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Das schweizerische Bundesgesetz uber den Umweltschutz kurz Umweltschutzgesetz Abk USG beruht auf den Artikeln 74 und 120 der Bundesverfassung Danach erlasst der Bund Vorschriften uber den Schutz des Menschen und seiner naturlichen Umwelt vor schadlichen oder lastigen Einwirkungen Art 74 und uber den Umgang mit Keim und Erbgut von Tieren Pflanzen und anderen Organismen Art 120 BasisdatenTitel Bundesgesetz uber den UmweltschutzKurztitel UmweltschutzgesetzAbkurzung USGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie UmweltrechtSystematische Rechtssammlung SR 814 01Ursprungliche Fassung vom 7 Oktober 1983Inkrafttreten am 1 Januar 1985Letzte Anderung durch AS 2013 3241Inkrafttreten derletzten Anderung 1 November 2013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das USG gilt auch in Liechtenstein 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung 2 Wichtigste Regelungsbereiche und inhalte 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseZielsetzung BearbeitenDas Gesetz definiert in Artikel 1 das Ziel Menschen Tiere und Pflanzen ihre Lebensgemeinschaften und Lebensraume gegen schadliche oder lastige Einwirkungen schutzen sowie die naturlichen Lebensgrundlagen insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten Diese Zielsetzung ist seit 1 Januar 2004 in Kraft und wurde zuletzt am 21 Marz 2003 durch das Gentechnikgesetz verandert Wichtigste Regelungsbereiche und inhalte BearbeitenBesonders wichtig fur die praktische Umweltpolitik in der Schweiz ist die Verankerung von vier Grundprinzipien des Umweltschutzes im USG Vorsorgeprinzip Art 1 Abs 2 fordert die fruhzeitige Begrenzung von Einwirkungen die schadlich oder lastig werden konnten Als wesentliches Instrument zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips ist daher in den Art 10a 10d die Umweltvertraglichkeitsprufung UVP vorgesehen Danach unterliegen Projekte einer Prufung wenn diese die Umwelt erheblich belasten konnten Die UVP umfasst insbesondere Aussagen uber das zu erwartende Ausmass der Umweltbelastung und auch daruber wie diese Belastungen reduziert und vermieden werden konnten Verursacherprinzip Art 2 legt fest dass der Verursacher von Massnahmen nach dem USG dafur die Kosten zu tragen hat Hiermit soll vermieden werden dass die Kosten die durch umweltbelastende Tatigkeiten verursacht werden auf die Allgemeinheit abgewalzt werden Eine Internalisierung dieser Kosten bereits bei der Ausubung der Tatigkeit tragt zu aussagekraftigeren Preisen und damit zu einem besseren marktwirtschaftlichen Wettbewerb bei Prinzip der Bekampfung an der Quelle Nach Art 11 gilt es Emissionen die zur Verunreinigung der Luft beitragen durch Massnahmen an der Quelle zu begrenzen Denn anders als z B verschmutztes Wasser kann verunreinigte Luft nicht im Nachhinein gesaubert werden Kooperationsprinzip In mehreren Bestimmungen so in den Art 31 und 41 werden Behorden Wirtschaft und Bevolkerung zur Zusammenarbeit beim Vollzug des Gesetzes verpflichtet Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Umweltschutzgesetz Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text des UmweltschutzgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Kundmachung vom 29 April 2014 der aufgrund des Zollvertrages im Furstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften Anlagen I und II Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4124166 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umweltschutzgesetz amp oldid 223319171