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Ein Grabungsschutzgebiet ist ein von den Denkmalbehorden durch Verordnung bezeichnetes Gebiet in dem wegen vorhandener oder vermuteter Bodendenkmale Ausgrabungen und andere Massnahmen untersagt sind oder der Genehmigung unterliegen Nahere rechtliche Regelungen enthalten in Deutschland die Denkmalschutzgesetze der Bundeslander Verstosse werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet Als Grabungsschutzgebiet geschutzte Ackerflachen beim Romischen Gutshof Im Weiler Inhaltsverzeichnis 1 Schutzzweck 2 Ausgrabungen 3 Genehmigungspflichtige Massnahmen 4 Rechtsvorschriften 5 Rechtliche Situation in Baden Wurttemberg 6 Rechtliche Situation in Niedersachsen 7 Grabungsschutzgebiete in Niedersachsen 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseSchutzzweck BearbeitenDurch die Unterschutzstellung soll verhindert werden dass archaologische Funde und Befunde der wissenschaftlichen Forschung verloren gehen Sie konnten bei Bodeneingriffen zerstort nicht bekannt oder beseitigt werden Es gibt eine befristete und eine unbefristete Unterschutzstellung Durch Letztere sollen Bodendenkmale langfristig geschutzt werden damit eine archaologische Erforschung mit verbesserten technischen Moglichkeiten in der Zukunft erfolgen kann Ausgrabungen BearbeitenDer Zweck von Grabungsschutzgebieten ist die langfristige Erhaltung von Bodendenkmalen die wichtiger als ihre Erforschung angesehen wird Die ungestorte Bewahrung der Fundstelle hat grundsatzlich Vorrang vor Ausgrabungen Sie sind nur in sehr geringem Ausmass denkbar da sie Bodendenkmale zerstoren konnen Grabungen werden in Einzelfallen durchgefuhrt um grundlegende Fragen zu klaren wie eine Datierung oder als Dokumentation vor Bauvorhaben Anstatt von Bodeneingriffen stehen Archaologen eine Reihe von nichtinvasiven Methoden zur Verfugung um den Untergrund zerstorungsfrei zu erkunden Dazu zahlen beispielsweise Bodenradar Geomagnetik und elektrik Airborne Laserscanning sowie Luftbildarchaologie Genehmigungspflichtige Massnahmen BearbeitenIn Grabungsschutzgebieten bedurfen alle Arbeiten die Kulturdenkmale zutagefordern oder gefahrden konnen einer Genehmigung der Denkmalschutzbehorde Genehmigungspflichtige Bodennutzungen sind beispielsweise Erdarbeiten durch Bodenabgrabungen oder Bodenaufschuttungen Baumassnahmen Verlegen von Leitungen Aufstellen von Schildern Anlegen von Holzstapeln Befahren mit Fahrzeugen Durchfuhrung von VeranstaltungenRechtsvorschriften BearbeitenAufgrund der Kulturhoheit der Lander Art 30 Grundgesetz ist die Denkmalschutz Gesetzgebung Sache der 16 Bundeslander Grabungsschutzgebiete sind in den jeweiligen Landergesetzen definiert Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale des Landes Baden Wurttemberg Bayerisches Denkmalschutzgesetz Denkmalschutzgesetz Berlin Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmaler Bremen Denkmalschutzgesetz Hamburg Hessisches Denkmalschutzgesetz Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg Vorpommern Niedersachsisches Denkmalschutzgesetz Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaler im Lande Nordrhein Westfalen Denkmalschutzgesetz Rheinland Pfalz Saarlandisches Denkmalschutzgesetz Sachsisches Denkmalschutzgesetz Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen Anhalt Gesetz zum Schutz der Denkmale Schleswig Holstein Thuringer DenkmalschutzgesetzRechtliche Situation in Baden Wurttemberg BearbeitenIn Baden Wurttemberg ist die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten im Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale des Landes Baden Wurttemberg geregelt 1 wonach die unteren Denkmalschutzbehorden ermachtigt sind Gebiete die begrundeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten zu erklaren 2 Darin durfen Arbeiten durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefordert oder gefahrdet werden konnen nur mit Genehmigung vorgenommen werden die das Landesamt fur Denkmalpflege Baden Wurttemberg im Benehmen mit einem der vier Regierungsprasidien als hohere Denkmalschutzbehorde erteilt Die bisherige land und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unberuhrt 3 Das Gesetz sieht fur Zuwiderhandlungen Geldbussen bis zu 500 000 Euro vor 4 Rechtliche Situation in Niedersachsen BearbeitenIn Niedersachsen ist die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten im Niedersachsischen Denkmalschutzgesetz geregelt Danach kann das Niedersachsische Landesamt fur Denkmalpflege Flachen in denen Kulturdenkmale von herausragender landes oder kulturgeschichtlicher Bedeutung vorhanden sind oder vermutet werden durch Verordnung zu Grabungsschutzgebieten erklaren Zuvor findet ein Anhorungsverfahren statt Bei einer Einschrankung der land und forstwirtschaftlichen Nutzung wird eine Entschadigung gezahlt Untersagte Handlungen in Grabungsschutzgebieten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und konnen durch eine Geldbusse von bis zu 250 000 Euro geahndet werden Grabungsschutzgebiete in Niedersachsen BearbeitenDerzeit 2020 gibt es in Niedersachsen die folgenden sechs Grabungsschutzgebiete zu archaologischen Denkmalen Bronzezeitliche Siedlung beim Archaologischen Zentrum Hitzacker seit 1990 5 Pestruper Graberfeld bei Wildeshausen seit 1992 6 Siedlung aus der romischen Kaiserzeit in Schwanewede Neuenkirchen seit 1995 7 Neuzeitliche Befestigungen auf dem Plateau des Wurmbergs im Harz seit 2003 8 Luneburger Saline 9 Mehrphasige Siedlung Pferdekamp bei Hoogstede 10 Romerlager Hedemunden in Hedemunden 11 In Vorbereitung ist folgendes Gebiet Ringwall von Oersdorf bei OersdorfLiteratur BearbeitenRolf Heiner Behrends Archaologische Grabungsschutzgebiete in Denkmalpflege in Baden Wurttemberg Bd 22 1993 S 70 73 Online Weblinks BearbeitenJana Esther Fries Grabungsschutzgebiete im Denkmalatlas NiedersachsenEinzelnachweise Bearbeiten 22 Grabungsschutzgebiete 22 Absatz 1 22 Absatz 2 27 baden wurttembergischen Denkmalschutzgesetzes Grabungsschutzgebiet Hitzacker im Denkmalatlas Niedersachsen Grabungsschutzgebiet Pestruper Graberfeld im Denkmalatlas Niedersachsen Grabungsschutzgebiet Quetschenberg im Denkmalatlas Niedersachsen Grabungsschutzgebiet Wurmberg im Denkmalatlas Niedersachsen Grabungsschutzgebiet Saline Luneburg im Denkmalatlas Niedersachsen Grabungsschutzgebiet Bei Arkel im Denkmalatlas Niedersachsen Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes fur das Romerlager Hedemunden beabsichtigt beim Niedersachsischen Landesamt fur Denkmalpflege Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grabungsschutzgebiet amp oldid 232711036