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Das umweltrechtliche Verursacherprinzip engl polluter pays principle ist ein Grundsatz des Umweltschutzes wonach Kosten umweltrechtlicher Massnahmen dem Verursacher angelastet werden sollen 1 Dagegen wird bei Kostenzuordnungsbetrachtungen wie im Controlling bei der Kostenrechnung oder im Steuerrecht meist vom Verursachungsprinzip gesprochen Mit der Einheitlichen Europaischen Akte wurde im Jahr 1987 ein neuer Abschnitt uber Umwelt in den EWG Vertrag eingefugt wonach die Umweltpolitik der Union unter anderem auf dem Verursacherprinzip beruht Seit dem Vertrag von Lissabon ist das Verursacherprinzip in Art 191 Abs 2 AEUV erwahnt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Verursacherprinzip im Umweltrecht Deutschland 2 Verursacherprinzip in der Bodendenkmalpflege Deutschland 2 1 Grundsatz 2 2 Anwendung 2 3 Herleitung 3 Osterreich 4 Schweiz 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVerursacherprinzip im Umweltrecht Deutschland BearbeitenDas Verursacherprinzip ist eines von drei Prinzipien des Umweltrechts die anderen sind das Vorsorgeprinzip und das Kooperationsprinzip 3 Es besagt dass Kosten zur Vermeidung Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltverschmutzungen dem Verursacher zuzurechnen sind Es dient damit anders als das Vorsorgeprinzip nicht in erster Linie der Vermeidung von Umweltverschmutzungen sowie dem gesamtwirtschaftlich sparsamen Einsatz der naturlichen Ressourcen sondern der Zurechnung von Kosten 4 Das Verursacherprinzip hat im Umweltschutz auf Initiative der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Bundestags IPA erstmals im Altolgesetz 5 Berucksichtigung gefunden Der Regierungsentwurf zum Altolgesetz sah dies noch nicht vor Im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 wurde dann das Verursacherprinzip auch auf politischer Ebene erwahnt Dort wurde kritisiert dass die Allgemeinheit Umweltschaden hinnehmen und fur ihre Beseitigung Mittel aufbringen muss In den Folgejahren wurde das Verursacherprinzip in unterschiedlichen Gesetzen verankert da es in Deutschland anders als etwa in der Schweiz kein umfassendes Umweltschutzgesetz gibt Instrumente zur Umsetzung des Verursacherprinzips sind gesetzliche Regelungen wie die Einfuhrung der Abwasserabgabe oder die 13 BImschV offentliche und private Massnahmen zum strategischen Umweltmanagement wie Umwelterklarungen und Umweltinformationssysteme sowie die Forderung privatwirtschaftlichen Umweltschutzes etwa durch Selbstverpflichtungen im Rahmen von Branchenubereinkommen Kritiker bemangeln das Verursacherprinzip als inhaltsleer 6 und ungeeignet konsumbezogene Umweltauswirkung der verschiedenen Akteure im Einzelfall adaquat kausal zuzuordnen Problematisch ist auch das Spannungsverhaltnis zwischen dem Verursacherprinzip als ordnungsrechtlichem Regulierungsinstrument und den Interessen eines freien Welt Handels ohne Marktzugangsbarrieren 7 Beispielsweise sind nach 13 BNatSchG erhebliche Beeintrachtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden Nicht vermeidbare erhebliche Beeintrachtigungen sind durch Ausgleichs oder Ersatzmassnahmen oder soweit dies nicht moglich ist durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren Einer solchen Verankerung bedarf es da das Verursacherprinzip als Rechtsprinzip ansonsten keine allgemeine Gultigkeit entfalten wurde Die Ermittlung eines Verursachers gestaltet sich angesichts globaler Umwelteinwirkungen im Einzelfall oft schwierig Wenn der einzelne Verursacher nicht festgestellt werden kann beispielsweise bei Luftverschmutzung das fragliche Verhalten als sozialadaquat gilt Autofahren Betrieb einer privaten Heizungsanlage oder die Anwendung des Verursacherprinzips