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Das Denkmalschutzgesetz DSchG regelt seit Mai 1978 den Denkmalschutz in Rheinland Pfalz Es gilt heute in einer Fassung die es 2014 erhalten hat BasisdatenTitel DenkmalschutzgesetzFruherer Titel Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmaler Denkmalschutz und pflegegesetz DSchPflG Abkurzung DSchGArt LandesgesetzGeltungsbereich Rheinland PfalzRechtsmaterie Denkmalschutzrecht KulturschutzrechtFundstellennachweis BS Rh Pf 224 2Erlassen am 23 Marz 1978 GVBl S 159 Inkrafttreten am 1 Mai 1978Letzte Anderung durch Art 2 G vom 28 September 2010 GVBl S 301 303 Inkrafttreten derletzten Anderung 6 Oktober 2010 Art 3 G vom 28 September 2010 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben des Denkmalschutzes 2 Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalern 3 Organisation des Denkmalschutzes 3 1 Denkmalschutzbehorde 3 2 Denkmalfachbehorde 3 3 Landesbeirat fur Denkmalpflege 4 Kulturdenkmaler 4 1 Unbewegliche Kulturdenkmaler 4 2 Bewegliche Kulturdenkmaler 4 3 Bodendenkmaler 4 3 1 Definition 4 3 2 Fund von Bodendenkmalern 4 3 3 Schatzregal 4 3 4 Nachforschungsgenehmigungen und Bauarbeiten 4 3 5 Grabungsschutzgebiete 4 4 Denkmalliste 5 Veranderung oder Instandsetzung von Kulturdenkmalern 6 Besondere Bestimmungen fur Kirchen und Religionsgemeinschaften 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAufgaben des Denkmalschutzes BearbeitenAufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalern ausserdem deren wissenschaftliche Erforschung und das Einbeziehen der Ergebnisse dieser Forschung in die offentliche Bildung und Erziehung Kulturdenkmaler sollen in die Landesplanung stadtebaulichen Entwicklungen den Naturschutz und die Landschaftspflege einbezogen und einer sinnvollen Nutzung zugefuhrt werden 1 Erhalt und Pflege von Kulturdenkmalern BearbeitenEigentumer Besitzer und Verfugungsberechtigte sind im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet Kulturdenkmaler zu erhalten und zu pflegen Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Verpflichtungen aus der Welterbekonvention der UNESCO sind bei Massnahmen und Planungen insbesondere der Bauleitplanung zu berucksichtigen 2 Organisation des Denkmalschutzes BearbeitenDenkmalschutzbehorde Bearbeiten Fur die Durchfuhrung des Denkmalschutzgesetzes sind die Denkmalschutzbehorden zustandig Oberste Denkmalschutzbehorde ist das fur Denkmalpflege zustandige Ministerium fur Bildung Wissenschaft Weiterbildung und Kultur Obere Denkmalschutzbehorde ist die Aufsichts und Dienstleistungsdirektion Untere Denkmalschutzbehorden sind die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Stadte 3 Denkmalfachbehorde Bearbeiten Denkmalfachbehorde ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz GDKE Sie nimmt die fachlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr Zu ihren Aufgaben gehort es Kulturdenkmaler systematisch aufzunehmen auszuwerten die Denkmalliste zu fuhren die Denkmalschutzbehorden und die Eigentumer von Kulturdenkmalern zu beraten sowie das Verstandnis der Offentlichkeit fur Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fordern 4 Die GDKE wurde zum 1 Januar 2007 eingerichtet und vereinigt in sich das Landesamt fur Denkmalpflege Rheinland Pfalz und die Landesmuseen in Trier Mainz und Koblenz Die Generaldirektion ist eine obere Landesbehorde die dem Ministerium fur Bildung Wissenschaft Jugend und Kultur direkt unterstellt ist Sitz der