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Die Richtlinie 92 43 EWG zur Erhaltung der naturlichen Lebensraume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz Richtlinie der Europaischen Union EU Sie wird umgangssprachlich auch als Fauna Flora Habitat Richtlinie manchmal auch Flora Fauna Habitat Richtlinie kurz FFH Richtlinie oder Habitatrichtlinie bezeichnet 1 Diese Alternativbezeichnungen leiten sich von Fauna Tiere Flora Pflanzen und Habitat Lebensraum bzw dem englischen Titel der Richtlinie ab Council Directive on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora 2 Richtlinie 92 43 EWGTitel Richtlinie 92 43 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der naturlichen Lebensraume sowie der wildlebenden Tiere und PflanzenBezeichnung nicht amtlich Fauna Flora Habitat RichtlinieFFH RichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie UmweltrechtGrundlage EWGV insbesondere Artikel 130sVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 10 Juni 1992Letzte Anderung durch 13 Mai 2013 mit Wirkung zum 1 Juli 2013 In nationales Rechtumzusetzen bis 10 Juni 1994Umgesetzt durch UmsetzungsubersichtFundstelle ABl L 206 vom 22 Juli 1992 S 7 50Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Im Jahr 1992 wurde die Richtlinie von den damaligen Mitgliedstaaten der Europaischen Union einstimmig verabschiedet Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhangendes Netz von Schutzgebieten das Natura 2000 genannt wird Die Gebiete die zum Schutz der in den Anhangen der FFH Richtlinie genannten seltenen oder bedrohten Arten und Lebensraume Habitate von gemeinsamem Interesse ausgewiesen wurden werden kurz FFH Gebiete genannt Als Besonderes Erhaltungsgebiet BEG englisch Special Area of Conservation SAC werden die vollstandig unter Schutz gestellten Gebiete bezeichnet Die Kandidaten bis zur nationalen Umsetzung werden als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung GGB Site of Community Importance SCI bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Verfahren der Schutzgebietserklarung 3 FFH Managementplanung 4 Artenschutz 5 Nationales 5 1 Deutschland 5 1 1 Geschichte 5 1 2 Stand 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines Bearbeiten nbsp Naturliche Populationen des Huchens werden von der Europaischen Union im Anhang II der FFH Richtlinie gefuhrt nbsp Bedrohte Tierarten wie Fischadler Steinadler Seeadler Moorschneehuhn Schwarzstorch und Nerz findet man im estnischen Nationalpark Lahemaa nbsp Der Gelbe Frauenschuh ist in Anhang II als FFH Art von gemeinschaftlichem Interesse ausgewiesenDie Entwicklung der FFH Richtlinie wurde vom Rat der Europaischen Union 1988 unter deutschem Vorsitz am 27 28 Juni 1988 in Hannover beschlossen Sie trat nach vierjahrigen Beratungen in den Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss im Rat der Europaischen Union und im Europaischen Parlament 1992 in Kraft Die Richtlinie hat zum Ziel wildlebende Arten deren Lebensraume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensraume zu sichern und zu schutzen Die Vernetzung dient der Bewahrung Wieder Herstellung und Entwicklung okologischer Wechselbeziehungen sowie der Forderung naturlicher Ausbreitungs und Wiederbesiedlungsprozesse Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europaischen Union um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt Biodiversitatskonvention CBD Rio 1992 umzusetzen Wie die EG Vogelschutzrichtlinie von 1979 hat auch die FFH Richtlinie zwei wesentliche Saulen Eine der zentralen Saulen beider Richtlinien ist die