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Das Gesetz zum Schutz der Denkmale Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein DSchG SH 2015 ist die gesetzliche Grundlage fur Denkmalschutz und Denkmalpflege in Schleswig Holstein Aufgrund der grundgesetzlich geregelten Kulturhoheit der Lander fallt das Denkmalrecht in der Bundesrepublik Deutschland in die Zustandigkeit der Landergesetzgebung BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz der DenkmaleKurztitel DenkmalschutzgesetzFruherer Titel Gesetz zum Schutze der KulturdenkmaleAbkurzung DSchG SH 2015Art LandesgesetzGeltungsbereich Schleswig HolsteinRechtsmaterie Denkmalschutzrecht KulturschutzrechtFundstellennachweis DSchG SH 2015Erlassen am 30 Dezember 2014 GVOBl Schl H 2015 S 2 Inkrafttreten am 30 Januar 2015Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Aufgabenstellung 2 2 Arten von Denkmalen 2 3 Denkmalschutzbehorden 2 4 Denkmalschutz 2 5 Auswirkungen des Denkmalschutzes 2 6 Denkmalfunde 2 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 2 8 Enteignung 3 WeblinksGeschichte BearbeitenDas erste schleswig holsteinische Denkmalschutzgesetz wurde am 7 Juli 1958 verabschiedet und trat am 1 Oktober 1958 in Kraft Es wurde letztmals 1996 novelliert und 2015 durch das derzeit geltende Denkmalschutzgesetz ersetzt Inhalt BearbeitenAufgabenstellung Bearbeiten Die Praambel des Gesetzes definiert Denkmale als materielle Zeugen menschlichen Wirkens und bestimmt als Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch die Erhaltung von Denkmalen dem Grundbedurfnis nach Erinnerung zu dienen Die Nutzung von Denkmalen hat sich an der Substanzerhaltung zu orientieren Diese Intention wird in 1 naher ausgefuhrt indem Denkmalschutz und Denkmalpflege die Erfassung Erforschung und Dokumentation von Denkmalen aufgetragen wird die Verpflichtung zum Zusammenwirken aller Beteiligten festgelegt wird und alle Korperschaften des offentlichen Rechts zur Pflege ihrer Denkmaler verpflichtet werden Arten von Denkmalen Bearbeiten Das Gesetz unterscheidet Kulturdenkmale und Schutzzonen Kulturdenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen aus vergangener Zeit deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen wissenschaftlichen kunstlerischen technischen stadtebaulichen oder die Kulturlandschaft pragenden Wertes von offentlichem Interesse ist 2 2 Dazu gehoren insbesondere Baudenkmale archaologische Denkmale Grundenkmale wie Garten Park und Friedhofsanlagen sowie Einzelstucke und Sammlungen beweglicher Kulturdenkmale Zu den Schutzzonen gehoren Welterbestatten samt dazugehorigen Pufferzonen Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete Denkmalbereiche als grossere kulturlandschaftliche Einheiten konnen zum Beispiel Siedlungsstrukturen Ortsbilder und grundrisse sein Grabungsschutzgebiete sind Gebiete in denen archaologische Denkmale bekannt oder zu vernuten sind 2 3 4 Denkmalschutzbehorden Bearbeiten Das Kultusministerium Schleswig Holstein fungiert als oberste Denkmalschutzbehorde des Landes Ihm nachgeordnet sind das Landesamt fur Denkmalpflege Schleswig Holstein und das Archaologische Landesamt Schleswig Holstein als obere Denkmalschutzbehorden Dabei ist das Archaologische Landesamt fur die archaologischen Kulturdenkmale und Schutzzonen zustandig das Landesamt fur Denkmalpflege fur alle ubrigen Kulturdenkmale und Schutzzonen Diese beiden Behorden uben die Fachaufsicht uber die Kreise und kreisfreien Stadte aus die als untere Denkmalbehorden fur den Vollzug des Gesetzes zustandig sind Eine Besonderheit gilt fur die Hansestadt Lubeck die fur ihren Bereich zugleich obere Denkmalschutzbehorde ist und diese Aufgabe durch ihren Bereich Archaologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lubeck wahrnimmt Die oberste Denkmalschutzbehorde richtet einen ehrenamtlichen unabhangigen Denkmalrat ein die unteren Denkmalschutzbehorden konnen ehrenamtliche Denkmalbeirate bilden Ferner konnen ehrenamtliche Vertrauensleute fur Kulturdenkmale bestellt werden Fur Welterbestatten sind eine Welterbekoordination und ein Welterbebeauftragter zu berufen und ein Managementplan aufzustellen Das UNESCO Welterbe in Schleswig Holstein umfasst drei Welterbestatten Schleswig Holsteinisches Wattenmeer zahlt zum UNESCO Weltnaturerbe Deutsches Wattenmeer seit 2009 Hansestadt Lubeck UNESCO Weltkulturerbe seit 1987 Archaologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk UNESCO Weltkulturerbe seit 2018 Denkmalschutz Bearbeiten Das Gesetz legt fest dass die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei allen offentlichen Planungen und Massnahmen zu berucksichtigen sind Das schliesst die fruhzeitige Beteiligung der Denkmalschutzbehorden bei allen denkmalschutzrelevanten Planungen ein Im Einzelnen erfolgt der Schutz der Kulturdenkmale durch Eintragung in eine elektronische Denkmalliste die von den oberen Denkmalbehorden gefuhrt wird Die Denkmallisten losen die im Denkmalschutzgesetz von 1958 vorgeschriebenen Denkmalbucher ab Bei unbeweglichen Kulturdenkmalen besteht der gesetzliche Schutz unabhangig von einer Eintragung in die Denkmalliste Im Unterschied zu den Denkmalbuchern bei denen Eintragung und Einsichtnahme nur auf Antrag erfolgten geschieht die