Generaldirektion Kulturelles Erbe ist Mainz Am 1 August 2008 wurde Thomas Metz Generaldirektor bis dahin Direktor des Landesmuseums Koblenz Die Aufgaben der Denkmalpflege werden in der Direktion Burgen Schlosser Altertumer und den Direktionen Landesarchaologie und Landesdenkmalpflege nach abgestimmten Zielvorgaben selbstandig durchgefuhrt Die Direktion Landesarchaologie hat vier Standorte in Trier Mainz Speyer und Koblenz Bis zur Grundung der Generaldirektion waren in diesen Sitzstadten staatliche Amter fur Vor und Fruhgeschichte selbstandig tatig Landesbeirat fur Denkmalpflege Bearbeiten Die oberste Denkmalschutzbehorde und die Denkmalfachbehorde werden durch den Landesbeirat fur Denkmalpflege beratend unterstutzt Von ihm werden Anregungen und Empfehlungen gegeben sowie Anliegen der Offentlichkeit im Rahmen von Denkmalpflege und Denkmalschutz betreut Die Mitglieder des Landesbeirates fur Denkmalpflege sind ehrenamtlich tatig und sollen Sachverstandige des Fachgebietes Denkmalschutz und Denkmalpflege sein 5 Kulturdenkmaler Bearbeiten nbsp Kulturdenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland Pfalz Kriegerdenkmal zum Ersten Weltkrieg in GuntersblumKulturdenkmal ist ein Gegenstand wenn aus geschichtlichen wissenschaftlichen kunstlerischen oder stadtebaulichen Grunden ein offentliches Interesse an seinem Erhalt besteht Es gibt unbewegliche und bewegliche Kulturdenkmaler ein Begriffspaar das aus dem Sachenrecht ubernommen wurde Hauptartikel Sache Recht Bewegliche Sachen unbewegliche Sachen Unbewegliche Kulturdenkmaler Bearbeiten Zu den unbeweglichen Kulturdenkmalern gehoren ortsfeste Einzeldenkmaler und Bauwerke sowie Denkmalzonen Denkmalzonen sind eine Mehrheit von Objekten bei denen vor allem das Gesamterscheinungsbild denkmalbedeutend ist Sie konnen deshalb auch Gegenstande umfassen die selbst keine Kulturdenkmaler sind Bewegliche Kulturdenkmaler Bearbeiten Bewegliche Kulturdenkmaler sind bewegliche Einzelgegenstande und Sammlungen oder Gesamtheiten von Einzelgegenstanden 6 Bodendenkmaler Bearbeiten Definition Bearbeiten Kulturdenkmaler sind ausserdem Spuren oder Uberreste menschlichen tierischen oder pflanzlichen Lebens an deren Erhalt Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation ein offentliches Interesse besteht 7 Dieser Kulturdenkmalbegriff schliesst also auch palaontologische Denkmaler ein eigentlich Naturdenkmaler die durch diese Formulierung eine Legalfiktion zu Kulturdenkmalern erklart werden Fund von Bodendenkmalern Bearbeiten Wird eine Sache gefunden die herrenlos ist oder so lange verborgen war dass ihr Eigentumer nicht mehr zu ermitteln ist liegt ein Fund vor Wenn bei der Entdeckung eines Gegenstandes anzunehmen ist dass es sich um ein Kulturdenkmal handelt ist der Fund der Denkmalfachbehorde als Bodendenkmal unverzuglich anzuzeigen Fund und Fundstelle sind bis zu einer Woche nach Anzeige des Fundes in unverandertem Zustand zu erhalten und wenn notig und moglich auf geeignete Weise vor Gefahren zu schutzen Wenn es sich um bewegliche Funde handelt kann die Denkmalfachbehorde diesen zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorubergehend in Besitz nehmen 8 Schatzregal Bearbeiten In Rheinland Pfalz gibt es ein Schatzregal fur Bodenfunde Diese werden bei ihrem Auffinden Eigentum des Landes Rheinland Pfalz wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt wurden 9 Nachforschungsgenehmigungen und Bauarbeiten Bearbeiten Fur Gelandebegehungen