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Die sonstige Nutzungsregelung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Bauleitplanung Er ist erwahnt in 5 Abs 4 Satz 1 BauGB als moglicher Inhalt eines gemeindlichen Flachennutzungsplans Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Bedeutung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDie beabsichtigte Art der Bodennutzung kann durch Planungen oder sonstige Nutzungsregelungen sowie nach Landesrecht denkmalgeschutzte Mehrheiten von baulichen Anlagen bereits vor Aufstellung des Flachennutzungsplans durch andere Trager als die Gemeinde festgesetzt worden sein Diese Festsetzungen sollen gem 5 Abs 4 BauGB von der Gemeinde in den Flachennutzungsplan nachrichtlich ubernommen werden Im Verfahren zur Aufstellung des Flachennutzungsplans sind die Behorden und Trager der betreffenden Festsetzungen von der Gemeinde nach 4 Abs 2 BauGB zu beteiligen Sie konnen dem Flachennutzungsplan gegebenenfalls auch noch nachtraglich widersprechen 7 BauGB Zu den Planungen oder sonstigen Nutzungsregelungen zahlen insbesondere Vorhaben von uberortlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren sog privilegierte Fachplanung sowie gebietsbezogene Nutzungsregelungen hoherrangiger Behorden nach dem Natur und Landschaftsschutzgesetz deren Zulassigkeit sich nicht nach den Vorschriften des BauGB beurteilt und fur die andere Trager als die Gemeinde zustandig sind Ausserdem fallt der in den Landesdenkmalschutzgesetzen geregelte Ensembleschutz darunter Bedeutung BearbeitenDie bereits festgesetzte Nutzung steht nicht mehr zur planerischen Disposition der Gemeinde Sie hat diese vielmehr als gegeben hinzunehmen 1 Die Gemeinden sind jedoch in den betreffenden Planfeststellungsverfahren gem 73 VwVfG Abs 2 sowie in Verfahren zur Inschutznahme bestimmter Gebiete wie Landschaftsschutz oder Naturschutzgebiete nach den Naturschutzgesetzen der Lander beispielsweise Art 52 BayNatschG 2 zu beteiligen Die vorhandenen Nutzungsregelungen sind bei der Planaufstellung von der Gemeinde zu berucksichtigen und mit abzuwagen 1 Abs 7 BauGB Aus dem Zusammenspiel beider Festsetzungsarten muss sich ein einheitliches stadtebauliches Konzept ergeben Die nachrichtliche Ubernahme hat nur deklaratorische Bedeutung Sie wird nicht Bestandteil der Bauleitplanung Ihre Rechtswirkung richtet sich allein nach den fur die nachrichtlich ubernommene Planung bzw Nutzungsregelung massgebenden Rechtsvorschriften Fur den Bebauungsplan ergibt sich eine entsprechende Regelung aus 9 Abs 6 BauGB Regelungen aufgrund des BauGB fur die die Gemeinde selbst zustandig ist konnen gem 9 Abs 4 BauGB in den Bebauungsplan als Festsetzung aufgenommen werden Die Ubernahme ist bei der Genehmigung der Bauleitplane von der Genehmigungsbehorde gem 6 10 BauGB zu prufen und bei Fehlen zu beanstanden 3 Weblinks BearbeitenStefan Krappweis Fachplanung und Raumplanung ohne Jahr abgerufen am 23 Januar 2016Einzelnachweise Bearbeiten Nutzungsregelung juramagazin de abgerufen am 23 Januar 2016 Gesetz uber den Schutz der Natur die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur Bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG vom 23 Februar 2011 GVBl S 82 BayRS 791 1 Uzu Vermerke juramagazin de abgerufen am 23 Januar 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nutzungsregelung amp oldid 188097379