Schaffung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 Dieses besteht aus Gebieten die einen ausreichenden Anteil der naturlichen Lebensraumtypen sowie der Habitate der Arten von gemeinschaftlichem Interesse umfassen So soll die Erhaltung bzw die Wiederherstellung eines gunstigen Erhaltungszustandes dieser naturlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem naturlichen Verbreitungsgebiet gewahrleistet werden Als Lebensraumtypen des Anhangs I wurden zum einen fur die biogeographischen Regionen typische zum anderen nicht nur in Europa vom Verschwinden bedrohte Vegetationsformen ausgewahlt so ist etwa der Buchenwald sogar in verschiedenen Formen aufgelistet der in weiten Teilen der borealen Zone vorkommende Erlenbruchwald jedoch kein Lebensraumtyp Als Anhang II Arten wurden vor allem solche festgelegt die durch ihre Anspruche an den Lebensraum als Schirmart fur viele weitere in diesem Lebensraum vorkommende Arten gelten Beispiel Bechsteinfledermaus oder Dunkler Wiesenknopf Ameisenblauling Besondere Bedeutung kommt prioritaren Lebensraumtypen und Arten zu Diese sind vom Verschwinden bedroht und fur deren Erhaltung hat die Europaische Gemeinschaft eine besondere Verantwortung weil der Verbreitungsschwerpunkt in Europa liegt Beispiele LRT 91D0 Moorwalder oder der Alpenbock Das Netz Natura 2000 umfasst auch die von den Mitgliedstaaten aufgrund der Richtlinie 79 409 EWG Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete Die zweite Saule sind Artenschutzregelungen fur solche europaweit gefahrdete Arten Anhang IV die nicht in fest umgrenzten Gebieten geschutzt werden konnen da sie unter bestimmten Umweltbedingungen grossraumig vorkommen konnen Einige bekannte Beispiele sind die Wildkatze in Waldern und der Feldhamster Im Anhang V sind Arten gelistet deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmassnahmen sein kann Anhang V Arten In Artikel 8 der FFH Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereitzustellen etwa fur Landnutzer die gegebenenfalls zur Erreichung der Schutzziele Bewirtschaftungsauflagen auf ihren Flachen umsetzen mussen Dieser Verpflichtung kommen viele deutsche Bundeslander bis heute nicht nach und haben keine ausreichenden Mittel bereitgestellt so dass gerade in Land und Forstwirtschaft oft Verunsicherung bei der Ausweisung der Natura 2000 Gebiete entstand Die Anhange der FFH Richtlinie wurden zwischen 1988 und 1992 beraten und anhand der Arten und Lebensraume der EU Mitgliedstaaten erstellt Ein Vorbild war die Berner Konvention des Europarates von 1979 Die Anhange werden bei Bedarf an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst was etwa im Vorfeld des Beitrittes neuer Mitgliedstaaten erfolgen kann 2015 wurde bekannt 3 dass die EU Kommission die FFH Richtlinie einem Fitness Check unterziehen will 4 Kommissionsprasident Juncker wolle die Richtlinie nach Medienberichten modernisieren was Kritik von Natur und Umweltschutzern nach sich zog 5 Ein vom WWF Deutschland beauftragtes Rechtsgutachten erkannte eine Gefahrdung von 27 000 Naturschutzgebieten durch die Anderung 6 Verfahren der Schutzgebietserklarung Bearbeiten nbsp Die Radegast ist als Naturschutzgebiet Radegasttal durch das Land Mecklenburg Vorpommern ausgewiesen worden Als FFH Gebiet gehort es zum europaischen Natura 2000 Netz nbsp Moorauge am Moorlehrpfad im FFH Gebiet Schwarzes Moor in der Hochrhon Hauptartikel Natura 2000 Ablauf des Verfahrens und Benennung Besondere Schutzgebiete nach der FFH Richtlinie werden auf der Basis Naturlicher Lebensraume von gemeinschaftlichem Interesse Anhang I der FFH Richtlinie