zu schweren wirtschaftlichen Storungen fuhren wurde muss die Allgemeinheit die Kosten nach dem Gemeinlastprinzip tragen Gleichwohl hat der Gesetzgeber das Verursacherprinzip in einzelnen Vorschriften konkretisiert etwa in 1 UmweltHG zulasten des Anlageninhabers Verursacherprinzip in der Bodendenkmalpflege Deutschland BearbeitenIn der Bodendenkmalpflege wird das Verursacherprinzip analog angewandt Hier bezeichnet es die Kostentragungspflicht fur denkmalpflegerische Massnahmen Grundsatz Bearbeiten Das Verursacherprinzip legt die Kosten die fur eine vorangehende oder begleitende archaologische Massnahme Ausgrabung entstehen demjenigen auf der im Eigeninteresse um zum Beispiel eine Baumassnahme durchzufuhren ein Bodendenkmal beseitigt Als Unterzeichner des Europaischen Ubereinkommens zum Schutz des archaologischen Erbes Konvention von Malta hat sich Deutschland verpflichtet das Verursacherprinzip zur besseren Finanzierung der Bodendenkmalpflege anzuwenden 8 Allerdings sollte es dazu von den Landesgesetzgebern in deren Denkmalschutzgesetzen zumindest ansatzweise normiert werden Die Denkmalschutzgesetze der Bundeslander enthalten das Verursacherprinzip zum Teil ausdrucklich zum Teil lasst es sich aus den Denkmalschutzgesetzen in Verbindung mit allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts ableiten Beispiel 29 Abs 1 DSchG NRWWer ein eingetragenes Denkmal oder ein eingetragenes oder vermutetes Bodendenkmal verandert oder beseitigt hat die vorherige wissenschaftliche Untersuchung die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde sicherzustellen und die dafur anfallenden Kosten im Rahmen des Zumutbaren zu tragen Anwendung Bearbeiten Bodendenkmaler beispielsweise archaologische Fundstatten stehen unter dem Schutz der Denkmalschutzgesetze aller Lander Mochte jemand Interessen verwirklichen die dem Erhalt des Denkmals entgegenstehen z B eine Bebauung so sind diese gegen das offentliche Interesse am Erhalt des Denkmals abzuwagen Uberwiegt das entgegenstehende Interesse den Erhalt des Bodendenkmals so kann seine Beseitigung oder Veranderung von der zustandigen Denkmalbehorde genehmigt werden Die dabei entstehende Beeintrachtigung eines Bodendenkmals kann in ihrer Wirkung minimiert werden wenn es zuvor archaologisch dokumentiert wird Damit wird die originale Substanz des Denkmals teilweise aufgegeben denn jede Ausgrabung zerstort den Befund ebenfalls Im Zuge einer fachgerechten archaologischen Ausgrabung entsteht aber eine Dokumentation die den Befund festhalt und so zu einem gewissen Grad den Wert des Denkmals fur die Wissenschaft und seinen Zeugnischarakter erhalt Dokumentationsarbeiten in der Regel eine archaologische Ausgrabung ermoglichen so einen begrenzten Erhalt des Denkmals in der Form von Funden und archivierbaren Daten der Befunde Deshalb wird eine Genehmigung zur Beschadigung oder Zerstorung eines Bodendenkmals in der Regel mit der Auflage versehen seinen unversehrten Zustand zu dokumentieren bevor die Schadigung eintritt Diese Forderung wird in der Regel als Auflage oder Bedingung in der Baugenehmigung in einer Planfeststellung oder Plangenehmigung ausgesprochen Sie ist notwendige Voraussetzung um mit der Baumassnahme beginnen oder sie durchfuhren zu konnen und damit auch notwendiger Bestandteil der Baukosten Herleitung Bearbeiten Soweit das Verursacherprinzip nicht normiert ist werden zu seiner Herleitung die Denkmalschutzgesetze weiter ausgelegt und allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsatze herangezogen Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht Die Erhaltungspflicht besagt dass der Eigentumer sein Denkmal instand halten instand setzen sachgemass behandeln und vor Gefahrdung schutzen muss Das