www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG bildet in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis fur die Schutzguter Natur und Landschaft und die Massnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege 1 Es ist in seiner ursprunglichen Fassung im Dezember 1976 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelost Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es in den neuen Landern das Landeskulturgesetz 1970 der DDR ersetzt BasisdatenTitel Gesetz uber Naturschutz und LandschaftspflegeKurztitel BundesnaturschutzgesetzAbkurzung BNatSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 791 9Ursprungliche Fassung vom 20 Dezember 1976 BGBl I S 3573 3574 ber 1977 I S 650 Inkrafttreten am 24 Dezember 1976Letzte Neufassung vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2542 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Marz 2010Letzte Anderung durch Art 3 G vom 8 Dezember 2022 BGBl I S 2240 Inkrafttreten derletzten Anderung 14 Dezember 2022 Art 4 G vom 8 Dezember 2022 GESTA N006Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Neben dem Bundesnaturschutzgesetz hat jedes Land sein Landesnaturschutzgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung 2 Wichtigste Regelungsbereiche und inhalte 2 1 Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften 2 1 1 Landwirtschaft 2 1 2 Begriffsbestimmungen 2 2 Kapitel 2 Umweltbeobachtung Landschaftsplanung 2 3 Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft Eingriffsregelung 2 3 1 Bauleitplanung und Planfeststellung 2 4 Kapitel 4 Schutz Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft Flachenschutz 2 4 1 Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung 2 4 2 Abschnitt 2 Netz Natura 2000 2 5 Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier und Pflanzenarten Artenschutz 2 6 Kapitel 6 Meeresnaturschutz 2 7 Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft 2 8 Kapitel 8 Mitwirkung von Vereinen 2 9 Kapitel 9 Erganzende Vorschriften 2 10 Kapitel 10 Bussgeld und Strafvorschriften 3 Geschichtliche Entwicklung des BNatSchG 3 1 Bundesnaturschutzgesetz 3 2 Anderungsgesetze 4 Kritik 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZielsetzung BearbeitenDas Gesetz definiert in den Eingangsbestimmungen die Ziele und Grundsatze fur Naturschutz und Landschaftspflege und stellt den Zusammenhang zum europaischen Naturschutzprogramm Natura 2000 her Jeder wird aufgefordert nach seinen Moglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele und Grundsatze des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei zu tragen und sich so zu verhalten dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umstanden unvermeidbar beeintrachtigt werden 2 Wichtigste Regelungsbereiche und inhalte BearbeitenDie bekannteste Auswirkung der Naturschutzgesetze sind die Naturschutzgebiete Unabhangig von deren grosser Bedeutung muss Naturschutz flachendeckend betrieben werden Deswegen sind hier an erster Stelle die Regelungen genannt die fur Flachen gelten die nicht speziell dem Naturschutz gewidmet sind Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften Bearbeiten Kapitel 1 1 bis 7 regelt die allgemeinen Vorschriften Landwirtschaft Bearbeiten Die Landwirtschaft ist derjenige Wirtschaftssektor der am meisten in der Flache wirkt oft an naturbelassene Flachen angrenzt und naturnahe Flachen bearbeitet Deswegen ist fur die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes von grosser Bedeutung dass sie sich dessen Erfordernissen in gewissem Umfang anpasst 5 des Gesetzes macht das zur Pflicht indem Grundsatze einer so genannten guten fachlichen Praxis aufgestellt werden d h naturschutzvertraglicher landwirtschaftlicher Methoden Diese Vorschrift ist erst 2003 nach langjahrigen Auseinandersetzungen mit den landwirtschaftlichen Interessenverbanden erstritten worden sie stellt einen fur die Ziele des Naturschutzes bedeutenden Fortschritt dar Der Begriff Gute fachliche Praxis stammt aus den Vorschriften des Pflanzenschutz und des Dungemittelrechts wo er bereits in den 1980er Jahren verwendet wurde Begriffsbestimmungen Bearbeiten In 7 werden einige Begriffsbestimmungen angefuhrt u a die Definition der besonders und der streng geschutzten Arten vgl Artikel Artenschutz Kapitel 2 Umweltbeobachtung Landschaftsplanung Bearbeiten Kapitel 2 8 bis 12 regelt die Umweltbeobachtung Aufgaben der Landschaftsplanung Inhalte der Landschaftsplanung Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenplane Landschaftsplane sowie Zusammenwirken der Lander bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft Eingriffsregelung Bearbeiten Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen unvermeidbare mussen grundsatzlich durch Ausgleichs oder Ersatzmassnahmen kompensiert werden 15 BNatSchG Ist eine solche Kompensation nicht moglich ist der Eingriff verboten wenn in der Abwagung die Belange des Naturschutzes anderen Belangen im Rang vorgehen Der Eingriff wird von 14 Abs 1 BNatSchG definiert als Veranderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflachen oder Veranderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die die Leistungs und Funktionsfahigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeintrachtigen konnen Die Bezugnahme auf den Grundwasserspiegel dient dem Schutz von Feuchtgebieten und von Trockengebieten einschliesslich ihrer speziellen Flora und Fauna sowie indirekt der Reinhaltung des Grundwassers im Interesse der Wasserversorgung Bauleitplanung und Planfeststellung Bearbeiten Auch die Bauleitplanung muss Belange des Naturschutzes berucksichtigen 1a Abs 3 in Verbindung mit 1 Abs 6 Nr 7 lit a BauGB sieht die Vermeidung und den Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeintrachtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs und Funktionsfahigkeit des Naturhaushalts im Bauleitplan vor Insbesondere die Auswirkungen auf Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima und das Wirkungsgefuge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt sind bereits bei der Planaufstellung im Planungsprozess zu berucksichtigen Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gilt insoweit nicht 18 BNatschG vielmehr muss bereits vorbeugend planerisch dafur gesorgt werden dass Eingriffe in Natur und Landschaft moglichst gering gehalten und soweit moglich ausgeglichen werden sog Baurechtskompromiss Die Inschutznahme bestimmter Gebiete wie Landschaftsschutz oder Naturschutzgebiete ist als sonstige Nutzungsregelung bzw Festsetzung gem 5 Abs 4 9 Abs 6 BauGB in den Bauleitplan nachrichtlich zu ubernehmen Einige Vorhaben wie etwa der Bau von Verkehrswegen oder grossen Kraftwerken erfordern in den meisten Fallen ein Planfeststellungsverfahren in das die Belange des Naturschutzes durch Beteiligung der zustandigen Naturschutzbehorden gemass 73 Abs 2 VwVfG mit eingebracht werden In der Abwagung zwischen Nutzungsinteressen und Naturschutzinteressen laufen letztere allerdings haufig Gefahr weggewogen zu werden wie Kritiker es ausdrucken Diese Problematik liegt jedoch weniger im Gesetz oder einer ordnungsgemass durchgefuhrten Abwagung begrundet als in Entscheidungsstrukturen kriterien manchmal zu knappe Begrundungsinhalte fur die jeweilige Entscheidung und personal einzelner Behorden Kapitel 4 Schutz Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft Flachenschutz Bearbeiten Das Gesetz sieht verschiedene Kategorien geschutzter Gebiete sowie den Schutz bestimmter Einzelobjekte vor Der Charakter dieser Gebiete wird in jeweils eigenen Beitragen beschrieben Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung Bearbeiten Naturschutzgebiet 23 Nationalpark Nationales Naturmonument 24 Biospharenreservat 25 Landschaftsschutzgebiet 26 Naturpark 27 Naturdenkmal 28 Geschutzte Landschaftsbestandteile 29 gesetzlich geschutzte Biotope 30 Diese Gebiete sollen nach Moglichkeit nicht isoliert voneinander bestehen sondern in einem Biotopverbund miteinander vernetzt sein und insgesamt mindestens zehn Prozent der gesamten Landesflache erreichen Abschnitt 2 Netz Natura 2000 Bearbeiten Bund und Lander erfullen die sich aus der FFH und Vogelschutz Richtlinie ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und Schutz des zusammenhangenden europaischen okologischen Netzes Natura 2000 Ferner sind in diesem Abschnitt das Vorgehen bei der Ausweisung von FFH und Vogelschutzgebieten und der Uberprufung der Vertraglichkeit und Zulassigkeit von Massnahmen in Natura 2000 Gebieten festgelegt Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier und Pflanzenarten Artenschutz Bearbeiten In Kapitel 5 37 bis 55 enthalt das Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche Regelungen zum Artenschutz So regelt der 39 bis 43 den Allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen Demnach ist es beispielsweise gemass 39 Abs 5 verboten Baume die ausserhalb des Waldes stehen Hecken lebende Zaune Gebusche und andere Geholze in der Zeit vom 1 Marz bis zum 30 September abzuschneiden auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen zulassig sind schonende Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Baumen Der Abschnitt zum besonderen Artenschutz 44 bis 47 