beziehungsweise Arten von gemeinschaftlichem Interesse Anhang II der FFH Richtlinie nominiert Von den Mitgliedstaaten wurden Vorschlage fur FFH Gebiete englisch Proposed Sites of Community Importance pSCI genannt an die Europaische Kommission gemeldet welche die Daten sichtet und bewertet In Abstimmung mit den Mitgliedstaaten wurde eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung GGB Sites of Community Importance SCI erstellt Eine erstmalige Veroffentlichung dieser Liste erfolgte im Amtsblatt der EU im Jahr 2004 Die Mitgliedstaaten sind seither verpflichtet diese Gebiete innerhalb von sechs Jahren als Besondere Erhaltungsgebiete BEG Special Areas of Conservation SAC endgultig unter Schutz zu stellen Diesen Status gibt es bei den Europaischen Vogelschutzgebieten BSG SPA nicht diese sind per Verlautbarung direkt gultig Die Ausweisung durch die Europaische Kommission stellt aber noch keine eigene rechtswirksame Schutzkategorie dar vielmehr stellen die Mitgliedstaaten diese Flachen nach ihren jeweiligen nationalen Regelungen und unter ihren nationalen Bezeichnungen unter Schutz Dabei haben einige Staaten die Natura 2000 Gebiete auch als nationale rechtliche Klasse verankert sonst bettet man den europaischen Schutz auch in andere nationale Kategorien ein Bei der Ausfuhrung der Bestimmungen dieser Richtlinie gehen die Mitgliedstaaten wie folgt vor 7 Prufung der Zweckdienlichkeit einer Wiederansiedlung von in ihrem Hoheitsgebiet heimischen Arten des Anhangs IV unter Berucksichtigung der Wirksamkeit zur Wiederherstellung eines gunstigen Erhaltungszustandes der betreffenden Arten Die Wiederansiedlung erfolgt erst nach entsprechender Konsultierung der betroffenen Bevolkerungskreise Ansiedlung in der Natur einer in ihrem Hoheitsgebiet nicht heimischen Art wird so geregelt dass weder die naturlichen Lebensraume in ihrem naturlichen Verbreitungsgebiet noch die einheimischen wildlebenden Tier und Pflanzenarten geschadigt werden Die Ergebnisse der Bewertungsstudien werden der Kommission zur Unterrichtung mitgeteilt Forderung erzieherischer Massnahmen und die allgemeine Information in Bezug auf die Notwendigkeit des Schutzes der wildlebenden Tier und Pflanzenarten und der Erhaltung ihrer Habitate sowie naturlichen Lebensraume Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme FFH Managementplanung BearbeitenNeben der Sammlung von Bestandsdaten und dem Ausfuhren von Vertraglichkeitsprufungen sind Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von FFH Gebieten zu planen und umzusetzen Zu diesem Zweck konnen Managementplane in der Richtlinie auch Bewirtschaftungsplane genannt ausgearbeitet werden Art 6 Abs 1 der FFH Richtlinie auf deren Grundlage Massnahmen zur Erhaltung und Optimierung von Schutzgebieten durchgefuhrt werden konnen Des Weiteren kann im Rahmen der Managementplanung gepruft werden ob gewisse Massnahmen positive oder negative Auswirkung haben konnten 8 Der aufgestellte Plan ist fur die Naturschutzbehorden verbindlich und setzt ihnen klare Schutz und Erhaltungsziele Artenschutz Bearbeiten nbsp Die Gefleckte Heidelibelle ist wie viele Libellenarten ein Beispiel einer Anhang IV Spezies nbsp Eine Anhang V Art ist die Weinbergschnecke In den Anhangen IV und V der Richtlinie sind Arten aufgelistet die besonderen Schutz auch ausserhalb der ausgewiesenen Schutzgebiete erhalten sollen Anhang IV oder die durch Ernte oder Entnahme aus ihren Wildvorkommen gefahrdet sind Anhang V 9 Hintergrund ist dass diese Arten durch die Ausweisung von Schutzgebieten nicht effektiv schutzbar waren z B wegen verstreuter an jedem