bedeutet auch dass er dies unter Einsatz seines eigenen Vermogens in Verbindung mit eventuellen Zuwendungen zu tun hat Daraus konnte abgeleitet werden dass der Eigentumer bei Zerstorung oder Beeintrachtigung des Denkmals Sicherungsmassnahmen finanzieren muss Verfahrensrechtliche Stellung des Vorhabentragers Als Trager der Massnahme liegt es auch in der finanziellen Verantwortung des Vorhabentragers dass sein Vorhaben genehmigungsfahig ist Die anerkannte Pflicht des Antragstellers auch finanziell fur die Vollstandigkeit seiner Antragsunterlagen zu sorgen wird bei dieser Herleitung ausgeweitet Dass eine Anwendung des Verursacherprinzips in der Bodendenkmalpflege auf Grundlage allgemeiner Grundsatze und einer derartigen Auslegung problematisch ist zeigte sich zumindest in Nordrhein Westfalen Das Oberverwaltungsgericht Munster erklarte 2011 die Anwendung des Verursacherprinzips durch Nebenbestimmungen fur unzulassig da zu diesem Zeitpunkt keine klare gesetzliche Grundlage vorhanden war Inzwischen wurde das Denkmalschutzgesetz NRW diesbezuglich angepasst 9 Osterreich BearbeitenAhnlich dem deutschen Umweltschadensgesetz begrunden das Bundes Umwelthaftungsgesetz und die Landes Umwelthaftungsgesetze in Osterreich eine verschuldensunabhangige Gefahrdungshaftung nach dem Verursacherprinzip 10 Schweiz BearbeitenDas Verursacherprinzip ist in Art 2 des Umweltschutzgesetzes USG 11 ausdrucklich benannt 12 Siehe auch BearbeitenStorerLiteratur BearbeitenAlmuth Gumprecht Pecunia nervus rerum Kostentragungspflicht des Verursachers bei Ausgrabungen NJG 2006 S 13 Dieter Martin Michael Krautzberger Hrsg Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege 3 Aufl Munchen 2010 Johanna Monien Prinzipien als Wegbereiter eins globalen Umweltrechts Das Nachhaltigkeits Vorsorge und Verursacherprinzip im Mehrebenensystem Baden Baden 2014 Petra Nethovel Das Verursacherprinzip im Denkmalrecht Zur Haftung fur dokumentierende Massnahmen bei der Zerstorung von Boden und Baudenkmalern Baden Baden 2008Weblinks BearbeitenGerhard Ermischer Ohne Moos nix los Neue Diskussion ums Verursacherprinzip Kommentar vom 31 Oktober 2012 auf der Website der Deutschen Gesellschaft fur Ur und FruhgeschichteEinzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Rechtsworterbuch 21 Aufl 2014 ISBN 978 3 406 63871 8 Art 191 AEUV AEUV de abgerufen am 29 Marz 2016 Die Prinzipien der Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland TU Berlin abgerufen am 29 Marz 2016 Thomas Pfeiffer Umweltrecht Kurzuberblick Stand 03 03 Gesetz uber Massnahmen zur Sicherung der Altolbeseitigung Altolgesetz vom 23 Dezember 1968 BGBl I S 1419 Michael Adams Warum das Verursacherprinzip eine leere Worthulse darstellt und von feinsinnigen Juristen bei Haftungslastentscheidungen im Umweltrecht als ungeeignetes Kriterium verworfen werden sollte Memento vom 8 Februar 2014 im Internet Archive Universitat Hamburg abgerufen am 29 Marz 2016 Umweltbundesamt Hrsg Verursacherprinzip WTO Recht und ausgewahlte Instrumente der deutschen Energiepolitik Forschungsbericht 201 19 107 Dezember 2003 Das Verursacherprinzip Pressematerial der DGUF Stand Juni 2013 OVG NRW Urteil vom 20 September 2011 10 A 1995 09 Bundes Umwelthaftungsgesetz und Landes Umwelthaftungsgesetze Webseite des Bundesministeriums fur Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft 6 August 2015 Bundesgesetz uber den Umweltschutz Umweltschutzgesetz USG vom 7 Oktober 1983 Pierre Tschannen Martin Frick Der Verursacherbegriff nach Art 32d USG Gutachten zuhanden des Bundesamtes fur Umwelt Wald und Landschaft BUWAL 2002Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063311 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verursacherprinzip amp oldid 232739476