enthalt Vorschriften die bestimmte Tier und Pflanzenarten betreffen Hier wie bei der Sanktionierung s Kapitel 10 wird zwischen besonders und streng geschutzten Arten unterschieden Zu den streng geschutzten Arten gehoren die in Anhang A der EU Artenschutzverordnung das sind durch Handel stark gefahrdete Arten des Anhangs I teilweise auch Anhangs II des Washingtoner Artenschutz Ubereinkommens in Anhang IV der FFH Richtlinie oder in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als streng geschutzt aufgelisteten Arten Zu den besonders geschutzten Arten gehoren neben allen streng geschutzten Arten die in Anhang B der EU Artenschutzverordnung gelisteten Arten die europaischen Vogelarten vgl Art 1 der Vogelschutzrichtlinie in Anhang IV zur FFH Richtlinie und die in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschutzt aufgelisteten Arten 2 Kapitel 6 Meeresnaturschutz Bearbeiten Kapitel 6 56 bis 58 regelt den Naturschutz im deutschen Kustengewasser sowie Bereiche der deutschen ausschliesslichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft Bearbeiten In Kapitel 7 59 bis 62 finden sich Regelungen zur Erholung in Natur und Landschaft Kapitel 8 Mitwirkung von Vereinen Bearbeiten Die 2002 erfolgte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Mitwirkungsmoglichkeiten und rechte fur Naturschutzverbande ausgedehnt Sie werden eine formliche Anerkennung vorausgesetzt vor dem Erlass von Naturschutz Verordnungen und im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angehort Allerdings gilt diese Regelung nur fur den Bereich der Bundesbehorden Fur die uberwiegende Zahl derartiger Verfahren die von Landesbehorden durchgefuhrt werden gilt das jeweilige Landesnaturschutzgesetz Das Verbandsklage recht wurde durch Bundesrecht verbindlich geregelt fruher Landersache Seit 2010 finden sich diese Regelungen in Kapitel 8 63 und 64 Kapitel 9 Erganzende Vorschriften Bearbeiten Erganzende Vorschriften finden sich in Kapitel 9 65 bis 68 Kapitel 10 Bussgeld und Strafvorschriften Bearbeiten Vorschriften zu Bussgeld und Strafregelungen finden sich in Kapitel 10 69 bis 73 Geschichtliche Entwicklung des BNatSchG BearbeitenBundesnaturschutzgesetz Bearbeiten Nach dem Ende des NS Regimes blieb von 1949 an in der Bundesrepublik Deutschland das am 26 Juni 1935 erlassene Reichsnaturschutzgesetz RNG mit Ausnahme des 24 gultig 3 In der Folgezeit erstellten die Bundeslander eigene Naturschutzgesetze Aus der Forderung nach einer Verbesserung des Naturschutzrechtes wie sie Naturschutzvereine anstrebten und den Bestrebungen der akademisch verankerten Landespflege sowie des administrativen Naturschutzes folgte ab den 1960er Jahren eine intensive Diskussion um ein neues umfassenderes Naturschutzgesetz Strittige Punkte bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage waren z B die sogenannte Landwirtschaftsklausel und die Ausgleichsregelung Schliesslich wurde 1976 das Bundesnaturschutzgesetz BNatschG an das die Naturschutzgesetze der Bundeslander angepasst werden mussten verabschiedet und am 1 Januar 1977 in Kraft gesetzt 4 Seither wurde das BNatschG unter Berucksichtigung umweltrechtlicher Entwicklungen wie internationaler Vereinbarungen und Anderungen im Recht der Europaischen Union sowie neuer flankierender Umweltgesetze wie das UVPG mehrfach geandert Mit dem Beitritt der neuen Bundeslander zur Bundesrepublik Deutschland am 3 Oktober 1990 trat es an die Stelle des ostdeutschen Naturschutzgesetz von 1954 abgelost durch das Landeskulturgesetz von 1970 Nach einer ersten Novellierung 2002 wurde das BNatschG aufgrund der Foderalismusreform von 2006 mit Wirkung zum 1 Marz 2010 neu gefasst 5 Es beruhte bis dahin zum grossten Teil auf der Rahmenkompetenz des Art 75 GG a F 6 Gab es zunachst den Landern den inhaltlichen Rahmen fur ihre Landesgesetze vor enthalt es seit 2010 vorwiegend unmittelbar wirkende Regeln die in den inzwischen erneuerten Landesnaturschutzgesetzen insbesondere durch Ausfuhrungsbestimmungen erganzt werden Anderungsgesetze Bearbeiten Mit dem Ersten Gesetz zur Anderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12 Dezember 2007 7 wurde das Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 10 Januar 2006 zur Fauna Flora Habitat Richtlinie 8 in deutsches Recht umgesetzt Seit dem Zweiten Gesetz zur Anderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 4 Marz 2020 9 ist das Futtern von Wolfen verboten Ausserdem erlaubt 45a BNatschG Wolfe zu jagen wenn sie im Verdacht stehen Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben 10 Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundesnaturschutzgesetzes 11 sieht zur Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz einen besseren Insektenschutz vor 12 Kritik BearbeitenAls Geburtsfehler wird die Sonderstellung der Landwirtschaft bezeichnet denn laut Gesetz dient ordnungsgemasse Land und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Gesetzes und ist daher nicht als Eingriff zu werten Spater getroffene Anderungen blieben zu unbestimmt und erwiesen sich als untauglich fur den Vollzug durch die Behorden Es wird seit Jahrzehnten kritisiert dass in der Landschaftsplanung die programmatischen und planerischen Aussagen zu unbestimmt zu unverbindlich und unzureichend sind Selbst bei rein privatwirtschaftlichen Eingriffen konnen diese trotz zumutbarer Alternativen durchgesetzt werden ohne dass zwingende Grunde der uberwiegenden offentlichen Interesses vorliegen Bei Bebauungsplanen greift die Eingriffsregelung erst seit 1993 dabei ist eine Kompensationspflicht nicht zwingend vorgeschrieben sondern unterliegt dem Vorbehalt der Abwagung Art und Umfang der Kompensationsmassnahmen stehen meist in keinem Verhaltnis zum Eingriff oder erfullen nicht die zugeschriebene Wirksamkeit Kompensationsmassnahmen erfolgen in der Regel ohne langfristige bzw dauerhafte Bindung Historische Kulturlandschaften mit ihrem Landschaftsbild unterliegen gar keinem Schutz Deutliche Verbesserungen gab es nur durch die Pflicht der Umsetzung von EU Recht z B bei Natura 2000 Gebieten 13 Siehe auch BearbeitenBundesamt fur NaturschutzLiteratur BearbeitenErich Gassner Michael Heugel Das neue Naturschutzrecht BNatSchG Novelle 2010 Eingriffsregelung Rechtsschutz 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60043 2 Robert von Landmann Gustav Rohmer Umweltrecht Kommentar Loseblattkommentar Bd IV Sonstiges Umweltrecht BNatSchG 56 Erganzungslieferung Munchen 2009 Verlag C H Beck auch als Online Kommentar bei beck online Stefan Lutkes Wolfgang Ewer BNatSchG Kommentar 1 Aufl Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60552 9 Hans Jurgen Muggenborg Anja Hentschel Neues Wasser und Naturschutzrecht NJW 2010 961 Jochen Schumacher Peter Fischer Huftle Bundesnaturschutzgesetz Kommentar 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2011 ISBN 978 3 17 021257 2 Walter Frenz Hans Jurgen Muggenborg BNatSchG Kommentar 1 Aufl 2011 Erich Schmidt Verlag ISBN 978 3 503 12665 1Weblinks BearbeitenSeit 1 Marz 2010 geltende Fassung buzer de Gesetz uber Naturschutz und Landschaftspflege Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Bis 28 Februar 2010 geltende Fassung bundestag de Erlauterung zu den Novellen von Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz 61 kB am 19 Mai 2010 erstellt von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages bfn de Website des Bundesamts fur Naturschutz BfN Bundesrecht Gesetzesmaterialien zu Verordnungs und Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege Website des BfN nabu de Recht einfach Das Bundesnaturschutzgesetz zur Fassung 2010 PDF 2 4 MB Naturschutzgebiete in Deutschland Website des BfN springerlink com Hans Walter Louis Das neue Bundesnaturschutzgesetz Natur und Recht NuR 2010 77 PDF Datei Peter Berghoff Katharina Steg Das neue Bundesnaturschutzgesetz und seine Auswirkungen auf die Naturschutzgesetze der Lander pdf NuR 2010 17 Einzelnachweise Bearbeiten Erich Gassner et al Bundesnaturschutzgesetz Kommentar Beck Munchen 2003 ISBN 978 3 406 45848 4 zu den Definitionen 7 Abs 2 Ziff 13 und 14 BNatSchG vgl Naturschutz und Landschaftspflegerecht Universitat Passau abgerufen am 7 September 2021 Karsten Runge Entwicklungstendenzen der Landschaftsplanung Vom fruhen Naturschutz bis zur okologisch nachhaltigen Flachennutzung Springer Berlin 1998 ISBN 978 3 540 64599 3 Erich Gassner und Michael Heugel Das neue Naturschutzrecht Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60043 2 Art 75 Nr 3 GG in der vom 15 November 1994 bis zum 1 September 2006 geltenden Fassung lexetius com abgerufen am 7 September 2021 BGBl I S 2873 EuGH Urteil vom 10 Januar 2006 C 98 03 BGBl I S 440 Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes Neue Regeln fur den Wolf Bundesregierung 14 Februar 2020 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundesnaturschutzgesetzes Abgerufen am 11 Februar 2021 Schulze Insekten schutzt jetzt ein Gesetz Bundesumweltministerium 10 Februar 2021 Wilhelm Breuer Kein grosser Wurf aber ein Anfang Nationalpark 4 2017 30 33 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4207723 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesnaturschutzgesetz amp oldid 233323862