bestimmten Ort unbestandiger Vorkommen spezieller oder besonders grossraumiger Habitatanspruche Abhangigkeit von besonderen Landnutzungspraktiken u a Die Arten des Anhangs IV haben in der Umsetzung der Richtlinie besonderes Gewicht Nach dem Wortlaut durfen ihre Lebensstatten nicht beeintrachtigt oder zerstort werden vollig unabhangig davon wo sie sich befinden Die durch besondere Schutzgebiete zu schutzenden Arten besitzen hingegen wenn ein koharentes ausreichendes Netz von Schutzgebieten erst ausgewiesen und damit ihr Erhaltungszustand gesichert ist ausserhalb dieser Schutzgebiete keinen erhohten Schutz In der Praxis ist damit die Umsetzung von Bauvorhaben und anderen Eingriffen auf Flachen die Lebensstatten von Anhang IV Arten sind ganz erheblich erschwert Zerstorungen von Lebensstatten die eine lokale Population bedrohen wurden sind eigentlich nur noch denkbar wenn spezielle artenschutzrechtliche Ausgleichsmassnahmen sog CEF Massnahmen durchgefuhrt werden Im Unterschied zu normalen Kompensationsmassnahmen aufgrund der Eingriffsregelung ist hier a der Nachweis des Erfolgs notwendig nicht nur Prognose b sind die Massnahmen vor dem Eingriff der Baumassnahme durchzufuhren und mussen vor dem Eingriff wirksam sein Nationales Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Deutschland Bearbeiten Geschichte Bearbeiten Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG 1998 wurde die FFH Richtlinie im Abschnitt 2 19a bis 19f Europaisches Netz Natura 2000 sowie im Artenschutz in Deutschland juristisch verankert 10 Dies geschah mit langjahriger Verzogerung und nach einem Urteil des Europaischen Gerichtshofes EuGH gegen Deutschland im Dezember 1997 der die damalige Umweltministerin Angela Merkel zum Handeln zwang Zuletzt wurde Deutschland deswegen am 10 Januar 2006 vom EuGH verurteilt 11 Stand Bearbeiten In Anhang IV gelistete Arten sind streng geschutzte Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 12 haben also gegenuber bloss besonders geschutzten Arten einen hoheren scharferen Schutzstatus Regelungen der FFH RL zum Schutz bestimmter Landschaftsteile sind durch 31 BNatSchG sowie im Strafrecht in 329 Abs 4 Strafgesetzbuch umgesetzt Bei grosseren Bauvorhaben und Eingriffen anderer Art hat sich seit ca 2007 die Durchfuhrung einer besonderen artenschutzrechtlichen Prufung als planerischer Standard eingeburgert Neben den Anhang IV Arten widmet sich diese den durch die Vogelschutzrichtlinie geschutzten europaischen Vogelarten Laut Angaben des Bundesamtes fur Naturschutz hat Deutschland mit Stand 2017 insgesamt 4544 FFH Gebiete ausgewiesen die 9 3 der terrestrischen und 29 der marinen Flache Deutschlands umfassen 13 14 Da viele der Gebiete noch nicht nach nationalem Rechte geschutzt und somit in den Status eines besonderen Erhaltungsgebiets erhoben wurden begann im Jahr 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Der Zustand besserte sich danach nicht ausreichend und so verklagte die EU Kommission Deutschland im Februar 2021 vor dem Europaischen Gerichtshof 15 Verfahrensbeispiel Deutschland Die Bundeslander stellen Listen von Schutzgebieten zusammen Die Flachen sollen primar unter dem Kriterium des Arten und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Bei der Auswahl haben die Lander einen naturschutzfachlichen Ermessensspielraum Es durfen aber keine anderen als naturfachliche Aspekte bei der Auswahl eine Rolle spielen politische Zweckmassigkeit wirtschaftliche und infrastrukturelle Interessen Die Listen mit den FFH Flachen melden die Bundeslander an das Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit