesrepublik Deutschland In International Numismatic Council Internationaler Numismatischer Rat Hrsg Compte Rendu 62 2015 2015 ISSN 1562 6377 inc cin org PDF abgerufen am 24 Januar 2021 BVerwG Urteil vom 21 November 1996 Az 4 C 33 94 Landtag Bayern Gesetz zur Anderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Vorschriften In Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Abgerufen am 30 Juni 2023 ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Loi n 2016 925 du 7 juillet 2016 relative a la liberte de la creation a l architecture et au patrimoine Artikel 716 des franzosischen Gesetzbuches zum Zivilrecht Code civil Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schatzregal amp oldid 237065657