und Nachforschungen insbesondere mit Metalldetektoren und Ausgrabungen mit dem Ziel Kulturdenkmaler zu entdecken ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehorde erforderlich Ausserdem mussen Erd und Bauarbeiten rechtzeitig bei der Denkmalfachbehorde angezeigt werden wenn zu erwarten ist dass Kulturdenkmaler entdeckt werden Im Rahmen des Zumutbaren konnen Bautrager zu einer Erstattung der Kosten fur die archaologische oder palaontologische Nachforschung vor Beginn der Bauarbeiten verpflichtet werden Verursacherprinzip 10 Grabungsschutzgebiete Bearbeiten Wenn in einem abgegrenzten Gebiet die begrundete Vermutung besteht dass dort Kulturdenkmaler verborgen sind kann durch eine Rechtsverordnung dieses Gebiet als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen werden Jedes Vorhaben in einem Grabungsschutzgebiet das ein Kulturdenkmal gefahrden konnte bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehorde 11 Denkmalliste Bearbeiten Von der Denkmalfachbehorde wird eine Denkmalliste gefuhrt in die die unbeweglichen Kulturdenkmaler eingetragen werden Einsicht in diese Denkmalliste ist jedem gestattet Fur bewegliche Kulturdenkmaler wird eine gesonderte Liste gefuhrt in die nur denjenigen Einsicht gestattet wird die ein berechtigtes Interesse darlegen 12 Veranderung oder Instandsetzung von Kulturdenkmalern BearbeitenGeschutzte Kulturdenkmaler durfen nur mit Genehmigung zerstort abgebrochen zerlegt oder beseitigt umgestaltet oder sonst in ihrem Bestand verandert in ihrem Erscheinungsbild nicht nur vorubergehend beeintrachtigt werden oder von ihrem Standort entferntwerden Diese Genehmigung wird erteilt wenn dies den Belangen des Denkmalschutzes nichts entgegensteht oder Belange des Gemeinwohls oder private Interessen uberwiegen denen nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann 13 Der Antrag auf Genehmigung muss schriftlich bei der unteren Denkmalschutzbehorde eingereicht werden Auch die Instandsetzung eines Kulturdenkmals gilt als umgestalten oder sonst im Bestand verandern im Sinne dieser Vorschrift und muss genehmigt werden 14 Besondere Bestimmungen fur Kirchen und Religionsgemeinschaften BearbeitenBei Kulturdenkmalern die dem Gottesdienst oder sonstigen Kulthandlungen dienen haben die kultischen oder seelsorgerischen Belange der Kirche oder Religionsgemeinschaften Vorrang Massnahmen zu Instandsetzung Erhalt und Pflege dieser Kulturdenkmaler mussen mit der Denkmalfachbehorde und der unteren Denkmalschutzbehorde nur abgestimmt nicht von diesen gestattet werden Das Gleiche gilt auch fur Nachforschungen Arbeiten und Vorhaben auf den Grundstucken dieser Kulturdenkmaler 15 Literatur BearbeitenDieter Martin Ein neues Denkmalschutzgesetz fur Rheinland Pfalz In Verwaltungsrundschau vr Zeitschrift fur Verwaltung in Praxis und Wissenschaft 55 Jg H 3 2009 ISSN 0342 5592 S 88 92 Ernst Rainer Hones Denkmalschutz in Rheinland Pfalz Darstellung 3 Aufl Kommunal und Schul Verlag Wiesbaden 2019 ISBN 978 3 8293 1487 9Weblinks BearbeitenDenkmalschutzgesetz auf Landesrecht Rheinland Pfalz Die Seite der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland Pfalz Die aktuelle Version des Denkmalschutzgesetzes als pdfEinzelnachweise Bearbeiten 1 DSchG 2 DSchG 24 DSchG 25 DSchG 26 DSchG 4 DSchG 3 DSchG 18 DSchG 20 DSchG 21 DSchG 22 DSchG 10 DSchG 13 DSchG 13 DSchG 23 DSchGDenkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Denkmalschutzgesetz Rheinland Pfalz amp oldid 227084949