Bereits mit der Meldung geniessen die gemeldeten Flachen nach dem BNatSchG und den Naturschutzgesetzen der Bundeslander einen vorlaufigen Schutz FFH Flachen im Meer werden in den Hoheitsgewassern bis 12 Seemeilen ebenfalls von den Landern gemeldet in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone AWZ bis max 200 Seemeilen ist dies Zustandigkeit des Bundes Das Bundes Umweltministerium reicht die Flachenmeldungen an die EU Kommission weiter Die EU Kommission nimmt die Listen nach Prufung Konzertierung in den Natura 2000 Katalog auf Eingriffe im FFH Gebiet nbsp Die Rotbauchunke ist ein Beispiel fur eine Art nach Anhang IIBei Eingriffen im FFH Gebiet muss nun zuvor eine Vertraglichkeitsprufung VP durchgefuhrt werden 34 Abs 1 2 BNatSchG Hier gilt ein grundsatzliches Verschlechterungsverbot Diese Vertraglichkeitsprufung wird unabhangig von einer eventuell zusatzlich erforderlichen Umweltvertraglichkeitsprufung UVP nach dem UVPG durchgefuhrt Auch die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dessen Umsetzung in der jeweiligen Landesgesetzgebung wird unabhangig davon durchgefuhrt Der Vertraglichkeitsprufung vorgeschaltet ist eine Vorprufung bei der gepruft wird ob die Moglichkeit einer erheblichen Beeintrachtigung eines Vorhabens auf das FFH Gebiet entstehen kann die Vertraglichkeitsabschatzung VA Grundsatzlich ist es egal ob das Vorhaben direkt im Gebiet stattfindet oder von aussen seinen Einfluss auf das FFH Gebiet ausubt Je nach Ergebnis ist eine Vertraglichkeitsprufung durchzufuhren oder nicht Lasst sich eine erhebliche Beeintrachtigung nachweislich nicht ausschliessen muss eine VP erfolgen Sind erhebliche Beeintrachtigungen des Schutzgebietes offensichtlich so kann eine Vorprufung entfallen Ergibt die Vertraglichkeitsprufung dass das Projekt zu Beeintrachtigungen eines FFH Gebietes in seinen fur die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck massgeblichen Bestandteilen fuhren kann ist es zunachst unzulassig Bei der Beurteilung ist die kumulative Wirkung mehrerer kleinerer Eingriffe zu berucksichtigen Im Zweifel ist der letzte die Erheblichkeitsschwelle uberschreitende Eingriff unzulassig auch wenn er fur sich genommen noch unter diese Schwelle liegen wurde Diese Unzulassigkeit des Projekts kann nur uberwunden werden wenn im Rahmen einer Alternativenprufung 34 Abs 3 Nr 2 BNatSchG nachgewiesen werden kann dass es keine Projekt und Standortalternative gibt die unter zumutbaren Bedingungen realisiert werden kann und das Gebiet nicht oder geringer beeintrachtigen als das eigentliche Vorhaben Ausserdem muss als weitere Zulassungsvoraussetzung ein uberwiegendes offentliches Interesse nachgewiesen werden Dieses muss im Einzelfall hoher wiegen als das offentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes Ist durch den Eingriff ein so genannter prioritarer Lebensraum nach Anhang I oder eine prioritare Art nach Anhang II betroffen ist bei bereits eingetragenen FFH Gebieten die Zustimmung der EU Kommission erforderlich Ist der Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz in einer Natura 2000 Flache zulassig muss dafur ein Ausgleich geleistet werden Siehe auch Liste der FFH Gebiete in DeutschlandSiehe auch BearbeitenListe der FFH Lebensraumtypen zu dem Anhang I der FFH Richtlinie Arten von gemeinschaftlichem Interesse mit Detailangaben zu den Anhangen II IV und V der FFH Richtlinie Prioritare Art von gemeinschaftlichem Interesse mit Auflistung aller prioritaren Arten nach Anhang II StandarddatenbogenLiteratur BearbeitenDeutschland Axel Ssymank u a Das europaische