Eintragung in die Denkmalliste von Amts wegen und die Denkmalliste wird veroffentlicht Fur bewegliche Kulturdenkmale wird eine gesonderte Denkmalliste gefuhrt Hier ist die Eintragung in die Denkmalliste die von Amts wegen oder auf Antrag der Eigentumer erfolgen kann als Verwaltungsakt Voraussetzung fur den gesetzlichen Schutz als Kulturdenkmal die Liste ist grundsatzlich nicht offentlich Schutzzonen werden von den oberen Denkmalschutzbehorden im Benehmen mit den ubrigen Denkmalschutzbehorden und den Kommunen durch Verordnung ausgewiesen Anerkannte Welterbestatten gelten automatisch als Schutzzonen Auswirkungen des Denkmalschutzes Bearbeiten Instandsetzung Veranderung Vernichtung sowie Veranderungen des Ortes und der Umgebung eines Kulturdenkmals sind nur mit Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehorde erlaubt Eine Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehorde ist erforderlich fur Massnahmen die geeignet sind Denkmalbereiche wesentlich zu beeintrachtigen Massnahmen die Grabungsschutzgebiete oder Welterbestatten beeintrachtigen oder gefahrden konnen Eingriffe in den Bestand eines Denkmals zu Forschungszwecken archaologische Untersuchungen zum Auffinden von Kulturdenkmalen sowie Erdarbeiten und Bergungen durch Taucher an Stellen wo Kulturdenkmale bekannt oder zu vermuten sind Das Genehmigungsverfahren wird durch das Gesetz naher bestimmt Wenn eine genehmigungspflichtige Massnahme ohne Genehmigung oder unsachgemass durchgefuhrt wird kann die Denkmalschutzbehorde die Wiederherstellung des alten Zustandes auf Kosten des Verursachers anordnen Eigentumer und sonstige Verfugungsberechtigte haben Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und vor Gefahrdung zu schutzen Eigentumerwechsel sind der oberen Denkmalschutzbehorde unverzuglich mitzuteilen Die vorsatzliche oder grob fahrlassige Beschadigung eines Denkmals verpflichtet zum Ersatz des Schadens Bei zulassigen Eingriffen in ein Denkmal hat der Verursacher im Rahmen des Zumutbaren die Kosten fur die Untersuchung Erhaltung und Dokumentation des Denkmals zu tragen Die Denkmalschutzbehorden haben ein Recht auf erforderliche Auskunfte und Besichtigung von Denkmalern Sie konnen Handlungen untersagen die geeignet sind ein Denkmal zu schadigen oder zu gefahrden und auf Kosten der Eigentumer oder Verfugungsberechtigten notwendige Massnahmen treffen wenn diese ihrer Pflicht zum Denkmalschutz nicht nachkommen Die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstucks auf dem sich Denkmale befinden kann eingeschrankt werden Auf berechtigte Belange der Verpflichteten ist bei allen behordlichen Massnahmen Rucksicht zu nehmen Denkmalfunde Bearbeiten Der Fund von Kulturdenkmalen ist unverzuglich der oberen Denkmalschutzbehorde zu melden die Fundstelle darf soweit zumutbar nicht verandert werden Bewegliche Kulturdenkmale deren Eigentumer nicht mehr zu ermitteln sind und die bei staatlichen Nachforschungen in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt werden oder einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben gehen in das Eigentum des Landes uber Schatzregal Die Finder haben Anspruch auf eine angemessene Belohnung ausser bei staatlichen Nachforschungen oder ungenehmigten Grabungen Ansonsten konnen Land Kreis oder Gemeinde innerhalb von drei Monaten die Ablieferung eines gefundenen Gegenstandes verlangen wenn sich andernfalls sein Erhaltungszustand verschlechtern oder er der wissenschaftlichen Forschung verlorengehen konnte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bearbeiten Die vorsatzliche ungenehmigte Zerstorung oder Beschadigung eines Kulturdenkmals die ungenehmigte Durchfuhrung archaologischer Grabungen und die Inbesitznahme gefundener Gegenstande werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht Daruber hinaus konnen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbusse bis zu 100 000 Euro in besonders schweren Fallen bis zu 500 000 Euro geahndet werden die ungenehmigte Durchfuhrung genehmigungspflichtiger Massnahmen der Verstoss gegen Mitteilungs und Auskunftspflichten das Beiseiteschaffen oder Zerstoren eines ablieferungspflichtigen Denkmals der Verstoss gegen eine Verordnung aufgrund des Gesetzes sowie unrichtige Angaben Plane oder Unterlagen Enteignung Bearbeiten Kulturdenkmale konnen enteignet werden wenn eine Gefahr fur ihre Erhaltung auf andere Weise nicht zu beseitigen ist Ausserdem kann die obere Denkmalschutzbehorde ein Kulturdenkmal bis zu einem Monat in Besitz nehmen wenn auf andere Weise eine Schadigung nicht abgewehrt werden kann Die Eigentumer sind fur erlittene Vermogensnachteile zu entschadigen Weblinks BearbeitenDSchG SH 2015 Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein Landesverordnung uber das Verfahren zur Ausweisung von Denkmalbereichen und Grabungsschutzgebieten vom 10 Juni 2015 Landesverordnung uber die Denkmallisten fur Kulturdenkmale vom 10 Juni 2015 Denkmalratsverordnung vom 10 Juni 2015 Landesverordnung uber die Vertrauensleute fur Kulturdenkmale vom 10 Juni 2015Denkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4484764 6 lobid OGND AKS VIAF 202968311 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Denkmalschutzgesetz Schleswig Holstein amp oldid 226198881