Schutzgebietssystem Natura 2000 Schriftenreihe fur Landschaftspflege und Naturschutz Band 53 BfN Handbuch zur Umsetzung der Fauna Flora Habitat Richtlinie und der Vogelschutz Richtlinie 1998 ISBN 3 89624 113 3 Martin Gellermann Natura 2000 Europaisches Habitatschutzrecht und seine Durchfuhrung in der Bundesrepublik Deutschland Schriftenreihe Natur und Recht Band 4 2 Auflage Blackwell Berlin Wien 2001 Claus Mayr Europaische Schutzgebiete in Deutschland Eine fast unendliche Geschichte In Der Falke 55 Jg Heft 5 2008 S 186 192 Ahmet Mithat Gunes Das Schutzregime der FFH Richtlinie und seine Umsetzung in nationales Recht Aachen 2007 ISBN 978 3 8322 6829 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons FFH Gebiete Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Richtlinie 92 43 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der naturlichen Lebensraume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen The Habitats Directive ec europa eu Environment Rechtsquellen und Materialien Interaktive Karten des European Nature Information System EUNIS Fachinformationssystem des Bundesamtes fur Naturschutz zur FFH Vertraglichkeitsprufung Ubereinkommen uber die Erhaltung der europaischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer naturlichen Lebensraume Bern 1982Deutschland Wortlaut des Bundesnaturschutzgesetzes Informationen des Bundesumweltministeriums zur Richtlinie Memento vom 8 April 2014 im Internet Archive Stand 1 Marz 2008 Aktueller Meldestand der FFH Gebiete in Deutschland vom 3 Januar 2014 PDF Datei 41 kB und Kartendienst Natura 2000 Gebiete Detaillierte Informationen zur FFH Managementplanung PDF 254 kB Infoportal zu FFH Gebieten Arten und Lebensraumtypen in Deutschland einschl Verbreitungskarten Umfangreiche Hintergrundinformationen und Leitfaden des Naturschutzbundes Deutschland NABU Osterreich Erhaltungszustand von FFH Lebensraumen und Arten in OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 92 43 EWG des Rates vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der naturlichen Lebensraume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Council Directive 92 43 EEC of 21 May 1992 on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora Annette Mohl EU Naturschutzgesetze Zugvogel bald wieder frei zum Abschuss Stuttgarter Nachrichten 25 Mai 2015 abgerufen am 11 Juli 2016 Andrea Koch Widmann Initiative der EU EU checkt Naturschutzgesetze Stuttgarter Zeitung 21 Mai 2015 abgerufen am 11 Juli 2016 60 000 Stimmen gegen schwacheren Naturschutz WWF Deutschland 7 Juli 2016 abgerufen am 11 Juli 2016 Autobahn statt Naturschutz WWF Deutschland 21 Mai 2016 abgerufen am 11 Juli 2016 Richtlinie 92 43 EWG vom 21 Mai 1992 zur Erhaltung der naturlichen Lebensraume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen bdla de Memento des Originals vom 29 September 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bdla de ffh gebiete de Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Anderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30 April 1998 BGBl I S 823 PDF 70 kB NABU NABU begrusst Urteil des Europaischen Gerichtshofes gegen Deutschland Pressemitteilung vom 10 Januar 2006 7 Abs 2 Ziff 14 b BNatSchG Bundesamt fur Naturschutz FFH und Vogelschutzgebiete in Deutschland Nationale Meeresschutzgebiete Ubersicht Kurzfakten Tagesschau EU Kommission verklagt DeutschlandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4511409 2 lobid OGND AKS LCCN n2007004261 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 92 43 EWG Fauna Flora Habitat Richtlinie amp oldid 236113498